GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt
Bin etwas auf Zinne…..
Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.
So weit so verständlich……
Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.
Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)
Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.
Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?
Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……
179 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 11:20:26 Uhr:
Und ja, auch mit Kamerabasierter Überwachung ist es Abzocke, wenn ich als echter Kunde zur Kasse gebeten werde wenn ich die Parkzeit um ein paar Minuten überschritten habe.
Nein, ist es nicht. Parkzeit überschritten ist Parkzeit überschritten. Du weißt vorher, wie lange Du parken darfst, Du hast eine Uhr oder ein Handy, Du siehst, wie stark der Laden frequentiert ist.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 16. Juni 2024 um 11:23:21 Uhr:
Es liegt nicht daran, dass sie nicht wollen, sondern dass sie das Personal dafür nicht abstellen möchten.
Wo genau ist der Unterschied zwischen "nicht wollen" und "nicht möchten" ?
Ungefähr da, wo der Unterschied zwischen "nicht ordentlich parken" und "schlecht parken" auch ist ?
Es gibt da so Nicht-Argumente, die sind noch nicht mal komisch.
Apropos:
"Advocatwinkelzüge"
Mag dir nicht gefallen, aber auch für Parkraumbewirtschafter gilt das BGB. Den Rest regelt die Rechtssprechung. Der Handlungsrahmen ist damit allseits abgesteckt, für die Schief- und Langzeitparker und die Schief- und Langzeitparkerjäger, und damit ist es auch gut.
"Abzocke, wenn ich als echter Kunde zur Kasse gebeten werde wenn ich die Parkzeit um ein paar Minuten überschritten habe"
Irgendwie müssen sie es doch machen und eine Grenze setzen. Die Supermarkt-Parkplätze hier würden sonst von Büro-Leuten den ganzen Tag gnadenlos zugeparkt. Die Firmen stellen ihren Mitarbeitern nämlich selbst nicht genug Parkplätze zur Verfügung. Parkhäuser kosten Geld, da will dann auch keiner rein und für Aldi, Edeka & Co ist es immens wichtig, Parkplätze anbieten zu können.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 16. Juni 2024 um 11:23:21 Uhr:
Es liegt nicht daran, dass sie nicht wollen, sondern dass sie das Personal dafür nicht abstellen möchten.
Deswegen gibt es bei vielen die privaten Bewirschafter, die genau das tun.
😉
Nochmal: Was macht es für den Marktbetreiber für einen Unterschied, ob ein Kunde, der die Parkzeit überschritten hat, eine Vertragsstrafe an einen Dritten zahlt oder nicht?
Genau darum geht es.
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Wenn der Parkplatz vom Markt überwacht wird braucht es dafür Personal und das muss bezahlt werden also steigen die Preise im Laden für alle.
Also wird es an Bewirtschafter abgetreten die machen das " umsonst"
Natürlich haben die auch kosten für Personal aber das zahlen dann eben nur die Falschparker und nicht alle Kunden.
Mir persönlich wären ja Schranken noch lieber und als Kunde darf man eben 2h kostenlos parken aber auch ein solches System muß gekauft und unterhalten werden
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 16. Juni 2024 um 09:48:46 Uhr:
VT wie Melosine oder der TE haben anscheinend noch immer nicht verstanden, dass sie selbst und deren Parkverhalten der Grund für die private Parkraumbewirtschaftung sind.
Du schreibst es weiter unten ja selbst.
Es geht eben nicht darum, dass mal einer auf der Linie steht, sondern darum, dass dort Leute Parken, die nicht dort einkaufen (Anwohner, Fahrgemeinschaftspendler etc.).
Hast du es nun verstanden oder nicht?!
So jemand wie der TE gehört eben nicht zur Zielgruppe der Parkraumbewirtschaftung.
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 16. Juni 2024 um 11:43:15 Uhr:
So jemand wie der TE gehört eben nicht zur Zielgruppe der Parkraumbewirtschaftung.
