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Glühkerze abgerissen. Wer zahlt???

Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 6. März 2012 um 19:01

Hallo zusammen, hab meinen Signum V6 cdti in der Werkstatt (freie Werkstatt) zum Glühkerzenwechsel. Jetzt haben die ne Kerze abgerissen. Wer zahlt denn jetzt die zusätzlichen Kosten? Hat das schonmal jemand mitgemacht?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. März 2012 um 19:24

Ein Zitat aus der schriftlichen Begründung meines RA:

Werden die Reparaturarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt, so kommen die Regeln der Sachmängelhaftung zur Anwendung.

Die Werkstatt muss alle Mängel kostenlos beseitigen, die mit der Reparatur in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Die Reparaturarbeiten wurden nicht fachgerecht durchgeführt da: Der Mechaniker eine größere Kraft eingesetzt hat als die Glühkerze aushalten kann (Bruchmoment >35NM), ohne den Kunden auf die Folgen, bzw. Mehrkosten hinzuweisen.

Eine fachgerecht ausgeführte Tätigkeit würde wie folgt aussehen: Der Mechaniker versucht mit einem exakt eingestelltem Drehmomentschlüssel die Glühkerze zu lösen. Gelingt dies nicht, informiert man den Kunden und klärt ihn über mögliche Folgekosten auf. Somit entscheidet der Kunde.

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dann kann man der werkstatt nur anlasten nicht vor der möglichkeit des abrisses gewarnt zu haben bevor gearbeitet wurde und die mangelnde informationspolitik nach dem abriss.

Themenstarteram 9. März 2012 um 11:46

Denkst du das bringt mir was?

nein.

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

dann kann man der werkstatt nur anlasten nicht vor der möglichkeit des abrisses gewarnt zu haben bevor gearbeitet wurde und die mangelnde informationspolitik nach dem abriss.

Sehe ich auch so. Eigendlich hat ja keiner Schuld...wieso trägt sowas nicht die Versicherung der Werkstatt?!

die werkstatt hat nichts kaputtgemacht, das auto ist kaputtgegangen. bedingt durch den gebrauch. dazu zählt auch das abreissen der festkorrodierten kerzen.

Ich wünsche natürlich, daß die Sache für alle Teile glimpflich ausgeht, aber ich denke die Werksatt hat da nicht viel falsch gemacht, wenn überhaupt. Der TE hat eigentlich auch nichts falsch gemacht, aber er ist Besitzer des problematischen Bauteiles.

Sie hätten ja auch die Kerze drin lassen können, und dann ?

Der Nächste der sie rausgedreht hätte, hätte die dann auch abgerissen.

Ich finde das ist die Sache des Fahrzeughalters, auch wenn es bitter klingt.

Die Aussage " es gibt da ein Problem" heißt wohl, wir haben die Kerze noch nicht raus, wir probieren alles was möglich ist ( vielleicht hatten sie es bis dahin mit Rostlöser versucht ). Mangelnde Sorgfalt kann man wohl nicht unterstellen, da sie die andern Kerzen ja nicht zerstört haben.

Zitat:

Original geschrieben von opel-the-best

Denkst du das bringt mir was?

Versuche dich gütlich zu einigen.

Themenstarteram 9. März 2012 um 18:52

Einer gütlichen Einigung wäre ich ja nicht abgeneigt, aber die bestehen sogar noch auf die 40 € für zwei Tage Leihwagen. Keine Spur von Kulanz.

Themenstarteram 13. März 2012 um 18:49

Also, die Werkstatt muss die Mehrkosten tragen! Das macht die Werkstatt nach einem Gespräch mit meinem Anwalt jetzt auch.

die werkstatt trägt die mehrkosten die durch die abgerissene glühkerze gegenüber einer normal herausdrehbaren kerze entstanden sind?

Finde ich richtig so. Der Mechaniker hat Hand angelegt, also ist er auch verantwortlich. Er könnte ja auch ablehnen mit der Begründung, dass die Kerze abreißen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von loug

Finde ich richtig so. Der Mechaniker hat Hand angelegt, also ist er auch verantwortlich. Er könnte ja auch ablehnen mit der Begründung, dass die Kerze abreißen könnte.

Und wer dreht sie dir dann raus ?

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

Und wer dreht sie dir dann raus ?

Es geht ja nur darum ob der Mechaniker Schuld hat :D

Themenstarteram 13. März 2012 um 19:24

Ein Zitat aus der schriftlichen Begründung meines RA:

Werden die Reparaturarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt, so kommen die Regeln der Sachmängelhaftung zur Anwendung.

Die Werkstatt muss alle Mängel kostenlos beseitigen, die mit der Reparatur in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Die Reparaturarbeiten wurden nicht fachgerecht durchgeführt da: Der Mechaniker eine größere Kraft eingesetzt hat als die Glühkerze aushalten kann (Bruchmoment >35NM), ohne den Kunden auf die Folgen, bzw. Mehrkosten hinzuweisen.

Eine fachgerecht ausgeführte Tätigkeit würde wie folgt aussehen: Der Mechaniker versucht mit einem exakt eingestelltem Drehmomentschlüssel die Glühkerze zu lösen. Gelingt dies nicht, informiert man den Kunden und klärt ihn über mögliche Folgekosten auf. Somit entscheidet der Kunde.

also quasi mit dem nichtwissen der werkstatt geld verdient.:D

die kerze wär so oder so abgerissen.

wie gut das ich immer vor solchen arbeiten den kunden aufklären lasse.

aber in dienstleistungsberufen steht man eh immer mit einem bein vor gericht.

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