1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. GPS Tracker imn Firmenwagen

GPS Tracker imn Firmenwagen

Keine Ahnung, ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber darf ein Arbeitgeber denn einfach so einen GPS-Tracker in seinen Fahrzeugen verstecken, ohne daß der Arbeitnehmer dies je gesagt bekommen hat ? Habe heute beim Saugen so ein Gerät unter dem Armaturenbrett "meines" Wagens entdeckt

TRACK OB130 Part-No 009040 das ist doch so ein Gerät, oder ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wenn du nichts zu verbergen hast ? ..........was stört dich dann der Tracker?.............

MfG kheinz

Dann darf man bei dir im Wohnzimmer auch eine Abhörwanze verstecken ?!

Das ist ja nicht ohne Grund, daß es der Einwilligung bedarf....

162 weitere Antworten
162 Antworten

Hauptsache man hat Spaß,
ich habe auch schon für weniger Geld und mehr Verantwortung gewechselt,
weil ich mit dem Betriebsklima garnicht klar kam.

Passende Gelegenheit sich mal firmenintern über das Thema Betriebsrat zu unterhalten.

Zitat:

Alles klar, Route kann "leicht" abweichen... 😉

Was du damit unterstellen willst, ist mir zwar schon klar, aber man sollte es vielleicht nicht verallgemeinern.

Die meisten Fahrten die ich unternehme, kann ich nicht nutzen, um jemanden zu besuchen, da ich in diesen Orten niemanden kenne. Auch wenn ich in meinem Wohnort unterwegs bin, kann ich mir den Versuch sparen, denn tagsüber ist selten jemand zuhause.

So, und wenn ich nun irgendwo unterwegs bin, dann ist es für mich klar, daß ich ALS PAUSE 500m Umweg fahre, um (Beispiel) in den Kaufland statt den LIDL zu gehen, denn da gibt es ein Klo und eine Pommestheke, und ich kann auch etwas mehr als nur das Nötigste einkaufen. Aber mehr, als das, was in einen normalen Rucksack passt, kaufe ich nie, ich mache keinen Einkaufsbummel, wo ich noch 10 Paar Jeans anprobiere.

Zudem hat man entweder Termine oder man hat viel Ware dabei, viele Kunden warten auf die Ware, es droht auch ohne Tracker die Gefahr, daß im Betrieb nachgefragt wird, wann die Lieferung erfolgt. Wie soll ich da unterwegs eine Stunde anhalten zum spazierengehen ? Auch ohne (das Wissen über) den Tracker wurde ich unterwegs schon angerufen und nebenbei gefragt, wo ich bin.

Abholen/kaufen kann ich unterwegs eh nichts Großes, das sieht man ja sonst, wenn ich ankomme. Und wenn ich unbedingt Überstunden generieren wollte, dann würde ich mich einfach auf der A5 in einern der häufigen Staus dazustellen, statt meine Ortskenntnisse durchs Rennradfahren für das Umfahren eines Staus zu nutzen. da kann dann keiner was sagen, jedenfalls nicht über den juristischen Weg.

Ich glaube, daß wir die tracker schon länger haben, und auch sonst wird gerne nachgeschaut, wie die Angestellten arbeiten. Wenn ich da so schlecht abschneiden würde, wäre ich nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen worden.

P.S: @ alle Mitleser/Kommentatoren : ich bin über den "Fund" nicht extrem erbost, dies nur als Info, falls dieser Eindruck entstand. Als "tendenziell negativ" verbuche ich es für mich persönlich.

Hallo martinkarch,

danke für diene Rückmeldung.

Meine Erfahrung ist die, dass mit Arbeitgebern die so "ticken" wie deiner, auf Dauer nicht glücklich wird. Beste Wünsche dennoch !

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 5. November 2018 um 20:50:39 Uhr:


Hallo martinkarch,

danke für diene Rückmeldung.

Meine Erfahrung ist die, dass mit Arbeitgebern die so "ticken" wie deiner, auf Dauer nicht glücklich wird. Beste Wünschen dennoch !

Ich hoffe für den TE das es nicht so ist, wenn er nicht viel mit den zu tun hat, aber die Kollegen gut sind und es sonst passt wird er hoffentlich zufrieden bleiben.

Aber meist lassen sich solche Chefs immer mehr solcher Korinthenkackereien einfallen bis es unerträglich wird....

