Gutachten nach Leasingrückgabe

VW Phaeton 3D

Ich habe meinen Phaeton nach 3 Jahren Leasing bei einem VW-Händler zurückgegeben.
Dieser hat bei der Übergabe keine Schäden auf dem Übergabe-Protokoll vermerkt (außer den stark korrodierten Türen waren da ja auch keine).
Einen Monat nach der Übergabe hat der Händler einen D**-Gutachter beauftragt, der dann die wohl üblichen 2500€ an "Schäden" feststellte. Diese Gutachten wird von der Leasingfirma jetzt als Forderungsgrundlage gegen mich verwenden. Der Forderung habe ich natürlich widersprochen.

Die Frage ist, wie viel Zeit zwischen Rückgabe und Gutachten verstreichen darf damit mit dem Gutachten der Zustand des Fahrzeugs am Rückgabetag festgestellt werden kann. Es wurde auf "bundesweit einheitliche Phaeton-Standards" bei der Bewertung verwiesen, kennt die jemand?

Wie war da bei Euch die Erfahrung, wie viel später wurde das Gutachten nach der Abgabe erstellt?

Beste Antwort im Thema

Da ich beruflich in ähnlicher Tätigkeit unterwegs bin, kurz eine Stellungnahme:

1.) Bei dem von der Volkswagen Leasing eingeschalteten Sachverständigen handelt es sich keinesfalls um einen unabhängigen Sachverständigen, sondern in der Regel um eine Person vom TÜV, welche sich anhand eines Rahmenvertrages zwischen TÜV und der Leasing GmbH das Fahrzeug beim Händler anschaut und eine Liste abarbeitet. Im Detail also ein Parteivortrag der Leasing GmbH.

2.) Ich kann grundsätzlich jedem Leasingnehmer nur dazu raten, direkt vor der Abgabe des Fahrzeuges auf eigene Kosten ein Zustandsprotokoll des Leasinggegenstandes bei einem unabhängigen ÖbuV Sachverständigen in Auftrag zu geben (Kostenpunkt 100-300 €). Danach geht der Wagen in Zeugengegenwart zum Händler. Beim Händler werden sämtliche Unterschriften "unter Vorbehalt" geleistet. Zuvor Inspektionsheft usw. mit den Einträgen abfotografieren.

Damit ist man gegen unberechtigte Forderungen abgesichert. Sehr viele Leasingnachforderungen beinhalten Fehler in der mathematischen Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Gesamtnutzungsdauer vom jeweiligen Bauteil, sowie Alter und Laufleistung des Leasinggegenstandes. Bei meinen damaligen Phaetons (unter anderem auch 1%ler) waren wiederholt die heftigsten Fehler bis hin zur falschen Reifengröße vom TÜV Gutachter notiert worden. Die geforderten Rückzahlungen (Beträge zwischen 800,- und 1.850,- €) wurden nach einigem Schriftverkehr stets auf 0,00 € zurückgesetzt. Allerdings hat die grundsätzliche Vorgehensweise im Hause der Volkswagen Leasing GmbH bei uns im Fuhrpark dazu geführt, dass wir heute dort keine Fahrzeuge mehr erwerben.

Gruß, Filou

By the way: Gruß an die verbleibenden alten Hasen hier! ;-))

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Welche Schäden hat der Gutachter denn aufgeführt. Sind dort die Reparaturkosten aufgeführt oder der aus den "Schäden" resultierende Wertverlust. Nur diesen schuldest du.
Lackierungen schuldest du nicht. Nur den Wertverlust aus den Kratzern. Gleiches gilt beim Leder.
Es geht darum, was das Fahrzeug einerseits ohne die bemängelten Schäden wert ist und auf der anderen Seite mit. Diesen Unterschiedsbetrag schuldest du. Dieser unterscheidet sich je nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

wir sind definitiv gespannt...unverschämtheit.

Ich finde es auch unverschämt.
Hast du mal direkt in Dresden angerufen ?

Gruß

Zitat:

@bedofroses schrieb am 14. Januar 2015 um 18:11:40 Uhr:


Auch ein persönliches Gespräch hat keine Änderung des Standpunktes der Leasing ergeben.

Sehr traurig, wie VW am Ende einer Leasingzeit mit seinen Kunden umgeht!

Nie wieder Leasing bei denen, die gesponserte Leasingrate wird am Ende wieder versucht einzuklagen!

Das hilft dir zwar jetzt nicht, aber das ist nicht VW, sondern die Leasing die so mit dir umgeht.

Ich habe heute die Abrechnung für meinen letzten Phaeton bekommen. Der Gutachter hat zwei kleine Steinschläge festgestellt. Rechnungsbetrag 0,0 €.

