H I L F E - was soll ich am besten machen ?
Hallo an alle,
Ich habe mir am 4.03.2008 einen gebrauchten E 320 T Model - EZ: 23.12.2003 mit 136.000 km für 24.000,- Euro bei einer sehr großen MB Niederlassung gekauft.
Der Wagen blieb noch bis zum 14.03.2008 in der Niederlassung, da noch Tüv und AU neu gemacht werden sollte und sie den Wagen noch einmal durchschecken wollten.
Das war für uns kein problem.
Als wir den Wagen abgeholt haben, fehlten die Versprochenen Winterreifen - die sie dabeipacken wollten.
(Diese konnten/mußten wir uns dann 1 Monat später abholen.)
Als dann das Schiebedach nicht richtig zufahren wollte - es machte die Notöffnung - die Standheizung nur für ca. 2 Min. anblieb und dann selber wieder abschaltete - und aus der Heckwischerdüse kein Wischerwasser rauskam.......
bin ich zu "unserer" Niederlassung gefahren - die sich dann mit der Niederlassung in Wuppertal in verbindung gesetzt hat......
MB Wuppertal hat gesagt wir übernehmen die kosten zur instandsetzung.
wurde auch alles fertig gemacht - und funktioniert bis heute.
Als wir letzte Woche aus der Waschanlage fahren - dann zum Einkaufen..... läuft auf einmal Wasser aus dem Schalter an der Kofferraumklappe......... - ende vom Lied - Linke Rückleuchte ist gebrochen gewesen...... und daher ist wasser durch die Rückleuchte in die Kofferraumklappe gelaufen.
Neue Rückleuchte.......... ob MB Wuppertal das übernimmt ist noch nicht ganz klar - die Dame die mir den Wagen verkauft hat - muß erst noch mit ihrem Boss reden - ob die Kosten (105,53Euro) übernommen werden.
ABER JETZT KOMMTS !!
Ich habe heute mit meinem Arbeitkolegen gesprochen, da so komische matte stellen an der rechten hinteren Tür sind..........er war mal Lackierer..........
er meint schlecht nachlackiert !!
hääää.........!?
ich sach : nachlackiert ?!
der Wagen ist Unfallfrei
bzw.
leichter Frontschaden: kosten 2000,- Euro
Lackierungsarbeiten im Rahmen der Aufbereitung in NDL - kosten: 980,- Euro
Nachlackierte Teile:
Motorhaube lack., Dach lack.
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bin sofort zum Lackierer gefahren ( 4 Häuser weiter)
der hat sich den Wagen angeschaut........genau angeschaut !
die GANZE rechte Seite wurde neu Lackiert - und dazu noch (nach seiner meinung) sehr schlecht !!
er hat mir selber das Klebeband an der rechten hinteren Tür gezeigt - haben die nach dem Lackieren vergessen abzumachen - ist unter der Tür gewesen !!
was soll ich jetzt machen ??
a: mit der Niederlassung sprechen - die mich wahrscheinlich für einen spinner halten - der jetzt im Nachhinein noch Geld machen will ?!
b: zum Sachverständigen - der den Wagen durchscheckt.......
c: zum Anwalt !?
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der Lackierer hat mir stellen gezeigt - muß mich ein wenig in schutz nehmen - an die kein Mensch schaut - so wie unter der Tür - öffnen des Tankdeckels - ganz leichter Nebel - Kofferraumklappe hinterm Gummi - da blättert der Lack schon wieder ab !!
wie soll ich Taktisch am besten vorgehen ??
Grüße aus Porta Westfalica
Olivertof
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kampfzone
Du hast den Wagen für 24 000,00 Euro gekauft.Mit diesem Schaden hat er einen Wert jetzt von cirka 10 000,00 Euro.
14 000,00 Euro in Sand gesetzt innerhalb weniger Tage
Gruss
noch ist nichts im Sand !
Rechtschutz - mal schauhen 😉
wo ich gerade das 4te eingegossen habe - bin ich kampeslustig 😉
179 Antworten
Zitat:
[ den Rest hätte man ja sehen müssen beim Kauf.
neee..... ebend nicht ........ er war ja extra frisch Poliert 😉
solange die Politur frisch ist, sieht man nix !