Ähnliche Themen

Eine besonders wichtige Tasache ist hier aber auch, das Firmen eine Rabatt bei der Versicherung bekommen, wenn sie Tracker einbauen lassen.
Ein Hinweis darauf sieht man, das sie nicht aufzeichnen sondern senden.

Interessiert das hier auch jemanden oder wird die Mitarbeiter Stasi weiter geritten?

Na dann zeichnet halt der Empfänger auf. Ist trotzdem stasimäßig, wie du so schön sagst.
Ich denke aber, es geht um die Heimlichtuerei, das halt ein übles Geschmäckle hinterlässt und jetzt auch auf nachträglichem Klarstellungsersuchen verharmlost wird, obwohl die Chefs offensichtlich DOCH hinterherspionieren.

Bespitzeln ohne vorherige Information der Betroffenen ist schonmal ein Datenschutzverstoß (Art. 13 DSGVO). Über die zusätzlich erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Datenerhebung (Art. 6 DSGVO) ist dann immer noch nichts gesagt, auch nicht über Mitbestimmungsrechte im kollektiven Arbeitsrecht...

Eine - ggf auch anonyme - Beschwerde zum jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten kann hier die Sammelwut ganz schnell zügeln, wenn der Arbeitgeber massive Bussgelder bis 20.000.000 € bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes vermeiden möchte.

Die Kfz Versicherungen, die so etwas verlangen, setzen voraus das niemand erfahrt, wo die Dinger sitzen.
Das ganze hat aber nichts mit der Überwachung von irgendwelchen Leuten zu tun, sondern mit der Ortsbestimmng von Fahrzeugen.
Und nur im Fall von Entwendung, nicht bei privater Nutzung durch Mitarbeiter.

Tja, das ist dem Datenschutz im dargestellten Umfang aber völlig egal.

Du meinst, es ist den Leuten nicht egal.
Es gibt genug Leute, die das als permanente und drangsalierende Überwachung ansehen.

Aber vorher informieren geht nicht?

Dies sollte man weinigstens mal lese:

https://...chutzbeauftragter-info.de/.../

http://www.gps-diebstahlschutz.de/Hilfe/gps-kfz-versicherung.html

https://www.sueddeutsche.de/.../...er-ein-bisschen-ersparnis-1.2486679

https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/telematik-tarif/

Du hast mich nicht verstanden. Dem Datenschutzrecht ist es egal, ob Versicherungen das Verbauen von Trackern am liebsten geheim halten würden.

Es ist dann das Problem des Arbeitgebers, wenn er sich zur Vertraulichkeit au h gegenüber seinen Arbeitnehmern verpflichtet hat und dadurch gegen den Datenschutz verstößt.

Du kannst dir ziemlich sicher sein, das in den Betrieben dafür eine Regelung getroffen wurde.

P. S.: Deine Fundstellen sind allesamt nix wert. Altes Recht vor dem 25.5.2018 bzw. interessengeleitete Rechtsauslegung in der Werbung. Es ist exakt so wie in meinem Beitrag von 9:05 geschildert.

Zitat:

@mick070 schrieb am 6. November 2018 um 09:26:18 Uhr:


P. S.: Deine Fundstellen sind allesamt nix wert. Altes Recht vor dem 25.5.2018 bzw. interessengeleitete Rechtsauslegung in der Werbung. Es ist exakt so wie in meinem Beitrag von 9:05 geschildert.

Du meinst wohl, sie sind DIR nichts Wert, weil du ja was anderes sehen willst.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 6. November 2018 um 09:23:37 Uhr:


Du kannst dir ziemlich sicher sein, das in den Betrieben dafür eine Regelung getroffen wurde.

Das war garantiert nicht in rechtlich relevanter Weise der Fall. Ohne umfassende Information der Betroffenen (Fahrer) ist jede "Regelung" (zwischen wem und wem?) erstmal bedeutungslos. Und die hat es lt. TE gerade nicht gegeben.

Zitat:

Aber vorher informieren geht nicht?

Gebe ich gerne zurück.

Zum Einstieg vllt. mal die DSGVO lesen und - ausreichende Abstraktionsfähigkeit vorausgesetzt - den Fall EGMR "Bärbulescu" lesen, gilt sogar völlig unabhängig vom viel gescholtenen europäischen Datenschutzrecht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen