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Gutachter vs Versicherung: gekürzte Rechnung für die Erstellung des Gutachtens

Moin Moin! Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Hinweise. Die weiter oben getätigte Annahme ist bzgl. der Schadenhöhe und den daraus abgeleiteten 100,00 knapp unter der vom Gutachter festgestellten Höhe. Wegen dem "Parkschaden" bin ich zur Werstatt gefahren. Sichtbar waren Kratzer und Beulen an der hinteren Schürze. Nach meiner Nicht-Fachmännischen-Meinung wäre das durch rausdrücken der Beule und Lackierung im Bereich eines Bagatellschadens gewesen. Der Werkstattmeister meinte aber nach erster Ansicht ca. 2.500 € und er würde ein Gutachten empfehlen. Gutachter wurde beauftragt, Abtretung unterschrieben. ... und nein, ich habe mir die Abtretung nicht durchgelesen. ... und ja, mir wurde auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts nahegelegt. Diese Option habe ich aber nicht wahrgenommen. Weswegen hätte ich das auch tun sollen? In der Vergangenheit sind mir entstandene Schäden m.E. ordentlich von den Versicherungen reguliert worden. Der Gutachter hat in seinem Schreiben mit der Aufforderung zur Klärung daraufhingewiesen, dass die Rechnung dem Standard entspricht, der zwischen Sachverständigenverbänden und Versicherungswirtschaft ausgehandelt ist. Ich nehme mit: - Ich habe den Gutachter beauftragt, somit bin ich grundsätzlich Auftraggeber und damit auch Kostenschuldner. - der Gutachter kann von mir die Zahlung der Differenz verlangen, wenn die Versicherung die Kosten nicht ausgleicht. - Ich kann die Versicherung zur Zahlung der Differenz auffordern. - Kommt die Versicherung der Aufforderung nicht nach, kann ich einen Rechtsanwalt einschalten. - Beauftragung Rechtsanwalt über Rechtsschutz ergibt in meinem Fall einen Eigenanteil von 150€ Tja, dann denke ich über die nächsten Schritte möglichst emotionsfrei nach und freue mich über diese neue und wichtige Erfahrung. Hoffe die Wogen im Teilnehmerkreis haben sich wieder geglättet. Besten Dank nochmals