Gutachten nach Leasingrückgabe

VW Phaeton 3D

Ich habe meinen Phaeton nach 3 Jahren Leasing bei einem VW-Händler zurückgegeben.
Dieser hat bei der Übergabe keine Schäden auf dem Übergabe-Protokoll vermerkt (außer den stark korrodierten Türen waren da ja auch keine).
Einen Monat nach der Übergabe hat der Händler einen D**-Gutachter beauftragt, der dann die wohl üblichen 2500€ an "Schäden" feststellte. Diese Gutachten wird von der Leasingfirma jetzt als Forderungsgrundlage gegen mich verwenden. Der Forderung habe ich natürlich widersprochen.

Die Frage ist, wie viel Zeit zwischen Rückgabe und Gutachten verstreichen darf damit mit dem Gutachten der Zustand des Fahrzeugs am Rückgabetag festgestellt werden kann. Es wurde auf "bundesweit einheitliche Phaeton-Standards" bei der Bewertung verwiesen, kennt die jemand?

Wie war da bei Euch die Erfahrung, wie viel später wurde das Gutachten nach der Abgabe erstellt?

Beste Antwort im Thema

Da ich beruflich in ähnlicher Tätigkeit unterwegs bin, kurz eine Stellungnahme:

1.) Bei dem von der Volkswagen Leasing eingeschalteten Sachverständigen handelt es sich keinesfalls um einen unabhängigen Sachverständigen, sondern in der Regel um eine Person vom TÜV, welche sich anhand eines Rahmenvertrages zwischen TÜV und der Leasing GmbH das Fahrzeug beim Händler anschaut und eine Liste abarbeitet. Im Detail also ein Parteivortrag der Leasing GmbH.

2.) Ich kann grundsätzlich jedem Leasingnehmer nur dazu raten, direkt vor der Abgabe des Fahrzeuges auf eigene Kosten ein Zustandsprotokoll des Leasinggegenstandes bei einem unabhängigen ÖbuV Sachverständigen in Auftrag zu geben (Kostenpunkt 100-300 €). Danach geht der Wagen in Zeugengegenwart zum Händler. Beim Händler werden sämtliche Unterschriften "unter Vorbehalt" geleistet. Zuvor Inspektionsheft usw. mit den Einträgen abfotografieren.

Damit ist man gegen unberechtigte Forderungen abgesichert. Sehr viele Leasingnachforderungen beinhalten Fehler in der mathematischen Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Gesamtnutzungsdauer vom jeweiligen Bauteil, sowie Alter und Laufleistung des Leasinggegenstandes. Bei meinen damaligen Phaetons (unter anderem auch 1%ler) waren wiederholt die heftigsten Fehler bis hin zur falschen Reifengröße vom TÜV Gutachter notiert worden. Die geforderten Rückzahlungen (Beträge zwischen 800,- und 1.850,- €) wurden nach einigem Schriftverkehr stets auf 0,00 € zurückgesetzt. Allerdings hat die grundsätzliche Vorgehensweise im Hause der Volkswagen Leasing GmbH bei uns im Fuhrpark dazu geführt, dass wir heute dort keine Fahrzeuge mehr erwerben.

Gruß, Filou

By the way: Gruß an die verbleibenden alten Hasen hier! ;-))

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...schon passiert: 10 Seiten vom Tüv Nord, Ergebnis EUR 175,- + Steuer für ein bischen Smart Repair sowie fehlende Unterlagen. Das finde ich soweit ok....

