Gumball 3000 in Deutschland: Polizei beendet "illegales Rennen" - Rechtsgrundlage?

http://www.netzeitung.de/vermischtes/631473.html

Mein Fragen diesbezüglich:

1. Wer definiert, was ein illegales Rennen ist?

2. Darf die Polizei verdächtige Verkehrsteilnehmer ohne Beweise (z.B. Geschwindigkeitsmessung) aus dem Verkehr ziehen und ihnen die Weiterfahrt verbieten?

3. Wo leben wir, dass die Polizei vom gefahrenen Fahrzeug auf illegale Handlungen schließen darf?

Weder StVO noch Bußgeldbescheid sind dort so eindeutig, dass man auf den groben Verdacht hin eine Ansammlung von Sportwagen wäre ein illegales Rennen, mehreren dutzend Verkehrsteilnehmern verbieten darf, ihre Fahrt fortzusetzen.

Zumal es auf deutschen Autobahnen ja mehr als genug Möglichkeiten gibt, völlig legal 300+ zu fahren. Darf auch dort die Polizei grundlos einschreiten, weil sie "was von nem illegalen Rennen" gehört haben?

Natürlich wäre es wünschenswert, dass die Veranstalter einer solchen Rallye (es ist ja eben kein Rennen, und Oldtimerrallyes sind ja nach Anmeldung auch erlaubt) sich vorher mit den Behörden in Kontakt setzen, um geeignete Strecken und Uhrzeiten für die Durchfahrt (also z.B. eine unbeschränkte Autobahn außerhalb der Stoßzeiten) festzulegen oder bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig für die Rallye zu sperren.

Irgendwo finde ich das ganze schon eine ziemliche Rechtsverdrehung. Von der Unschuldsvermutung keine Spur.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@webbjoern schrieb am 24. Februar 2015 um 09:38:04 Uhr:


....- verstehe gar nicht warum man überhaupt über Rennen im öffentlichen Verkehr diskutiert.

..man diskutiert doch schon seit 7 Jahren nicht mehr?!

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Moin,

Ich denke, wir sind uns doch einig, das existierendes Recht angewandt werden muss, oder ?! Also ... zum Schutze der schwächsten Verkehrsteilnehmer gibt es in Deutschland ein formaljuristisches Verbot von UNANGEMELDETEN und UNGENEHMIGTEN Rennen, Rallies oder wie auch immer man das nennen will.

Das ist soweit bekannt, grundlegend weiß das jeder der in Deutschland unterwegs ist, oder ?!

Der Punkt ist hier nur ... die Teilnehmer dieser Rally haben es der Polizei GRUNDSÄTZLICH sehr einfach gemacht. Es war bekannt, das die Veranstaltung läuft, die Fahrzeuge sind sehr auffällig, es wird immens aggressiv gefahren. Fazit : Die Polizei hat es sehr einfach die Damen und Herren zu erwischen.

Nimmt dagegen der 19 Jährige Herr Mustermann an einem grundlegend ebenso illegalen Ampelrennen teil ... tut sich die Polizei nur sehr schwer ihn zu erwischen. Wäre es der Polizei bekannt, das da ein Ampelrennen veranstaltet wird, würde bzw. müßte sie ja ebenso eingreifen, da es sich auch hier um einen Rechtsverstoss handelt.

Wenn Ich dagegen auf der LEEREN Autobahn ein Polizeifahrzeug mit 240 km/h überhole ... und ich mich NICHT in einem Tempolimit befinde, können die das zwar scheiße finden, können mir aber nichts, sofern ich nicht drängle etc.pp.

Der Punkt ist hier doch ganz einfach, das eben NICHT prophylaktisch gesagt wird ... du fährst nen Porsche du bist eine Gefahr, nein ... es wird gesagt : Du nimmst an einem Rennen teil. Das ist ein Rechtsverstoss.

Das geltende Recht IST BEREITS verletzt gewesen. In dem Moment wo das zweite Fahrzeug über die deutsche Grenze gefahren ist, handelte es sich um ein Rennen, das weder genehmigt noch angemeldet war und damit ist der Rechtsverstoss bereits begangen worden. Und insofern darf er auch grundsätzlich bestraft werden.

Würden wir die Argumentation weiterspinnen, und sagen die Polizei darf erst eingreifen wenn z.B. ein Unfall passiert ist, oder wenn eine Geschwindigkeitsübertretung stattgefunden hat (was es ja auch in gewissen Rechtsräumen gibt), dann würde die Rechtsverletzung erst an diesem Punkt beginnen. Unser Rechtsraum beginnt aber bereits früher, und insofern ist auch bereits eine Rechtsverletzung begangen worden. Ob man diese Rechtsauffassung jetzt gut oder weniger gut findet, lass Ich gerne offen, das ist mir relativ gleich, da Ich persönlich denke, das das Ergebnis mit wir Warten bis es das erste weitere Vergehen gegen die STVO gibt, nicht groß anders ausgesehen hätte.