Schlecht geparkt = Zielgruppe
Die Hälfte hier würde sich nicht halb so abarbeiten, wenn's nen Twingo wäre, der bissel neben der Linie steht.
Hier ist's nen 911er und der Fahrer stellt das noch selber ein. Da muss man der Empörung natürlich ordentlich freien Lauf lassen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 12:09:43 Uhr:
Die Hälfte hier würde sich nicht halb so abarbeiten ...
Welche Hälfte genau ?
Und was macht dieandere Häfte? Und was ist mit der dritten Hälfte?
Da entstehen Fragen die möchte man gar nicht beantworten. 😛
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 16. Juni 2024 um 11:43:15 Uhr:
...
Liest du Beiträge komplett oder nur was dir gefällt?
Der TE gehört sehr wohl dazu, da er nicht in der Lage ist, so zu parken, wie es die Parkflächen vorgeben.
Auf einem öffentlichem Parkplatz hätte er ebenso ein Knöllchen.
Verstehe daher nicht, weshalb auf privatem Grund rumgeheult wird.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 16. Juni 2024 um 12:23:06 Uhr:
Welche Hälfte genau ?Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 12:09:43 Uhr:
Die Hälfte hier würde sich nicht halb so abarbeiten ...Und was macht dieandere Häfte? Und was ist mit der dritten Hälfte?
Da entstehen Fragen die möchte man gar nicht beantworten. 😛
Kannst Du doch eh nicht!
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erarbeiten!
Da ich die Tür weit öffnen muss, um aus dem Auto zu kommen, hätte ich nicht dichter an dem Audi stehen können, als der TE.
Da mein VW noch knapp einen Meter länger sein dürfte, hätte mich die immer alles richtig macher hier vermutlich geteert und gefedert .
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 11:31:10 Uhr:
...
Nochmal: Was macht es für den Marktbetreiber für einen Unterschied, ob ein Kunde, der die Parkzeit überschritten hat, eine Vertragsstrafe an einen Dritten zahlt oder nicht?
Genau darum geht es.
Parken dort ist nur für den Einkauf in diesem Geschäft gestattet.
Der Gang zu Bäcker, der nicht mehr zum Markt gehört, zählt da nicht mehr dazu.
Wenn der Kunde das Überschreiten mit dem tatsächlichen Verbleiben im entsprechenden Einkaufsmarkt erklären kann, so steht es ihm frei Einspruch zu erheben.
Die Parkzeit ist in mir bekannten Märkten dermaßen großzügig, dass ich fast 2x einkaufen könnte. Ein Überschreiten ist selten mit einem alleinigen Einkauf in einem solchen Markt zu erklären.
Entweder haben diejenigen das Tempo einer Wanderschnecke oder, was ich eher glaube, beschäftigten sie sich noch mit vielen anderen Dingen und vertrödelten so die Parkzeit.
Da solche Kunden es anscheinend nur über den Geldbeutel lernen, die Regeln einzuhalten, pusten sie noch mehr Wind in die Segel, statt diesen rauszunehmen.
Zum Thema zurück gibt es beim TE jedoch nichts an der Strafe zu bemängeln. Er steht auf dem Fahrweg und auch sonst nicht richtig in der Lücke. Egal wo, ob privater oder öffentlicher Grund, hätte er eine Strafe bekommen. Die Chance dafür ist auf privatem Grund sogar höher, weshalb ich das Parken noch weniger verstehe.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 12:57:44 Uhr:
...
Da du dich zu den anständigen zählst, würde dein Fahrzeug dort gar nicht stehen.
Aus gewissen Gründen gleich 2x nicht.
Ein Twingo passt dort in die Lücke und der Fahrer hätte keinerlei Probleme.
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 16. Juni 2024 um 11:43:15 Uhr:
Es geht eben nicht darum, dass mal einer auf der Linie steht, sondern darum, dass dort Leute Parken, die nicht dort einkaufen (Anwohner, Fahrgemeinschaftspendler etc.).
Hast du es nun verstanden oder nicht?!
