Golf 2 RP-->KR! Eintragung?
Hallo Vw Freaks!!
Ich hab die suchfunktion komplett ausgereizt und viel gefunden aber nicht das passende für mein frage!!
Fahre zurzeit einen golf 2 mit einem RP motor 1.8l 90 PS.
Habe vor einen KR motor GTI 16V 139 PS zu verbauen.
Mir ist gesagt worden das ich mit diesem motor keine eintragung bekommte da er keinen KAT besitzt.
Meine frage
bekomme ich den motor eingetragen wenn ich einfach meinen vorhandenen KAT vom RP
einbaue also einfach dazwischensetzte?
Oder hat jemand einen anderen vorschlag wie ich zu meiner Eintragung komme?
Mfg Christian
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich würde das lieber mit einem TÜV Prüfer abklären. Soweit ich weiß darf sich die Abgasnorm bei einem Umbau net verschlechtern,selbst dann wenn es zeitgleich denselben Motor gab.
Mal davon abgesehen steigt deine KFZ steuer von 120€ (mit Minnikat beim RP) auf 380€ beim KR im Jahr.
Dazu wird dir eine evtl. vorhandene grüne Plakette aberkannt und du bekommst auch keine neue mehr.
Wäre es da net besser auf einen moderneren Motor mit geregeltem Kat umzurüsten ?
Gruß Tobias
33 Antworten
Wenn sich alle querstellen, hilft halt nur die Nachrüstung eines
Kat mittels HJS Kit ( gibts glaub nur noch gebraucht) oder eines
anderen Herstellers, kosten liegen hier bei ca 350€. Oder du rüstest
die Einspritzanlage vom PL mit Kat an deinem nach, wodurch du dann ja auch
einen Kat + Lambdaregelung hast.
Gruss
Hi! Ich hab das was Du machen willst schon gemacht, ist gar kein Problem. Was Schyschka geschrieben hat, ist Stand der Dinge. Steuern liegen an die 500 Euro, also noch erträglich wenn man eh ne Saisonzulassung macht.
Ich selber habe das HJS KAT 2000 System verbaut, das ist ein Lambdagesteuertes System zum erreichen von E1, entsprechend Euro 1. Gibt es bei HJS nicht mehr, kostete bis zuletzt 899 €.
Gebraucht schwer zu bekommen, nen anderen Anbieter gibt es meines Erachtens nicht. Hin und wieder sind aber einzelne Bestandteile drin, sodass man sich mit etwas Wissen und Geduld das Ding zusammenstückeln kann. Steuergerät hat die Nummer R005, Luftventil und Kat an sich gab es ziemlich gleich bei allen HJS KAT 2000 Systemen, beim Porsche 944 ist das z.B. sogar identisch. Steuerwisch bekommt man bei HJS gegen eidesstattliche Versicherung (wg Verlust), Kabelbaum läßt sich über den Teilehandel für unter 40 € beziehen. Das System funktioniert recht simpel, aber für ne grüne Plakette reicht`s.
Also vielleicht einfach eintragen lassen und dann immer mal wieder suchen. Im Zweifelfall hab ich da noch Teile und Unterlagen vorrätig.
Zitat:
Original geschrieben von The Stoh
Hi! Ich hab das was Du machen willst schon gemacht, ist gar kein Problem. Was Schyschka geschrieben hat, ist Stand der Dinge. Steuern liegen an die 500 Euro, also noch erträglich wenn man eh ne Saisonzulassung macht.
Ich selber habe das HJS KAT 2000 System verbaut, das ist ein Lambdagesteuertes System zum erreichen von E1, entsprechend Euro 1.
Das ist doch ein Widerspruch!? Hast du jetzt auf schlechtere A-Norm umgerüstet oder nicht? Oder meinst du 2 verschiedene Autos?
Nee Nelte, isses nicht. Hatte zunächst keinen KAT, bin hingefahren und hab den Krempel eintragen lassen.
Auf Dauer sind die 500 Piepen Steuer aber doch unerotisch, deshalb habe ich dann nachgerüstet. Das KAT System hatte ich damals nicht ans Laufen bekommen, deshalb die Befürchtung, dass man das nicht eingetragen bekommt. Ging aber so. Und dann hab ich endlich jemanden gefunden bei uns in der Gegend, der sich mitalten HJS Systemen auskennt, der hat mir das dann eingestellt und ich hab den Steueränderungsantrag + Einbauabnahme bekommen, sodass das FA dann Bescheid wußte, dass ich lieber 276€ p.a. zahle 😉
66kw euro 1, dann 102kw euro nix/kein Kat, dann 102KW mit HJS KAT 2000 auf E1. Zur Zeit wird steuermäßig nicht zwischen Euro 1 und E1 unterschieden, ist und bleibt aber trotzdem ein Unterschied.
Ähnliche Themen
Man darf sich 100% nicht in der Abgasnorm verschlechtern, sonst Trägt dir das niemand ein!
Hatte selber das Problem, das ich meinen alten PN einen Kaltlaufregler eingetragen hatte, dadurch musste ich bei meinen neuen Motor (PF)
Ebenfalls wieder auf diese Steuernorm kommen.
Diese Aussagen mit 100% sind echt immer wieder gut.
Bei dem PF gab es bei vergleichbarem Baujahr nen KAT, also muß beim Umbau mindestens Euro 1 erfüllen, das ist ja auch ganz klar. Und dann ist auch das Baujahr entscheidend, das Dein PN hatte.
Mit dem Kaltlaufregler ist allerdings nicht richtig, da würde ich gerne wissen, wer Dir das erzählt hat, das Finanzamt wahrscheinlich wohl nicht (die sind da Ansprechpartner).
