Glühkerze abgerissen. Wer zahlt???

Opel Signum Z-C/S

Hallo zusammen, hab meinen Signum V6 cdti in der Werkstatt (freie Werkstatt) zum Glühkerzenwechsel. Jetzt haben die ne Kerze abgerissen. Wer zahlt denn jetzt die zusätzlichen Kosten? Hat das schonmal jemand mitgemacht?

Beste Antwort im Thema

Ein Zitat aus der schriftlichen Begründung meines RA:

Werden die Reparaturarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt, so kommen die Regeln der Sachmängelhaftung zur Anwendung.
Die Werkstatt muss alle Mängel kostenlos beseitigen, die mit der Reparatur in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Die Reparaturarbeiten wurden nicht fachgerecht durchgeführt da: Der Mechaniker eine größere Kraft eingesetzt hat als die Glühkerze aushalten kann (Bruchmoment >35NM), ohne den Kunden auf die Folgen, bzw. Mehrkosten hinzuweisen.

Eine fachgerecht ausgeführte Tätigkeit würde wie folgt aussehen: Der Mechaniker versucht mit einem exakt eingestelltem Drehmomentschlüssel die Glühkerze zu lösen. Gelingt dies nicht, informiert man den Kunden und klärt ihn über mögliche Folgekosten auf. Somit entscheidet der Kunde.

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Zitat:

Original geschrieben von opel-the-best


Ein Zitat aus der schriftlichen Begründung meines RA:

Werden die Reparaturarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt, so kommen die Regeln der Sachmängelhaftung zur Anwendung.
Die Werkstatt muss alle Mängel kostenlos beseitigen, die mit der Reparatur in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Die Reparaturarbeiten wurden nicht fachgerecht durchgeführt da: Der Mechaniker eine größere Kraft eingesetzt hat als die Glühkerze aushalten kann (Bruchmoment >35NM), ohne den Kunden auf die Folgen, bzw. Mehrkosten hinzuweisen.

Eine fachgerecht ausgeführte Tätigkeit würde wie folgt aussehen: Der Mechaniker versucht mit einem exakt eingestelltem Drehmomentschlüssel die Glühkerze zu lösen. Gelingt dies nicht, informiert man den Kunden und klärt ihn über mögliche Folgekosten auf. Somit entscheidet der Kunde.

Hauptsache der RA kennt sich aus. Ich könnte Koxxen wenn ich sowas lese. Wer die Glühkerzen mit dem Anzugsmoment versucht herauszudrehen, wird immer erfolglos bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von opel-the-best


Wer die Glühkerzen mit dem Anzugsmoment versucht herauszudrehen, wird immer erfolglos bleiben.

Naja, der RA siehts ja nur rein rechtlich...deswegen gibts ja in DE für jeden sch... Normen, Regeln und Gesetze damit sich alle schön bekriegen können🙄

Zitat:

Normen, Regeln und Gesetze

naja, ein bischen brauchen wir das schon. sonst herrscht anarchie oder irgentwelche warlords.

p.s. ich habe die lösung: drückt dem anwalt das werkzeug in die hand.😁

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Hauptsache der RA kennt sich aus. Ich könnte Koxxen wenn ich sowas lese. Wer die Glühkerzen mit dem Anzugsmoment versucht herauszudrehen, wird immer erfolglos bleiben.

Ich finde die Begründung sachlich vollkommen richtig! In dieser Hinsicht muss der "kleine Bürger" geschützt werden. Für manche andere Menschen, wäre so eine Rechnung der Ruin, weil sie sich im Monat wenn hoch kommt gerade mal so 100€ auf die Seite legen können. Wenn ich da nur an meine Schwester denke, allein erziehend mit Kind.. und halbtags Job.. ich habe jetzt schon über 2000€ in Ihren Golf 3 gesteckt, weil sie es sich nicht leisten kann und ich werde von meinem Geld nie wieder etwas sehen.

Ich will ja, dass sie sich einen Kia kauft.. aber nein.. Sie muss als nächstes einen Audi fahren, den kann sie sich nicht leisten, also bleibts dabei... und wenn sie sich dann einen ollen gebrauchten vom Mund abgespart hat, werden die Rechnungen die ich zahlen darf höher! Super, Danke...

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Zitat:

In dieser Hinsicht muss der "kleine Bürger" geschützt werden.

also was tun? kerzen drinn lassen. würde sonst zu teuer. wenns im winter nicht anspringt mit startpilot nachhelfen. oder zu fuss gehen.

Zitat:

Sie muss als nächstes einen Audi fahren, den kann sie sich nicht leisten, also bleibts dabei... und wenn sie sich dann einen ollen gebrauchten vom Mund abgespart hat, werden die Rechnungen die ich zahlen darf höher! Super, Danke...

sorry. euer problem.

