Golf 2 Heizung wird nach ein paar Minuten wieder kalt!?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,
habe ein kleines Problem......
Im Golf 2 meiner Freundin wird die Heizung im 2er Golf nach ein paar Minuten wieder kalt,obwohl sie auch volle Pulle (rot) steht.Was könnte das sein?

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von KirscheBern


alter verkack dich doch mit deiner rückrufaktion!!! was hast du denn für vorstellungen von rückrufaktionen??
check mal deinen lokalen dealer mit der idee eine 13 jahre alte aktion durchzuführen???wo lebst du alter???

Wie wärs mal mit anständigem Deutsch und nem angemessenen Umgangston? Wir sitzen hier nicht mit nem Bier in PET Flaschen im Bushäuschen.

Nach EU Recht hat der Händler die Aktion auch noch in 5 Jahren druchzuführen.

Frag mal hier den LUPF, der hat das auch vor garnicht all zu langer Zeit machen lassen.

mosche leute hab das problem leider auch hab das komisch ventil auch drin nur welche verbindung nehm ich da?? das ist doch ein "T" stück also verbindung was ich brauche oder meine ich das jetzt nur??

Zitat:

Original geschrieben von KirscheBern


alter verkack dich doch mit deiner rückrufaktion!!! was hast du denn für vorstellungen von rückrufaktionen??
check mal deinen lokalen dealer mit der idee eine 13 jahre alte aktion durchzuführen???wo lebst du alter???

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Zitat:

Original geschrieben von KirscheBern


alter verkack dich doch mit deiner rückrufaktion!!! was hast du denn für vorstellungen von rückrufaktionen??
check mal deinen lokalen dealer mit der idee eine 13 jahre alte aktion durchzuführen???wo lebst du alter???

Du solltest mal den Ball schön flach halten mit deiner Gassen-Sprache! Das ist hier absolut nicht erwünscht! 😠

Wenn du so weiter schreibst, wirst du nicht weit über deine 12 Beiträge rauskommen! 🙄

Die Rückrufaktion 80A5 beinhaltete die Nachrüstung von Fahrzeugen, ab Werk mit mangelhaften Wärmetauschern ausgestattet waren. Bei dieser Nachrüstung wurden in die Zulauf- und Ablaufleitung die Bypassventile eingebaut, damit der möglicherweise platzende Wärmetauscher nicht zur Verbrühung von Insassen-Beinen führen kann. Entfernt man die Bypässe, lebt man gefährlich.

Hier hilft als professionelle Lösung nur der Tausch des Wärmetauschers mit gleichzeitigem Entfernen der Bypässe. Diese werden dann durch die entsprechenden Formschläuche ersetzt.

Der Händler muss das kostenfrei durchführen - viele wollen das erst mal nicht. Meiner wurde im Dezember 2003 kostenlos umgebaut und ein weiterer hier aus dem Forum auch noch in 2004.

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Is die Rückrufaktion irgendwie Baujahr abhängig.
Hab nähmlich das gleiche Problem zur Zeit mit meiner Heizung.
Wenn die Rückrufaktion wie erwähnt noch 2004
durchgeführt wurde,
werde ich diese auch in Anspruch nehmen 🙂

das würde mich auch intersieren. weiß vl jemand welche baujahre oder motornr. das genau betrifft ?

meine genauen daten:

Motornr.: 1V006... ( die genaue schreib ich lieber nicht, nur aus sicherheit)

Motortyp: 1V-15594

Baujahr: 11/1989

meiner wurde nicht kostenlos umgebaut habs bei mehreren versucht wollte keiner machen.

Zitat:

Original geschrieben von Maulwurfmann


meiner wurde nicht kostenlos umgebaut habs bei mehreren versucht wollte keiner machen.

Mit welchen Begründungen erfolgten die Ablehnungen?

Aktion sei Ausgelaufen
Und da der Händler somit die Teile nicht kostenlos von VW bekäme könnte er da auch nix machen

Werds mal morgen probieren und dann sehn was se sagen.

@LUPF & Co: Ihr beruft euch immer auf ein gewisses EU-Recht, dass aussagen würde "Rückrufaktionen haben keine zeitliche Begrenzung". Kann jemand dazu eine Quelle nennen (Gesetzestext oä)?

Thorsten

Wäre hilfreich im Fall das es doch verweigert wird.

Mir wurde die kostenlose Reparatur bei der einen Werkstatt auch pauschal verweigert mit der Begründung, dass die Aktion viel zu lange her sei, um noch gültig zu sein.

Beim zweiten Händler stutzte man zuerst und sagte mir, dass man nicht an eine Gültigkeit der Aktion glaube und es prüfen müsse. Die Prüfung, die aus einem Blick in den entsprechenden, verstaubten Ordner und einem Anruf in Wolfsburg bestand, brachte Klarheit und zog eine direkte Terminvereinbarung nach sich.

Wichtig ist, dass der Wagen (Golf, Passat,...) im entsprechenden Bereich des FIN-Kreises liegt. Die Seite aus dem Ordner habe ich leider nicht mehr gefunden. Ich hatte sie extra aufgehoben. Vielleicht rufe ich den Händler mal an und bitte ihn, mir das Blatt nochmals zu faxen.

Die Sache mit der unbegrenzten Gültigkeit von Rückrufaktionen seit der EU hatte ich auch von dritter Seite bekommen. Da der Händler das so akzeptiert hatte und auch VW in Wolfsburg sich darauf einließ, war mir das Prüfung genug und ich habe das nicht weiter verfolgt. Sollte ja aber zu prüfen sein (Drahkke?) 😉

Habe da gerade was gefunden:

Zitat:

IHK Stade - ProduktHaftG:


Das ProduktHaftG setzt die EG-Richtlinie vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte in deutsches Recht um und ist auf Produkte anzuwenden, die ab dem 1.1.1990 in Verkehr gebracht worden sind. Das Produkthaftungsgesetz begründet eine verschuldensunabhängige Haftung.

Demnach würde es nur Produkte nach 1990 betreffen.

Oder da:

Zitat:

Sakowski.de - Produkthaftung:


7. Produkthaftung

Um einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Sache aus dem Kaufrecht geltend zu machen, muss der Käufer im Zweifel das Vorliegen eines Mangels beweisen (Ausnahme: beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung der Sache, vgl. Skript Kaufrecht). Selbst wenn ihm der Beweis gelingt, richten sich die kaufrechtlichen Ansprüche nur gegen den Verkäufer. Dieser kann seit dem Abschluss des Kaufvertrages unerreichbar, insolvent usw. geworden oder der Anspruch kann nach § 438 BGB verjährt sein, so dass vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer letztlich ausscheiden.

Diese Lücke wollen die Vorschriften über die Produkthaftung schließen, die bei Konstruktionsfehlern von Produkten und dergleichen dem Verbraucher eine vertragsunabhängige und - im Bereich des Produkthaftungsgesetzes - verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlage mit gewissen Beweiserleichterungen auch gegen den Hersteller von Produkten eröffnen. Die Vorschriften wirken sich in der Praxis beispielsweise im Kfz. - Bereich aus. Hier versuchen die Hersteller, der Produkthaftung durch (freiwillige oder z.T. auch vom Kraftfahrbundesamt erzwungene) Rückrufaktionen beim Vorliegen von Produktionsfehlern zu entgehen (2003/2004: 144 Rückrufe mit 940.000 betroffenen Fahrzeugen; 1997 waren es noch 58; Quelle: KAB)

Da müsste man dann noch weiter forschen.

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