GTI Bestellung im Nachhinein ändern
Hallo Zusammen,
ich habe mir vor drei Tagen im Zuge der Sommeraktion von VW den GTI Performance im Leasing bei einem VW Händler bestellt. Leider ist mir jetzt aufgefallen, dass ich die Fahrprofilauswahl und Rückfahrkamera nicht mitbestellt habe, weil ich fälschlicherweise dachte, sie wäre Serie.
Habe dem Händler schon geschrieben, während ich auf eine Antwort warte, wäre es interessant zu wissen, ob ihr wisst, ob diese Änderung noch genehmigt wird. Die Sommeraktion ist ja seit dem 31.8. vorbei, nicht, dass das dann viel teurer ist...
Viele Grüße!
Robert
33 Antworten
Zitat:
@i need nos schrieb am 4. September 2019 um 09:11:56 Uhr:
Bei einem GTI passiert da schon etwas mehr wenn man die FPA nutzt😉
Was denn?
Zitat:
@6N1 schrieb am 4. September 2019 um 13:56:26 Uhr:
Und dann wäre da noch die Anfechtbarkeit wegen Irrtum (wobei du dafür dem Händler umgehend nach bekannt werden des Irrtums selbiges erklären musst, und die Zeit wäre ja nun theoretisch abgelaufen).
Habe mit dem Händler schon gesprochen, man kann im Vertrag nichts ändern. Widerrufsrecht würde gelten ja, dann müsste ich aber den Vertrag neu schließen und dann gilt das Angebot nicht mehr, was nur bis zum 31.08. Gültig war. Am 30. Habe ich unterschrieben.
Gibt keine andere Möglichkeit, werde denke ich trotzdem viel Spaß damit haben, die Motorleistung ist ja die gleiche nehme ich mal an und DCC habe ich sowieso nicht. 🙂
Ich würde widerrufen. Wenn man gleich schon ein Auto bekommt, wo ein Wunschelement fehlt, dann hat man keinen Spaß dran.
Man muss den Händlern auch mal zeigen, dass deren Arroganz irgendwo ein Ende hat.
Zitat:
@6N1 schrieb am 4. September 2019 um 13:56:26 Uhr:
Und dann wäre da noch die Anfechtbarkeit wegen Irrtum (wobei du dafür dem Händler umgehend nach bekannt werden des Irrtums selbiges erklären musst, und die Zeit wäre ja nun theoretisch abgelaufen).
Anfechtung wegen Irrtum wäre aber unsinnig, denn da muss er dem Händler den Verlust erstatten, den der durch die Stornierung hat. Außerdem war es ja kein Irrtum, er hat das bestellt, was er bestellen wollte. Nur im nachhinein ist ihm eingefallen, dass ihm eine andere Konfiguration besser gefallen würde.
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Zitat:
@VW_Golf_Neuling schrieb am 4. September 2019 um 20:54:20 Uhr:
Ich würde widerrufen. Wenn man gleich schon ein Auto bekommt, wo ein Wunschelement fehlt, dann hat man keinen Spaß dran.Man muss den Händlern auch mal zeigen, dass deren Arroganz irgendwo ein Ende hat.
Das geht eben leider nicht, weil das VW Angebot nicht mehr gilt, dann wäre er mir zu teuer, darum geht es ja.
Theoretisch kann ich die FPA doch auch danach noch nachrüsten lassen oder? Wenn ich das in meiner Vertragswerkstatt machen lasse, ist es doch egal, ob es ein Leasingfahrzeug ist oder nicht. Oder sehe ich das falsch?
Alle Veränderungen oder Nachrüstungen am Fahrzeug müssen durch den Leasinggeber freigegeben werden .
Du bist nicht Besitzer sondern nur Nutzer des Golf .
Mfg Mario
Die Nachrüstung ist technisch kein Problem. Nur zahlst Du es auf jeden Fall aus der eigenen Tasche und nach Ablauf der Leasingzeit freut sich der Leasinggeber oder der Nachbesitzer über die Wertverbesserung, ohne dass Du etwas davon hast. Der Leasinggeber wird wohl gegen eine solche Verbesserung nichts einzuwenden haben. Das muss aber abgeklärt werden, eigenmächtig darfst Du es nicht machen. Und vergüten werden die dafür bestimmt nichts.
Danke euch.
Ja die Frage war eher, ob es die Werkstatt macht und ich sie dafür bezahle oder ob es eben eine Art "Vorschrift" gibt, dass an einem Leasingfahrzeug nichts verändert werden darf, egal ob durch Werkstatt oder Benutzer. Ich denke nicht, dass ich das machen darf, wenn ich nichtmal einen Ölwechsel selbst in die Hand nehmen darf. Solange es die Werkstatt machen darf, wäre das ja in Ordnung, sofern ich die FPA wirklich brauche. 200€ inklusive Einbau wären ja in Ordnung, was ich jetzt so in anderen Foren gelesen habe.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 4. September 2019 um 21:05:31 Uhr:
Du bist nicht Besitzer sondern nur Nutzer des Golf
Formal so nicht ganz korrekt; man ist Besitzer beim Leasing, aber Eigentümer ist der Leasinggeber 😉
So ein gemache wegen einer Kamera. Kabel und Kamera rein und freischalten. Nach dem Leasing Kamera raus und Freischaltung zurücksetzen. Da kräht kein Hahn danach.
Jetzt bin ich selbst sehr gespannt... mein Verkäufer war zur selben Zeit wie wir im Urlaub. Da ich Änderungen vornehmen lassen wollte, habe ich seinen Kollegen angeschrieben, der meinte, er kümmere sich darum. Bisher habe ich leider nichts mehr von ihm gehört. Heute habe ich die Kommissionsnummer erhalten. Da ist noch nichts geändert... ich hoffe so sehr, dass die Mühlen bei der Kommissionierung nur langsam mahlen und die Änderungen noch greifen! 🙁 Am Montag gehe ich nach dem Urlaub vorbei und frage nach...
Wann ist den der Liefertermin?
KW 51
In der Regel sollten da Änderungen noch locker bis Mitte Oktober machbar sein
Zitat:
@UncleHoo schrieb am 7. September 2019 um 20:51:08 Uhr:
Jetzt bin ich selbst sehr gespannt... mein Verkäufer war zur selben Zeit wie wir im Urlaub. Da ich Änderungen vornehmen lassen wollte, habe ich seinen Kollegen angeschrieben, der meinte, er kümmere sich darum. Bisher habe ich leider nichts mehr von ihm gehört. Heute habe ich die Kommissionsnummer erhalten. Da ist noch nichts geändert... ich hoffe so sehr, dass die Mühlen bei der Kommissionierung nur langsam mahlen und die Änderungen noch greifen! 🙁 Am Montag gehe ich nach dem Urlaub vorbei und frage nach...
Bei mir ist es auch die KW51. Kommt wahrscheinlich drauf an ob du ihn geleast hast oder nicht... Durch das Leasing geht es laut meinem Händler nicht mehr.