Das war jetzt mein 5ter Phaeton. Abwicklung immer problemlos.

Das "Übergabeprotokoll" mit dem Händler sagt wahrscheinlich nur aus, dass du das Fahrzeug abgegeben hast, aber nicht in welchem Zustand.

Berichte bitte weiterhin....

Gruss
pesbod

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Handelt es sich um VW Leasing?

Bei den 1% Leasingverträgen hat man als Kunde die Gewissheit, dass ein unabhängiger Sachverständiger kommt. Er ist nicht von VW, sondern vom zum Beispiel Tüv.
Eigentlich wird man da eher positive Dinge, vor allem, wenn man einen neuen Wagen least. Aber auch sonst soll das eigentlich ganz o. k. sein.
Kleinere Schäden sind ja durch meine Leasingraten abgedeckt, schließlich zahle ich für die Nutzung und mich dafür, dass der Wagen drei Jahre in der Garage steht.
Nachträgliche Gutachten sind bestimmt ein Fall für den Rechtsanwalt.

In unserer Firma haben wir einen Jahreswagen gekauft. Als wir unterschrieben haben war der Wagen tipptopp, als wir in zwei Wochen später abgeholt haben, waren Kratzer in der Heckstoßstange.
Diese sind auf dem Hof vom Händler nachträglich "passiert" , zuerst wollte man uns erklären, dass die Schäden schon vorher da gewesen sind, dann hat man doch erklärt, dass es ein späterer Unfall war. Das Lackieren war kostenlos.

Theoretisch könnten innerhalb von vier Wochen ja tatsächlich nachträglich Schäden an dem Phaeton auftreten. Steinschlag, Hagel oder andere Kunden, oder Mitarbeiter vom Autohaus kommen da versehentlich mit einem anderen Wagen gegen. Wer will das beweisen?

Vielleicht hilft es auch, sich die Leasingsunterlagen von VW anzusehen. Bei dem 1% Leasing wird sehr genau erklärt, was normale Abnutzungen sind und was nicht. Da gibt es auch Fotos und Beispiele.

Ja, so wie fast alle Phaeton in D ist auch hier die VW Leasing als Finanzdienstleister involviert.
Es gibt eine extra E-Mail Adresse (phaeton-einzelkunden@vwfs.com), allerdings landet man da im Endeffekt auch nur beim gleichen Leasing Sachbearbeiter.

Meine Mail wurde dann mit der Bitte beantwortet, von weiterem Schriftverkehr abzusehen...

Soll ich jetzt Voice-Mails schicken oder was?
Sehr unprofessionell und nicht Phaeton-like, warten wir mal die nächsten Schritte ab (Klage vor dem AG?).

Da ich beruflich in ähnlicher Tätigkeit unterwegs bin, kurz eine Stellungnahme:

1.) Bei dem von der Volkswagen Leasing eingeschalteten Sachverständigen handelt es sich keinesfalls um einen unabhängigen Sachverständigen, sondern in der Regel um eine Person vom TÜV, welche sich anhand eines Rahmenvertrages zwischen TÜV und der Leasing GmbH das Fahrzeug beim Händler anschaut und eine Liste abarbeitet. Im Detail also ein Parteivortrag der Leasing GmbH.

2.) Ich kann grundsätzlich jedem Leasingnehmer nur dazu raten, direkt vor der Abgabe des Fahrzeuges auf eigene Kosten ein Zustandsprotokoll des Leasinggegenstandes bei einem unabhängigen ÖbuV Sachverständigen in Auftrag zu geben (Kostenpunkt 100-300 €). Danach geht der Wagen in Zeugengegenwart zum Händler. Beim Händler werden sämtliche Unterschriften "unter Vorbehalt" geleistet. Zuvor Inspektionsheft usw. mit den Einträgen abfotografieren.

Damit ist man gegen unberechtigte Forderungen abgesichert. Sehr viele Leasingnachforderungen beinhalten Fehler in der mathematischen Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Gesamtnutzungsdauer vom jeweiligen Bauteil, sowie Alter und Laufleistung des Leasinggegenstandes. Bei meinen damaligen Phaetons (unter anderem auch 1%ler) waren wiederholt die heftigsten Fehler bis hin zur falschen Reifengröße vom TÜV Gutachter notiert worden. Die geforderten Rückzahlungen (Beträge zwischen 800,- und 1.850,- €) wurden nach einigem Schriftverkehr stets auf 0,00 € zurückgesetzt. Allerdings hat die grundsätzliche Vorgehensweise im Hause der Volkswagen Leasing GmbH bei uns im Fuhrpark dazu geführt, dass wir heute dort keine Fahrzeuge mehr erwerben.

