Golf Sportsvan: Zweiter Kupplungsschaden bei 22.000 km!

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)

Hallo Leute,
mein Sportsvan, 1,2 TSI, Erstzulassung: 05/2015, hatte Anfang Dezember 2016 bei 20.331 km, einen Kupplungsschaden.
Beim Beschleunigen drehte der Motor hoch, jedoch beschleunigte das Fahrzeug nicht.
Also Kupplung rutschte durch und ich brachte den Sportsvan zum freundlichen VW-Händler.
Ergebnis: Kupplung verschlissen. Austausch der Kupplung durch den Händler zum Preis von ca. 1.400 €.
Trotz Garantie kein Garantiefall, da Verschleißteil.
Kulanzantrag wird vom Händler bei VW gestellt und ist bis heute nicht beschieden.

Mir war völlig unklar, wie eine Kupplung nach dieser geringen km-Leistung bereits verschlissen sein kann.
Ich fahre weder mit häufigen Kavalierstarts an, noch im häufigen Anhängerbetrieb und ruhe natürlich meinen linken Fuß in Ruhestellung nicht auf dem Kupplungspedal aus.
Meine früheren Autos (seit 1980 nur VW-Golf) habe ich zwischen 60.000 - 180.000 km verkauft und hatte nie ein Problem mit der Kupplung.

Der Höhepunkt wurde gestern abend erreicht, als ich auf der Heimfahrt auf der Autobahn im 6. Gang bei einer Drehzahl von ca. 3.000 U/min beschleunigte, und der Drehzahlmesser auf 4.000 U/min hochdrehte, ohne den Sportsvan dabei zu beschleunigen. Das gleiche Problem setzte sich mehrfach fort und mir war klar, die Kupplung rutscht wieder durch. Wohlgemerkt hatte diese nagelneue Kupplung jetzt gerade ca. 2.000 km gefahren.
Heute morgen fuhr ich gleich zum Freundlichen, der über den raschen Kupplungsverschleiß doch sehr erstaunt war und mir auch keine Erklärung liefen konnte. Jetzt muss halt nochmal die Kupplung raus, um eine Diagnose abgeben zu können.
Bin mal gespannt, was sich am Schluss ergibt. An meiner Fahrweise kann der Schaden mit Sicherheit nicht liegen.
Was VW zum ersten Kulanzantrag sagt, weiß ich auch nicht. Der zweite Antrag wird dann ja sicher folgen.
Ein zweites mal werde ich die Kupplungsreparatur auch nicht bezahlen. Mir reicht eigentlich, dass ich auf den Kosten für den Mietwagen während der Reparaturzeit sitzen bleibe.
Das diesbezügliche Verhalten von VW (Kulanz oder Gewährleistung) wird sich auf mein zukünftiges Kaufverhalten mit Sicherheit auswirken. Im Moment habe ich von VW die "Schnauze" voll.

Hat jemand von euch eine Erklärung für einen solchen Kupplungsverschleiß?
Ich werde berichten, sobald ich was näheres weiß.
Gruß
Golfer-Matze

Beste Antwort im Thema

Ich rate dazu, die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes (für Sie kostenlos) einzuschalten und zwar, aufgrund des ersten Kupplungsschadens.
Die Schiedsstelle benennt einen unabhängigen Sachverständigen, dessen Vollmachten notfalls bis ins Herstellerwerk reichen und der unter Umständen auch noch an die ausgewechselten Telle herankommt.
Sie haben etwas Arbeit mit der Zusammenstellung Ihrer vollständigen Unterlagen, aber der Einsatz lohnt sich.
Aufgrund meiner Erfahrungen mit Daimler und einer Schiedsstelle möchte ich davon ausgehen, daß Sie für die erste defekte Kupplung NICHTS werden bezahlen müssen.

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Ich schiele dabei auf das DQ381.

Der TE hat ja einen 1.2 TSI, dort wird es beide ja erst mal nicht geben?

Stimmt, DQ250 gehört ja jetzt zum alten Eisen. 😉

Hallo an alle,

konnte meinen Sportsvan mit neuer Kupplung gestern wieder aus der VW-Werkstatt abholen.
Grund für den 2. Defekt war lt. Serviceberater ein kaputter Dichtungsring der Welle zum Getriebe. Dadurch kam Getriebeöl auf die Kupplung, die dann dadurch rutschte.
Ob das der Grund für den 1. Defekt war, konnte er nicht sagen.

Beide Kupplungsreparaturen wurden im Zuge der Gewährleistung von VW bezahlt.
An mir bleiben lediglich die Kosten für 2 x Mietwagen in Gesamthöhe von ca. 180,-€ hängen, die weder VW noch der Händler übernimmt.
Insgesamt also mit einem blauen Auge davon gekommen.
Ich hoffe, dass die neue Kupplung wie ich es von früher gewohnt bin, jetzt über 100.000 km hält.

Gruß
Golfer-Matze

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Hallo Matze,

Freut mich für dich, dass es jetzt gut für dich ausgegangen ist.
Bist ja ein wirklich treuer Golf-Fahrer, wie ich gerade sehe!

