Gutachter Seriös?

Audi A6 C6/4F

Guten Abend in die Runde,

Ich melde mich mit einem Anliegen, das nicht wirklich alltäglich ist. Ich wusste nicht genau, in welchem Bereich ich diese Frage stellen soll, falls sie im Falschen Bereich ist könnte bitte jemand behilflich sein und das in den richtigen Bereich verschieben.

Ich halte mich kurz,

Mich hat jemand beim ausparken an der Front geschliffen,

Hauptteile die Betroffen sind, sind Stoßstange und Grill.

Eine kleine Ecke der Motorhaube wurde berührt, meines Erachtens, braucht man da keine neue Motorhaube, da ich keine Verformung sehe, diese sollte allerdings komplett lackiert werden und nicht beilackiert da man immer den Unterschied beim Übergang sieht.
Der Gutachter würde sie allerdings beilackieren sagt er, naja das hab ich mal überhört da Ich Ihn seinen Job machen lassen wollte. Würde allerdings hier dennoch gerne mal die Meinung von euch hören und eventuelle Erfahrungen. Der Schaden an der Haube ist wirklich minimal an der Spitze.

Nun zu meinem eigentlichen Problem,

Der vordere linke Scheinwerfer hat ebenfalls einen minimalen Kratzer, welcher nur bei genauerem hinsehen auffällt.
Die Scheinwerfer sind vor zwei Jahren beide neu gekommen, da die alten ziemlich milchig waren, Ich die alten aufbereitet habe aber vom TÜV keine Plakette mehr bekommen habe, da Ich durch das Polieren laut denen, den Scheinwerfer umgebaut habe und diese keine Typgenehmigung mehr hatten. Also laut TÜV ist Polieren ein klares No-Go.
Der Gutachter meinte, wenn es eine Freigabe von Audi gibt das man die Scheinwerfer polieren darf würde er diese im Gutachten auch nur Polieren und nicht komplett austauschen, ist dies möglich?

Zumal auf meine Nachfrage, wenn ich wieder in ca 1,5 Jahren zum TÜV muss und diese wieder den Scheinwerfer bemängeln wegen dem polieren, wer die Kosten übernimmt er mir ganz kalt antwortete Ich.

Er behauptet, er muss wenn Audi eine Politurpaste für die Scheinwerfer anbietet diese dann auch im selbigen Zuge aufschreiben und kann den Scheinwerfer nicht tauschen.

Bitte um Antworten, da diese zwei Scheinwerfer mir damals echt zugesetzt haben, da Ich dafür knapp 2200€ ungeplant bezahlen musste.

Ansonsten noch einen schönen Abend an alle.

10 Antworten

Hallo, also wenn der TÜV sagt polieren ist nicht zulässig, dann hat Audi sicher auch keine zauberpaste, die plötzlich zulässig ist. Das Ergebnis is doch das selbe?!
Für mich klingt das nach nem typischen Gutachter net Versicherung. Zu begleichenden Schaden so gering wie möglich halten. Denen ist egal ob du dann beim TÜV in 1,5 Jahren neue Scheinwerfer brauchst.
Ich würde darauf bestehen. Hast du ne Rechtsschutz? Da würde ich einfach sonst das ganze über den Anwalt laufen lassen.

Dich hat jemand an der Front geschliffen und du hast dir hoffentlich deinen eigenen Gutachter besorgt, der dir rechtlich zusteht und einen Anwalt, der den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abwickelt? Beides und den Schaden muss die gegnerische Versicherung zahlen und die wickeln das beide mit der gegnerischen Versicherung direkt ab. Du musst also nicht in Vorleistung gehen.
Bei dir hört es sich an als wenn die gegnerische Versicherung den Gutachter gestellt hat und jetzt hast du den Salat.
Nimm dir jetzt wenigstens noch einen Anwalt, der das alles für dich abwickelt. Ggf. kann man auch mit einem eigenen Gutachten drohen was dir eh zusteht.
Wenn es dein Gutachter ist erzählst du ihm, dass du entsprechend im Netz bewertet. Die leben doch davon, dass die Kunden zufrieden sind oder eben von der gegnerischen Versicherung indem sie es für die schön billig machen.
Deshalb:
Seinen Unfallgegner lässt man nie seinen eigenen Schaden beurteilen.

Das Theater um die polierten Scheinwerfer kenn ich von der E-Klasse meines Bruders. Vor 5 Jahren hat sich der TÜV über die verwitterten Scheinwerfer beschwert. Beim ?? polieren und mit Klarlack überziehen lassen. Nach anfänglichen Maulen hat er die Plakette erteilt mit der Aussage beim nächsten mal müssen neue rein. 2 Jahre später hatte ein anderer Prüfer gar kein Problem damit. HU ohne Mängel bestanden.

https://youtu.be/vGDdbw2oTgM

Guck dir das Video an. Man soll nicht paepstllicher als der Papst sein.

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Bei mir hat sich das geklärt, da Ich bei einem anderen Gutachter war, und dieser mir meine Aussage bestätigt hat, das Polieren überhaupt nicht in Frage kommt, da die Typgenehmigung für das Bauteil als auch für das Fahrzeug erlischt wenn Ich, Audi oder egal wer den Scheinwerfer polieren. Ich mache mein Gutachten bei Ihm, zumal er ebenfalls gesagt hat beilackieren kommt überhaupt nicht in Frage, da das Fahrzeug bis auf den Unfall in einem Top gepflegten Zustand ist, die Google Bewertung für den ersten Gutachter ist ebenfalls raus. Dieser Gutachter wurde mir seitens meiner Versicherung vorgeschlagen, habe bis dato aber nicht gewusst, dass die Unfallverursacherin bei der selben Versicherung ist.

Danke für die vielen Antworten.

Scheinwerfer: ofiziell ist das tatsächlich nicht zulässig. Ich würde aber von mir aus vor einem TÜV Termin die Scheinwerfer aufbereiten falls dies nötig ist. I.d.R. fällt das nur auf, wenn man deswegen die HU nicht bekommen hat und bei der Nachprüfungen der Ing. genauer hinsieht.

Thema "beilackieren": wenn das eine gute Lackiererei macht, dann siehst Du da hinterher nichts von. Am Leon meiner Frau hatten wir vorne unten an der Stoßstange einen selbst fabrizierten Streifschaden. Der Lackierer war ein Meister seines Fachs, er hat das so gut einlackiert daß man heute nicht mehr sagen kann ob der Schaden links oder rechts war.

Leute es geht nicht darum ob das beim tüv durch geht oder nichts. Es geht darum dass die beschädigt wurden und ein Gutachter eine Reparatur zur Kalkulation ansetzt, die nicht zulässig ist!

Zitat:

Bei mir hat sich das geklärt, da Ich bei einem anderen Gutachter war, und dieser mir meine Aussage bestätigt hat, das Polieren überhaupt nicht in Frage kommt, da die Typgenehmigung für das Bauteil als auch für das Fahrzeug erlischt wenn Ich, Audi oder egal wer den Scheinwerfer polieren. Ich mache mein Gutachten bei Ihm, zumal er ebenfalls gesagt hat beilackieren kommt überhaupt nicht in Frage, da das Fahrzeug bis auf den Unfall in einem Top gepflegten Zustand ist, die Google Bewertung für den ersten Gutachter ist ebenfalls raus. Dieser Gutachter wurde mir seitens meiner Versicherung vorgeschlagen, habe bis dato aber nicht gewusst, dass die Unfallverursacherin bei der selben Versicherung ist.

Danke für die vielen Antworten.

Und jetzt noch einen Rechtsanwalt! Der holt dir u.U. noch ein paar Hunderter mehr raus. Versicherungen sind Verbrecher. Mit denen gibt man sich nicht ab sondern lässt das jemand machen, der das täglich macht.

Ich versuche die Kosten so gering wie möglich für die gegnerische Partei zu halten, sollte es irgendwelche Probleme geben schalte Ich noch einen Anwalt hinzu. Die Empfehlungen liegen bereits vor.

Die Kosten für die gegnerische Partei können dir egal sein, dafür hat sie schließlich eine Versicherung. Wird ihr ja nicht privat vom Konto abgezogen der Schaden. RA zur Beratung hinzuziehen, zahlt ebenfalls ihre Versicherung und alles mitnehmen, was du kriegen kannst. 🙂

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