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Golf 2 RP-->KR! Eintragung?

Themenstarteram 7. Dezember 2008 um 12:00

Hallo Vw Freaks!!

Ich hab die suchfunktion komplett ausgereizt und viel gefunden aber nicht das passende für mein frage!!

Fahre zurzeit einen golf 2 mit einem RP motor 1.8l 90 PS.

Habe vor einen KR motor GTI 16V 139 PS zu verbauen.

Mir ist gesagt worden das ich mit diesem motor keine eintragung bekommte da er keinen KAT besitzt.

Meine frage

bekomme ich den motor eingetragen wenn ich einfach meinen vorhandenen KAT vom RP

einbaue also einfach dazwischensetzte?

Oder hat jemand einen anderen vorschlag wie ich zu meiner Eintragung komme?

Mfg Christian

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich würde das lieber mit einem TÜV Prüfer abklären. Soweit ich weiß darf sich die Abgasnorm bei einem Umbau net verschlechtern,selbst dann wenn es zeitgleich denselben Motor gab.

Mal davon abgesehen steigt deine KFZ steuer von 120€ (mit Minnikat beim RP) auf 380€ beim KR im Jahr.

Dazu wird dir eine evtl. vorhandene grüne Plakette aberkannt und du bekommst auch keine neue mehr.

Wäre es da net besser auf einen moderneren Motor mit geregeltem Kat umzurüsten ?

Gruß Tobias

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33 Antworten
am 7. Dezember 2008 um 12:07

ich denke mal dass es sehr schwer werden wird da der KR keine Lambdaregelung besitzt, also nur U-Kat und das wird nicht eingetragen.

Es sei denn du verbaust den PL mit 129PS der hatte Lambdaregelung....

am 7. Dezember 2008 um 12:15

Hi!!

wunderbar das mal jemand das thema anspricht!!

mir geht es genauso!!

 

jetzt mal doof gefragt!! geht es mit diesem teil oder nem ähnlichen???

Klick hier!!!

 

Gruß

Roman

den Wagen trägt dir jeder ein!

nun das Weil!

zu der Zeit wo der RP verbaut wurde: 08.86-10.91

und der Zeit wo der KR: 02.86-10.91

siehe da beide Bauzeiten waren fast identsich, somit war die alte Abgasnorm auch im schlimmsten Fall Oktober 1991 noch gültig, habe eben gegooglte Euro 1 war Pflicht ab dem 1. Jul. 1992

dein Golf ist also Älter, somit passt der KR Motor noch zu dem Rahmen, also macht sich kein aaS strafbar, wenn er dir die Eintragung macht!

worauf du hinauswillst ist sicherlich, keine Eintragung von schlechterer Abgasnorm: also Euro 1 Basis dann ein Motor ohne Kat oder U-Kat einbauen, dies ist so nicht ganz richtig, sprech erfahrene Sachverständige an, welche das so sehen wie ich erläutert, dann stellt dies kein Problem dar!

Ich kann dir einige nennen, wenn ich wüßte woher du bist!

Zitat:

Original geschrieben von Held321

Hi!!

wunderbar das mal jemand das thema anspricht!!

mir geht es genauso!!

jetzt mal doof gefragt!! geht es mit diesem teil oder nem ähnlichen???

Klick hier!!!

Gruß

Roman

in der ABE von dem Minikat, wirst du keinen KR Motor finden! geht nicht, braucht es auch nicht!

Themenstarteram 16. Dezember 2008 um 15:58

Hey leut!!

hab sicherheitshalber nochma bei VW angerufen!!

hab heut das schreiben bekommen in dem steht das ich den KR problemlos eingetragen bekommen

danke für die Beiträge

mfg christian

Hi,

ich würde das lieber mit einem TÜV Prüfer abklären. Soweit ich weiß darf sich die Abgasnorm bei einem Umbau net verschlechtern,selbst dann wenn es zeitgleich denselben Motor gab.

Mal davon abgesehen steigt deine KFZ steuer von 120€ (mit Minnikat beim RP) auf 380€ beim KR im Jahr.

Dazu wird dir eine evtl. vorhandene grüne Plakette aberkannt und du bekommst auch keine neue mehr.

Wäre es da net besser auf einen moderneren Motor mit geregeltem Kat umzurüsten ?

Gruß Tobias

Blöde Frage:

 

Der EV und KR haben doch beide ne K-Jet Einspritzung, wo hängt dann der Unterschied - an der Zündanlage?

 

Sorry für OT

 

JAN 

Warum KR? Nimm doch 16V mit Kat 129 PS, grüne Plakette. Oder G60. Eintragung-- hoffentlich sind deine Bremsen

für KR ausgelegt.

am 20. Januar 2009 um 17:40

So heute habe ich ne Antwort von VW zu dem Thema bekommen bin aber auch nicht schlauer, die schreiben ganz lapidar das sie einverstanden sind fügen ne Liste bei die sagt was alles umgebaut werden muß und zur Abgassanlage steht: (je nach Fall mit Katalysator und Lamda-Sonde)

Was muß ich jetzt tun nen kat an den KR Motor bauen oder alles auf U-Kat lassen

Grüße Andreas

 

am 20. Januar 2009 um 22:24

ich würde erstmal mit nem TÜVer reden

der sagt dir dann wie es weitergeht 

 

 

meinste soetwas

am 20. Januar 2009 um 22:30

Wenn Du einen Kat haben willst mache es so wie ich...

Ich habe auch einen PL mit Kat eingebaut.

Wenn ein Kotor kein Kat hat, kannst Du ihn nicht so ohne weiteres nachrüsten. Wer Kat braucht eine Regelung und der Motor kann ihn nicht regeln.

Ausserdem wenn es gehen würde dann ist er zu klein.

Deine Auspuffanlage musst Du sowiso komplett ändern weil sie vom Durchmesser zu dünn ist.

Und wenn Du einen GT Spezial hast kannnst Du die Bremsanlage erst mal lassen weil Du Scheibenbremsen hinten hast.

Ich würde sie aber auf kurz oder lang vorne umbauen.

Und wenn Du später ein par Pferdchen mehr haben willst kannst Du andere Nocken und einen Chip einbauen.

Eine andere Auspuffanlage mit Fächerkrümmer wäre auch nicht schädlich.. :-)

Dann viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von Carlito_CC

Blöde Frage:

Der EV und KR haben doch beide ne K-Jet Einspritzung, wo hängt dann der Unterschied - an der Zündanlage?

Sorry für OT

JAN 

Erstmal daran das der EV ein Achtventiler ist...

Aber auch in der Einspritzung gibt es Unterschiede in der Regelung.

am 23. Januar 2009 um 9:54

Hallo

Das Problem bei mir ist das ich einen kompletten Fire& Ice gekauft habe das Fahrzeug hat original 53000 km gelaufen sieht aus wie aus dem Ei gepellt und ist schon umgebaut das heist der KR Motor ist schon drin mit ner Bremsanlage und Abgasanlage aus dem GTI16V.

Der Vorbesitzer hat da richtig investiert aber zum TÜV hat es nicht gereicht und das wollte ich jetzt nachholen, die Tips jetzt nen Motor mit Kat einzubauen helfen mir leider nicht mehr, die Frage ist eigentlich nur kann ich den KR Motor abgastechnich OHNE KAT zulassen die Höhe der Steuern ist mir dabei egal ??? MFG Andreas

am 23. Januar 2009 um 14:26

wie gesagt ruf doch einfach mal beim tüv an, und schildere 

deine problematik. die werden dir dann genau sagen können

obs geht oder nicht. oder ob du noch irgendetwas benötigst.

 

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