Golf6 Wandelung Nutzungskosten Rechtswidrig?
Hallo,
mein Golf ist ja am 3.07.09 nach 3Mon von VW gewandelt worden, und das gleiche Auto wurde so noch einmal bestellt. Das Autohaus hat mir bei der Neubestellung erneut 359.- Euro Werksauslieferung berechnet + 17.- KFZ-Brief + 130.- pro 1000Km für den (alten) das macht bisher schon über 1000.-
Dies alles soll nach dem neuen EU Gesetz so hat es mir heute mein Chef erklärt Rechtswidrig sein, und der Händler dürfe für die Nutzung nichts verlangen.
Werde mir natürlich nächste Woche Rechtlichen Rat holen, wollte aber mal vorab wissen was Ihr dazu denkt, oder evtl. Erfahrungen habt.
Vielen Dank
Ein Beispiel hängt als Bild mit an.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Johanno
willkommen im Club 😁.
dürfte für dich auch Hochinteressant sein...
Ich habe zwar bei einem anderen letzendlich neu Händler bestellt, aber mit der Wandlung wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Somit ist alles hinfällig, du brauchst dann auch die Werksabholung nicht zu bezahlen. Bei mir wurde alles storniert, der Finanzierungsvertrag gecancelt, und alles rückabgewickelt.
Glaubst du, die Bank hätte die Werksabholung bezahlt. Der Händler musste den gesamten Kaufpreis an die Bank zurückzahlen.
Das dir der Händler für die Unannehmlichkeiten jetzt auch noch versucht, irgendwelche Kosten aufzuladen, ist schon ein Hammerding, und dort hast du nochmal bestellt ?
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Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
dürfte für dich auch Hochinteressant sein...Zitat:
Original geschrieben von Johanno
willkommen im Club 😁.
PN
meiner Meinung nach steht DIR eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Aber die kann nur ein Rechtsanwalt durchsetzen, zudem ich dir ganz dringend raten würde.
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
... mein Golf ist ... gewandelt worden, und das gleiche Auto wurde so noch einmal bestellt. Das Autohaus hat mir bei der Neubestellung erneut 359.- Euro Werksauslieferung berechnet + 17.- KFZ-Brief + 130.- pro 1000Km für den (alten) das macht bisher schon über 1000.-
Dies alles soll nach dem neuen EU Gesetz ... Rechtswidrig sein, und der Händler dürfe für die Nutzung nichts verlangen. ...
Hallo,
zwei Bekannte von mir mussten wandeln - dies liegt aber Jahre zurück (Golf III VR6). Beide haben die Nutzung zahlen müssen. Obige Rechtsprechung gab es da noch nicht.
Da Du ein neues Auto bestellt hast, werden Dir alle damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.
Dementsprechend sollten Dir alle Kosten, die für das zu wandelnde Auto angefallen sind, erstattet werden. Bisherige Ausnahme: Die Kosten der Nutzung.
Wenn der EU Gerichtshof entschieden hat, dass diese innerhalb der ersten zwei Jahre dem Käufer nicht anzulasten sind, wäre dies natürlich prima. Ich zweifle aber, dass dieser Artikel wirklich alle Bedingungen, die erfüllt sein müssen, korrekt darstellt. Dies muss ein Anwalt prüfen, die Aktenzeichen hat er jetzt ja.
Ich drücke Euch die Daumen, viel Erfolg!
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Da Du ein neues Auto bestellt hast, werden Dir alle damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.
Da muß ich Dir widersprechen. Kurz gesagt: wird ein identischer Gegenstand geliefert, keine Zahlung für (Ab-)Nutzung- wird Kaufpreis erstattet, fällt die Zahlung an. Stichwort: Quelle-Urteil
Wusste ich bisher auch nichts von. Ist aber gut zu wissen.
Suche doch am besten paar Artikel raus und lege sie dem Händler auf dem Tisch. Sage ihm du würdest das gerne ohne Antwalt und Gericht regeln um den Händler nicht mit noch mehr Kosten zu belasten. Denn wenn du gewinnst, zahlt er auch noch die Kosten dafür.
Dann lass ihn ein paar Tage Zeit zur Überprüfung und gehe dann zu nem Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Da muß ich Dir widersprechen. Kurz gesagt: wird ein identischer Gegenstand geliefert, keine Zahlung für (Ab-)Nutzung- wird Kaufpreis erstattet, fällt die Zahlung an. Stichwort: Quelle-UrteilZitat:
Original geschrieben von myinfo
Da Du ein neues Auto bestellt hast, werden Dir alle damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.
Hi LC5L,
sorry, ich steh aufm Schlauch und sehe gerade den Widerspruch nicht, lerne aber gerne dazu.
