GSG Ticket; außerhalb der Linie geparkt

Bin etwas auf Zinne…..

Seit kurzem ist Parkscheiben-Pflicht in unserem Kaufland Parkhaus und die Überwachung erfolgt durch eine externe Firma.

So weit so verständlich……
Aufgrund der engen Parkplätze und einem direkt neben der Linie stehenden Parknachbarn, habe ich etwas außerhalb des eingezeichneten Bereichs geparkt, um einer eventuellen Delle zu entgehen und dafür eine „Vertragsstrafe“ von 23€ erhalten.

Dabei habe ich weder einen Nachbarparkplatz blockiert, noch behinderte ich vorbei fahrende Fahrzeuge, da die Straße dort sehr breit ist.(kommt auf dem Bild evtl perspektivisch nicht richtig rüber)

Mein Einspruch wurde mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen mit einem Standardschreiben abgelehnt.
Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es hier Möglichkeiten oder lohnt es den Aufwand nicht?
Mir geht es eher ums Prinzip, als um das Geld……

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179 Antworten

Ich lege den Selbstversuch den Zweiflern ans Herz.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 16:44:58 Uhr:


Du glaubst die anderen Parkplätze sind breiter?
Ich bin fast bis aufs Dach gefahren und nicht ein war breiter geschnitten

Ich parke immer in der letzten Parkbucht, so wie es der TE auch gemacht hat. Dann aber mit der Tür zu der Seite, wo kein Auto mehr parkt... So kann man dem Betreiber klar dokumentieren, dass man richtig geparkt hat, aber seine Parkbuchten einfach zu klein sind... Der TE hatte die richtige Parkbucht, aber die falsche Parkrichtung...

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Juni 2024 um 17:10:15 Uhr:


Aber hier geht es doch darum, daß ein Auto unsauber abgestellt wurde. Da kann man doch als Kontrolleur mal ein Auge zudrücken? Hier die lebensbedrohliche Behinderung herbeireden zu wollen, ist Unsinn. Im übrigen ist das Auto ist doch spätestens nach den angesprochenen 1,5 bis 2 Stunden wieder weg. Wenn nicht, DANN kann man immer noch zur Keule greifen.

Hier gibt es ein Vorurteil, dass der Kontrolleur kein Auge zudrückt. Dies ist aber nur Spekulation. Hätte man dem ebenfalls großen Wagen rechts neben dem TE eine Vertragsstrefe gegeben, weil der nicht in der Parkbucht steht, sondern auf der Markierung... Dann wäre ich voll und ganz deiner Meinung...

Vielleicht drückt der Kontolleur sehr oft ein Auge zu, was wir aber nicht wissen. Die Frage ist immer, bis wan man ein Auge zudrückt. Wie viele Zentimeter darf man außerhalb der Parkfläche stehen... Wird bei 10cm ein Auge zugedrückt nörgelt einer, weil es bei ihm nur 11cm sind... Das faule Argument ist dann aber, dass man nur noch von dem einen Zentimeter außerhalb der Kulanz redet, und nicht mehr von den vollen 11 Zentimetern... Werfe ich ein Blick auf das Foto, und stele die Frage, wo wir bei der Kulanz sein müssten. Sind es 20 Zentimeter / 30 Zentimeter???

Und dann ist atürlich beim gewähren einer Kulanz die Vermeidbarkeit ein Thema. Konnte man etwas tun, um besser zu stehen... Ist ein umparken zumutbar gewesen...

Nehmen wir mal die nackten Fakten. Ich sehe auf dem Foto zwei Gründe, die gegen eine Kulanz sprechen. Ein Grund für die Kulanz ist, dass die fahrenden Fahrzeuge und Fußgänger (vieleicht) nicht gestört wurden. (Brandvorschriften liegen uns nicht vor.) Somit verstehe ich, dass der TE eine Vertragsstrafe bekommen hat, hätte es aber auch verstanden, wenn er keine bekommen hätte.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. Juni 2024 um 18:59:20 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 17:46:54 Uhr:


Du kennst weder mein Anforderungsprofil noch meinen Platzbedarf.
Und beim nächsten Mal mitdenken und lieber nichts schreiben!

Dann musst du dir eben eine passendere Parkmöglichkeit suchen. Die Welt wird nicht um deinen Bedarf herumgebaut.

Und Du bestimmst weder meinen, noch irgend wen anderen seinen Bedarf.
Deinen eigenen vielleicht,wenns die OHL abnickt.

Dass die Parkflächen nicht mehr zu den Fahrzeugen passen, steht doch wohl außer Frage. Und da ist s noch Wurst, ob elektrisch oder verbrenner

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 16. Juni 2024 um 19:18:48 Uhr:



Wieso nicht?
Die Tatbestandsnummer wurde hier schon verlinkt!

Hat der TE zwei Parkplätze belegt?

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 19:51:07 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. Juni 2024 um 18:59:20 Uhr:


Dann musst du dir eben eine passendere Parkmöglichkeit suchen. Die Welt wird nicht um deinen Bedarf herumgebaut.

Und Du bestimmst weder meinen, noch irgend wen anderen seinen Bedarf.
Deinen eigenen vielleicht,wenns die OHL abnickt.

Dass die Parkflächen nicht mehr zu den Fahrzeugen passen, steht doch wohl außer Frage. Und da ist s noch Wurst, ob elektrisch oder verbrenner

Die überwiegende Mehrzahl der Autofahrer schafft es ihrer Fahrzeuge trotzdem vernünftig zu parken. Ohne 2 Plätze in Anspruch zu nehmen oder irgdwenn zu behindern.