Grüße
Hallo Oliver,
das hatte ich glaube ich schon am Anfang gefragt. Welche Politur soll das sein die kurzzeitig matte Stellen verdeckt und sie nach einiger Zeit wieder matt erstrahlen lässt?
Ich denke mit diesem Argument hast Du in Problem.
Stink normale !
das ist tatsächlich so !
hat mir der Lakierer auch gesagt.........war der Wagen frisch Poliert ? .......Ja !.......
dann ist klar, konnte man das nicht sehen !
jetzt wo nach mehreren Wochen die Politur nachläst, kommen die Stellen wieder durch !
auch der Gutachter weiß, das das geht .
Ok.
trotzdem dürfte, wenn das noch einzigste Grund sein sollte, ein Rücktritt schwierig werden.
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Immer langsam.
Ich sehe diese angebotenen 2000,-€ als Verhandlungsbasis.
Ich denke das als Schadensersatz auch etwas mehr drin ist, allerdings sehe ich, wie mcaudio, einen Rücktritt vom Kaufvertrag als sehr schwierig an.
Anscheinend wurden ja keine schwerwiegenden Mängel arglistig verschwiegen.
Aber, man muß auch sagen, das ist das erste Schreiben der Gegenseite, und auch typisch viel Blabla um nichts. Das einzige mit Inhalt, ist der Satz mit den 2000,-€ Entschädigung. Über das meiste andere wird auch dein Anwalt müde lächeln, da es Standardgeschreibsel ist.
Es liegt nur an deinem (oder dein Anwalt) Verhandlungsgeschick, wie es ausgeht. Bei einer außergerichtlichen Einigung wird wohl etwas mehr zu holen sein.
Aber das ist nur MEINE Laienmeinung!!!
Aber alles in Ruhe überlegen, und keine Emotionen reinbringen! Da kann man besser die Anwälte verhandeln lassen, die haben die nötige Distanz zum vorliegenden Fall.
Gruß, Ralf
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Hallo Oliver,
das hatte ich glaube ich schon am Anfang gefragt. Welche Politur soll das sein die kurzzeitig matte Stellen verdeckt und sie nach einiger Zeit wieder matt erstrahlen lässt?
Ich denke mit diesem Argument hast Du in Problem.
Es wird wohl um eine WachsAuftragsSchicht gehen. Allerdings ... das macht ja auch keine Bläschen usw. unsichtbar usw..
Kurzum... Auch deshalb steigen Beiträge der Rechtschutzversichung ständig. @ TE: Man wird Dir nicht gehorchen, wetten ?
Hallo nochmal an alle,
richtig.........
jetzt wird verhandelt 😉
mal schauen, wie gesagt - es juckt mich nicht vor Gericht zu ziehen..........laut meines Anwalts habe ich 90 % gewinnchance !!
da es die 1 % Regelung gibt...............
steht aber alles nochmal im Fax an die Gegenseite..............
ich habe bei Punkt 3 den rest rausgeschniten, da ich im moment noch nicht angeben möchte: wie hoch unsere " Wünsche " sind 😉
Grüße an alle.
Hallo,
jetzt wird es spannend. Ich dürcke Dir die Daumen!
Halte uns auf dem Laufenden!
Gruß
geekus
Zitat aus RA_Schreiben.
"sobald in Folge der Schäden auch bei fachgerechter Reparatur verbleibende merkantile Minderwerte bei mindestens 1 % des Kaufpreises liegt. Das wären hier 240,00 €. Laut DEKRA-Gutachten beträgt aber der merkantile Minderwert allein der ,,neuen" Schäden wegen -d. h. unabhängig vom offenbarten Front-Unfallschaden- wenigstens 300,00 €. Damit liegt auch eine Berechtigung meiner Mandantschaft zum Rücktritt vor."
1 % = 240 E, dann sind 300 E ... 1,25 %.
Keine weiterer Kommentar !.
