Gutachter vs Versicherung: gekürzte Rechnung für die Erstellung des Gutachtens
ich habe Fragen zu einem entstandenen Kfz-Schaden.
An meinem geparkten Kfz ist ein Schaden entstanden.
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.
Zur Feststellung der Schadenhöhe habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dafür habe ich eine Abtretungserklärung für die Kosten zur Erstellung des Gutachtens unterschrieben.
Der Gutachter hat das Gutachten an die Versicherung geschickt.
Die Versicherung hat die im Gutachten ausgewiesene Schadenhöhe akzeptiert.
Soweit scheint alles in Ordnung zu sein.
Der Gutachter hat den Rechnungsbetrag für die Erstellung des Gutachtens bei der Versicherung eingefordert.
Die Versicherung hat die Höhe der Kosten für die Erstellung des Gutachtens nicht akzeptiert.
Die Versicherung hat einen um 14% gekürzten Betrag an den Gutachter überwiesen.
Der Gutachter fordert mich jetzt auf entweder
a. die Versicherung zur Überweisung des ausstehenden Betrags zu bewegen oder
b. die Differenz selbst zu begleichen.
Meine Fragen:
- Kann die Versicherung einfach einen Betrag einbehalten?
- Kann der Gutachter eine Forderung an mich richten bzw. muss ich die Differenz begleichen?
Was tun?
Besten Dank im Vorwege.
64 Antworten
Auch wenn der angepinnt ist liest das eh keine Sau oder findet großartig Beachtung.
Das sieht man in anderen Foren hier gut mit angepinnten Kaufberatungsthemen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. Juli 2024 um 18:44:21 Uhr:
Das bedeutet der Geschädigte kann allein und frei entscheiden, welche Schritte er einleiten möchte um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Echt?
Bist du Anwalt oder Richter oder Staatsanwalt?
Oder woher stammt diese Aussage oder woher weißt du das?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. Juli 2024 um 18:44:21 Uhr:
Dass ist nämlich nur eines, schlicht und ergreifend:Bullschit
Bullshit schreibt man ohne "C"!
Davon abgesehen:
Vielleicht liege ich falsch, weil sich die Rechtsprechung teilweise geändert hat.
Das gibt dir aber noch lange nicht das Recht, so arrogant und herablassend über andere zu urteilen?!
Der TE hat sich ja nicht mehr gemeldet (und ob er das tun wird?). Da kam nichts zur Schadenshöhe.
Solange wir das nicht wissen, kannst du dir deine "Einlassungen" sparen.
In diesem Sinne!
@hlmd
Echt?
Bist du Anwalt oder Richter oder Staatsanwalt?
Oder woher stammt diese Aussage oder woher weißt du das?
Weil ich mich beruflich seit über 30 Jahren mit dieser Thematik zwangsläufig beschäftigen muss, im Gegensatz zu dir. Im übrigen hat ein Staatsanwalt hier nichts verloren, wir sprechen von Zivlirecht und nicht vom Strafrecht.
Davon abgesehen:
Vielleicht liege ich falsch, weil sich die Rechtsprechung teilweise geändert hat.
Das gibt dir aber noch lange nicht das Recht, so arrogant und herablassend über andere zu urteilen?!
Ja, du liegst nicht nur nur vielleicht daneben, sondern ganz bestimmt sogar.
Der TE hat sich ja nicht mehr gemeldet (und ob er das tun wird?). Da kam nichts zur Schadenshöhe.
Solange wir das nicht wissen, kannst du dir deine "Einlassungen" sparen.
Was ich hier wie schreibe oder formuliere überlässt du bitte mir, auch wie ich mich hier "Einlasse" und was ich mir sparen kann oder auch nicht. Das hast du nämlich ganz sicher nicht zu bewerten.
Lass es, du hast dich jetzt hinreichend blamiert.
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Zitat:
Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Deswegen immer als erstes zum Anwalt.
Leider, ich muss es jetzt schreiben, hat die geschätzte Moderation hier ein wenig zu viel gekürzt.
Das Problem war ja, dass dem TE 14 % von den Gutachterkosten nicht erstattet werden. Bei wohlwollender Schätzung sind das um die 100 Euro, um die gestritten wird. Wegen dieser 100 Euro jetzt einen Anwalt einzuschalten wird m.E. fast nicht möglich sein, weil der Anwalt hier nichts verdient. Will sagen, fast kein Anwalt wird für sowas Zeit haben. Die Anwaltsgebühren (Geschäftsgebühr plus Einigungsgebühr falls die Versicherung einlenkt) betragen 187 Euro....
Solchen Trouble gibt es nicht, wenn man als erstes zum Anwalt geht. Der kümmert sich um alles und bei sagen wir mal 3000 Euro Schadenshöhe plus Gutachter verdient er 950 Euro. Das Geld soll er haben.
und genau das ist die Taktik der Versicherungen, welche dann ab - und an auch einmal aufgeht.
Es gibt aber schon Anwälte, die auch bei sowas "die Kastanien aus dem Feuer holen", aber das hängt immer vom Einzelfall ab.
Man sollte in der Tat von Anfang an Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das ist weder verwerflich oder verboten und auch nicht unseriös...........
Zitat:
@Atemschutzausbilder schrieb am 23. Juli 2024 um 10:18:36 Uhr:
Solchen Trouble gibt es nicht, wenn man als erstes zum Anwalt geht.
Hilft dem TE jetzt aber auch nicht mehr weiter, genauso wie die seitenlange Rechthaberei um Fragen, die gar nicht gestellt wurden. Da braucht man sich manchmal auch nicht mehr wundern, wenn TEs sich nicht mehr melden, da ihre Probleme ja eh nicht thematisiert werden.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Juli 2024 um 09:29:40 Uhr:
Weil ich mich beruflich seit über 30 Jahren mit dieser Thematik zwangsläufig beschäftigen muss, im Gegensatz zu dir. Im übrigen hat ein Staatsanwalt hier nichts verloren, wir sprechen von Zivlirecht und nicht vom Strafrecht.
Na dann.
Was bist du denn?
Wenn ich mir deinen Nick anschaue... 😕
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Juli 2024 um 09:29:40 Uhr:
Was ich hier wie schreibe oder formuliere überlässt du bitte mir, auch wie ich mich hier "Einlasse" und was ich mir sparen kann oder auch nicht. Das hast du nämlich ganz sicher nicht zu bewerten.
Ich merk schon:
Einem Forenpaten darf man nicht widersprechen. 😠
...
ich schreibe hier als normaler User, genau so wie du.
Ich habe hier auch keine Sonderrechte, selbstverständlich darfst du mir widersprechen.
Von Beruf bin ich öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Sachverständiger.
Wenn du sonst noch Fragen hast, bitte gern.
Zitat:
Hilft dem TE jetzt aber auch nicht mehr weiter,
Das stimmt, aber vielleicht hilft es mal anderen Forenbesuchern, die vor dem gleichen Problem stehen und sich hier Rat suchen.