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Gutachten H Kennzeichen

VW T3

Hallo Forum

Unser treuer T3 den wir nun schon über viele Jahre haben würd im Mai 30 Jahre alt.

Wir beabsichtigen das Auto auch noch zu behalten da er uns gute Dienste leistet.
Im Mai 2020 ist dann wieder die Gas Dichtheitsprüfung, der TÜV und die ASU fällig.
Sollte eigentlich kein Problem darstellen.

Habe beim letzten TÜV auch schon mit dem Prüfer gesprochen wegen dem Oldtimer Gutachten.
Er befürwortet das und kann das Gutachten machen.

Wie läuft sowas ab und mit welchen Kosten muß ich rechnen ?

Wer hat da Erfahrung

Danke

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit,ja-Aber das war alles mal.Seit Jahren vorbei.
Mir ging es um den Satz:
für meinen T4 der Camper zugelassen ist bezahle ich 121 Haftpflicht in 12 Monaten und 272 Steuern(mangels Stehhöhe sonst 172 ) in 12 Monaten.
Das suggeriert jemandem der sich evtl. nen Bulli kaufen will: Muss Stehhöhe haben,dann bezahl ich nur 172€.
Die entsprechen genau der Gewichtbesteuerung,zB bei den alten, beliebten 2805 Kg bei Auflastungen.
Beim WOMO wurde nur die Schlüsselzahl geändert und eben GG.
Bei PKW änderte sich auch der Eintrag bei der Fahrzeugklasse: So. KFZ Kombinationskraftwagen.
Netter Nebeneffekt: Die Typenschlüsseln wurden genullt.
Die Gewichtsbesteuerung war 2006 Geschichte,bei beiden.
WOMO wurden dann auf die auch heutige Mischform geändert.
Und die Stehhöhe war immer nur eine Eigenkreation der Finanzbehörden/ FÄ.
In der STVZO/FZV nie verankert.
Seit der Gesestzesänderung 12/13(Eintrag der STVÄ zählt) und schlußendlich die Übergabe an den Zoll hat sich das auch erledigt.
Gruß Frank

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Dann mach ich wohl irgentwas falsch

Nöö nix falsch.
Das ist Deutschland!
Gleiches fahrzeug, gleicher motor
Aber:
Pkw, Lkw, Wohnmobil, mit oder ohne H kennzeichen, saison, usw, usw.
Dazu noch kombis untereinander.
Jeder andere steuer jeder andere versicherung.
Da zahlt wohl jeder was anderes.

Olli

anderes kennzeichen ist nun halb so wild. aber halb so wild, denn einen weiteren eintrag im brief gibt es ja bei h kennzeichen sowieso (natürlich bleibt die zahl der halter an sich gleich).
entsprechend kurze kennzeichkombination wird man dir dann zuteilen oder du versuchst halt selbst vorab eines zu reservieren.

was die kosten angeht waren es bei uns per GTÜ für die H-Abnahme ca 40€ mehr als für eine normale HU. Also wirklich nicht die Welt und er wird wie du richtig anmerkst günstiger in der Steuer.
Versicherung wird nicht so ganz einfach, wenn man eine Kasko möchte. Da gibt es wohl nur wenige die ein Womo mit H-Kennzeichen Kasko versichern. Da hilft dir aber google oder so meine t3 forensufu ausreichend weiter.
Wir bezahlen für unseren T3 Womo mit H nur haftpflicht knapp 140€ im Jahr. Per Saison wäre es entsprechend weninger. Ohne H waren es 180€.
Steuer viel von 430€ auf 192€. Sprich in diesen Fixen Kosten fast halbiert. Man kann das Geld einfach sparen oder eben zum Reisen ausgeben oder in den Bus stecken oder als steuer+versicherung für irgend ein Winterauto stecken oder oder.
Ich würd die H-Abnahme immer machen sobald sie mögöich ist. Selbst bei fahrzeugen die dadurch geringfügig in den Fixkosten steigen. Einmal eben die Freie einfahrt in Umweltzonen aber auch der Umstand dass man von politischer seite früher oder später wohl an der kfz steuer drehen wird um gewisse autos (zb euro1+2 benziner) von der straße zu holen. Auch sind die Oldtimerzahlen in den letzten jahren sehr start gestiegen - da wäre es nicht verwunderlich, wenn an das mindesalter mal irgendwann auch 35 jahre hochschraubt (oder bei womos die ja per se länger auf der straße sind als pkw auch gleich auf 40 jahre oder so). Kann alles passieren. Ob und wann weiß keiner. auch Bestandsschutz seines bereits H-zugelassenen Fahrzeugs darf man dann jedenfalls hoffen.

Nachteil ist halt alles was (auch spätere) umbauten angeht.
Räder, höher, tiefer andern motor sowieso.
Zustand sollte auch nicht schlechter werden.
H mit HU (ohne AU) plus gasprüfung bei der GTÜ 144€ (2016).
Meine überlegung war genau wie newt3 schreibt,
Hochsetzen des alters ( immer mehr autos die immer besser rostgeschütz sind werden 30)
Und bestandschutz.
Wermutstropfen war, das schöne alte vor euro kennzeichen ist wech 🙁.

Olli

Zitat:

@newt3 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:30:18 Uhr:


Auch sind die Oldtimerzahlen in den letzten jahren sehr stark gestiegen - da wäre es nicht verwunderlich, wenn an das mindesalter mal irgendwann auch 35 jahre hochschraubt (oder bei womos die ja per se länger auf der straße sind als pkw auch gleich auf 40 jahre oder so). Kann alles passieren. Ob und wann weiß keiner. auch Bestandsschutz seines bereits H-zugelassenen Fahrzeugs darf man dann jedenfalls hoffen.