Schönes Rest-WE noch!

Zitat:

@Golfer-Matze schrieb am 13. Februar 2017 um 21:12:07 Uhr:


Hallo Leute,
mein Sportsvan, 1,2 TSI, Erstzulassung: 05/2015, hatte Anfang Dezember 2016 bei 20.331 km, einen Kupplungsschaden.
Beim Beschleunigen drehte der Motor hoch, jedoch beschleunigte das Fahrzeug nicht.
Also Kupplung rutschte durch und ich brachte den Sportsvan zum freundlichen VW-Händler.
Ergebnis: Kupplung verschlissen. Austausch der Kupplung durch den Händler zum Preis von ca. 1.400 €.
Trotz Garantie kein Garantiefall, da Verschleißteil.
Kulanzantrag wird vom Händler bei VW gestellt und ist bis heute nicht beschieden.

Mir war völlig unklar, wie eine Kupplung nach dieser geringen km-Leistung bereits verschlissen sein kann.
Ich fahre weder mit häufigen Kavalierstarts an, noch im häufigen Anhängerbetrieb und ruhe natürlich meinen linken Fuß in Ruhestellung nicht auf dem Kupplungspedal aus.
Meine früheren Autos (seit 1980 nur VW-Golf) habe ich zwischen 60.000 - 180.000 km verkauft und hatte nie ein Problem mit der Kupplung.

Der Höhepunkt wurde gestern abend erreicht, als ich auf der Heimfahrt auf der Autobahn im 6. Gang bei einer Drehzahl von ca. 3.000 U/min beschleunigte, und der Drehzahlmesser auf 4.000 U/min hochdrehte, ohne den Sportsvan dabei zu beschleunigen. Das gleiche Problem setzte sich mehrfach fort und mir war klar, die Kupplung rutscht wieder durch. Wohlgemerkt hatte diese nagelneue Kupplung jetzt gerade ca. 2.000 km gefahren.
Heute morgen fuhr ich gleich zum Freundlichen, der über den raschen Kupplungsverschleiß doch sehr erstaunt war und mir auch keine Erklärung liefen konnte. Jetzt muss halt nochmal die Kupplung raus, um eine Diagnose abgeben zu können.
Bin mal gespannt, was sich am Schluss ergibt. An meiner Fahrweise kann der Schaden mit Sicherheit nicht liegen.
Was VW zum ersten Kulanzantrag sagt, weiß ich auch nicht. Der zweite Antrag wird dann ja sicher folgen.
Ein zweites mal werde ich die Kupplungsreparatur auch nicht bezahlen. Mir reicht eigentlich, dass ich auf den Kosten für den Mietwagen während der Reparaturzeit sitzen bleibe.
Das diesbezügliche Verhalten von VW (Kulanz oder Gewährleistung) wird sich auf mein zukünftiges Kaufverhalten mit Sicherheit auswirken. Im Moment habe ich von VW die "Schnauze" voll.

Hat jemand von euch eine Erklärung für einen solchen Kupplungsverschleiß?
Ich werde berichten, sobald ich was näheres weiß.
Gruß
Golfer-Matze

Auch Verschleißteile müssen eine angemessene Betriebszeit halten und somit gibt es rein juristisch gesehen keinen Grund innerhalb der Garantiezeit für eine Selbstbeteiligung des Kunden. Ich selbst hatte außerhalb der Garantiezeit bei 38000 km einen Turboladerschaden und die Werkstatt wollte dafür ca. 2000 Euro Reparaturkosten. Nach einigen Ferngesprächen mit Wolfsburg musste ich schließlich nur noch 350,00 Euro zahlen. So gesehen ist VW natürlich eine recht unfreundliche Firma.
Gruß
Glogau

Du meinst in deinem Fall freundliche Firma!

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 2. März 2017 um 17:07:06 Uhr:


Du meinst in deinem Fall freundliche Firma!

Es ist auf jeden Fall eine unfreundliche Firma, weil man furchtbar kämpfen muss um ein kulantes Verhalten zu erhalten. Trotz des zurückliegenden Skandals (Schummelsoftware) laufen die meisten Mitarbeiter in den VW-Vertretungen immer noch mit abweisenden Gesichtern herum.
Gruß
Glogau

Das ist richtig, aber dennoch hast du einiges erreicht. Das ist noch lange nicht selbstverständlich.
Mir wurde mal am Telefon aus WOB gesagt, Kulanz gibt es nicht. Garantie sei doch rum 😁😁😁

Zitat:

@Glogau schrieb am 2. März 2017 um 16:43:03 Uhr:



Auch Verschleißteile müssen eine angemessene Betriebszeit halten und somit gibt es rein juristisch gesehen keinen Grund innerhalb der Garantiezeit für eine Selbstbeteiligung des Kunden. Ich selbst hatte außerhalb der Garantiezeit bei 38000 km einen Turboladerschaden und die Werkstatt wollte dafür ca. 2000 Euro Reparaturkosten. Nach einigen Ferngesprächen mit Wolfsburg musste ich schließlich nur noch 350,00 Euro zahlen. So gesehen ist VW natürlich eine recht unfreundliche Firma.
Gruß
Glogau

So ein Blödsinn. Garantie ist eine freiwillige Leistung und da bestimmt der Garantiegeber was in der Garantie enthalten ist und was nicht.
Kulanz ist wieder was anderes und Gewährleistung sowieso. Du vermischt da alles ein wenig.

