Golf 2 gl Blinker !! OHNE !! Standlicht
Hi kann mir hier einer sagen wo man noch für ne golf 2 gl stoßstange klarglasblinker ohne dieses Standlicht findet. ich finde das sieht voll bekloppt aus und nirgens scheint es die ohne standlicht noch zu geben. danke euch schon mal für die antworten. gruss Novic
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wenn du8 es denn so genau nimmst denn klebste ein Stück Klebeband auf das loch wo man das standlicht reinmacht *gg* denn ist keine vorrichtng mehr da...
Das gleiche bei Seitenbegrenz leuchten .. wenn da welche dran waren und du machst die wieder ab .. denn hast auch löcher in den stoßstangen .. was denn ja so gesehen die vorrichtung für Seitenbegrenz leuchten ist .
und nun sagt mir hier keiner denn müssen da auch welche drin sein *g* ich habe mich beim Tüv erkundigt weil mein auto mit Seitenbegrenzleuchten dran waren diese aber nicht funktioniert ( stoßstange war nur vorrübergehenddran bis die neue fertig lakiert ist) also habe ich die Seitenbegrenzleuchten vorort rausgerissen und die sache war gegessen.
Lach, da haste recht, es gibt da so nen paar lustige Paragraphen(keine Ahnung welche genau) die zusammengefasst besagen:
alles was an einem KFZ verbaut ist (egal ob nötig oder nicht z.b. Nebelscheinwerfer=nicht nötig) muss funktionieren und im Originalzustand dessen Herstellers gelassen werden, da nur dieser Zustand das E-Prüfzeichen erhalten hat.
D.h. wenn du deine Seitenbegrenzungsleuchten entfernst, müssen diese auch nicht funktionieren, da sie ja nicht mehr da sind und ebenfalls zu den unnötigen Teilen zählen.
Hat man Blinker mit Standlicht, MUSS dieses Standlicht auch funktionieren! Schließt man das Loch, verändert man den Originalzustand des Herstellers, wodurch das E-Prüfzeichen ungültig wird, obwohl es noch drauf steht *g*
@Cabriojan:
Zitat:
Seit wann muß man lichtechnische Änderungen TÜVen, wenn diese ein E Prüfzeichen haben? Geb ja zu das ich schon lange nicht mehr mit dem Verein zu tun hatte aber die Regelung wär mir verdammt neu.
Ja, wenn sie im Originalzustand belassen werden musst du nichts Tüven, nur sobald du den Originalzustand veränderst!
Hoffe jetzt ist alles geklärt, sind ja eh schon total vom Thema weg, obwohl dieses auch schon geklärt ist ^^
Gruß Matze
Anhang:
Seit bitte bei den E-Bay Dingern vorsichtig, die haben zwar immer ein E-Zeichen, nur ob dieses E-Zeichen einfach nur drauf ist und eingetragen ist wisst ihr ja nicht! Auf der sicheren Seite seid ihr wenn eine Bestätigung wie z.B. von In-Pro:
http://www.directupload.net/show/d/733/inBn2gBv.jpg
beiliegt.
@ Countrydriver: Sehr gut, genaus ist es richtig. Und ich brauchte mir nichma nen Text dafür ausn Rippen leiern 😉
Zitat:
Original geschrieben von Countrydriver
Hat man Blinker mit Standlicht, MUSS dieses Standlicht auch funktionieren! Schließt man das Loch, verändert man den Originalzustand des Herstellers, wodurch das E-Prüfzeichen ungültig wird, obwohl es noch drauf steht *g*
Klingt plausibel, aber...
Wenn man Standlicht in den Blinkern hat, muß man doch das original Standlicht im Scheinwerfer stilllegen, da 4 Standlichter afaik nicht erlaubt sind.
Damit verändert man aber doch den Scheinwerfer, was ja auch nicht erlaubt ist. 😁
Was denn nun...?
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falsch 4 standlichter sind erlaubt wenn 2 davon in den scheinwerfern sind
Ist ja interessantes Thema, habe gerade ein ähnliches Problem. Wie schließt man die 4 Standlichter an?
Gruß
Golffather
ganz einfach du machst an die orginalen stanlichter abzweigung zu den 2 anderen
Zitat:
da 4 Standlichter afaik nicht erlaubt sind.
??? Mein TÜV Fuzzi hat gesagt das das 4 Zusätzliche zu den Scheinwerferstandlicht erlaubt sind ... also insg. 6 Stück!!!
Und das Standlicht in den Scheinwerfern kann!!! weiterhin drin gelassen und benutzt werden, es können!!! aber auch die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern entfernt werden.
