Gutachten für den Führerschein

Hallo allesamt,

Vor wenigen Tagen habe ich eine augenärztliche Untersuchung gemacht. Der Augenarzt sagte, dass auf dem linken Auge kaum Sehkraft vorhanden wäre und dass dieses Problem trotz Brille nicht behebbar wäre (habe unter anderem als Kind geschielt und das räumliche Sehen ist nicht vorhanden). Das rechte Auge sieht auch schlecht. Er meinte, ich bräuchte ein Gutachten vom Arzt, das bestätigt, dass ich fahren kann. Er gibt mir das ok nicht. Die nächste Untersuchung ist dann in 3 Wochen (diesmal mit Tropfen), zwecks Brille.

Wisst ihr wie so eine Untersuchung abläuft? Wo muss ich diese machen? Ich habe gelsen, dass so eine Untersuchung 2-300 € kostet, was ja auch nicht gerade günstig ist.

Nehmen wir mal an, ich würde den Führerschein anfangen und zahle schon die Gebühren. Wenn der Sehtest negativ ausfallen würde, würde ich dann das Geld zurückbekommen.

P..S. den Führerschein möchte ich NUR wegen der Arbeit machen. Auf der Arbeit müsste ich dann einen Crafter fahren.

64 Antworten

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Zitat:

@Stefanie12 schrieb am 8. März 2025 um 14:32:03 Uhr:


Wenn ich dem Arzt, der die Augenuntersuchung macht, nichts sage ...

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Zitat:

@Stefanie12 schrieb am 8. März 2025 um 17:10:26 Uhr:


Ich werde den Führerschein definitiv machen. 🙂

Man kann nur hoffen, dass dich, uneinsichtig und kindisch-bockig wie du bist, ein Arzt aufhält.

Wenn ich lese, dass du wesentliche Dinge verschweigen möchtest um anschließend beruflich Fahrzeuge zu führen hört jeder Spaß auf.

Eventuell mit einer Laserbehandlung das Sehvermögen erhöhen, falls das möglich ist. Ein Augenarzt kann da sehr viel weiterhelfen!

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 8. März 2025 um 18:08:08 Uhr:


... und eine weitere Auflage war: Keine gewerbliche Personenbeförderung.

Zum Erlangen eines Personenbeförderungsscheins ist ohnehin wieder eine ärztliche Untersuchung mit erfolgreich absolviertem Sehtest erforderlich. Dafür reicht ein normaler Führerschein grundsätzlich nicht aus. Zum Glück. 😉

Zitat:

@Spi95 schrieb am 8. März 2025 um 18:55:58 Uhr:


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Man kann nur hoffen, dass dich, uneinsichtig und kindisch-bockig wie du bist, ein Arzt aufhält.

Wenn ich lese, dass du wesentliche Dinge verschweigen möchtest um anschließend beruflich Fahrzeuge zu führen hört jeder Spaß auf.

Das TE muss dem Arzt garnix sagen. Das Hübsche in diesem Fall ist doch, dass das TE in der Mühle drin ist und dass gerade bei Augenerkrankungen objektiv messbare Befunde zu erheben sind - ganz unabhängig vom Wollen und Wissen der/s TE.

Und so gut gemeint alle Ratschläge zu evtl. Therapien oder Erfahrungen aus dem Umfeld sind - sie sind absolut unnütz, da wir das medizinische Problem der/s TE nicht kennen.

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Ist ja alles völlig objektiv mess- und feststellbar.

Entweder es reicht oder es reicht nicht. Wenn es nicht reicht, kann man es evtl. durch eine Brille soweit korrigieren, dass es reicht. Wenn nicht, fährst du eben nicht.

Dem Arzt oder Gutachter mußt du nichts erzählen. Der prüft und mißt eh unabhängig und dann erreichst du den Mindestwert halt oder nicht. Und natürlich kann man da auch mit Brille hingehen.

Grundsätzlich steht ein Mangel an räumlichem Sehvermögen bzw. nur Sehkraft auf einem Auge dem Führerschein nicht entgegen.

Augenärzte können die "Gesamtsichtigkeit" ! in % ausdrücken z.B. anhand der einfachen Tafel.
Z.B. 2. Reihe von unten erkennen = 100%.
kleinste Reihe = 120%.
Bei nur kleiner als 70% (obere Reihen entsprechend), kein Führerschein mehr möglich, ausser mit Sehhilfe die aber auch über 70% bringen muß.
Dabei ist das einzelne Auge egal, natürlich kleiner 70% gesamt, dann Sehhilfe erforderlich, da erreichen viele wieder über 100% auch mit nur einem Auge.
Das räumliche Sehen wird oft durch das Gehirn geübt/möglich.

Zitat:

@nogel schrieb am 8. März 2025 um 15:13:04 Uhr:


Nein. Sonst gäbe es diesen Thread hier nicht.