Der Punkt ist nur ... unser Rechtssystem sieht für VIELE Straftaten bereits den Vorsatz bzw. den Versuch als Strafbar an. So ist ein versuchter Mord ebenso zu bestrafen wie der durchgeführte Mord. Das heißt hier, das Rennen ist ebenso zu bestrafen wie der Versuch ein Rennen durchzuführen.

Die Sache ist ... es ist KLAR was passiert ist und ICH für meinen Teil sehe da kein Problem drin. Der Rechtsverstoss war EINDEUTIG da, das wird auch jeder Jurist so sehen, auch diejenigen die Schäubles Ideen stark (und zu recht!) kritisieren. Nur liegen hier in der Tat einige Qualitätsstufen zwischen der REINEN ANNAHME jemand könnte sein Auto für ein Rennen missbrauchen und jemand NIMMT bekannterweise an einem Rennen teil. Diese beiden Punkte muss man STARK voneinander trennen, die Teilnehmer der Gumballs WOLLTEN NICHT nach XYZ fahren um dort ein Rennen durchzuführen, sondern sie HABEN ein RENNEN durchgeführt. Zwei Paar Schuhe, wenn auch sehr abstrakt und formaljuristisch und damit nicht zwingend mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar.

MFG Kester

Hallo zusammen,
bin durch eine Suchmaschine hier gelandet und habe leider etwas verspätet euren Thread gelesen, was wirklich sehr interessant war. Ich möchte dies nicht weiter kommentieren, aber ein Zitat fand ich doch interessant:
"
Zitat aus dem Handelsblatt:
"Weitere zehn Luxuskarossen wurden an der Grenze von Belgien nach Rheinland-Pfalz gestoppt und kontrolliert. Allerdings wurden bislang bei den Kontrollen des Gumball 3000-Rennens erstaunlicherweise erst sechs Fahrer beim Rasen ertappt. Am schnellsten war dabei nach Polizeiangaben ein Deutscher unterwegs, der statt der erlaubten 80 mit 150 Stundenkilometern erwischt wurde.""

Ich wollte noch kurz berichten, dass ich tatsächlich dieses Jahr den Start einer StVO-konformen Rally in Deutschland beobachtet habe, nämlich den Torpedo Run in Ahaus. Es war sehr interessant😉 - Totale Polizeiüberwachung, Radarfallen jede paar Kilometer (nach Angeben eines holländischen Teilnehmers und Bekannten von mir), keine Aufkleber, kein Konvoy (nie mehr als ein Auto hinter/nebeneinander), keine Draufgänger, keine hohen Geschwindigkeiten (auch ohne Vorgabe der Strecke), ...was mich dann mehr an einen Eskort irgendwelcher Politiker erinnert hat als an eine "Rally". Ich glaube soetwas wie eine ordentliche(!) Straßen-Rally gibt es einfach nicht. Deshalb interessiere ich mich lieber wieder für Offroad Geschichten 🙂

Gumball 2008 findet statt, habe ich gelesen. Im August 2008 gehts von den USA über Nordkorea nach China.

Also, freue mich auf viele interessante Beiträge 😉

Deac

der torpedo run ist kein rennen/ keine rally (s.homepage). ist mehr eine sonntagsfahrt mit party/veranstaltungen an den zielorten.

ansonsten kann ich am stopp der gumballer nichts unrechtes sehen.

Hm, ich habe mit dem Veranstalter geredet, der wörtlich zu mir meinte, dass er stolz sei, weil Torpedo Run die "einzige in Deutschland genehmigte Rally" sei.

Ich glaub man sollte "Rally" wirklich nur dem Offroad Bereich zugestehen. Straßenverkehr und Rally 😉 nee

Viele Grüße,
deac

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Der Ausdruck "touristische Ausfahrt" dürfte wohl am ehesten hinkommen, aber Rallye klingt natürlich viel sportlicher 😁

... wobei bei der "sportlichen Ausfahrt" im öffentlichen Strassenverkehr dennoch die Verkehrsregeln zu beachten sind, ausser bei extra für den "sportlichen Teil" abgesperrten Streckenteilen ...

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


ich denke schon das die geblitzt wurden, so habe ich es in den medien gesehen.

aber die kommen ja bald wieder frei, nenne es mal so, allgemeine verkehrskontrolle, und das kann bei 60 autos dauer, verbandskasten, illegalle einbauten, signallichter, etc. 😁

Moment. Die haben keine deutsche Zulassung und sind nur auf der Durchreise. Wer sagt, dass auch ausländische Fahrzeuge den Normen der deutschen StZO entsprechen müssen?