Gruß, Filou

By the way: Gruß an die verbleibenden alten Hasen hier! ;-))

Zitat:

@bedofroses schrieb am 14. Januar 2015 um 18:11:40 Uhr:


Tja, es geht in die nächste Runde. Auch ein persönliches Gespräch hat keine Änderung des Standpunktes der Leasing ergeben. Diese besteht auf der unrechtmäßigen Forderung und hat einen Mahnbescheid geschickt.
Sehr traurig, wie VW am Ende einer Leasingzeit mit seinen Kunden umgeht!
Also werde ich jetzt einen Anwalt einschalten der dann hoffentlich eine Klärung bringt.

Wie gesagt, ein Gutachten 4 Wochen nach Abgabe wird als rechtliche Begründung für die unberechtigte Forderung zugrunde gelegt, echt unverschämt.

Nie wieder Leasing bei denen, die gesponserte Leasingrate wird am Ende wieder versucht einzuklagen!

Ich berichte weiter...

Schalte keinen Anwalt ein. Du bleibst auf den Kosten sitzen. Warte doch die Klageschrift ab.

peso

Danke peso, genau das werde ich so machen

Spannende Fragen tun sich auf:

Wem gehört der Phaeton nach der Rückgabe, der Leasing oder VW?
Wer gibt die Aufbereitung in Auftrag und wer bezahlt die Rechnung?
Darf das Rückgabefahrzeug überhaupt aufbereitet werden, wenn das Gutachten noch strittig ist?
Kann man ein Gegengutachten in Auftrag geben, 4 Monate nach dem Gutachten und 5 Monate nach der Rückgabe?
Und warum wird die Frontscheibe und alle Aschenbecherabdeckungen ausgetauscht (natürlich ein Nichtraucherfahrzeug und ohne Schäden in der Scheibe)????

Wenn jemand eine Antwort hat, immer her damit, ich verzweifle langsam an der Intransparenz von VW, Leasing und dem Händler...

Zitat:

@tauro2000 schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:58:50 Uhr:



Zitat:

@bedofroses schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:35:54 Uhr:


Ich habe meinen Phaeton nach 3 Jahren Leasing bei einem VW-Händler zurückgegeben.
Dieser hat bei der Übergabe keine Schäden auf dem Übergabe-Protokoll vermerkt (außer den stark korrodierten Türen waren da ja auch keine).
Einen Monat nach der Übergabe hat der Händler einen D**-Gutachter beauftragt, der dann die wohl üblichen 2500€ an "Schäden" feststellte. Diese Gutachten wird von der Leasingfirma jetzt als Forderungsgrundlage gegen mich verwenden. Der Forderung habe ich natürlich widersprochen.

Die Frage ist, wie viel Zeit zwischen Rückgabe und Gutachten verstreichen darf damit mit dem Gutachten der Zustand des Fahrzeugs am Rückgabetag festgestellt werden kann. Es wurde auf "bundesweit einheitliche Phaeton-Standards" bei der Bewertung verwiesen, kennt die jemand?

Wie war da bei Euch die Erfahrung, wie viel später wurde das Gutachten nach der Abgabe erstellt?

Ich empfehle Dir einen Anwalt einzuschalten. Rein sachlich gesehen, muss Vorort bei Abgabe das Gutachten gemacht werden, alle spätere Gutachten würde ich nicht akzeptieren.

Es kann ja, dass nach Abgabe noch ein Schaden von VW an dem Fahrzeug verursacht wurde.

Viele Grüße

Kann ich nur beipflichten...der normal Weg sollte eigentlich der sein das man einen Übergabetermin

Vereinbart an dem dann auch alle eventuellen Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Dieses Protokoll wird von beiden Seiten unterzeichnet,solltest du nicht mit der Bewertung einverstanden sein

Steht es dir frei dieses Protokoll nicht zu unterzeichnen. Dann aber wird in der Regel ein "unabhängiger" Gutachter hinzugezogen dessen Bewertung dann in der Regel maßgebend ist. So wie ich es jetzt verstanden

Habe war doch bei der Übernahme alles ok?! Also auch von mir der Tip: mit dem Protokoll zum Anwalt und beraten lassen...

Sorry aber wenn ich sowas lese könnte ich explodieren...;-))
So ein ähnliches Theater hatte ich vor ein paar Jahren mit meinen
damaligen M5...aus diesem Grund stand für mich fest: nie wieder Leasing!! Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht warum das Autohaus 1 Monat nach erfolgreicher Übergabe und nahezu mängelfreien Protokoll darauf kommt jetzt auf einmal einen Gutachter zu bestellen.
Sehr merkwürdig...