@lufri1

Was schreibst du denn hier für einen Unsinn? Garantie ist keine freiwillige Leistung des Herstellers aus Sicht eines Käufers, der die Herstellergarantie mit dem Fahrzeug gekauft hat. Dann hat er auf Garantieleistungen einen Anspruch. Darum geht es doch. VW schließt in der Herstellergarantie nicht irgendwelche Teile explizit aus. Im Gegenteil. Es wird garantiert, dass Mängel innerhalb der Garantiezeit kostenlos beseitigt werden. Und dass auch ein Verschleißteil eine bestimmte Lebenserwartung hat, stimmt. Daher ist es ein Mangel, wenn ein Verschleißteil ungewöhnlich früh ausfällt, sachgemäße Nutzung vorausgesetzt. Dazu kommt, dass hier im Forum regelmäßig einige Möchtegernjuristen irgendwelche Teile mal eben als Verschleißteile deklarieren, obwohl diese Auffassung offenkundig noch nie von einem Gericht geteilt wurde.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 2. März 2017 um 21:57:16 Uhr:


@lufri1

Was schreibst du denn hier für einen Unsinn? Garantie ist keine freiwillige Leistung des Herstellers aus Sicht eines Käufers, der die Herstellergarantie mit dem Fahrzeug gekauft hat. Dann hat er auf Garantieleistungen einen Anspruch.

Eben. Aber leider falsch. Lufri hat schon recht. Das was Du unter "Garantie" verstehst ist und bleibt dennoch die Gewährleistung und eben NICHT die Garantie.

Nur mal z. B. auf die Schnelle ergoogelt:

http://www.channelpartner.de/a/...garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Wobei er wohl eher meint, wenn VW schon eine Garantie gibt, dann hat sie auch einen verbindlichen Charakter

@xy_freising

Nein, im Gegenteil. Ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung genau. Den musst du mir wirklich nicht erklären.

Auf eine Garantie hat man keinen gesetzlichen Anspruch, denn diese gibt der Garantiegeber freiwillig. Auf Gewährleistung hat man einen gesetzlichen Anspruch, der sich aus dem Kaufvertrag ergibt, und zwar gegenüber dem Verkäufer. Bis dahin sind wir uns einig.

Hat man aber ein Auto zusammen mit dem Garantieversprechen eines Herstellers gekauft, kann es sich der Hersteller nicht aussuchen ob er Garantieleistungen hinterher auch erbringt oder nicht. Das Versprechen ist dann durchaus verbindlich. Und VW verspricht, dass Mängel innerhalb des Garantiezeitraums beseitigt werden. Fällt ein sog. "Verschleißteil" ungewöhnlich früh aus, kann der Hersteller nicht so einfach die Reparatur ablehnen. Dann war das Teil nämlich offensichtlich mangelhaft, denn auch Verschleißteile haben eine gewisse Lebenserwartung. So entscheiden Gerichte. Problem ist wie immer im Streitfall sein Recht durchzusetzen, aber wir diskutieren hier ja nicht über den Unterschied zwischen Recht haben und recht bekommen.

Ich habe übrigens schon die Erfahrung gemacht, dass es hin und wieder gar nicht am Hersteller scheitert, sondern gewissen Unzulänglichkeiten der Werkstatt. Oft wird dem Kunden da ein Bär aufgebunden und gelogen, dass sich die Balken biegen. Aber was hinter den Kulissen eigentlich abgelaufen ist, weiß keiner so genau. Ich kenne da z. B. einen Fall, da wurden einfach zwei Kundenfahrzeuge vertauscht, sodass der Hersteller von einer deutlich höheren Laufleistung ausging und den Kulanzantrag ablehnte. Nur durch einen dummen Zufall kam die Wahrheit ans Tageslicht, da die Werkstatt es vorzog den Kunden zu belügen anstatt den eigenen Fehler einfach zu gestehen. Wenn man von so etwas Kenntnis erlangt, sollte man sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzten. Denn der findest es auch nicht lustig, wenn er wegen eines Fehlers in der Werkstatt in Verruf gerät.

Zitat:

@Glogau schrieb am 2. März 2017 um 17:35:20 Uhr:



Es ist auf jeden Fall eine unfreundliche Firma, weil man furchtbar kämpfen muss um ein kulantes Verhalten zu erhalten.

Demnach sind alle Hersteller unfreundlich, bei welchen Produkten außer Autos kann man denn mit Kulanz im großzügigen Stil rechnen?

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