Hi,
ich bin wohl doch nicht durch. Es kam eine Rechnung über 172,- Piepen für Schäden, die in der Fibel als akzeptiert stehen, sowie eine fehlende Navi-BDA (Kaufpreis EUR 35,- !!).
Grüße Andre

So, es geht in die nächste Runde:

Die Leasing hat Klage eingereicht und dabei diese im Wesentlichen auf das Gutachten gestützt ohne auf die zeitliche Verzögerung von einem Monat einzugehen (ich erinnere mich, das mir ein MA der Leasing gesagt hatte, das die Gerichte in BS das nicht so eng sehen). Als weiterer Zeuge wurde der Verkäufer benannt, der das Fahrzeug annahm und bei alle Schäden bezeugen kann, das diese bei der Übergabe vorhanden waren (also auch der Marderbiss am Unterboden). Ich glaube nicht, das mein Anwalt hier gegen die Leasing viel ausrichten kann, die sind hier ein Platzhirsch (es war schwierig, überhaupt einen RA in BS zu finden, der nicht für die arbeitet), ich versuche es trotzdem, ohne viel Hoffnung zu haben.

Fazit: Zahlt ohne Murren alles, was Euch bei der Rückgabe in Rechnung gestellt wird, auch wenn es noch so unberechtigt ist. Ein Rechtsstreit ist fast aussichtslos und wird i.d.R. teurer als die anfangs geforderte Summe.

Und dann lasst ihr auf jeden Fall die Finger vom Leasing! Kauft einen Phaeton, finanziert ihn bei einer XY-Bank, aber *NIEMALS* leasen, das ist immer mit eben diesen Problemen verbunden.

Ein völlig desillusionierter und enttäuschter Ex-Phaeton Fahrer
(und es liegt dabei nicht am Phaeton selber)

Ich habe ca. 15 Phaeton geleast und mein 🙂 hat mir nie eine Rechnung geschickt. Und bei dem ein oder anderen Macken hätte man schon diskutieren können.

Ich kann Dir einen guten 🙂 im Stuttgarter Raum empfehlen... 😉

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Klar, wenn man einen Neuen Dicken least, gibt das keine Probleme.

Aber ich habe eben nur meinen abgegeben...
Bei den Phaetons vorher (3 waren es glaube ich) gab es diese Probleme nicht. Im Wesentlichen liegt das im Ermessen des Händlers, ob er die Forderung an den Endkunden stellt. In diesem Fall wurden die Forderungen an mich gestellt und dann ebenfalls an VW zur Aufbereitung um einiges doppelt abzurechnen. Aber das steht auf einem ganz anderen Blatt...

Zitat:

@bedofroses schrieb am 17. Juni 2015 um 20:49:47 Uhr:


Und dann lasst ihr auf jeden Fall die Finger vom Leasing! Kauft einen Phaeton, finanziert ihn bei einer XY-Bank, aber *NIEMALS* leasen, das ist immer mit eben diesen Problemen verbunden.

Ein völlig desillusionierter und enttäuschter Ex-Phaeton Fahrer
(und es liegt dabei nicht am Phaeton selber)

Das ist ja nun totaler Quatsch. Bei 4 * VW, 2 * Opel, 6 * BMW und 2* Ford gab null Probleme bei der Leasingrückgabe. Selbst dann nicht, wenn es keinen Nachfolgevertrag gab.

Mann muss als Leasingnehmer das Fahrzeug eben so behandel, als ob es gekauft wäre. Eventuelle Schäden müssen vor der Rückgabe erledigt werden. Dafür gibt es entsprechende Aufbereiter. Dann klappt es auch mit dem Leasinggeber....😉

Ich würde nicht so schnell aufgeben. Die Gerichte in BS sind weitgehend in Ordnung, hatte auch schon damit zu tun, im Gegensatz zu Frankfurt, wo eine internationale Großbank das Justizsystem voll im Griff hat, aber das ist eine andere Sache. Ich würde vielleicht einen Anwalt aus WF suchen. Zudem gehen heute der Großteil der Prozesse über Vergleiche. Daneben würde ich mir einen Zettel hinlegen und alle Argumente für den Anwalt aufschreiben, das, was einem so den Tag über einfällt, von der ein-Monats-Frist bis zum Mitarbeiter (der ist Angestellter, also befangen). SO eine Liste kann durchaus hilfreich sein.

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