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Verkehrsunfall

Themenstarteram 9. September 2007 um 12:27

Ich hatte vor ca. 3 Monaten einen leichten Zusammenstoß. Mir hat ein Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Bei entstand ein Schaden von 650 €.

Nun habe ich folgendes Problem:

Den Schaden habe ich der gegnerischen Versicherung gemeldet. Diese zahlt nicht solange, wie sie sagen der Sachverhalt nicht ermittelt wurde. Der Unfallgegner meldet sich nicht.

Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Der generischen Versicherung ist dies bekannt, wenn man mir nicht glaubt so kann man sich an die Polizei wenden.

Hattet ihr schon solche Erfahrungen. Die generische Versicherung ist die HUK Coburg.

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12 Antworten

Ich kann Dir nur raten, die Angelegenheit umgehend einem guten Anwalt für Verkehrsrecht zu übergeben.

Frag dann mal den Anwalt was er für Erfahrungen mit der von Dir genannten Versicherung gemacht hat.

Hallo,

Zur ersten Hilfe: www.unfallweb.de und die FAQ.

Der Hinweis auf anwaltliche Hilfe ist korrekt sofern die Schuldfrage eindeutig für den TE ausgelegt wird. Andernfalls könnte hier ne Rechtsschutz bein gutes "Polster" sein.

Hast Du die?

Ansonsten können die Anwaltkosten schnell an Dir hängen bleiben - insofern erkundige Dich vorher was an Kosten auf dich zukommt wenn Du einen Anwalt einschaltest.

Die Einholung der Polizeiakte wiederum kann Monate dauern und ist nicht unbedingt ein gutes Instrument.

Was die Erfahrung des Anwaltes mit der Gegnerversicherung zu hat, erschließt sich mir im Moment nicht wirklich - schon deshalb nicht, weil wohl jede Versicherung die Zahlung erstmal zurückhält ohne Rückmeldung des eigenen VNs.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

wenn man mir nicht glaubt so kann man sich an die Polizei wenden.

und darin wird wohl für die vs das problem liegen!

bei der polizei kann es bis zur freigabe der akte durchaus mal ein paar monate dauern!

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

Hattet ihr schon solche Erfahrungen. Die generische Versicherung ist die HUK Coburg.

*ironie an*

ach quatsch, bei der huk doch nicht!

die huk ist doch für ihre "gute" arbeit und zahlungsmoral bekannt, bisher noch nie was schlechtes über die gehört! :rolleyes:

*ironie aus*

spätestens nach benutzung der SUCHE-Funktion in verbindung mit "huk", hätte dir auffallen müssen, das der gang zum anwalt bei dieser versicherung schon seit dem tag des unfalles überfällig ist! wenn deren versicherungsnehmer dann auch nicht in die pötte kommt erst recht!

Du kannst dich mit deinen Schadenersatzansprüchen auch direkt gegen den Versicherungsnehmer wenden.

Geht am effektivsten natürlich über einen Rechtsanwalt.

 

Eine Rechtschutzversicherung, wie von Schreddi angesprochen, wäre  hier natürlich von sehr großem Vorteil.

Der Rechtsanwalt hält sich bezüglich seines Honor natürlich an dich.

 

Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat und du dort nicht als 01 geführt wirst, würde ich das Risiko aber eingehen und hier mal ein wenig Druck machen.

 

Ist aber letzendlich deine eigene Entscheidung.....

 

 

 

 

 

Ich kann Dir ebenfalls nur raten den Vorschlag von KSV zu beherzigen und zwar zu beiden Teilen.

Es gibt große Unterschiede im Regulierungsverhalten einzelner Versicherungen. Bestimmte fallen eben so oft auf, daß die Wahrnehmungsschwelle in der Öffentlichkeit überschritten wird.

Da muß man dann nicht mehr viel dazu sagen.

Manche Dinge erledigen sich eben von selber. :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

*ironie an*

ach quatsch, bei der huk doch nicht!

die huk ist doch für ihre "gute" arbeit und zahlungsmoral bekannt, bisher noch nie was schlechtes über die gehört! :rolleyes:

*ironie aus*

spätestens nach benutzung der SUCHE-Funktion in verbindung mit "huk", hätte dir auffallen müssen, das der gang zum anwalt bei dieser versicherung schon seit dem tag des unfalles überfällig ist!

Geht das hier jetzt genauso weiter wie an anderer Stelle, wo zu Recht geschlossen wurde?

Was für ein Blödsinn. Gib in Google Versicherer xy ein, und du bekommst bei JEDEM einen Haufen Treffer mit unzufriedenen Kunden.

Ich kann dieses Gemecker über einzelne Gesellschaften nimmer hören. Egal ob HUK, DTAG oder Bahn. Es kochen alle mit Wasser.

