Golf 6 Scheibenwischanlage undicht - Werkstatt - Garantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Servuuus,

habe vor ein paar Wochen bei meinen Golf 6 umgerüstet von Sommer Wischwasser auf Winterkonzentrat in der Scheibenwischanlage.

Dabei viel mir auf dass der Einfüllstutzen nicht bis oben hin voll werden wollte.
Plötzlich hörte ich wie es an der Beifahrerseite am Radkasten rauslief (bestimmt 1-2l).

Hab dann nen Termin in der Werkstatt gemacht, und diesen für heute bekommen.
Gerade rief mich die Werkstatt an:
Es wäre wohl ein Plasteteil durch Frost (vermutlich letzten Winter) aufgesprengt wurden welches sich direkt am Schlauch befindet.
Dieses Teil sorgt für das auslaufen des Wischwassers.

Habe mir natürlich nichts dabei gedacht, können die ja tauschen.
Jetzt erzählte mir der gute Mann aber auch es würde nicht zur Garantie gehören und ich müsste die Kosten in Höhe von ca 160,- € tragen.

Das Fahrzeug hat EZ: 20.10.2011 mit einer Garantieverlängerung (1. Phase, geordert 08.2012) bis zum 20.10.2014 von VW.

Hat das so seine Richtigkeit, oder müsste hier die Garantie greifen?

Besten Dank.

PS: Garantiebedingungen bzgl. Kilometerlaufleistung halte ich ein, bin aktuell bei 44t KM, vorgeschrieben in der Garantieverlängerung für volle Kostenübernahme sind max. 75t KM.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich genauso, zumal auch der Händler nicht mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass es ein Frostschaden ist. Für mich KEIN kundenorientierter Händler, einer den ich künftig meiden würde!

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Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Sehe ich genauso, zumal auch der Händler nicht mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass es ein Frostschaden ist. Für mich KEIN kundenorientierter Händler, einer den ich künftig meiden würde!

Wahre Worte. Das sehe ich genauso.

War vorhin nochmal bei der Werkstatt. (Übrigens sehr ungewohnt Straßenbahn zu fahren als Autofahrer 😁)

Wollte das defekte Teil einmal sehen.
Das defekte Teil war noch nicht ausgebaut, und der Meister selbst hat es auch nicht gesehen.
Er sagte mir "Naja "Er" hats abgebaut und gleich gesagt / erkannt: Frostschaden".
(Er ist wohl irgend ein anderer Angestellter)
Habe dann nochmal den Meister darüber aufgeklärt das es wesentlich wichtig ist für die Volkswagen Garantieverlängerung ob es eben ein Frostschaden war oder nun nicht.
Habe auch den Wink mit dem Zaunspfahl gegeben, dass die Versicherung generell die Kosten trägt, wenn es kein Frostschaden wäre.

Auch meinen Standpunkt mit ausreichend und püntklichem Einfüllen von Frostschutzkonzentrat in die Wischanlage habe ich nochmal vertreten. Darauf konnte er aber leider nicht großartig eingehen.

Habe ihn dann nochmal darum gebeten sich das defekte Teil morgen nochmal genauer anzuschauen wenn sie es reparieren (Ersatzteil trifft erst morgen ein), und ihm gesagt das er 100% ausschließen können muss, dass dieses Teil nicht von anderen Ereignisen geplatzt sein kann.

Auf den Wink mit dem Zaunspfahl zur Versicherung sagte er:
"Ach, so wickeln die das inzwischen ab, okay."

Er hat mir nochmal die genauere Prüfung zugesichert.
Ich bin gespannt was dabei heraus kommt.

Danke schonmal für eure Hilfe.
Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von hoc777


Hier ein Auszug aus der Garantieversicherung, siehe 3 a

V. Bis zu welcher Höhe leisten wir?

(3) Tritt ein versicherter Schaden ein, umfasst die Leistung aus der Garantieversicherung
auch:
a) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,
Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen, wenn ihr Ersatz technisch erforderlich ist und die
Teile in einem kausalen Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden stehen
sowie im Zuge einer unter diese Versicherung fallenden Reparatur anfallende Hilfsmittel
wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel; (...)

Ich habe mal relevante Worte aus dem Satz herausgehoben...

Ich verstehe die Aussage so, dass z.B. ein Schlauch (in dem Fall Wischwasserschlauch) ersetzt wird, wenn ein Bauteil welches in der Garantieversicherung abgedeckt ist (hier die Waschwasserpumpe) defekt geht und den Schlauch aufgrund des Defektes in Mitleidenschaft gezogen hat, oder eben aufgrund des Wechsels der Pumpe einen Ersatz des Schlauches mit erforderlich macht.

Der Schlauch ist aber ohne Zutun eines anderen Bauteiles zu "Bruch" gegangen...

Hatte das am Golf VI auch die Anschlußgarantie zahlt nicht , da hier Gummiteile pp. defekt sind und deren Undichtigkeiten sind ausgeschlossen, habe dann 150 Euro selber bezahlt und micht direkt an VW gewandt mit allen Belegen usw und ich habe eine Guitschrift für eine Inspektion in Höhe von 150 Euro bekommen. habe darauf aber bestimmt 3 Monate gewartet. Wäre die Pumpe defekt und es müßte DAFÜR der Schlauch gewechselt werden pp. dann wird auch der Schlauch bezahlt 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Sokrates2


Wäre die Pumpe defekt und es müßte DAFÜR der Schlauch gewechselt werden pp. dann wird auch der Schlauch bezahlt 🙂

Genau das

sagte

schrieb ich schon, wenn auch mit anderen Worten😉

Zitat:

Original geschrieben von alex279



Zitat:

Original geschrieben von Sokrates2


Wäre die Pumpe defekt und es müßte DAFÜR der Schlauch gewechselt werden pp. dann wird auch der Schlauch bezahlt 🙂
Genau das sagte schrieb ich schon, wenn auch mit anderen Worten😉

That s it , es stellt die die Frage des Kausalzusammenhangs, was war zuerst da die Henne oder das Ei 😁

Zitat:

Original geschrieben von alex279



Zitat:

Original geschrieben von hoc777


Hier ein Auszug aus der Garantieversicherung, siehe 3 a

V. Bis zu welcher Höhe leisten wir?

(3) Tritt ein versicherter Schaden ein, umfasst die Leistung aus der Garantieversicherung
auch:
a) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,
Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen, wenn ihr Ersatz technisch erforderlich ist und die
Teile in einem kausalen Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden stehen
sowie im Zuge einer unter diese Versicherung fallenden Reparatur anfallende Hilfsmittel
wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel; (...)

Ich habe mal relevante Worte aus dem Satz herausgehoben...
Ich verstehe die Aussage so, dass z.B. ein Schlauch (in dem Fall Wischwasserschlauch) ersetzt wird, wenn ein Bauteil welches in der Garantieversicherung abgedeckt ist (hier die Waschwasserpumpe) defekt geht und den Schlauch aufgrund des Defektes in Mitleidenschaft gezogen hat, oder eben aufgrund des Wechsels der Pumpe einen Ersatz des Schlauches mit erforderlich macht.
Der Schlauch ist aber ohne Zutun eines anderen Bauteiles zu "Bruch" gegangen...

Ich seh das ein wenig anders. Hier ist ein Plastikteil defekt. Dementsprechend, da ca. 2 Ltr. auslaufen ist die Wischanlage nicht 100 %tig einsetzbar. Das Plastikteil ist der Defekt, nicht der Schlauch. Von daher würde ich auf einen Garantie Antrag bestehen. Wenn das Plastikteil durch Frost (zweifle ich ehrlich gesagt etwas an) defekt gegangen ist, dann ist es minderwertige Qualität.

