Golf 6 Aktionsmodell 1.8 TSI 160 PS

Ab heute bei ausgesuchten VW Händlern bestellbar:
VW Golf 6 1.8 TSI 118kW/160PS:
Er wird nicht im Internetkonfigurator erscheinen.

Ein paar Details:
"Aktionsmodell 1,8T"

1,8 TFSI SG6 Comfortline 5K1 3R2, WDV, RGC 21.450,- €
Aktionspaket I Inhalt Climatronic
RCD 310
MFA "Plus"
Preis: im Basispreis enthalten

1,8 TFSI DSG7 Comfortline 5K1 3R5, WDV, RGC 23.250,- €
Aktionspaket I Inhalt Climatronic
RCD 310
MFA "Plus"
Preis: im Basispreis enthalten

1,8 TFSI SG6 Highline 5K1 4R2, RGM, PNA 22.700,- €
Aktionspaket II Inhalt RNS 310
Preis im Basispreis enthalten

1,8 TFSI DSG7 Highline 5K1 4R5, RGM, PNA 24.500,- €
Aktionspaket II Inhalt RNS 310
Preis im Basispreis enthalten

Weitere Sonderausstattungen aus dem Golf 6 Verkaufsprogramm sind optional erhältlich.

Das beste im Vergleich zum 1.4 TSI 118kW:
KEIN QUIETSCHEN AUS DEM MOTORRAUM !!! :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

aber die 1,8 L Maschine hält mit Sicherheit länger als der 1,4er.

Die werden beide ihre 300.000km halten, der wird erst kaputt gehen wenn du schon lange einen neuen hast. Immer diese Angst und Vorurteile vor allem neuen, in den USA gibts da übrigens ein Synonym für "The German Angst"

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Zitat:

Original geschrieben von Carlson_v_D



Zitat:

Original geschrieben von yd2002


Zum einen weil er ja schon da steht zum anderen, weil es tatsächlich unmöglich ist, den 1.8er mit dem RCD 510 zu bestellen.

YD

Warum eigentlich nicht ?

Das musst Du VW fragen - der Konfigurator nimmt die Eingabe nicht an.

Vor 2 Wochen gings noch .

Grüße

YD

Zitat:

Original geschrieben von yd2002


Mein 1.4er 166 PS steht seit heute beim Händler ....

da kommt das gute Stück doch tatsächlich 4 Wochen zu früh...

Und nun ? Obwohl ich ja den 1.8er bestellen wollte (wegen der Quietschproblematik) und der 1.4er in den Showroom wandern sollte, juckt es mich gerade ziemlich in den Fingern doch den 1.4er zu nehmen und zu hoffen, dass er nicht quietschen wird.

Zum einen weil er ja schon da steht zum anderen, weil es tatsächlich unmöglich ist, den 1.8er mit dem RCD 510 zu bestellen.

Somit müsste ich noch gegenüber dem 1.4er 900,- drauflegen um das RNS 510 zu erhalten, welches nötig für die Rückfahrkamera ist, die ich unbedingt haben will.

Ich weiss, dass mir niemand die Entscheidung abnehmen kann, dennoch würde mich interessieren, was ihr machen würdet.

Grüße

YD

du kannst ja das rns 310 verkaufen dann sind es zum rns 510 keine 900 euro!!

und andere alternative keine rückfahrkamera die brauch man doch bei dem kleinen eh net!!

Zitat:

Original geschrieben von Celler Jung


... wegen der Abholung meines neuen Golf bekommen hat.
Find ich schon enorm, zumal ich noch nicht mal eine schriftliche AB geschweige denn nen unverb. LT habe.

Wie lang vorher kommen denn normalerweise die Termine aus der Autostadt?
Hat scheinbar wirklich geklappt, dass ich nen umkonfigurierten Händlerwagen bekomme!!

Darf ich mal neugierig fragen wann der

Zeitpunkt Deiner Umbestellung

auf ein Händlerfahrzeug (Vorläufer) war..? Ich ahne da etwas ziemlich Gutes... 😁

@yd2002: Hätte es das Aktionsmodell nicht gegeben, dann hätten wir alle den 1.4er bestellt. Sicherlich hat jeder der beiden seine Vor- und Nachteile. Wenn Du "Quietschangst" hast, dann solltest Du den 1.8er nehmen. Sonst nimm eben den 1.4er, was solls... 😁

Zitat:

Original geschrieben von my.golf



Zitat:

Original geschrieben von Celler Jung


... wegen der Abholung meines neuen Golf bekommen hat.
Find ich schon enorm, zumal ich noch nicht mal eine schriftliche AB geschweige denn nen unverb. LT habe.

Wie lang vorher kommen denn normalerweise die Termine aus der Autostadt?
Hat scheinbar wirklich geklappt, dass ich nen umkonfigurierten Händlerwagen bekomme!!

Darf ich mal neugierig fragen wann der Zeitpunkt Deiner Umbestellung auf ein Händlerfahrzeug (Vorläufer) war..? Ich ahne da etwas ziemlich Gutes... 😁

@yd2002: Hätte es das Aktionsmodell nicht gegeben, dann hätten wir alle den 1.4er bestellt. Sicherlich hat jeder der beiden seine Vor- und Nachteile. Wenn Du "Quietschangst" hast, dann solltest Du den 1.8er nehmen. Sonst nimm eben den 1.4er, was solls... 😁

was ahnst du denn ?? hau raus!! bin schon ganz neugierig und muss gleich aus dem haus!! heheh

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Zitat:

Original geschrieben von rui21


was ahnst du denn ?? hau raus!! bin schon ganz neugierig und muss gleich aus dem haus!! heheh

Cool bleiben, Rui!

Abwarten was

Celler Jung

sagt... 😎

Zitat:

Original geschrieben von my.golf



Zitat:

Original geschrieben von Celler Jung


... wegen der Abholung meines neuen Golf bekommen hat.
Find ich schon enorm, zumal ich noch nicht mal eine schriftliche AB geschweige denn nen unverb. LT habe.

Wie lang vorher kommen denn normalerweise die Termine aus der Autostadt?
Hat scheinbar wirklich geklappt, dass ich nen umkonfigurierten Händlerwagen bekomme!!

Darf ich mal neugierig fragen wann der Zeitpunkt Deiner Umbestellung auf ein Händlerfahrzeug (Vorläufer) war..? Ich ahne da etwas ziemlich Gutes... 😁

Klar darfst du fragen 🙂

Ich hab am 23. Juni kurz ca. 16:30 Uhr umbestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Celler Jung


Klar darfst du fragen 🙂

Ich hab am 23. Juni kurz ca. 16:30 Uhr umbestellt.

WOW! Danke.

Da stehen die Chancen nicht schlecht.

Bin mal gespannt, ob ich auch einen Anruf vom 🙂 bekomme... 😁

Zitat:

Original geschrieben von yd2002


(...)

Zum einen weil er ja schon da steht zum anderen, weil es tatsächlich unmöglich ist, den 1.8er mit dem RCD 510 zu bestellen.

Somit müsste ich noch gegenüber dem 1.4er 900,- drauflegen um das RNS 510 zu erhalten, welches nötig für die Rückfahrkamera ist, die ich unbedingt haben will.

(...)

Grüße
YD

Nachdem ich gestern endlich auch von 160PS auf 160PS, äh, von 1,4TSI auf 1,8TFSI umbestellt habe, muss ich nach meinen Erfahrungen leider auch bestätigen, dass sich das ursprünglich bestellte RCD510 mit dem 1,8TFSI nicht kombinieren lässt.

Allerdings kommt MEIN Händler nicht auf die von Dir genannten 900,- Aufpreis für das RNS510 - gemäß seinem Konfigurator wäre ein Aufpreis von 1985,- fällig, also würde das RNS310 mit gerade einmal 165,- gutgeschrieben. Deshalb habe ich das RNS310 dringelassen. Hast Du das Angebot über den 900,- Aufpreis zufällig schriftlich? Oder könntest Du schreiben, von welchem Händler die Information stammt? Ich hätte eigentlich schon gerne das RNS510, hätte aber zumindest das RNS310 gerne in "vollem Wert" (665,-) gutgeschrieben. Vielen Dank für jede Info.

@ NocheinStefan

Die ca. 900,- € Aufpreis kommen dadurch zustande, dass der 1.8er ca. 900,- € mit meiner Ausstattung billiger ist als der 1.4er.

Da ich den 1.4er noch nach der alten Preisliste bestellt habe, entsteht diese Preisdifferenz zum 1.8er nach der neuen Preisliste.

Wenn ich jetzt das RNS510 nehme, habe ich eine Preisdifferenz von ca. 1800,- .

Deshalb der Aufpreis von 900,- auf den Preis des von mir bestellten 1.4ers. ( 900+900=1800 )

Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt.

Ich habe alles nur telefonisch erfahren und das RNS310 wird auch bei mir nur mit ein paar Euro gegengerechnet.

Alles sind ca. Preise, da ich erst am Montag Nachmittag den Termin bei meinem Händler habe, um entweder definitiv umzubestellen
oder "meinen" 1.4er gleich mitzunehmen.

Ich habe ihn mir gestern abends angeschaut - sieht klasse aus .... aber ich glaube ich werde mich wohl in Geduld üben müssen -

habe "Quietschangst".

Grüße

YD

Ich habe noch ein Problem.

Der Verkäufer meint, ich müsse einen neuen Vertrag abschliessen und den alten stornieren, wenn ich vom 1.4er auf den 1.8er wechseln wil. Der 1.4er steht ja schon beim Autohaus (unglaublich, dass die den innerhalb von 5 Wochen bekommen haben)

Somit wäre auch ein neuer Reservierungsantrag für die Umweltprämie nötig.

Allerdings habe ich ja schon einen Antrag gestellt und man darf ja nur einen Antrag pro Abwrackauto stellen .....

Und nun ???

Weiss einer Rat ?

Hätte schon gerne die 2.500 € vom Staat

Grüße

YD

Wieso denkst du, dass ein neuer Reservierungsantrag notwendig ist?
Ein Reservierungsbescheid bezieht sich nur auf das Altfahrzeug, du kannst jedes beliebige Neufahrzeug dann zulassen.

Zitat:

Original geschrieben von Peter_will_nen_Golf


Wieso denkst du, dass ein neuer Reservierungsantrag notwendig ist?
Ein Reservierungsbescheid bezieht sich nur auf das Altfahrzeug, du kannst jedes beliebige Neufahrzeug dann zulassen.

Nein, bei der Reservierung muss man auch Angaben zum Neufahrzeug machen, z. B. VW Golf. IIRC ist dann aber egal, welche Variante das ist (normal, BiFuel, GTI), welchen Motor es hat und Zusatzausstattung geordert wurde.

Soweit ich das mitbekommen habe, hat er auf VW Golf reserviert und will einen (anderen) VW Golf kaufen -> ich sehe kein Problem.

EDIT: Ups, das mit dem Kaufvertrag einreichen hatte ich vergessen. Man muss aber bei der Beantragung versichern, dass man nicht 2x für das alte bzw. das neue Antrag reserviert/beantragt. Somit müsste man erst einmal die alte Reservierung zurückziehen?!

notting

Zitat:

Original geschrieben von Peter_will_nen_Golf


Wieso denkst du, dass ein neuer Reservierungsantrag notwendig ist?
Ein Reservierungsbescheid bezieht sich nur auf das Altfahrzeug, du kannst jedes beliebige Neufahrzeug dann zulassen.

Ich denke das, weil mir das mein Verkäufer so gesagt hat.

Er hat sogar noch mit seiner Disponentin gesprochen, die ebenfalls meinte, dass ein neuer Antrag nötig sei.

Bei der Onlinereservierung wurde ja auch gleich der Kaufvertrag miteingereicht.

Oder haben die alle keine Ahnung ? Manchmal denke ich das nämlich ;-)

Grüße

YD

Zitat:

Original geschrieben von yd2002



Zitat:

Original geschrieben von Peter_will_nen_Golf


Wieso denkst du, dass ein neuer Reservierungsantrag notwendig ist?
Ein Reservierungsbescheid bezieht sich nur auf das Altfahrzeug, du kannst jedes beliebige Neufahrzeug dann zulassen.
Ich denke das, weil mir das mein Verkäufer so gesagt hat.

Er hat sogar noch mit seiner Disponentin gesprochen, die ebenfalls meinte, dass ein neuer Antrag nötig sei.

Bei der Onlinereservierung wurde ja auch gleich der Kaufvertrag miteingereicht.

Oder haben die alle keine Ahnung ? Manchmal denke ich das nämlich ;-)

Grüße

YD

Ich geb dir mal nen Tipp:

Frag die BAFA und nicht VW wie die Regeln für die staatliche UMP sind!

Der Reservierungsbescheid bezieht sich definitiv nur auf das Altfahrzeug, der eingereichte Kaufvertrag gilt nur als Nachweis dass du ein Auto gekauft hast.
Du kannst auch die Angabe über das gekaufte Modell im Nachhinein ändern, aber dass ist in deinem Fall ja nichteinmal nötig.

Danke für euere schnellen Antworten !

Leider sind die widersprüchlich ...

Und wer hat nun Recht ?

Bei dem Bafa geht schon seit Wochen niemand mehr ans Telefon - auch emails werden nicht beantwortet ....

Grüße

YD

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