ähhhhh, ich muss mal dumm was nachfragen; "Pauschbetrag 2k Euro zwecks Abgeltung jeglicher auch folgender Ansprüche (bekannt oder unbekannt) "... aus dem Schreiben der Gegenseite....
Demnach (jeglicher erwachsener Ansprüche) könnte man meinen, Du ziehst einmal das Gutachten ab - bleiben 1250 Euro (übern Daumen). Dann deine Anwaltskosten - die kann ich nicht einschätzen - bleibt Summe X als Rest....
Hmmm. Wenn Du wandeln willst, geh vor Gericht. Wenn nicht, versuch nen vernünftigen Kurs rauszuschlagen und treib die weiteren Kosten nicht in die Höhe. Und sei froh, wenn überhaupt jemand ausser Dir das nicht geforderte Gutachten bezahlt. Hab da so meine Erfahrungen gemacht (beruflich), möchte die nicht verallgemeinern da jeder Richter zu einem beliebigen Uhrzeit an einem beliebigen Tag eine andere Meinung hat (letztes Tennisspiel verloren oder gewonnen, Frau gestern Abend net lieb oder ohne Essen ins Bett und zu Fuß nach Hause ;o) ), aber einfach wird das ansonsten nicht... Wenn Dir das Auto trotzdem gefällt, Du es nicht in 3 Monaten wieder veräussern willst (Was wirtschaftlicher Wahnsinn aufgrund des Nachfolgers und Deines Kaufpreises wäre) und Du ansonsten zufrieden bist, würde ich folgendes Versuchen:
Werkstatt bessert die Schäden aus (vernünftig!)bzw. übernimmt die Kosten.
Wertverlust des Fzgs angemessen als Kaufpreisminderung (Wir reden hier über evtl. 1500 Euro-habe den Schaden ja nicht gesehen???)
Gutachten- und Anwaltskosten zu Lasten des Verkäufers (so als Sahnetüpfelchen)
Mehr ist da imho nicht zu holen.
Wünsche Dir trotzdem viel Glück!
Habe diesen Tread aufmerksam gelesen... und danke das du diesen Tread nicht
beendet hast!!!
Mir ist so etwas auch passiert. Gekauft bei MB Ndl Bremerhaven am 11.01.07!
E 320 Benziner Limo Avangarde BJ 08/2002 mit (angeblich) nur 45.000 KM und 1. Hand
für 21 Teuro mit Scheckheft...UNFALLFREI (lt. Angabe vom Vorbesitzer) und dem Passus (scheint Standard im Vertrag zu sein) daß das Fahrzeug beilackiert worden sein kann!
Nach (leider) erst 1 Jahr und 2 Monaten fällt mir auf das auf der Beifahrerseite ein
Seitenschweller vom Elegance oder Klassic dran ist!!! Leider zu spät um dagegen
noch etwas zu machen, da ich alles hätte Beweisen müssen...aber wie????
Ich habe die Sache nicht weiter verfolgt.
Aber es gibt Dinge die mich auch an der geringen Laufleistung zweifeln lassen als da wären:
- Lederablösung (Farbe) am Türgriffn Fahrerseite
- Traggelenk ausgeschlagen bei 54.000 KM obwohl lt. Auskunft von MB erst bei 38.000 erneuert, hätten also nur 16.000 KM gehalten!!!
- Oberer Stabbi bei 64.000 KM
- Unwucht ab 100 Km/h - 125 Km/h (hatte vorher neue Reifen drauf machen lassen...hatte es denen zugeschrieben und daraufhin noch mal in die Kiste gegriffen aber dann zu Contis und war noch genau das Gleiche jedoch noch "schwammiger".
Bin dann zur Werkstatt meines Vertrauens und muss auch zum TÜV!
Heute festgestellt: Hinten links Feder gebrochen und Stoßdämpfer hinten lecken ÖL ... NACH NUR 73.000 KM
Lt. Auskunft des Meisters absolut unüblich bei der KM-Leistung das die Dämpfer kaputt gehen. Und einen Federbruch hinten hatte er bei einem W211
noch nicht! Anm.: Die Werkstatt macht macht größtenteils TAXIS; der weiß wovon er redet!
