GPX Totalschaden

Kawasaki

Moin,
hatte leider nen kleinen Unfall mit meiner GPX... trotz des nur leichten Kontakts mit der Fußgängerin is am Motorrad laut KV der Werkstatt nen Schaden von über 2500Euro entstanden.. Das dürfte wohl deutlich über dem Zeitwert der GPX liegen... Leider ist von der Frau bis jetzt auch noch kein einziger Cent zu holen gewesen.. Kaputt ist hauptsächlich die Verkleidung rechts und die Halter für Scheinwerfer Tacho etc...
Kennt jemand von euch vielleicht nen Gebrauchtteile Laden, wo man Plastikteile herbekommt? Bei Ebay hab ich noch nix passendes gefunden ;(

Die Saison rückt näher und die Kohle für die Werkstatt hab und will ich natürlich nicht aufbringen.

Hier nochmal der Artikel zum Unfallhergang 😉...

http://www.muenster-echo.de/node/58482

Gruß

Caspar

Beste Antwort im Thema

Nun, Björn, ich hatte den Artikel vorher gar nicht gelesen, daher auch ganz allgemein gepostet, also nicht auf diesen Sachverhalt bezogen. Ich wollt auch nicht zu sehr o.t. werden, denn die Frage war ja die nach Verkleidungsteilen.

Aber, da das nun thematisiert wurde, kann ichs natürlich nicht lassen:
Der Zeitungsartikel gibt nicht viel zum Sachverhalt her, außer der Überschrift und da hoffen wir mal, dass dem Stadtmagazin der Polizeibericht vorlag, nachdem möglicherweise die Schuld allein bei den Fußgängern lag und der Unfall auch so aufgenommen wurde.
Wir haben a) einen Verkehrsunfall, der Definition nach ein plötzliches Ereignis im Straßenvberkehr, bei dem Personen oder Sachen zu Schaden kommen (Kurzform). b) haben wir eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) durch unseren MT Freund z.N. der Frau und c) eine vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) durch den 16 - jährigen, z.N. des TS.

Ich denke, man muss den Sachverhalt getrennt beleuchten. Was den Unfall betrifft ist die objektive Tatbefundsaufnahme durch die Polizei maßgebend (Spuren, Skizze, Fotos, Zeugen) und man wird sich notfalls vor Gericht mit der Frage der Vermeidbarkeit in Bezug auf den TS auseinandersetzen. An der wird sich bemessen, inwieweit er den Schaden bei den Verursachern, nämlich der Tussi und ihrem missratenen Sprössling eintreiben kann, vorausgesetzt, da ist was zu holen.

Davon abgesetzt haben wir den Angriff des jungen Mannes gegen den Motorradfahrer. Dass der den "Bubi" nicht gleich platt gemacht hat, kann im Nachhinein von Vorteil sein, zumal es ja Zeugen gibt. Das Verfahren wegen vorsätzlicher KV haben hoffentlich die Polizei oder die StA Münster bereits eingeleitet, da der Sachverhalt ja von Amts wegen bekannt geworden ist und daher nicht extra angezeigt werden musste. Wichtig ist, innerhalb einer Frist von 3 Monaten gegen den jugendlichen Täter einen Strafantrag wegen KV zu stellen (§ 230 StGB) ohne den dem Staatsanwalt die Hände gebunden sind, es sei denn er begründet ein besonderes öffentliches Interesse an der Sache, was vorstellbar ist, denn der TS war dem Bubi ja bislang nicht bekannt, der wäre also auf jeden Motorradfahrer in dieser Situation losgegangen und hätte es nicht an einer bestimmten Person festgemacht, ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausdrücke.
Hier kann der TS (ich hätte da Schmerzen ohne Ende und einen Arzt der das bescheinigt) als Nebenkläger auftreten und Schadenersatz fordern, über den sogar im Strafprozess entschieden werden kann.

Aber da gibts so viele wenns und abers, ich drücke dem TS die Daumen, dass er nicht nur ungeschoren, sondern vielleicht mit ein paar Euro aus der Sache rauskommt, aber... der Titus, der alte Seebär wirds bestätigen können, es gibt da so 'nen lockeren Spruch:

"Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht bist Du allein in Gottes Hand"

(Hoffentlich ist kein Richter unter den MT-Lesern hier...)

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So hat sich jetzt doch nen Anwalt genommen die Dame... Natürlich hatte ich überhöhte Geschwindigkeit drauf und natürlich wollte mich der Sohn nur zum Anhalten veranlassen, da ich sonst noch getürmt wäre 😁 ..... Will mir jetzt die Schuld in die Schuhe schieben und mich auf Schmerzensgeld verklagen wies ausschaut ahhhhh. Die freundliche Haftpflicht hat mich "vorsorglich" schomal von 60% auf 170% hochgestuft... 😉

Was ist das für eine Versicherung die auf einen ganz schwachen
Verdacht hin die Prämie ohne Gerichtsurteil erhöht und dann auch noch
in dieser Höhe. Wenn Du ein Lastschrift verfahren hast würde ich das Geld sofort zurück holen ( innerhalb 6 Wochen ) und dann den alten Betrag einzahlen.

HUK- Coburg... hab zum Glück per Überweisung... sehe auch nicht ein, da in irgendeiner Art in Vorleistung zu gehen..

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