Zitat:

Original geschrieben von hoc777



Ich seh das ein wenig anders. Hier ist ein Plastikteil defekt. Dementsprechend, da ca. 2 Ltr. auslaufen ist die Wischanlage nicht 100 %tig einsetzbar. Das Plastikteil ist der Defekt, nicht der Schlauch. Von daher würde ich auf einen Garantie Antrag bestehen. Wenn das Plastikteil durch Frost (zweifle ich ehrlich gesagt etwas an) defekt gegangen ist, dann ist es minderwertige Qualität.

Eben. Das Plastikteil ist wohl eher einer Rohrleitung zuzuordnen, weil es wohl ein Anschlussstück für einen Schlauch ist. Und das ist eben nicht von der Garantie abgedeckt. Die Garantie umfasst üblicherweise Aggregate, Stellmotoren, elektronische Bauteile u.ä. (z.B. Fenterhebermotoren, Wasserpumpe, LiMa, Steuergeräte, Wischwassermotor...), nicht aber dort angeschlossene Schläuche, Kabel, Rohrleitungen.

Diese werden wie vorher schon erklärt nur mit ersetzt wenn es zum Austausch/ Reparatur des von der Garantie beinhalteten Bauteils notwendig ist. Und das ist hier nicht der Fall.

Die Rohrleitung bzw. der Schlauch ist gebrochen, die von der Garantie abgedeckte Pumpe kann aber nichts dafür...

Zitat:

Original geschrieben von alex279



Zitat:

Original geschrieben von hoc777



Ich seh das ein wenig anders. Hier ist ein Plastikteil defekt. Dementsprechend, da ca. 2 Ltr. auslaufen ist die Wischanlage nicht 100 %tig einsetzbar. Das Plastikteil ist der Defekt, nicht der Schlauch. Von daher würde ich auf einen Garantie Antrag bestehen. Wenn das Plastikteil durch Frost (zweifle ich ehrlich gesagt etwas an) defekt gegangen ist, dann ist es minderwertige Qualität.
Eben. Das Plastikteil ist wohl eher einer Rohrleitung zuzuordnen, weil es wohl ein Anschlussstück für einen Schlauch ist. Und das ist eben nicht von der Garantie abgedeckt. Die Garantie umfasst üblicherweise Aggregate, Stellmotoren, elektronische Bauteile u.ä. (z.B. Fenterhebermotoren, Wasserpumpe, LiMa, Steuergeräte, Wischwassermotor...), nicht aber dort angeschlossene Schläuche, Kabel, Rohrleitungen.
Diese werden wie vorher schon erklärt nur mit ersetzt wenn es zum Austausch/ Reparatur des von der Garantie beinhalteten Bauteils notwendig ist. Und das ist hier nicht der Fall.
Die Rohrleitung bzw. der Schlauch ist gebrochen, die von der Garantie abgedeckte Pumpe kann aber nichts dafür...

Man muss da sehr unterscheiden, bei der Lifetime ist es so wie du es beschreibst, bei der aktuellen

Garantieverlängerung

sind auch Schläuche etc. direkt mit eingeschlossen. Eben wie bei der Werksgarantie.

BTW: Gibt es tatsächlich eine Vorgabe, dass man in die Waschanlage Frostschutz reintun muss? Wie prüft man das ? Hab ehrlich gesagt auch noch nie von einem Frostschaden an der Waschanlage gehört. Meines Wissens sind die auch so ausgelegt, dass ein Einfrieren keinen Schaden verursacht. Sonst müsste es ja jeden Winter zigtausende kaputte Waschanlagen geben....

