Gutachter vs Versicherung: gekürzte Rechnung für die Erstellung des Gutachtens

ich habe Fragen zu einem entstandenen Kfz-Schaden.

An meinem geparkten Kfz ist ein Schaden entstanden.
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.

Zur Feststellung der Schadenhöhe habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dafür habe ich eine Abtretungserklärung für die Kosten zur Erstellung des Gutachtens unterschrieben.

Der Gutachter hat das Gutachten an die Versicherung geschickt.
Die Versicherung hat die im Gutachten ausgewiesene Schadenhöhe akzeptiert.
Soweit scheint alles in Ordnung zu sein.

Der Gutachter hat den Rechnungsbetrag für die Erstellung des Gutachtens bei der Versicherung eingefordert.
Die Versicherung hat die Höhe der Kosten für die Erstellung des Gutachtens nicht akzeptiert.
Die Versicherung hat einen um 14% gekürzten Betrag an den Gutachter überwiesen.

Der Gutachter fordert mich jetzt auf entweder
a. die Versicherung zur Überweisung des ausstehenden Betrags zu bewegen oder
b. die Differenz selbst zu begleichen.

Meine Fragen:
- Kann die Versicherung einfach einen Betrag einbehalten?
- Kann der Gutachter eine Forderung an mich richten bzw. muss ich die Differenz begleichen?

Was tun?
Besten Dank im Vorwege.

64 Antworten

Ich würde den Gutachter um Erklärung bitten, warum der in der Rechnung einen höheren Betrag abgerechnet hat als die Versicherung zu zahlen bereit ist. Meine Vermutung ist, dass der Gutachter die Rechnung um den von der Versicherung gekürzten Betrag zu hoch ausgestellt hat. Als nächstes würde ich den Gutachter bitten die Rechnung auf ein angemessenes Maß zu korrigieren und schon würde alles passen.

einige Versicherungen versuchen regelmäßig die Honorare der Sachverständigen zu kürzen. Das hat nichts damit zu tun, dass die Sachverständigen "zu teuer" abrechnen, vielmehr ist es dem Kürzungswahn der Versicherer geschuldet.

Allen voran die HUK-Coburg und nun auch die Allianz.

Ich würde mal vermuten, es hadelt sich hier um so einen Fall.

Das wird nämlich in einem großen Stil versucht und betrifft nahezu jeden freiberuflich tätigen Sachverständigen.

Wenn man von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche bauftragt, kann man so etwas vermeiden. ich hatte dazu in einem anderen Faden bereits einen Interessanten Artikel verlinkt.

https://www.unfallzeitung.de/.../?...

Stichwort Parkschaden: meine Frau wurde kürzlich im Lidl ausgerufen. Da war einer gegen das geparkte Auto gefahren. Die Heckklappe am Tiguan1 ist defekt. Ich dachte erst so um die 2000€, Pustekuchen, sind fast 5000€. Ich bin fast vom Glauben abgefallen.

Es gibt praktisch keine Bagatellschäden mehr, das ist alles unglaublich teuer geworden.

Das ist aber nicht der Punkt.
Der TE hätte nicht von sich aus einen GA beauftragen dürfen. Er hat das OK der Versicherung gebraucht.

Wenn der KV deutlich über einer bestimmten Grenze liegt, beauftragt dir gegnerische Versicherung eh einen Gutachter bzw. verlangt ein Gutachten.

Man braucht jetzt auch nicht über die Versicherungen herziehen. Die denken ja nur an ihren Vorteil. 😉

Wir hatten eigentlich nie Probleme mit einer Schadensregulierung an sich. Es ging oft aber um die Stundensätze, die ja in München deutlich höher sein können. Da wurde oft versucht, den Regulierungsbetrag zu drücken, indem man die Sätze z.B. aus Niedersachsen genommen hat, wo die Versicherung saß.

VG

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Zitat:

@hlmd schrieb am 22. Juli 2024 um 18:08:37 Uhr:



Der TE hätte nicht von sich aus einen GA beauftragen dürfen. Er hat das OK der Versicherung gebraucht.

Neueste Forschung? 😕

@hlmd der Geschädigte hat das Recht, einen Gutachter seiner Wahl auszuwählen, da hat die gegnerische Versicherung nichts zu melden.

