GPZ / GPX 600 R Treffen

Kawasaki GPZ 600 R

Wollte nochmal für alle neu Hinzugekommenen und die, die es noch nicht mitbekommen haben, auf das Treffen am 5 Mai bei Conny´s Diner in Kamen hinweisen http://www.connies-diner.de/ , sofern wir bis dahin den Winter los sind 😁.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002


§46 Abs. 1, Ziffer 11 StVO ist für die Ausnahmegenehmigung

http://dejure.org/gesetze/StVO/46.html

Weiterhin weiss ich nicht was die rechtlicher Konsequenzen sind. Im Internet gibt es viele Varianten der Orwi von 10€ bis 30€ + Punkt. Ich kann es dir nicht sagen.

Aber ich kann Dir das sagen: Bußgeldkatalog Ziff 141.1 = 20 Euro.

Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung nach 46 Ans.1 Ziff 11, die sieht so aus:

(Woher der Jason das alles weiß ? Am Ende hat der auch so einen Zettel...😁 )

Erlaubnis-tal
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Leider zu weit weg 🙁

Zitat:

Original geschrieben von klinky


Und direkt hab ich eine frage was kostet es wenn man eine Strasse befährt die am WE für Motorradfahrer gesperrt ist.

Um eine für Motorrad gesperte Strasse befahren zu durfen, muss eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Die werden aber nicht immer geteilt. Missachtung eine Streckensperrung? Das kann ich nicht beantworten. Da muss ich jemanden Fragen der sich besser auskennt 🙂

Hier eine Liste aktuelle Sperrungen am WE und Feiertage für Motorräder.:

http://www.mug-s.de/index.php/ct-menu-item-1/ct-menu-item-5

Warum fragst du, haben wir eine Sperrung in Raum Anrsberg/Sundern übersehen?

Nein aber der Ochsenkopf liegt direkt neben unserer Strecke, wenn das nur 5€ kostet würd ich den mit einbinden.

Zumal die Rennleitung da ja nich immer stehn kann.

Ob das teuer ist, kann ich nicht sagen, aber es kann definitiv teuer werden, denn soetwas sieht die Rennleitung gar nicht gerne und in solchen Fällen finden die dann immer etwas, das nach Mängelkarte schreit und wenn es nur der fehlende Rückstrahler ist 🙄.
Also wozu den Ärger provozieren, es gibt doch genügend Alternativrouten 😁.

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§46 Abs. 1, Ziffer 11 StVO ist für die Ausnahmegenehmigung

http://dejure.org/gesetze/StVO/46.html

Weiterhin weiss ich nicht was die rechtlicher Konsequenzen sind. Im Internet gibt es viele Varianten der Orwi von 10€ bis 30€ + Punkt. Ich kann es dir nicht sagen.

Ok dann bleiben wir lieber bei der normalen Route.

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002


§46 Abs. 1, Ziffer 11 StVO ist für die Ausnahmegenehmigung

http://dejure.org/gesetze/StVO/46.html

Weiterhin weiss ich nicht was die rechtlicher Konsequenzen sind. Im Internet gibt es viele Varianten der Orwi von 10€ bis 30€ + Punkt. Ich kann es dir nicht sagen.

Aber ich kann Dir das sagen: Bußgeldkatalog Ziff 141.1 = 20 Euro.

Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung nach 46 Ans.1 Ziff 11, die sieht so aus:

(Woher der Jason das alles weiß ? Am Ende hat der auch so einen Zettel...😁 )

Erlaubnis-tal

Also den Ochsenkopf einzubauen würde sich lohnen.

Mal schaun werd mal ne Email an das zuständige Kreisamt schicken.

Müsste dann aber vorher wissen wieviele teinehmen.

Braucht man eigentlich nen besonderen Grund für die Genehmigung? Z.B. grosser Umweg. Oder reicht das zu schreiben das man die Strecke im zusammenhang mit einer Tour befahren will?

Ich habe den Besuch einer Gaststätte als Grund angegeben, die sonst nicht erreichbar wäre. Da haben wir zu Mittag gegessen
Ohne einen Grund - just for Fun - wird das wohl nichts werden. Im Übrigen waren die aus Bad Dürkheim sehr nett und aufgeschlossen. Das LRA Zollernalb hingegen vor zwei Jahren stur wie ein Maulesel, auch wenn wir in der Juhe auf dem Lochen Zimmer hatten. Keine Genehmigung für die Nordstrecke, lockere 20 km Umweg. Ich fand das ziemlich daneben.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Aber ich kann Dir das sagen: Bußgeldkatalog Ziff 141.1 = 20 Euro.
Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung nach 46 Ans.1 Ziff 11, die sieht so aus:

(Woher der Jason das alles weiß ? Am Ende hat der auch so einen Zettel...😁 )

Danke, Grünen Daum von mir 🙂

Zitat:

Original geschrieben von klinky


Also den Ochsenkopf einzubauen würde sich lohnen.

Mal schaun werd mal ne Email an das zuständige Kreisamt schicken.

Das ist die L 685 zwischen Arnsberg und Sundern. Dazwischen ist - nichts - außer Gegend. Kannst Du vergessen. Es gibt für die Behörde keinen Grund für eine Ausnahme. Dann dürfen die das auch nciht.

Das fand ich mi Netz, schön beschreiben...nicht zuletzt seine Meinung zu KRAD Fahrern

Die Straße über den Ochsenkopf (404 m) ist eine Verbindung von Arnsberg (190 m) nach Sundern (245 m). Die Bezeichnung Ochsenkopf ist auf keiner Landkarte zu finden, aber jeder Sauerländer wird wissen, was damit gemeint ist. Einen anderen offiziellen Namen konnte der Autor nicht ausfindig machen.
Die Scheitelstrecke führt überwiegend durch Wald und ist besonders im Herbst und im Frühling sehr schön. Im Sommer kann man den Schatten der Bäume genießen.
Der meiste LKW-Verkehr zwischen Arnsberg und Sundern führt über andere Strecken, die weniger kurvenreich sind und nicht so über den Berg gehen. Leider ist diese Strecke bei Motorradfahrern sehr beliebt, aber an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist sie für solche gesperrt, was aber die Analphabeten dieser Zunft nicht daran hindert, dann trotzdem dort umher zu donnern. Zum Glück gibt es aber auch Polizeikontrollen.

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