Moin,

das wäre das kleinere Übel. Schlimmer wäre eine Kilometerbegrenzung pro Jahr auf 2500 km. Ich meine die Schweiz oder Österreich hätten das so. Dann kann man noch zu ein paar Treffen in D oder zu einem in Europa fahren...
Mit dem Bulli auf dem Trailer in den Urlaub ist nicht soo attraktiv...😰

Grüße, Ulfert

Danke

ich bin bei der HUK Versichert.
Habe da auch schon telefonisch nachgefragt.
An meinen Beiträgen würde sich nichts ändern.
Es sei denn ich versichere den Wagen nicht mehr für 5 sondern wie geplant dann für 7 Monate.

Bislang hatte ich durch die 5 Monate auch keine Chanse mit der Schadensfreiheitsklasse mal runter zu kommen.
Das ist dann ab 6 Montate allerdings möglich.

Ich denke mal ich werde das dann angehen

Zitat:

@Norbert W.W. schrieb am 19. Dezember 2019 um 19:29:48 Uhr:


ich bin bei der HUK Versichert.

Ja, da war ich auch versichert. Die konnten damit nix anfangen.

Grüße, Ulfert

Mahlzeit, mal zur Ausgangsfrage:

Wie läuft sowas ab und mit welchen Kosten muß ich rechnen ?

Ganz normale HU,und es wird eben auf zeitgenösschich un evtl. Anbauteile und Zustand geachtet.
Mehr nicht.
Habe beim letzten TÜV auch schon mit dem Prüfer gesprochen wegen dem Oldtimer Gutachten.
Er befürwortet das und kann das Gutachten machen.

Das haste geschafft,aber nach Kosten konntest Du nicht fragen???
NaJa.
HU plus 40-60€.

Da es ja wieder ausartet,Zulassung,Versicherung usw. geh ich mal auf die Aussage vom Freund Hass ein:

Also für meinen T4 der Camper zugelassen ist bezahle ich 121 Haftpflicht in 12 Monaten und 272 Steuern(mangels Stehhöhe sonst 172 ) in 12 Monaten.

Kannst du diese Aussage auch belegen???
Die Stehhöhe ist seit 7 Jahen sowas von uninterressant.
Deine Steuer errechnet sich aus GG und Schadstoffklasse,selbst dann wenn dein T4 nur 1,20m hoch währe.
Gruß Frank

Genau Womos über 2.8 t zulässige Gesamtmasse werden wie LKW nach gewicht besteuert - wenn sie die Stehhöhe von mind. 1.70 m haben. So die Bergründung vom FA seiner Zeit . Mit etwas Glück hab ich die noch oder einer von meinen Bekannten . Ich hatte damals 6 Stück so umschlüsseln lassen und alle haben den Mist fast bekommen bis auf einer der umgezogen ist der hat heut noch 172,- Euro Steuer. Liegt wohl auch am FA oder Bundesland ?
Vorher war das egal da hat es gereicht über die 2.8 t (172,-) zu kommen. Hatte ich auch so . Nun ist es ein Mix aus Schadstoffklasse und LKW Gewichtsbesteuerung . Wie das sich zusammensetzt keine Ahnung. Mich damit rumzuärgern hab ich keine Lust . Ganz füher gab es ja mal die Kombinationskraftfahrzeuge mit über 2.8 t die wie LKW besteuert wurden und PKW Haftpflicht hatten. Das war super günstig. Wurde aber wegen der ganzen SUV abgeschafft da die alle nur noch einen Bruchteil bezahlt haben und dem Staat zu viel Steuern durch die Lappen gegangen sind.
Für meine Pritsche würde sich H nie rechnen da der nur 110,80 Haftplicht und 148,27 im Jahr kostet .

Zitat:

@hass schrieb am 20. Dezember 2019 um 10:10:18 Uhr:


Genau Womos über 2.8 t zulässige Gesamtmasse werden wie LKW nach gewicht besteuert - wenn sie die Stehhöhe von mind. 1.70 m haben. So die Bergründung vom FA seiner Zeit .

Deine Zeit ist eine ganze Weile vergangen. Inzwischen ist die Berechnung der Steuer an die Einstufung in den Papieren geknüoft und die Stehhöhe spielt keine Rolle mehr.

Es war nie meine Zeit da ich nie die Stehhöhe hatte und nie haben wollte .

Mahlzeit,ja-Aber das war alles mal.Seit Jahren vorbei.
Mir ging es um den Satz:
für meinen T4 der Camper zugelassen ist bezahle ich 121 Haftpflicht in 12 Monaten und 272 Steuern(mangels Stehhöhe sonst 172 ) in 12 Monaten.
Das suggeriert jemandem der sich evtl. nen Bulli kaufen will: Muss Stehhöhe haben,dann bezahl ich nur 172€.
Die entsprechen genau der Gewichtbesteuerung,zB bei den alten, beliebten 2805 Kg bei Auflastungen.
Beim WOMO wurde nur die Schlüsselzahl geändert und eben GG.
Bei PKW änderte sich auch der Eintrag bei der Fahrzeugklasse: So. KFZ Kombinationskraftwagen.
Netter Nebeneffekt: Die Typenschlüsseln wurden genullt.
Die Gewichtsbesteuerung war 2006 Geschichte,bei beiden.
WOMO wurden dann auf die auch heutige Mischform geändert.
Und die Stehhöhe war immer nur eine Eigenkreation der Finanzbehörden/ FÄ.
In der STVZO/FZV nie verankert.
Seit der Gesestzesänderung 12/13(Eintrag der STVÄ zählt) und schlußendlich die Übergabe an den Zoll hat sich das auch erledigt.
Gruß Frank

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