Bei einem Kaskoschaden sieht das dann wieder komplett anders aus.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. Juli 2024 um 18:12:06 Uhr:



Zitat:

@hlmd schrieb am 22. Juli 2024 um 18:08:37 Uhr:



Der TE hätte nicht von sich aus einen GA beauftragen dürfen. Er hat das OK der Versicherung gebraucht.

Neueste Forschung? 😕

Aber noch viel hohler ist das, was oben geschrieben wurde:

Zitat:

Der TE schrieb was von einem "Parkschaden".

Ist da ein Gutachten eines SV überhaupt notwendig gesesen?

Solche Schäden werden doch meist nach KV einer Werkstatt abgerechnet.

Der Geschädigte hat ja auch eine Zahlungsminderungspflicht. Und wenn ER den SV beauftragt hat, hat der TE die A...karte. Er hätte sich vorher bei der gegnerischen versicherung erkundigen müssen, ob er einen Gutachter beauftragen kann.

Einfach nur durch und durch falsch. 🙁

Na Ok, wenn das alles so falsch ist, was ich dazu geschrieben habe, wo steht das, dass man ein generelles Recht hat, einen Gutachter SELBST zu beauftragen, auch wenn es sich um Bagatellschäden handeln könnte?

VG

Manchmal füht man sich hier wie Don Quijote.

Warum können die Leute mit keiner Ahnung nicht einfach mal die Finger von der Tastatur lassen?

Hier wird teilweise ein Mist geschrieben, da wird einem Schwindelig!!

Zitat:

@hlmd schrieb am 22. Juli 2024 um 18:27:00 Uhr:


Na Ok, wenn das alles so falsch ist, was ich dazu geschrieben habe, wo steht das, dass man ein generelles Recht hat, einen Gutachter SELBST zu beauftragen, auch wenn es sich um Bagatellschäden handeln könnte?

VG

Ganz einfach. Wenn es ein Bagatellschaden gewesen wäre, dann hätte der SV kein Gutachten geschrieben, die Versicherung hätte das Gutachten nicht zur Regulierungsgrundlage genommen und die (gekürtzte) Rechnung des SV wäre nicht bezahlt wurden.

Klingt eigentlich logisch oder nicht?

@hlmd Was ist denn heute überhaupt noch ein Bagatellschaden?

2016 habe ich mit der Tür einen 1er BMW am Kotflügel hinten rechts angeditscht, den Schaden sah man nur, wenn man wusste, dass er da war.

Der Spaß hat trotzdem fast 1200€ gekostet.

Die Bagatellschadengrenze definiert sich wie folgt:

Ein Bagatellschaden stellt einen oberflächlichen, begrenzten Blechschaden am Auto dar (Schrammen, Kratzer und leichte Beulen). Laut BGH Urteil liegen die Instandsetzungskosten bei maximal 750 bis 1.000 Euro. Es liegt nur ein Sachschaden vor, kein Personenschaden.

Für den Geschädigten muss klar erkenbar sein das ein Bagatellschaden vorliegt.

Welcher Laie kann das ?

Somit ist wohl auch die Thematik "generelles Recht" sicherlich nun abgefrühstückt.

@Dellenzaehler sollte/könnte man nicht den Link von der Unfallzeitung aus dem anderen Thread oben im Versicherungsforum anpinnen?

und nochmal, auch wenn es lagsam wirklich nervt:

Im KH Schadensfall ist die Versicherung nicht weisungsbefugt.

Das bedeutet der Geschädigte kann allein und frei entscheiden, welche Schritte er einleiten möchte um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Es gibt halt Menschen, die begeben sich in die Hände des Versicherer und fühlen sich damit gut.

Das sollen Sie ja auch gern so machen.

Es gibt aber auch Menschen, die das nicht machen und denen muss und soll man nicht einreden, dass Sie gegen irgend etwas verstoßen oder sich falsch Verhalten.

Dass ist nämlich nur eines, schlicht und ergreifend:

Bullschit

[quote]
@remarque4711 schrieb am 22. Juli 2024 um 18:40:35 Uhr:
@Dellenzaehler sollte/könnte man nicht den Link von der Unfallzeitung aus dem anderen Thread oben im Versicherungsforum anpinnen?

nee... ich glaub das ist auch nicht erlaubt, seitens MT

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