Die Frage ist immer,

wie

deutlich und in welchem Bereich, (Nahsicht vs. Fernsicht), etwas erkannt wird.

Zitat:

@twindance schrieb am 8. März 2025 um 19:14:41 Uhr:


... und dass gerade bei Augenerkrankungen objektiv messbare Befunde zu erheben sind - ganz unabhängig vom Wollen und Wissen der/s TE.

Ja korrekt. Hier sind sämtliche Erzählungen des Pat. objektivierbar und ja, natürlich muss gar nichts erzählt werden.

Was mich daran stört ist, dass offensichtlich ohne Einsicht, am Ende eben doch reiskiert wird jemanden über den Haufen zu fahren, weil grenzwertig unterwegs.

Man könnte sich auch einen Job suchen, bei dem weit weniger davon abhängt ob man alles sieht oder nur die Hälfte.

So besch*** das für den Betroffenen auch ist.

Das mit der fehlenden Einsicht, möchte ich doch etwas relativieren. Menschen, die ihr Leben lang eine nur schlechte Sehfähigkeit haben, wissen doch überhaupt nicht, wieviel besser man mit guten Augen sehen kann und können sich dies auch nicht vorstellen, da sie es nie erfahren haben. Sie haben sich in ihrem Leben doch auch mit ihrer schlechten Sehfähigkeit arrangiert und nutzen die Sehfähigkeit, die sie haben optimal aus. Es ist daher für diese Menschen schlecht nachvollziehbar, dass sie kein Auto fahren dürfen

Normalerweise bewegt sich der Mensch nur mit geringen Geschwindigkeiten und da reicht das dann auch aus. Wer aber Autofahren möchte, der muss auch mit höheren Geschwindigkeiten zurechtkommen. Man muss vorausschauend fahren und vorausschauend heißt, weit sehen können und das auch bei Dunkelheit. Genau hier kommen die Menschen mit schlechter Sehfähigkeit an die Grenzen, denn beim weiten Sehen kann man eine schlechte Sehfähigkeit nicht durch Techniken kompensieren, nein, man muss ausreichend sehen können.

Da Menschen mit lebenslanger schlechter Sehfähigkeit, die gut im Alltag zurechtkommen, dies nie erfahren haben, können sie sich das aber auch nicht vorstellen.

Für die TE ist es aber doch noch nicht so weit, dass sie nie fahren darf, sondern durch zusätzliche Sehtests kann sich immer noch ergeben, dass ihre Sehfähigkeit ausreichend ist.

@Stefanie12
Akzeptiere das und lasse die zusätzlichen Augenuntersuchungen durchführen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Stefanie12 schrieb am 8. März 2025 um 17:10:26 Uhr:


Ich werde den Führerschein definitiv machen. 🙂

das entscheiden andere.

Welche Probleme habt ihr eigentlich noch? Sie bekommt nun eine Brille und muss noch ein Gutachten vom Augenarzt erbringen sonst nichts.

https://www.augenarzt-hoerde.de/.../

Zitat:

@manvo schrieb am 8. März 2025 um 23:33:11 Uhr:

Zitat:

Augenärzte können die "Gesamtsichtigkeit" ! in % ausdrücken [...] Bei nur kleiner als 70% (obere Reihen entsprechend), kein Führerschein mehr möglich, ausser mit Sehhilfe die aber auch über 70% bringen muß.

Deine Aussage "

... kein Führerschein mehr möglich...

" (u. a. für die Klassen B) bei zentraler Tagessehschärfe < 70%, ist - so pauschal geschrieben - einfach falsch, siehe auch:

FeV - Anforderungen an das Sehvermögen

.

Zitat:

@Twinni schrieb am 8. März 2025 um 13:04:48 Uhr:

Zitat:

Wenn auf dem linken Auge "kaum Sehkraft vorhanden" ist, dann dürfte das darunter liegen, oder? Ist es tatsächlich so, dass man für den Führerschein zwei funktionierende Augen braucht und dass das schlechtere ausschlaggebend ist?

nein

Es ist bedauerlich, dass Menschen zwar voller guten Willens sind, aber mit dem verstehenden Lesen so ihre Probleme haben. Wenn die Sehschwäche mit einer profanen Brille zu beheben wäre, hätte der Augenarzt die TE zum Optiker, nicht zum Verkehrsmediziner geschickt.

Noch mal ganz langsam zum mitmeißeln --- WIR KENNEN DAS MEDIZINISCHE PROBLEM NICHT und sollten daher die Füße still halten. Erst recht, wenn man von Medizin insgesamt keinen Dunst hat. Im Eingangsbeitrag wurde nicht korrigiertes Schielen angesprochen - dies kann sogar dazu führen, dass der Betroffene funktionell einäugig ist. Daher bekommen Kinder ja die Schielbrille mit wechselnd abgeklebten Gläsern.

Eine herzliche Bitte - wer keine Ahnung hat......

Bla Bla was hat er? Erst Lesen dann schreiben.

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