Theoretisch wird der 1. Kauf so rückabgewickelt, als ob er nicht stattgefunden hätte. Danach erfolgt ein davon völlig unabhängiger Kauf der gleichen Sache. Hier fallen wieder alle Zusatzkosten (Zulassung, Papiere, etc.) erneut an, dies meinte ich mit "alle".
Praktisch wird wie Du es beschrieben hast ein identischer Gegenstand geliefert. Wenn keine Zahlung für die Nutzung des ersten Gegestandes anfällt = neue EU-Rechtsprechung, dann wird der volle Kaufpreis und alle dadurch entstandenen Kosten wie Überführung, Papiere, etc. erstattet. Eben so, als ob es diesen Kauf nie gegeben hätte.
Mit dem Eigentumsübergang der zweiten Sache auf den Käufer wird die Bezahlung der zweiten Sache und aller anfallenden Zusatzkosten fällig. Sind beide Kaufgegenstände identisch, sollten auch die gleichen Kosten anfallen und beide Zahlungen heben sich komplett gegeneinander auf.
Ich hoffe, meine Darstellung deckt sich mit Deiner. Wenn nicht, korrigiere sie einfach - Danke! Dies bringt den Beiden nur wenig, da sie besser eine Anwalt einschalten sollten.
VG myinfo
Zitat:
Bei mir wurde alles storniert, der Finanzierungsvertrag gecancelt, und alles rückabgewickelt.
So kenn ich das auch, allerdings frage ich mich warum der Kunde da nichts zahlen sollte ? Schließlich hat er Leistungen bezogen (eben gefahrene Kilometer, Auslieferung etc.) die er nicht zurückerstatten kann (wie auch). In solchen Fällen wird eingentlich immer mit Geld ausgeglichen, dass würde ja auch Sinn machen. Insofern würde mich schon interessieren wo genau steht das der Kunde den gezogenen Nutzen NICHT zahlen muss 😕
Erster Kontakt heute mit dem Anwalt, es wird HEIß und zwar hat er mir schon in groben Zügen so alles bestätigt wie es in dem Anhang am anfang des Threads steht.
Das wird noch ne spannende Kiste, momentan sieht es gut für mich aus.
Na mal sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Goleo06
Erster Kontakt heute mit dem Anwalt, es wird HEIß und zwar hat er mir schon in groben Zügen so alles bestätigt wie es in dem Anhang am anfang des Threads steht.
Das wird noch ne spannende Kiste, momentan sieht es gut für mich aus.
Na mal sehen.
Das könnte sehr interessant werden.
Wenn das tatsächlich klappt, dann werden sich viele auf dieses Urteil berufen !
Vielleicht muss dan VW tatsächlich jedes Auto durch eine Endkontrole schicken, oder macht die Auto einfach teurer und nimmt es in die Mischkalkulation auf.
Bin sehr gespannt ! Halt uns auf dem Laufenden ! Gerne auch per PN
Hi,
just my 2 cents:
Zitat:
m.E. gilt dieses Urteil nur bei einem Austausch des Gebrauchsgegenstandes unter Beibehaltung des ursprünglichen Kaufvertrages (also auch keine Verlängerung von Gewährleistung/Garantie).
Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Auto ausgetauscht wurde, es wird immer 'gewandelt' = 'Rückgängigmachung des Kaufvertrages' (= vollständige Rückabwicklung, so als ob der Kaufvertrag nie abgeschlossen worden wäre. Der Käufer bekommt alle Unkosten ersetzt -Kaufpreis/Leasingzahlen + Anmeldekosten/Nachrüstungskosten + Kapitalverzinsung!- und muss eine Gebühr für die Gebrauchsüberlassung -wie bei einem Mietwagen- zahlen).
Häufig wird eine 'Kulanzwandlung' vom Hersteller angeboten, d.h. er stimmt der Wandlung unter der Bedingung zu, dass ein neues Fahrzeug gekauft wird. Es liegt aber am Kunden, ob er dem zustimmt oder ein Prozessrisiko eingeht (und dann natürlich ein Fahrzeug eines anderen Herstellers kauft).
Aber wenn er ein neues Fahrzeug kauft, wird ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen (unter aktuellen Bedingungen wie z.B. Finanzierung oder Preise/Aktionen) mit neuer Gewährleistung/Garantie. Es liegt demnach kein Austausch vor (wie in dem beschriebenen Urteil).Daher sind dies zwei unterschiedliche Sachverhalte und m.E. ist das o.g. Urteil auf eine Wandlung nicht anwendbar.
aus:
http://www.motor-talk.de/.../nutzungsentschaedigung-t2061707.html?...