Zitat:

@Phaeton3d schrieb am 29. Januar 2015 um 21:47:12 Uhr:


Sorry aber wenn ich sowas lese könnte ich explodieren...;-))
So ein ähnliches Theater hatte ich vor ein paar Jahren mit meinen
damaligen M5...aus diesem Grund stand für mich fest: nie wieder Leasing!! Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht warum das Autohaus 1 Monat nach erfolgreicher Übergabe und nahezu mängelfreien Protokoll darauf kommt jetzt auf einmal einen Gutachter zu bestellen.
Sehr merkwürdig...

Meine Erfahrung war bis dato immer positiv bei Leasingrückgabe.

Vor Abgabe den Wagen aufpolieren und reinigen lassen.

Es gibt ein Lastenheft von VW, in dem alles genau beschrieben ist welche Mängel nicht akzeptiert werden.

Grüße

Ja tauro....aber mit aufpolieren ist es nicht immer getan...ohne es zu pauschalisieren möchte ich dennoch behaupten das es einige bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit der Wahrheit nicht immer so genau nehmen und versuchen durch gefakte reperaturen noch mal ne den ein oder anderen schein dazu zu verdienen. In meinem Fall war es so das ich zum vereinbarten übergabetermin das Fahrzeug zur Bewertung an den zuständigen Meister übergeben habe und nach einer gefühlten Ewigkeit kam der Arme Servicemitarbeiter mit dem vom Meister gemachten Gutachten um mir den Hammer des Lebens zu verpassen. Angeblich waren beide Katalysatoren defekt( Kostenpunkt:1200€ pro Kat,also zusammen 2400€) wohlgemerkt alles noch ohne märchensteuer! Dazu kamen noch diverse kaputte plastikteile am unterbodenschutz und lackierarbeiten die alleine einen Posten von ca.1600€ hatten.... Alles in allem kam ich auf eine Nachzahlung laut Protokoll Meister von 6500€......!!!!!!!
Ich war damit natürlich nicht einverstanden und der servicemitarbeiter bat mich sichtlich erleichtert zum persönlichen Gespräch mit dem Meister... Ich sprach ihn auf die kaputten Katalysatoren an und er meinte das die von ihm auf Sicht geprüft wurden und durch leichtes abklopfen klappergeräusche von sich gaben. Ich sagte dann zu ihm wo er sein Kfz Meister gemacht hat...die klappergeräusche hatte ich kurz nach dem letzten werkstattbesuch beanstandet nachdem dort der Dichtring am differential gewechselt wurde außerdem fragte ich ihm wie das mit der kürzlich gemachten ASU zusammenpasst und der Wagen in der Zwischenzeit nur 200km zurückgelegt hat. Ich sagte ihm das es meiner Meinung nach ne kaputte Rohrschelle von der Auspuffanlage war die diese "supermechaniker" wahrscheinlich vergessen haben zu ersetzen als sie die Auspuffanlage demontiert haben um am differential den Dichtring zu ersetzen! Kurzum hab ich ihm gesagt das ich dieses Protokoll nicht unterschreibe und es jetzt auf eine Untersuchung durch einen Gutachter ankommen lasse. Ich bin dann mit dem Gutachten ins Auto und los.....es dauerte keine fünf Minuten bis ich einen Anruf vom Autohaus hatte??
Der Meister meinte er habe die Auspuffanlage nochmal gründlich geprüft und festgestellt es war eine kaputte Rohrschelle!!!!!!!!!!
Keine kaputten kats!!!!! Ich möchte bitte zurück kommen und sie werden das Gutachten berichtigen....auf jeden Fall Leute und jetzt kommt's müsste ich nicht mehr über 6000€ nachzahlen sondern schlappe 200 für ne kaputtes Plastikteil am Unterboden.... Dieses Vorgehen stinkt zum Himmel...ich möchte betonen das es sich um einen namhaften Vertragshändler( die den M5) bauen handelt mit mehren Niederlassungen....deshalb stand für mich fest das dieses Vorgehen nach leasingrückgaben eindeutig Methode hat bei einigen Händlern nur der hast bei mir eindeutig versucht zu übertreiben...??

Hoffentlich werde ich kein Opfer...
Mein Phaeton steht seit gestern beim Händler. Das Ding gehört mir allerdings noch bis zum 13.2. . Der Tüv schaut sich das Fahrzeug an und ich bekomme erstmal bescheid, ob was zu machen ist (für mich ist das Fzg. makellos). Darum kümmere ich mich dann selbst und offiziell stelle ich das Fahrzeug erst am letzten Tag hin. Schaun mer mal.
Grüße Andre

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