Zitat:
original Standlicht im Scheinwerfer stilllegen, da 4 Standlichter afaik nicht erlaubt sind. Damit verändert man aber doch den Scheinwerfer, was ja auch nicht erlaubt ist
Wenn du einfach nur die Birnen raus machst, verändertst du ja nichts!!! Erst wenn du anfängst mit Säge, Flex, Spachtelmasse, usw. drann rum zu machen
Zitat:
Ist ja interessantes Thema, habe gerade ein ähnliches Problem. Wie schließt man die 4 Standlichter an?
ich hab es so gemacht:
orig. Standlichtkabel zu 2 Poligen Wechselschalter mit Stellung Ein / Ein-Ein / Ein und dann zu den 4 Birnen (Achtung! Darauf achten dass ihr Rechts und Links nicht verehrt rum anschließt, sonst macht ihr Standlicht rechts, hinten leuchtes zwar rechts, aber vorne dann links zum Bleistift, ging mir so *schäm*... somit kann ich nach Lust und Laune entweder nur Scheinwerferstandlicht oder nur Blinkerstandlicht oder beide gleichzeitig schalten
Gruß Matze
http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpg
http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik2.jpg
das ist richtig net das was dein futzi sagt
2 standlichtringe auf einer seite werden als 1 standlicht genommen
der schalter ist nicht zulässigda jede lichtteschniche anlage funktionieren muss wenn sie montiert ist somit fällt birnen einfahc rausnehmen auch flach
rumspachteln an zugelassenen lichteinheiten fällt schon unter manipulation
^^ ääääähm ... Meines wissens gibt es verschiedene Bestimmungen für Begrenzungsleuchten und Standlicht Du zeigst hier Bestimmungen für Begrenzungsleuchten.
höhöhö da wills jemand wissen ^^
solltest du mal die stvzo lesen, es gibt nämlich kein "standlicht".
es gibt Begrenzungsleuchten, Seitliche Kenntlichmachung,Parkleuchten und Umrißleuchten.
nebenfrage wo hast du deine begrenzungsleuchten die vorgeschrieben sind wenn du nur standlich hast?
begrenzungskeuchten sind bei uns 2 für 2 spuren da umrissleuchtenfarben vorgeschrieben sind sind dese umrissleuchten vorne weiss und hinten rot genauso wie es die parkleuchten haben müssen. für die seitliche kennlichmachung sind gelbe umrissleuchten vorgeschrieben.
alles ist in der stvzo nachzulessen
§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung
§ 51b Umrißleuchten
§ 51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
die gehören zussammen die 4 paragraphen könnte auch nur in einem §51 zusammengefasst sein aber so ist es übersichtlicher ^^
so jetzt zeig mir mal den paragraphen standlicht
Ok, das hab ich überlesen mit den Vorgeschriebenen Begrenzungsleuchten ... hab immer gedacht das von den Scheinwerfern zählt als Parklicht! Nur hast schon recht, wenn dass Parklicht wäre, dann hätte man ja gar keine Begrenzungsleuchten.
Edit: Löl, Parklicht ist was ganz anderes, hab mir 51c mal durchgelesen, *rofl* schlagt mich ruhig!
Edit-Ende
Boah, was redet der TÜV Fuzzi für nen rotz mit 6 Lichtern??? Oder meinte der 2mal Parklicht + 4 Stand/begrenzungslicht *lach* So ein A....
Hmm, trotzdem versteh ich nicht was an meinen Schalter verboten sein soll??? Auf Straßenbetrieb hab ich Stellung Ein/Ein ... somit leuchten alle 4 Birnen ... im Stand kann ich ja dann schalten wie ich will, bin ja dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen! Oder seh ich das wieder falsch ^^?
Gruß Matze
lies mal bitte
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51c.php
§51c (2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
-eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder
-eine Begrenzungsleuchte und eine Schlußleuchte oder
-eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder
-je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.
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da ist auch schaltungsmässig nichts anderes als voderes begrenzungsleuchte und hinteres schlusslicht schalteste bei zündung aus per blinker für jede seite einzeln ein
Ja schon dass hab ich doch im vorherigen Beitrag schon geschrieben dass ich mir das schon durchgelesen hab und es nun weiß =)
meine Frage war ja nur noch was an meinen Schalter für die Standlichtblinker nicht zulässig ist, finde es spricht nichts dagegen, oder?
Gruß Matze
doch das alle lichtteschnichen einrichtungen gehen müssen und nicht nach lust und laune umgetauscht werden dürfen. wenn nur 2 brennen und die anderen 2 ist es nicht zulässig denn es müssen dann alle 4 brennen