GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt

Bin etwas auf Zinne…..

Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.

So weit so verständlich……
Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.

Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)

Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.
Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?
Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……

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179 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juni 2024 um 17:21:15 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 16. Juni 2024 um 17:17:42 Uhr:



Muss ich mal meinem Schwiegerdrachen vorschlagen.
Sie arbeitet beim hiesigen OA ....hier und da Auge zu drücken.
Gleichheitsprinzip vernachlässigen.
Porsche darf alles und die arme Fahranfängerin, von weiter vorne im Thread, muss bezahlen.

So in etwa?🙂😕

Gleichheitsprinzip vernachlässigen und deshalb kein Auge zudrücken? Und wer schrieb, daß sie das wegen dem Porsche tun soll?

Das kann nicht ernst gemeint sein, oder? 😕

Das frag ich dich! Du kamst mit Auge zu drücken.

Wie kann man solche Posts absetzen? Da hat der "Schwiegerdrache" wohl extrem auf dich abgefärbt.....

Wenn du abseits des Topics reden möchtest, dann nutze PN.
Ansonsten bleib beim Topic des Threads

Laß gut sein, ich komme auch ohne deine Benutzungshinweise zurecht. Und bitte auch keine PN, danke.

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Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. Juni 2024 um 16:54:16 Uhr:


Aber es wird sich sicher einer finden, der nutzbar ist. Kleinwagen daneben oder an der Wand... Ansonsten einfach den Zweitwagen mit ins Parkhaus nehmen, der hoffentlich schmaler ist. Und beim nächsten Mal mitdenken und das Auto ein Nümmerchen kleiner nehmen, damit es wieder dem Anforderungsprofil entspricht.

Du kennst weder mein Anforderungsprofil noch meinen Platzbedarf.
Und beim nächsten Mal mitdenken und lieber nichts schreiben!

Die Betreiber , manche sagen auch Parkplatzmafia verdient ihr Geld ausschließlich mit Bußgeldern.

Natürlich suchen die Aktiv nach Fehlern und auch kleinen Verstößen.

Entweder man spielt das Spiel mit oder man parkt eben wo anders im Zweifel verzichtet man auf Einkauf bei diesem Supermarkt.

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juni 2024 um 17:43:42 Uhr:


Laß gut sein, ich komme auch ohne deine Benutzungshinweise zurecht. Und bitte auch keine PN, danke.

Gut, und von mir hast du keine PN!

Im öffentlichen Raum könnte ich das Ticket gutheißen. Auf dem Supermarktparkplatz allerdings parkt man, um sein Geld in den Laden zu tragen - da sollte der Parkplatzbetreiber eigentlich dankbar sein für jeden Sportwagenfahrer, der sein Gefährt irgendwie in die zu kleinen Parkplätze bugsiert. Immerhin ist eindeutig der Wille erkennbar, die Parkordnung zu respektieren. So geht man nicht mit seinen Kunden um.

Anbei der Beweis, dass es anderswo nicht besser ist; das Foto habe ich in Abu Dhabi gemacht und da sind die Parkplätze wohl auch zu klein für manches Gefährt.

Dsc
Dsc

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juni 2024 um 17:10:15 Uhr:


...

Ja, darum geht es auch.

Und wir haben festgestellt, dass ein so abgestellten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz ebenfalls ein Knöllchen bekommen wird.

Zumal der TE nicht wenige Millimeter über der Linie parkt, sondern schon erheblich. Das hätte selbst dem TE auffallen müssen und bei derartiger Überschreitung fiele mir ein Auge zudrücken sehe schwer. Das Fahrzeug neben dem Porsche ist grenzwertig. Nun könnte man das Lot am Spiegel anbringen und dann kleinlich sein. Wäre er drüber könnte man hier ein Auge zudrücken, was jedoch dem Nachbarfahrzeug zum Verhängnis werden kann.

Definitiv steht der Porsche weit außerhalb jeder Markierung. Passt somit dort nicht in der Länge rein. Das bedeutet, dass er da nicht stehen kann. Das ist das Pech desjenigen, da er diese Lücke nicht nutzen kann. Auf öffentlicher Straße kannst du so auch nicht stehen.

Das beliebte Argument "keinen behindert" ist nur eine Ausrede, da derjenige wohl kaum die ganze Zeit neben seinem Auto blieb. Er hat also keine Ahnung, was in der Zwischenzeit los war.

Wege habe freizubleiben. Da muss man nicht diskutieren.

@Beethoven
Blöd hingestellt
Behindern tut dich dort das Motorrad hinter dir, welches selbst in deiner Parklücke steht.
So hättest du noch einiges mehr nach hinten fahren können. Auch auf dem Bild selbst ist noch einiges an Platz, was hilft, vorne weniger über der Linie zu sein.

Ein Gespräch mit dem Supermarktbetreiber könnte angestrebt werden, wenn es öfter vorkommt, dass derartige Fahrzeuge dort stehen.

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 16. Juni 2024 um 13:09:37 Uhr:


"Parken nur innerhalb der Markierungen"
Ursprung: AGB Parkraumüberwachung
Gültigkeit: Auf dem gesamten Parkplatz
Rechtsverbindlich: Ja

Auch da reicht deine Phantasie ja offenbar nicht, um zu verstehen, was gemeint ist, nämlich das parken in den markierten Stellbereichen und nicht mitten auf den Fahrwegen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 17:46:54 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. Juni 2024 um 16:54:16 Uhr:


Aber es wird sich sicher einer finden, der nutzbar ist. Kleinwagen daneben oder an der Wand... Ansonsten einfach den Zweitwagen mit ins Parkhaus nehmen, der hoffentlich schmaler ist. Und beim nächsten Mal mitdenken und das Auto ein Nümmerchen kleiner nehmen, damit es wieder dem Anforderungsprofil entspricht.

Du kennst weder mein Anforderungsprofil noch meinen Platzbedarf.
Und beim nächsten Mal mitdenken und lieber nichts schreiben!

Dann musst du dir eben eine passendere Parkmöglichkeit suchen. Die Welt wird nicht um deinen Bedarf herumgebaut.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. Juni 2024 um 18:00:49 Uhr:


Die Betreiber , manche sagen auch Parkplatzmafia verdient ihr Geld ausschließlich mit Bußgeldern.

Es sind keine Bußgelder, sondern Vertragsstrafen. Kleiner Unterschied.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 16. Juni 2024 um 18:34:39 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juni 2024 um 17:10:15 Uhr:


...

Ja, darum geht es auch.
Und wir haben festgestellt, dass ein so abgestellten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz ebenfalls ein K löschen bekommen wird.

In tausend Jahren nicht.

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 19:09:15 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 16. Juni 2024 um 18:34:39 Uhr:



Ja, darum geht es auch.
Und wir haben festgestellt, dass ein so abgestellten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz ebenfalls ein K löschen bekommen wird.

In tausend Jahren nicht.

Wieso nicht?
Die Tatbestandsnummer wurde hier schon verlinkt!

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