Die StVO sagt das!

Welcher § der StVO sagt das?

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Welcher § der StVO sagt das?

Ach ihr § Zitierer😁 

Ausländiche LKW werden stillgelegt, wenn sie gemäß StVO verkehrsunsicher sind.

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Welcher § der StVO sagt das?
Ach ihr § Zitierer😁


Ausländiche LKW werden stillgelegt, wenn sie gemäß StVO verkehrsunsicher sind.

Und wer sagt, dass ein Fahrzeug mit Lachgas zB aus dem Ausland unsicher ist, wenn alles technisch iO ist?

Nu weiß ich allerdings nciht, ob Lachgas nun ein passendes Beispiel ist. Aber es gibt sicherlich noch etliche andere Umbaumaßnahmen die im Ausland legal sind aber nicht der deutschen StVZO entsprechen. Nur da kann die StVO nichts dran rütteln solange das Fahrzeug technisch iO ist.

Stimmt. Neulich gab es eine Reportage über so ein VW-Treffen. Die Besucher aus Dänemark hatten irgendwelche Umbauten die man hier nicht haben darf (ich glaube diese dunklen Rücklichter,eine Tieferlegung die nicht mehr so alltagstauglich ist... ergänzt durch das blaue Unterbodenlicht) und wurden weiter gelassen weil es angeblich nicht ginge ihnen vollständig deutsche Vorschriften aufzuerlegen.

Ja ohne Bremsen und mit offensichtlichen Gefahren ginge das, aber bei sowas sagte der Polizist, wird nichts gemacht.

Bestes Beispiel ist aktuell der 2eleven von Loutus.

Die deutsche Zulassung steht noch aus, mit englischer Zulassung darf er hier aber gefahren werden.

Holla.

Das Gumball Rennen ist aus einem ganz einfachen Grund in Deutschland verboten:

Weil diese Veranstaltung einfach nicht durch die Straßenverkehrsbehörde genehmigt wurde und nicht etwa weil es sich hier um ein Rennen handelt.

Lt. § 29 Abs. 1 StVO sind Rennen verboten. Wenn man sich aber nun die Regeln des Gumball anschaut, dann stellt man fest, daß der Veranstalter extra darauf hinweist, daß es nicht darauf ankommt als Erster durchs Ziel zu kommen. Es fehlt also der Renncharakter.

Aber auf Grund der Teilnehmerzahl, des Verhaltens und der Fahrweise der Teilnehmer liegt eine übermäßige Straßenbenutzung vor. Diese ist nun mal genehmigungspflichtig (genauso wie z. B. eine Oldtimerrundfahrt) § 29 Abs. 2 StVO.

Also jedes Fahrzeug was erkennbar an dieser Veranstaltung teilnimmt kann erstmal aus dem Verkehr gezogen werden. Solte sich dann bei einer Verkehrskontrolle auch noch herausstellen, daß das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO oder der StVO entspricht, dann kann der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden.

§ 16 Abs. 1 StVZO sagt aus:
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
D. h.: Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob es sich um einen polnischen Laster oder um einen ialienischen Ferari handelt.

Ciao

F 213

Zulassungsverstöße sind nur gegen derartige Kraftfahrzeuge möglich, die auch im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zugelassen sind.

Alle anderen sind nur über "Gefährdungs(Auffangs-)Tatbestände" zu ahnden.

Klingt komisch - ist aber so

Wie hoch wären eigentlich die Chancen einzuschätzen, solch ein Rennen genehmigt zu bekommen?

Also, ein richtiges Rennen, eines, was nicht aussieht, wie das ein paar Posts vorher beschriebene.

... also z.B. Bergrennen finden in der Regel auch auf öffentlichen Strassen statt. Grundsätzlich stehen die Chancen also nicht schlecht, wenn einige Dinge beachtet werden: Schutz der Zuschauer durch geeignete Massnahmen, die Zusammenarbeit mit einem Rettungsdienst, nicht zu vergessen die Genehmigung und, natürlich, muss die Strecke für die Dauer der Veranstaltung für den Normalverkehr gesperrt sein. Letzteres wird natürlich nur passieren, wenn es für den Normalverkehr geeignete Alternativrouten gibt, das ganze rechtzeitig und ausreichend ausgeschildert ist und die Veranstaltung räumlich und zeitlich begrenzt ist. Du solltest also schon einiges an Finanzen und Personal bereitstellen können, nicht zu vergessen know how. Ein Rennen quer durch Deutschland kannst du knicken. So viele notwendige Genehmigungen kriegst du niemals zusammen.
Dazu kommt, im Zuge des Umweltschutzes dürften derartige Veranstaltungen in Zukunft deutlich weniger werden.

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