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Parken außerhalb geschl. Ortschaften

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 17:45

Parken außerhalb geschlossener Ortschaften (bei Zeichen 306) ist eigentlich nur erlaubt am rechten Fahrbahnrand (Restplatz zur Straße 3,05m) bzw. wenn ein Seitenstreifen vorhanden ist. Wie schauts bei folgendem Bild aus: was meint ihr? Rechts ist ein ausgewiesener Parkplatz, auch da müsste er Parkgebühr zahlen. Aber was ist wenn er mit 2 Rädern auf der Straße steht..?

Beste Antwort im Thema

Ich habe mal einen Link zu diesem Thread, inkl. Foto, an die entsprechende Gemeinde geschickt und um Auskunft gebeten.

Wird sicherlich morgen antworten. :)

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So wie er auf dem Foto steht, hat er die Chance, ein Ticket zu bekommen...

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 17:49

Und warum?? Parkt er so wie er steht, müsste er ein Ticket ziehen (Parkautomat steht 30 m davor), parkt er weiter links bekommt er doch ein Ticket wegen Nichtparkens am rechten Fahrbahnrand, obwohl dann ja keine 3,05 m Restplatz eingehalten werden können. Ist ziemlich verzwickt...auch Tatbestandsnummer!

Zitat:

@Controller2017 schrieb am 10. Oktober 2017 um 19:45:22 Uhr:

...ist eigentlich nur erlaubt am rechten Fahrbahnrand (Restplatz zur Straße 3,05m) bzw. wenn ein Seitenstreifen vorhanden ist.

Weil da kein Seitenstreifen vorhanden ist.

Wenn ,b. Er stellt gegenüber größeren Fahrzeugen LKW/ KOM eindeutig ein Verkehrshindernis dar.i einem vorhandenen Parkplatz gehört er abgeschlepptr so steht

Zitat:

@Controller2017 schrieb am 10. Oktober 2017 um 19:49:13 Uhr:

Parkt er so wie er steht, müsste er ein Ticket ziehen...

Warum? Dazu müßte er an einer Stelle stehen, wo das Parken auch erlaubt ist.

Zitat:

Weil da kein Seitenstreifen vorhanden ist.

Vorsicht!

Das da einer ist wird dir bald hier erklärt. ;):D

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 10. Oktober 2017 um 20:03:58 Uhr:

Das da einer ist wird dir bald hier erklärt. ;):D

Ich bitte darum. Aber etwas Handfestes und keine Vermutungen... ;)

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 18:20

übrigens die Wiese gehört noch zum ausgewiesenen Parkplatz rechter Seite......das Gemeindegrundstück geht also direkt bis zum Kiesstreifen....

Zitat:

@Controller2017 schrieb am 10. Oktober 2017 um 20:20:37 Uhr:

übrigens die Wiese gehört noch zum ausgewiesenen Parkplatz rechter Seite......

...was aber nichts daran ändert, daß es sich dabei um eine unbefestigte Fläche handelt.

In Bayern :

Verstoß gegen das Bayerische Naturschutzgesetz, weil "auf Flächen der Natur geparkt" = 25 €

(geht höchstens bei besonderen Veranstaltungen mit Sondernutzungsgenehmigung einer Wiese oder Ähnlichem als vorübergehende Parkfläche)

Ich habe mal einen Link zu diesem Thread, inkl. Foto, an die entsprechende Gemeinde geschickt und um Auskunft gebeten.

Wird sicherlich morgen antworten. :)

Auf dem Platz zu parken ist wohl zu einfach.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Oktober 2017 um 22:14:13 Uhr:

Auf dem Platz zu parken ist wohl zu einfach.

ne die 2,50€ sind dem Fahrer zu teuer. Alleine für diese Dreistigkeit würde ich ihm ein Ticket hinter die Wischer stecken. Wenn er nicht gerade links im Wald pinkeln ist und deshalb da steht, dann ist das wieder so ein Neunmalkluger.....

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