Heute Abend den Wagen abgeholt und ab auf die Bahn... :-)
Er fährt wieder wie ein Meredes...endlich juhu
Ich gehe davon aus das der KM-Stand manipoliert wurde und der Wagen einen
Unfallschaden hatte den man unprofessionell beseitigt hat.
Da ich das Ganze aber zu spät bemerkte hatte ich keine Aussicht auf Erfolg
vor dem Richter.
An die die jetzt lachen wegen dem Schweller....Keinem ausser mir ist das bisher
aufgefallen.
Gruß an die 211er Gemeinde
Thomas
"Ich habe mir am 4.03.2008 einen gebrauchten E 320 T Model - EZ: 23.12.2003 mit 136.000 km für 24.000,- Euro bei einer sehr großen MB Niederlassung gekauft."
=> also knapp 5 Jahre alt, LZ-technisch 4 Jahre.
Zudem ist man RS-versichert, da übernimmt die Vers. Gutachterkosten, RA usw.: Sonst gäbe es hier nicht 130 Beiträge usw.
RA Kosten ja, Gutachtenkosten nur wenn gerichtlich bzw. notwendigerweise v.d. Gegenseite gefordert (Kostenverursacherprinzip). Oder glaubst Du ehrlich, Du könntest wenn Dir danach ist einfach mal ein Gutachten machen und klagen, wenn Du verlierst zahlt das dann die RS????
Dann hab ich in all den Jahren was falsch verstanden.... Verhandelbar ja. Grundsätzlich nein.
Zitat:
Original geschrieben von Xanaa
ähhhhh, ich muss mal dumm was nachfragen; "Pauschbetrag 2k Euro zwecks Abgeltung jeglicher auch folgender Ansprüche (bekannt oder unbekannt) "... aus dem Schreiben der Gegenseite....
Demnach (jeglicher erwachsener Ansprüche) könnte man meinen, Du ziehst einmal das Gutachten ab - bleiben 1250 Euro (übern Daumen). Dann deine Anwaltskosten - die kann ich nicht einschätzen - bleibt Summe X als Rest....
Hmmm. Wenn Du wandeln willst, geh vor Gericht.
Hallo,
die Anwaltskosten belaufen sich momentan bei 1085,04 Euro........
daher der rest des schreiben - in etwa so:
Folgender Vorschlag daher zur Güte:
1. Ihre Mandantin zahlt zur Abgeltung der streitgegenständlichen Mängel an meine Mandantin ............. €.
2. Ihre Mandantin übernimmt ferner die Kosten mit der DEKRA für deren Gutachten vom 30.06.2008 gem. der Rechnung vom 01.07.2008 in Höhe von 737,32 € sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme nach Maßgabe der Rechnung Nr. 0804078 vom 09.07.2008 in Höhe von 1.085,04 €.
Ihrer geschätzten Stellungnahme sehe ich bis zum 28.08.2008 entgegen.
Sollten Sie bzw. Ihre Mandantin diesen Vorschlag nicht annehmen, dürften sich außergerichtliche Einigungsbemühungen erledigt haben; ich werde mir sodann umgehend Klageauftrag erteilen lassen.
... deckt sich mit Ausnahme der Mängelbeseitigung, die man natürlich alternativ im Minderungsbetrag einpflegen kann und selbst in Auftrag gibt mit meiner Vorstellung.... Interessant ist für mich immer wieder, was ich selbst doch Gehaltstechnisch für ein armes Würstchen bin, wenn ich beispielsweise Anwaltsgebühren sehe.... Oh weh...
Ich drück Dir die Daumen! Halt das aus der Ferne mal für die beste Lösung. Lass das was Dich stört beseitigen und freue Dich über den W211-nur achte darauf, keinen Freibrief für MB zu unterzeichnen. Gewährleistung/Garantie sollte dem Ursprungskaufvertrag entsprechen. Aber das weiß Dein RA sicher besser....
LG,
Leo