Nunja,
rein physisch gesehen macht es natürlich Sinn.
Wenn Wasser gefriert dann dehnt es sich.
Wenn du also ein Kunstoffteil hast was voll mit Wasser ist, und es dann gefriert. Dann spannt das natürlich.
Im dümmsten aber auch wahrscheinlichstem Fall platzt dann natürlich irgendetwas weg.
Ist nur die Frage, wenn man sowas vorher weiß, man dann Kunststoff anstatt z.B. Gummi / Schlauch verbaut?

Selbst bei meinem 14 Jahre alten Opel Corsa (den nun mein Bruder fährt) ist soetwas noch nicht passiert.
Aber der Meister sagte ja auch, das würde was mit der SRA (Scheinwerferreinigungsanlage) zu tun haben.

Zitat:

Original geschrieben von alex279



[.....]

Eben. Das Plastikteil ist wohl eher einer Rohrleitung zuzuordnen, weil es wohl ein Anschlussstück für einen Schlauch ist. Und das ist eben nicht von der Garantie abgedeckt. Die Garantie umfasst üblicherweise Aggregate, Stellmotoren, elektronische Bauteile u.ä. (z.B. Fenterhebermotoren, Wasserpumpe, LiMa, Steuergeräte, Wischwassermotor...), nicht aber dort angeschlossene Schläuche, Kabel, Rohrleitungen.
[.....]

@alex279

Dieses Teil geht dir, sagen wir mal, drei Monate nachdem du den Wagen neu gekauft hast defekt. Frage, wärst du jetzt auch der Meinung, das ist KEIN Garantiefall? (wir gehen jetzt mal NICHT von einen Frostschaden aus)

Langer Rede kurzer Sinn, die Anschlußgarantie hats nicht übernommen , muß also jeder selber gucken wie er klar kommt und einen eigenen Kulanzantrag stelle.

Aha, das die Anschlussgarantie dies nicht übernimmt sagt dir deine Glaskugel? 🙄

@hoc777

Die von dir im Anhang geposteten AGB ist noch die ALTE Fassung von <2011, demnach hätte der TE in der Tat schlechte Karten bezüglich einer Garantieübernahme!

In der "neuen" Fassung der LifeTime entsprechen aber alle Leistungen in vollem Umfang der Herstellergarantie!

Im Anhang mal die aktuelle Fassung der LifeTime Garantie seit 2011, man vergleiche den Punkt "III. Was ist nicht versichert?"

@ Jubi TDI/GTI

Hast recht. Hab die falsche "rausgezogen".

Sorry an Alle 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Original geschrieben von alex279



[.....]

Eben. Das Plastikteil ist wohl eher einer Rohrleitung zuzuordnen, weil es wohl ein Anschlussstück für einen Schlauch ist. Und das ist eben nicht von der Garantie abgedeckt. Die Garantie umfasst üblicherweise Aggregate, Stellmotoren, elektronische Bauteile u.ä. (z.B. Fenterhebermotoren, Wasserpumpe, LiMa, Steuergeräte, Wischwassermotor...), nicht aber dort angeschlossene Schläuche, Kabel, Rohrleitungen.
[.....]

@alex279

Dieses Teil geht dir, sagen wir mal, drei Monate nachdem du den Wagen neu gekauft hast defekt. Frage, wärst du jetzt auch der Meinung, das ist KEIN Garantiefall? (wir gehen jetzt mal NICHT von einen Frostschaden aus)

Nach einem Neukauf hat man i.d.R. Werksgarantie, sowie Gewährleistungsansprüche. Und die Werksgarantie unterscheidet sich in ihrem Wesen schon noch von der LG-Garantie, oder etwa nicht😕

Auszug aus LifeTime neu:

Zitat:

III. Was ist nicht versichert?
Wir leisten keine Garantie
(1) (...)
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,
Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer,
Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,
Lampen mit LED-Technik, Batterie;
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen
und Polsterung;
c) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und
Klappergeräusche, Undichtigkeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten,
Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,
Rohrleitungen;

Nach meiner Lesart ist der Fall nicht versichert, jedenfalls nicht über LG-Garantie...

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