Also bleibt die Frage, warum es die Anderen nicht können oder wollen. Und schon landen wir beim Bedarf!

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 16. Juni 2024 um 19:56:09 Uhr:



Die überwiegende Mehrzahl der Autofahrer schafft es ihrer Fahrzeuge trotzdem vernünftig zu parken. Ohne 2 Plätze in Anspruch zu nehmen oder irgdwenn zu behindern.

Der TE hat weder zwei Parkplätze belegt, noch jemanden behindert.

Der Tatbestand lautet nicht "Sie belegten 2 Parkplätze"
Der Tatbestand 141015 lautet: Sie parkten nicht entsprechend der Markierung.
Tatbestand erfüllt

Ob jemand behindert wurde, weiß der TE garantiert nicht. Er vermutet es nur, weil für ihn die Spur noch breit genug erschien. Er selbst lag aber nicht auf der Lauer.
Also auch der Tatbestand 141018 könnte erfüllt gewesen sein.

Zitat:

@Melosine schrieb am 16. Juni 2024 um 20:00:10 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 16. Juni 2024 um 19:56:09 Uhr:



Die überwiegende Mehrzahl der Autofahrer schafft es ihrer Fahrzeuge trotzdem vernünftig zu parken. Ohne 2 Plätze in Anspruch zu nehmen oder irgdwenn zu behindern.

Der TE hat weder zwei Parkplätze belegt, noch jemanden behindert.

Falscher Kontext!

Es ging um den Einwand von windel bzgl. der Parkpkatzgröße und dem eigenem Bedarf

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 19:51:07 Uhr:


Dass die Parkflächen nicht mehr zu den Fahrzeugen passen, steht doch wohl außer Frage. Und da ist s noch Wurst, ob elektrisch oder verbrenner

Das wurde schon geklärt. Parkhausbetreiber sind nicht für das Kaufverhalten ihrer Kunden verantwortlich. Jeder weiß, dass die Parkplätze nicht mitgewachsen sind, und auch so schnell nicht mitwachen werden... Hier wird versucht anderen die Schuld für kleine Parkplätze zu geben, obwohl man selbst für seine Lage verantwortlich ist. Oder wird man neuerdings gezwungen, sich immer größere Autos zu kaufen? 😉

Einige Leute haben beim Autokauf die Logik, dass man sich ein größeres Fahrzeug kaufen kann, weil es nun eine 360-Grad Kammera hat, mit der es sich leichter einparken lässt... Erst in der Parklücke merken sie dann, dass man die Türen nicht mehr so weit aufbekommt... Ein Auto muss nicht nur in der Theorie funktionieren, sondern auch in der Praxis... Es ist erschreckend, bei wie vielen Autofahrern diese simple Praxiserfahrung fehlt, und dann die Schuld bei anderen gesucht wird...

Man kennt es ja von Menschen die in ihrer persönlichen Weiterentwicklung nicht vorangekommen sind.
Auf ihre Rechte pochen und ihre Pflichten vernachlässigen.
So kann man eine Gesellschaft auch kaputt machen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 19:51:07 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 16. Juni 2024 um 18:59:20 Uhr:


Dann musst du dir eben eine passendere Parkmöglichkeit suchen. Die Welt wird nicht um deinen Bedarf herumgebaut.

Und Du bestimmst weder meinen, noch irgend wen anderen seinen Bedarf.
Deinen eigenen vielleicht,wenns die OHL abnickt.

Dass die Parkflächen nicht mehr zu den Fahrzeugen passen, steht doch wohl außer Frage. Und da ist s noch Wurst, ob elektrisch oder verbrenner

Deinen Bedarf bestimmst du selbst, das ist deine Entscheidung. Aber das Gejammere über die zu kleinen Parkflächen kann ich nicht mehr hören. Es ist Jedermanns eigene Entscheidung, so ein großes Auto zu fahren, also lebe er auch mit den Konsequenzen.

Es war nicht meine Entscheidung. Die werde ich so einem wie Dir sicherlich nicht erläutern und Wo hat der TE geschrieben,dass er mit den Konsequenzen nicht leben kann?
Er hat Euch Engeln ein Stöckchen hingeworfen und ihr arbeitet Euch seit 11 Seiten dran ab.
Wäre es nicht ein Zuffenhausener gewesen sondern irgendeine Gurke, der nicht ganz in der Lücke steht, wäre der Thread schon in der Versenkung verschwunden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 21:28:24 Uhr:


[...]
Wäre es nicht ein Zuffenhausener gewesen sondern irgendeine Gurke, der nicht ganz in der Lücke steht, wäre der Thread schon in der Versenkung verschwunden.

Na....schieb deine Vorurteile nicht auf andere ab.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2024 um 21:28:24 Uhr:


"so einem wie Dir"

Die Sache ist diskutierbar. Anstand und Erziehung jedoch nicht. Gute Nacht.

Parkplatz neben Kleinwagen suchen? Beim Bäcker parkte nach mir der i2 so schräg und weit auf meiner Seite, dass ich die Tür nicht mehr aufbekam und warten durfte, bis der Typ wieder zurück kam (und noch die blöde Frage stellte, ob was Besonderes wäre).
Auf dem nächsten Parkplatz stand der Smart mit den rechten Rädern an der Markierung. Die Lücke reichte gerade noch für unseren Golf, den Dicken hatte ich in der Garage gelassen.
Erzähl mir also bitte niemand, dass ein Kleinwagen der ideale Parknachbar ist. Das interessiert heute niemanden mehr, ob der Platz für andere reicht.

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