übrigens, diesel fahren ist luxus. spätestens wenn was kapött geht.

Zitat:

Original geschrieben von slv rider



Zitat:

In dieser Hinsicht muss der "kleine Bürger" geschützt werden.

also was tun? kerzen drinn lassen. würde sonst zu teuer. wenns im winter nicht anspringt mit startpilot nachhelfen. oder zu fuss gehen.

Quatsch! Den Kunden auf die Kosten hinweisen! Dann kann dieser sich eine andere Werkstatt suchen, anstatt 2900€ (? waren es doch) zu bezahlen. Hier im Forum wurde ja gesagt, dass es Werkstätten gibt, die das deutlich billiger können. Und so hätte der Kunde eine Chance gehabt, diesen Fall anders zu lösen. Zwar nicht das Problem zu lösen, aber zumindest anders zu lösen.

Wenn die Werkstätten hier Narrenfreiheit hätten, dann würde in der Statistik wohl viel zu oft die Kerze abreißen. (Stichwort Betrug).

Jups, da geb ich Dir recht, Dieselfahren ist Luxus.. wobei mein Benziner auch Luxus ist.. Zumindest vom Verbrauch
:-)

hmmm. stimmt. was wurde denn dann überhaupt gemacht? beide zylinderköpfe ersetzt?
normalerweise baut man den/die köpfe ab und setzt sie instant oder gibt den kopf zu einem motoreninstantsetzungsbetrieb.

Im Grunde genommen hat die Werkstatt ihrer Sorgfalspflicht nicht nachgekommen. Wenn ich das Schreiben des Rechtsanwaltes lese ist dieses Schreiben schon richtig.

Für viele Bauteile gibt es technische Angaben unter den Vorzugehen ist. Weicht man davon ab und man ist ein Fachbetrieb ist man haftbar für Folgeschäden.

Insbesondere die Aufklärungspflicht gegen über dem Kunden ist nicht erfolgt ist, in dem er die Entscheidung hätte treffen können.

Er hätte ja sagen können ok dann lasst die drinn, Folgeschäden sind nicht absehbar und stehen im keinen Verhältniss zum ursprünglichen Auftragwert.

italo

Zitat:

Für viele Bauteile gibt es technische Angaben unter den Vorzugehen ist.

die technischen vorgaben dazu werden von opel in zwei worten zusammengefasst:

glühkerzen ausdrehen.

interessant wäre noch wie der hohe preis zustandegekommen ist.

von seitens des Glühkerzenhersteller müssen ja Vorgaben gemacht worden sein.

Irgendwie muss ja der Anwalt die Daten her haben.

Zitat:

Der Mechaniker eine größere Kraft eingesetzt hat als die Glühkerze aushalten kann (Bruchmoment >35NM),

Zitat:

Aus den Fingern kann der das nicht saugen.

italo

Zitat:

Original geschrieben von Italo001


von seitens des Glühkerzenhersteller müssen ja Vorgaben gemacht worden sein.

Irgendwie muss ja der Anwalt die Daten her haben.

Zitat:

Original geschrieben von Italo001



Zitat:

Der Mechaniker eine größere Kraft eingesetzt hat als die Glühkerze aushalten kann (Bruchmoment >35NM),

Zitat:

Original geschrieben von Italo001



Zitat:

Aus den Fingern kann der das nicht saugen.

italo

Wer weist dem Mechaniker denn nach, daß er eben dieses Moment überschritten hat ? Wer weist nach, daß die Glühkerzen evtl. keinen Haarriss hatten und schon früher bersten konnten als die Herstellervorgabe sagt ?

Zitat:

Wer weist dem Mechaniker denn nach, daß er eben dieses Moment überschritten hat ?

Glühkerze reißt bei 35Nm ab -> Glühkerze abgerissen -> Mechaniker hat Moment überschritten

Zitat:

Original geschrieben von loug



Zitat:

Wer weist dem Mechaniker denn nach, daß er eben dieses Moment überschritten hat ?

Glühkerze reißt bei 35Nm ab -> Glühkerze abgerissen -> Mechaniker hat Moment überschritten

Du scheinst gar nicht zu wissen wieviel 35 Nm nur sind. Da setzt du kaum an und schon ist das Ding ab ? Die halten da schon mehr aus, und das weiß jeder.

Ich sage ja, wenn du die mit dem zulässigen Anzugsmoment einschraubst, dann bekommst du sie garantiert nicht mehr damit raus, und die 35 Nm reichen auch in den seltensten Fällen. Probiere es mal aus.

Ja, natürlich hast du debei Recht, aber hier gehts um die rechtliche Sicht. Dem Gericht ist es egal ob die Kerze auch 50NM aushält oder 35NM viel zu wenig sind.

Soweit ich weiss, werden im Insignia welche von Beru/Borgwarner verbaut... das schreiben die dazu:

Beru
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