Guck mal hier, ganz ohne Denken:
"Parken nur innerhalb der Markierungen"
Ursprung: AGB Parkraumüberwachung
Gültigkeit: Auf dem gesamten Parkplatz
Rechtsverbindlich: Ja
"Supermarkt möchte keine fremden Dauerparker"
Ursprung: Fantasie eines MT Forenmitglieds
Gültigkeit: Nirgendwo, da nicht belegbar.
Rechtsverbindlich: Nein
Damit ist alles zu dem Fall gesagt. Was Kaufland bezwecken möchte, ist für die Rechtssprechung irrelevant. Übrigens: gegen Dauerparker kontrolliert die Parkraumüberwachung die Standzeit. Allein deswegen läuft deine Argumentation ins Leere.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 10:49:28 Uhr:
Und zu meiner Intention: Würden die Marktbetreiber ihre Parkplätze in Eigenregie überwachen, hätte ich nicht das geringste Problem damit.
Die Marktbetreiber würden niemals Geld von einem echten Kunden verlangen, weil er schräg steht, oder die Parkzeit um eine Stunde überschritten hat.
Beim Wunsch liegen Theorie und Praxis etwas auseinander, weil du das System nicht in seiner vollständigkeit berücksichtigt hast. Das Personal ist so geplant, dass es reicht die Regale zu befüllen und die Kasse zu bedienen. Nun sollen sie zusätzlich den Parkplatz bewachen? Das wird nur mit zusätzlichem Personal möglich sein, was Geld kostet, und sich auf die Preise der verkauften Produkte auswirkt. Das Geschäft will seine Wahre aber möglichst billig anbieten, der Kunde will seine Wahre möglicht billig kaufen. Als Kunde will man nicht mehr für seine Einkufe zahlen, weil Leute zu doof zum parken sind. Das sollen die Parkraumbewirtschafter machen, welche ihre Leisung "kostenlos" anbieten.
In einigen Geschäften wird eine Zwischenlösung angewendet, die dir von deiner Meinung her gefallen könnte. Es gibt Sensorten in den Parkbuchten, welche die Zeit erfassen. Bei überschrittener Parkzeit bekommt das Personal einen Hinweis. Nun wird aber nicht im Laden durchgesagt, dass da jemand zu lange parkt, sondern es wird direkt der Abschlepper gerufen. Diese Vorgehensweise ist zwar Radikal, hat aber fast keine Reklamationen. Fast alle "Falschparker-Kunden" vergessen nur die Parkscheibe, bleiben aber nicht länger als 2 Stunden.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 10:40:37 Uhr:
Und sehr viele haben nicht begriffen, dass die Bewirtschaftung den Betreibern der Einkaufsmärkte nichts, aber auch gar nichts bringt.
Wenn ohne Bewirtschaftung täglich 50 Autos die Parkzeit überschreiten, dann ist es für den Marktbetreiber exakt dasselbe wie wenn mit Bewirtschaftung 50 Autos die Parkzeit überschreiten. Halt, nicht ganz. Er hat jede Menge verärgerter Kunden.
Fast alle Beschwerden entstehen, weil die Parkscheibe vergessen wurde. Die Parkzeit haben die Kunden sehr gut im Griff. Stellen sich z.B. einen Wechser im Handy, wenn es lange dauert. Genau wie sie es im öffentlichen Straßenverkehr machen müssen...
Wenn sich täglich 50 Kunden beschweren, dass die erlaubte Parkzeit zu kurz ist, wird jeder Markt die Parkzeit verlängern... Dafür muss man aber nicht nur eine Rechnung einreichen, sondern die Rechnung muss lang genug sein. Ein Kunde der behauptet 2 Stunden zu benötigen, um eine Cola und eine Tüte Chips zu kaufen ist unglaubwürdig. Man bittet den Kunden sich an den Parkaumbewirtschafter zu wenden, und diskutiert erst gar nicht... Hat der Kunde einen vollen Einkaufswagen, ist das schon glaubwürdiger...