Zusammenfassend:
Bei Baujahr 1988, egal, welcher Motor vorher drin war, es geht nur um Referenz zu anderen Modellen des selben Baujahres bezogen auf den neu verbauten Motor!
KR= kein Problem, da es den Motor nie mit KAT gab!
PF= muß mindestens Euro 1 erfüllen (Tut der ja auch, es sei denn, man reißt den KAT weg...)
ich möchte mal mit dem Halbwissen, was ich immer wieder hier lesen muss betreffend Euro 1 Fahrzeug auf Motor ohne KAT, aufräumen!
1. es kommt immer auf die EZ. des Fahrzeugs an
2. der Golf 2 liegt dabei günstig gebaut eigentlich immer in der EZ. wo kein Kat nötig war!
3. der Stichtag für Euro 1 ist nach dem Ende der Golf 2 Bauzeit, also fallen alle dadrunter, Stichtag habe ich nicht im Kopf^^
entweder 01.10.1991 oder 01.01.1993 müsste ich nachschlagen, bin dafür zu faul!
@Schyschka: dann haben wir da die dritte Variante. Macht aber auch Sinn was Du sagst!
Wäre aber interessant, da noch mal nen § rauszusuchen, ich glaube ich werde mir mal die Mühe machen, morgen beim KBA anzurufen, weil definitiv falsch ist diese Schei... hoch³ mit "Man darf sich nicht verschlechtern"...
man muss nur die norm haben,die der entsprechende motor ab werk hatte.
zumal das bj vor 1992 ist und man einen serienmäßigen katlosen motor nimmt,geht das.
bei meinem pn ist D3 eingetragen,trotzdem könnt ich nen motor ohne kat eintragen lassen.solang der einzutragende motor serienmäßig keinen kat hat.
ein bekannter hatte in seinem audi B2 nen nachrüstkat drin,hat ihn aber auf 07er zulassung angemeldet.davor wurde der kat aber wieder ausgetragen.sonst hätte er die abnahme nicht geschafft.
also es geht,kats austragen zu lassen wenn es das fahrzeug und den entsprechenden motor ab werk bei dem BJ ohne kat gab.
Das entspricht dann dem wie ich es weiter oben beschrieben hab und erklärt, warum beim KR keine Eintragungsprobleme vorliegen...
man darf sich nicht verschlechtern,das ist richtig.
beim einbau von einem motor der euro 3 hat,hat der bei euro 3 zu bleiben,beim 1,8T z.b.
der 139ps 16V kann sich nicht verschlechtern...wie auch?
es kommt viel mehr auf den motor als aufs auto an.
will ich nen nagelneuen euro 4 motor in golf 1 rein machen.muss der golf 1 euro 4 norm erfüllen.
so wurde mir das mitgeteilt.
ein golf 2 darf immer ohne kat fahren,wenn der motor keinen kat hat.
nimmt man einen motor mit kat,muss er die norm des motors immer erfüllen.
aber 92 is euro1 pflicht,aber 96 oder 97 dann euro 2......da zählt dann das BJ des autos.aber da der 2er älter is,is des unewichtig.
habe mal dazu die Unterlagen meiner damaligen Ausbildung vom TÜV rausgesucht! Da mich die Sache als PI nicht so betrifft, habe ich die Daten leider nicht im Kopf, aber hier wurde es schön erläutert!
Zur Abgasnorm vom Motor, sowas gibt es nicht, ist halt schlecht ausgeführt von Silent Shout, es gilt einzig und allein die EZ. und das damalige geltende Recht!
habe mal weiter gesucht hier die Daten ab wann schadstoffarm gefordert wurde:
< 1400 ccm vor 01.10.91 i. V.
1400 bis <= 2000 ccm vor 01.01.93 i.V.
> 2000 ccm vor 01.10.89 i.V.
2 liter gabs im golf 2 ja eh nicht.
trotzdem darf ich...
bei z.b. 1,8T motor mit D3 norm in einem golf 1 BJ: 76 nicht ohne kat fahren,ich muss die D3 norm dann auch erfüllen.
die ez zählt,schon klar.aber wie du geschrieben hast erst ab bestimmten baujahren,dann ist die gegebene norm zu erfüllen,egal welcher motor.
trotzdem darf ich einen kat-motor nicht ohne kat fahren,egal in welchem fahrzeug.zumal die zulassung eines motors mit kat nur mit kat gilt.
aber den KR ohne kat darf man im golf 2 immer fahren,da der golf 2 an sich kein auto ist das einen kat haben muss und der KR dort eh ohne kat verbaut wurde.
es ging ja darum,das der kat vom rp ausgetragen wird,und das sollte durchaus möglich sein.
allerdings nur mit nem katlosen serien motor.
es müssen die vorschriften des 16V(bremsen,fahrwerk,Auspuffanlage) an dem 90ps golf erfüllt werden,um den 16V eintragen zu können.und das ist nun mal ohne kat.
Zitat:
Original geschrieben von Silent Shout
2 liter gabs im golf 2 ja eh nicht.trotzdem darf ich...
bei z.b. 1,8T motor mit D3 norm in einem golf 1 BJ: 76 nicht ohne kat fahren,ich muss die D3 norm dann auch erfüllen.
achso jetzt verstehe ich dich erst^^ das stimmt natürlich, hast dich komisch vorher ausgedrückt! Ich glaube sowas macht eh niemand, also einen neuen Motor in nen Golf 1 ohne die komplette Abgasanlage, man muss doch auch an die Umwelt denken^^