Gutachten Motorhaubenverlängerung
Hallo.
Wie schon oben Beschrieben suche ich ein Gutachten o.ä.
für eine Motorhaubenverlängerung für einen Passat 35i aus
Metall.
Wäre toll wenn mir da einer Helfen könnte.
Mfg
Beste Antwort im Thema
dummer kommentar : und ich bin papst
stand doch schon längst da das der Reflektor nicht abgedeckt werden darf und das das ablendlicht relevant ist
20 Antworten
Da gibt es keine genaue Angabe!
Fahr zu Deinem Tüv, der das dann eintragen soll, und frag ihn, wie weit Du gehen kannst, damit er das noch einträgt!
Im Anhang rechts im Bild meiner, ich hatte keine Probleme beim TÜV!
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Also wirklich relevant ist nur die Abdeckung des Ablendlichtes und nicht des fernlichtes . das ist zwingend nicht notwendig um die lichttechnischen Grundlagen für die Zulassung zu erfüllen . Hauptlicht ist nur das Ablendlicht
Abdeckung Prozentual gibts nicht wirklich aber es sollte die Lichtaustrittkante des Reflektors oben nicht sonderlich abgedeckt sein und die vorgeschrieben Ausleuchtung des leuchtfeldes muss gewährleistet sein das heißt unten darf nix abgedeckt werden und der lichtkegel darf nicht wirklich beschnitten werden .
so wie hier im bild ist es auch möglich . ist eingetragen und ich kann dir die höhen der Schräge mal ausmessen wenn du es nicht hinbekommst
wie gesagt entscheident ist die Abdeckung des reflektors an der Außenkannte null und ihnen geht am ablendlicht 1,5 bis 2 cm
was ich mich immer frage ist wie die tüver die metall eigenbau bleche eintragen und beurteilen das der Fußgängerkollisonsschutz gewährleistet ist
die dinger schneiden doch nem Füßgänger den oberschenkel ab bei einem Unfall 😁
Zitat:
Original geschrieben von aixcessive
die dinger schneiden doch nem Füßgänger den oberschenkel ab bei einem Unfall 😁
Quatsch, das Blech rollt sich dann besser an den Scheinwerfer und das Plastikgrill schneidet sich nicht so tief ins Fleisch. Ist also besser als Original!!!! 😁😁😁😁😁😁:
ja ne ist klar ich erinnere mich an sonen Bild von padmans haube da wo so ein""" Spachtelsteinblock 😁 ""rausgebröckelt war
das war messer scharf und durch den rost würde der fußgänger auch noch ne schöne sepsis bekommen 😛😛
gut das padman das gerichtet hat
das der spender dem Roy das nicht gesagt hat tss tsss tsss böser fehler 😁😁
Für Blechverlängerungen gibt es definitiv kein Gutachten, da ja Einzelanfertigung. Wichtig ist das Abblendlicht, kann man ganz einfach prüfen: weißes Blatt Papier vor den Scheinwerfer halten, da wo es heller ist, darf die Verlängerung nicht abdecken, der Rest ist möglich. Solange die Verlängerung an den Kanten die selben Radien wie die Haube etc. hat, gibt es auch kein Problem mit scharfen Kanten. Ist eigentlich ganz einfach ;-)
McMattes
PS: und keine dummen Kommentare, bin selber Sachverständiger beim TÜV.
dummer kommentar : und ich bin papst
stand doch schon längst da das der Reflektor nicht abgedeckt werden darf und das das ablendlicht relevant ist
Sau dummer Kommentar deinerseits! Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, das die Lichtaustrittsfläche an der Streuscheibe gemeint hätte und das bestätigt mich darin, das hier nur Halbwissen verbreitet wird. Daher werde ich mich in Zukunft auch nicht mehr zu solchen Kommentaren äußern. In anderen Foren wird es als Vorteil angesehen, wenn sich ein TÜV Sachverständiger zum Thema äußert, aber das scheint hier ja nicht nötig zu sein (Schaumlöffel gibt es leider genug)
McMattes