- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 7
- Golf 7 16Zoll auf 17 Zoll
Golf 7 16Zoll auf 17 Zoll
Wollte meinen Golf 7 Sound 1.4 TSI 125 PS Facelift 12.2107 von Serie 16 Zoll (205/55 R16)
auf eine 17 Zoll 225/45 17 (Dijon/Salvador) umrüsten. In der EG Bescheinigung ist diese Größe nicht aufgeführt. Ist dieses erlaubt ? Muß ich das eintragen lassen. Dijon und Salvador haben keine KBA Nummer.
Danke
Ähnliche Themen
12 Antworten
Serienräder von Fahrzeugherstellern haben keine KBA-Nummer, da diese vom KBA im Rahmen der Fahrzeugregistrierung mit freigegeben werden, bzw. deren technische Merkmale (Breite, Durchmesser und ET) im CoC mit aufgenommen werden.
Wenn die Größe(n) der gewünschten Reifen oder Felgen nicht im CoC steht, müssen sie abgenommen werden. Eine Eintragung von Serienrädern ist auch möglich. Es wird dann die VW Artikelnummer eingetragen. Für die Abnahme beim TÜV benötigst Du i.d.R. eine Tragfähigkeitsbescheinigung der Felge. Diese erhältst Du auf Anfrage von der VW Hotline.
Welche Rad-/Reifenkombinationen stehen in Deinem CoC?
Gruß
RSLiner
Zitat:
@Tomas331 schrieb am 17. September 2019 um 08:32:27 Uhr:
Wollte meinen Golf 7 Sound 1.4 TSI 125 PS Facelift 12.2107 von Serie 16 Zoll (205/55 R16)
auf eine 17 Zoll 225/45 17 (Dijon/Salvador) umrüsten. In der EG Bescheinigung ist diese Größe nicht aufgeführt. Ist dieses erlaubt ? Muß ich das eintragen lassen. Dijon und Salvador haben keine KBA Nummer.
Danke
Hallo,
ja musst du eintragen lassen.
Ich habe einen 08/2017er Golf 7 1,4TSI/150PS und habe in den Papieren incl. COC auch nur 15 + 16Zoll stehen.
Ich habe im Januar auf 17Zoll von einem älteren Audi A4 umgerüstet.
Der TÜV-Ingenieur sah darin kein Problem.
Ich hatte mir aus dem Internet Papiere in der passenden Größe ausgedruckt und mitgenommen, so musste er nur schauen, was dort für Hinweise standen (quasi nix dolles, nur OHNE Schneeketten, schleifen im Radhaus prüfen usw). Traglast sah er durch die Verwendung vom A4 mit V6 als ausreichend erfüllt und die Eintragung lief problemlos.
In Hessen kommt dann zur Eintragung leider noch die Abzockabgabe in Höhe von 39,50€ der Unsinnbehörde (Einzelgenehmigung Marburg-Biedenkopf) dazu.
Mit Eintragung, Einzelgenehmigung und neuem Brief (wegen einem einzigen Buchstaben!) und neuem Schein kommen so in Hessen 170-180Euro zusammen.
Damit rentiert sich die Einzelgenehmigung nur, wenn man die Felgen besonders günstig bekommt, oder unbedingt haben möchte.
Habe an einem Golf 7 TDI (110kW) auch einmal 7,5J 17 mit 225/45R17eintragen lassen, obwohl diese Felge beim GTD freigegeben war. Würde ich heute nicht mehr machen, fällt keinem auf. (identische Hinterachsen)
Sollte deine o.g. Rad- /Reifenkombi an einem anderen 7er freigegeben sein, würde ich die einfach drauf machen ...
Zitat:
fällt keinem auf. (identische Hinterachsen)
Spätestens, wenn du deine VK-Versicherung wegen Totalschadens in Anspruch nehmen willst, fällt's mit Sicherheit dem Gutachter auf.
Ja, vor allem bei 17 Zoll Felgen gucken die ganz genau hin. Diese Tuning-Buden werden immer ganz exakt untersucht...
Weiß man es? Das Risiko wäre da! Auch wenn ich es persönlich auch eher als gering erachte, aber wenn das mal im Raum steht ist das Geld schnell für die Versicherung gespart, da machen die nicht lange rum!
Wissen kann man es nie. Ich habe meine Pretorianer auch eintragen lassen, genau wie meine 7,5x18 Cadiz.
Bei meinem A6 damals habe ich die 8,5x19er nicht eintragen lassen, einfach, weil ich mich da nicht mit auseinander gesetzt habe und dachte "wenns für den 4F ist, wird´s schon ok sein". Da habe ich noch keinen Gedanken an CoC-Papiere verschwendet. Alle Schäden wurden aber immer reguliert, auch ein erheblicher Seitenschaden am Rande des W-TS. Da hat kein Mensch auf die Räder geguckt. Von daher denke ich, wird auch niemand auf 17 Zöller bei einem Golf gucken. Aber das Risiko muss Jeder selbst anschätzen.
Ist das nicht alles von 16 -18" über die/das COC Bescheinigung in der entsprechenden Breite
schon ab Werk zugelassen?
Bei mir sind die Größen in dieser Bescheinigung schon eingetragen.
Zitat:
@king of tablewaters schrieb am 18. September 2019 um 16:30:48 Uhr:
Ist das nicht alles von 16 -18" über die/das COC Bescheinigung in der entsprechenden Breite
schon ab Werk zugelassen?
Bei mir sind die Größen in dieser Bescheinigung schon eingetragen.
leider nicht bei allen Ausführungen.
Bei meinem 08/2017er 1.4TSI / 150PS stehen nur 15 und 16 Zoll in der COC
Zitat:
@king of tablewaters schrieb am 18. September 2019 um 16:30:48 Uhr:
Ist das nicht alles von 16 -18" über die/das COC Bescheinigung in der entsprechenden Breite
schon ab Werk zugelassen?
Bei mir sind die Größen in dieser Bescheinigung schon eingetragen.
Manche Radgrößen sind im CoC auch nur dann gelistet, wenn sie auch ab Werk montiert / mitbestellt wurden.
Die Räder müssen eingetragen werden. Die Frage ist, was den TE billiger kommt, da dafür mindestens 100,-€ hin zu blättern sind? Ein schöner Radsatz aus dem Zubehör mit entsprechender ABE kann bei dieser Größe meist ohne Auflagen direkt montiert werden. ABE ins Handschuhfach und gut isses.
Gruß
RSLiner
Bei Verwendung von nicht in den Papieren nicht ausdrücklich genannten Radgrößen würde ich auch immer zum TÜV, sofern die Räder nicht aus dem Zubehör mit einer ABE bezogen auf entsprechende Reifengröße daherkommen. Preislich wird das, so denke ich eh attraktiver sein. Ich bin beispielsweise bei Firma Borbet fündig geworden und bislang vollauf zufrieden.
Ja, das Borbet Rad Modell "RE" ist der Dijon-Felge schon sehr ähnlich.
Gruß
RSLiner