Gutachter vs Versicherung: gekürzte Rechnung für die Erstellung des Gutachtens

ich habe Fragen zu einem entstandenen Kfz-Schaden.

An meinem geparkten Kfz ist ein Schaden entstanden.
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.

Zur Feststellung der Schadenhöhe habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dafür habe ich eine Abtretungserklärung für die Kosten zur Erstellung des Gutachtens unterschrieben.

Der Gutachter hat das Gutachten an die Versicherung geschickt.
Die Versicherung hat die im Gutachten ausgewiesene Schadenhöhe akzeptiert.
Soweit scheint alles in Ordnung zu sein.

Der Gutachter hat den Rechnungsbetrag für die Erstellung des Gutachtens bei der Versicherung eingefordert.
Die Versicherung hat die Höhe der Kosten für die Erstellung des Gutachtens nicht akzeptiert.
Die Versicherung hat einen um 14% gekürzten Betrag an den Gutachter überwiesen.

Der Gutachter fordert mich jetzt auf entweder
a. die Versicherung zur Überweisung des ausstehenden Betrags zu bewegen oder
b. die Differenz selbst zu begleichen.

Meine Fragen:
- Kann die Versicherung einfach einen Betrag einbehalten?
- Kann der Gutachter eine Forderung an mich richten bzw. muss ich die Differenz begleichen?

Was tun?
Besten Dank im Vorwege.

64 Antworten

Bitte unterscheiden zwischen dem Ersatz des eigentlichen Schadens und dem Ersatz der Gutachterkosten. Es ist durchaus denkbar, dass die Gutachterkosten nicht vollständig übernommen werden müssen. Niemand weiß, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn die Sache denn bis dahin getrieben wird.

das Sachverständigenhonorar zäht aber schon zum Schadenersatz.

Und wenn das gekürzt wird, werden somit die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gekürzt.

Und aus diesem Grund sprechen die Gerichte überwiegend auch poitive Urteile diesbezüglich.

Nur wenn das Honoar deutlich -für den Laien erkennbar- überzogen ist und somit unüblich ist, dann kann es ein negatives Urteil geben.

Regelmäßig erleiden hier insbesondere die Allianz und die HUK hier Schiffbruch.

Das hat sogar dazu geführt, dass am AG und LG Coburg deutliche Urteile gesprochen wurden, in welchem die Gerichtsbarkeit die HUK ganz eindeutig darauf hingewiesen hat, das Ihr Regulirungsverhalten gegen die geltende Rechtsprechung verstößt.......

hier einmal das Urteil dazu:

https://www.unfallzeitung.de/.../

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Juli 2024 um 13:35:32 Uhr:


hier einmal das Urteil dazu:

https://www.unfallzeitung.de/.../

Danke für das Urteil Delle,
bis vor 20 Jahren war ich auf meinen Job bei dem Unternehmen noch einigermaßen stolz.....
Da hatten auch noch die Juristen das sagen und nicht die Controller.

P.S. Sorry für OT.

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Klaus, dass ist schon oberpeinlich, wenn ein Richter einer Versicherung so etwas in das Stammbuch schreibt.

Aber glaube nicht, das es bei der HUK jemanden Interessiert. Die machen munter weiter wie bisher.

Und seit Anfang des Jahres holt sich die Allianz regelmäßig Dresche bei den Gerichten ab.

Die haben zwar den richtigen Ansatz und argumentieren, dass nur qualifizierte Sachverständige auch "qualifizierte" Rechnungen schreiben dürfen und nicht diese selbst ernannten Küchentisch-Sachverständigen die mit einem Wochenendkurs und einer Schmuck-Urkunde Rechnungen schreiben das einem die Spucke wegbleibt.

Aber selbst da sagt die Rechtsprechung "Nö" muss bezahlt werden. Dieser Streit um das SV Honorar zieht sich seit circa 15 Jahren hin und ein Ende ist nicht in Sicht.

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