Mannomann.

~

Der Unfallgegner hat eine Frist von einer Woche nach Unfall sich bei seiner Versicherung zu melden. Danach begeht er automatisch eine Obliegenheitsverlezung gegenüber dem Versicherer. Bei Bagatellschäden gibt es hier Ausnahmen - also ist die Höhe schon entscheidend. Jede Fristverlängerung des Versicherers beruht auf Kulanz gegenüber des Versicherungsnehmers. Hat der Gegner evtl. versucht den Schaden direkt mit dir zu klären?

Da Du einen Direktanspruch an die Versicherung hast, ist es nach Ablauf dieser Frist unerheblich, ob sich der Versicherungssnehmer nun dazu äußert oder nicht - so lange die Sachlage eindeutig ist und die Versicherung hier mit Mehrkosten zu rechnen hat.

Grundsätzlich versucht die Versicherung den Schaden logischerweise so gering wie möglich zu halten. Sollte also auch für den Versicherer die Sachlage eindeutig sein, ist sie sicherlich daran interessiert weitere Anwaltkosten, etc . zu vermeiden.

Auch mit Sachbearbeitern bei der HUK kann man meines erachtens telefonisch gut auskommen! :) Also einfach noch mal Frist setzen (1 Woche?) und den Anwalt zur Sprache bringen!

Alternativ hast du doch sicher die Telefonnummer bzw. die Anschrift! Statte dem Kollegen doch mal einen Besuch ab.

Quelle: http://www.huk.de/pdf/kfz/KNBM63.pdf --> §7 Abs. 2

@ Don Potenzo

Im Moment ist noch nicht einmal geklärt ob die Versicherung grundsätzlich einen Haftpflichtfall anerkennt.

Selbst wenn das geklärt ist , rückt die Höhe in den Mittelpunkt des Interesses. Wenn Du verhindern willst daß die regulierungspflichtige Versicherung die Schadenshöhe nach IHREM Ermessen festlegt (Achtung Keine Polmik sondern gelebte Praxis in der Schadensregulierung) mußt Du dem zvorkommen.

Ist für Dich ganz einfach taktisch günstiger wenn Du das Heft in der Hand behälst

Themenstarteram 9. September 2007 um 19:55

Also eine Rechtsschutzversicherung habe ich und auch diese hat bestätigt das ich mir einen Anwalt nehmen kann.

Einen Anwalt werde ich mir nehmen wenn ich mit der Versicherung nächste Woche nicht klar komme.

Was den Schaden angeht, hier habe ich einen Kostenvoranschlag von der Autowerkstatt.

ca. 650 Euro Schaden.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Ford Escort, der Stoßfänger ( Lackiert in Wagenfarbe ) muss Lackiert werden. Ansonsten ist zum Glück nichts.

Die Polizei in Hamburg hat den Schaden aufgenommen, die Huk hat beteuert sich den Bericht zukommen zu lassen. Ist aber schon Wochen her.

Wie ist es mit der 150 Euro Selbstbeteiligung, kriegt man die wieder ?

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

 

Wie ist es mit der 150 Euro Selbstbeteiligung, kriegt man die wieder ?

Du meinst sicherlich Deinen SB 150 € pro Rechtsschutzschadenfall.

Auch diese Frage wird Dir Dein RA beantworten. Voraussetzung allerdings dazu ist, dass Du bei dem Unfallereignis nicht mithaften musst.

Frag erst mal den Anwalt ob er dir eine kostenlose Beratung gibt, sollte eigentlich heutzutage möglich sein

sag Ihm welche Versicherung der Gegner is und er wird Bescheid wissen, wie die Regulieren

Die große Versicherung aus Oberfranken is ja bekannt dafür

wenn du zu 100% unschuldig bist, braucht auch deine REchtschutzvers nicht einspringen und es fällt keine SB an

jd

Hi,

@Eckenthaler:

Auch hier - was dem TE die pauschale Aussage helfen soll, erschließt sich mir nicht.

Bitte poste in zukunft sachlich und hilfreiche Themen. Bitte aber nicht in Leichen und bitte wenn denn etwas neues, nicht wie hier....

Die Frage ist hier noch gar nicht die Regulierung an sich - oder wärst Du einverstanden, wenn ich zu Deiner Versicherung gehe und mal 1.000 € Shaden anmelde ohne dass Du was sagst und Du kriegst nur die Abschlussmeldung?

Bitte auch beachten, dass die Haftpflicht grundsätzlich auch dazu verpflichtet ist, die Ansprüche zu prüfen. ob Dir das gefallen mag oder nicht...

Einfaches Flamen ist hier unerwünscht und erst recht wenig hilfreich.

Grüße

Schreddi

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