GLK - Dieselproblematik - Das ist der Hammer
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Am Arbeitsplatz ist der Grenzwert für Stickoxide um 23,5 x höher als an Kreuzungen in Städten.
In Stuttgart wurde ein Jahresmittel von 87 Mikrogramm je CBM Luft gemessen, 40 sind erlaubt. Gemessen wie gesagt an Kreuzungen ca. 1 Meter von der Straße entfernt. Wie lange hält man sich als Fußgänger an Kreuzungen auf?
Am Arbeitsplatz sind 950 Mikrogramm je CBM Luft der Grenzwert. Dies darf der Arbeitnehmer 8 Stunden an 5 Tagen der Woche einatmen.
Selbst wenn man das auf 24/7 hochrechnet wären das noch ca 300 Mikrogramm. Seltsames Verhältnis das da angelegt wird.
Nur Mal so als Gedanke eingeworfen.
140 Antworten
Zitat:
Es ist wirklich das Wort "Regress" gefallen ... .
Das wollte ich auf gar keinem Fall in Abrede stellen! 🙄 Entschuldigung, wenn dies so angekommen sein sollte!
Zitat:
Wir halten uns auf dem Laufenden ... .
Nichts lieber als das.🙂
Bis zur nächsten Neuigkeit!
VG
Zitat Soistdas:
Das KBA baut keine Autos.
Zitat Ende
Aber es zertifiziert sie nach Prüfung zur Zulassung.
Wer ist denn jetzt verantwortlich?
Für mich sollte diese Verdummungsmaschinerie nicht mit nen paar dämlichen politischen Erklärungen und Versprechen so einfach vom Hof kommen.
Ich fordere Sammelklagerecht gegen jeden und nicht nur Hersteller!
Ich bestehe auf meinem von "allerhöchster Stelle" zertifizierten Fahrzeug im derzeitigen Zustand.Punkt.
Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Zitat:
@spooky56 schrieb am 31. Juli 2017 um 22:02:17 Uhr:
Zitat Soistdas:
Das KBA baut keine Autos.
Zitat EndeAber es zertifiziert sie nach Prüfung zur Zulassung.
Wer ist denn jetzt verantwortlich?
Für mich sollte diese Verdummungsmaschinerie nicht mit nen paar dämlichen politischen Erklärungen und Versprechen so einfach vom Hof kommen.
Ich fordere Sammelklagerecht gegen jeden und nicht nur Hersteller!
Ich bestehe auf meinem von "allerhöchster Stelle" zertifizierten Fahrzeug im derzeitigen Zustand.Punkt.
Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Dann "bestehe" man weiter 😁
Nichts für "ungut" . Aber diese Denkweise bringt absolut nichts .
Gruß
P.S.
Nach den Wahlen kommt "das böse Erwachen bei dieser Denkweise.
Zitat:
@mannehcs schrieb am 1. August 2017 um 09:18:33 Uhr:
Zitat:
@spooky56 schrieb am 31. Juli 2017 um 22:02:17 Uhr:
Zitat Soistdas:
Das KBA baut keine Autos.
Zitat EndeAber es zertifiziert sie nach Prüfung zur Zulassung.
Wer ist denn jetzt verantwortlich?
Für mich sollte diese Verdummungsmaschinerie nicht mit nen paar dämlichen politischen Erklärungen und Versprechen so einfach vom Hof kommen.
Ich fordere Sammelklagerecht gegen jeden und nicht nur Hersteller!
Ich bestehe auf meinem von "allerhöchster Stelle" zertifizierten Fahrzeug im derzeitigen Zustand.Punkt.
Nicht mehr aber auch nicht weniger.Dann "bestehe" man weiter 😁
Nichts für "ungut" . Aber diese Denkweise bringt absolut nichts .
Gruß
P.S.
Nach den Wahlen kommt "das böse Erwachen bei dieser Denkweise.
Die Denkweise ist völlig egal.
Das böse Erwachen kommt in jedem Fall nach der Wahl !!!!!!!!!!
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Zumindest bin ich mein Problem los - heute habe ich meinen GLK 220CDI -4-matic 3/15 nach Ungarn verkauft - die haben solche Probleme nicht - und ich auch nicht mehr
Fazit: Kein Fahrzeug eines deutschen Herstellers mehr!
Tja, Osteuropa reibt sich die Hände.
Erstklassige Autos zu Spottpreisen.
Ist wohl die neue Entwicklungshilfe
Zitat:
@spooky56 schrieb am 1. August 2017 um 16:02:29 Uhr:
Tja, Osteuropa reibt sich die Hände.
Erstklassige Autos zu Spottpreisen.Ist wohl die neue Entwicklungshilfe
Die zahlen im Moment noch gut.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 1. August 2017 um 17:09:40 Uhr:
Ungarn gehört doch zur EU und die Abgasnormen gelten europaweit.
Polen auch.
Und halten sich nicht daran. Fahr mal nach Warschau, am besten im Winter.
Nur wir dämlichen Deutschen mit unserem vorauseilenden Gehorsam. Unsere Pfeifen stellen das Messgerät an der gefährdesten Stelle auf und die anderen Länder nach logischen Gesichtspunkten.
DER STAAT BRAUCHT GELD! Benziner brauchen mehr Sprit und man bekommt mehr Märchensteuer. Das Gilt auch für den erzwungenen Neukauf.
peso
Hallo @manneschs,
hier ein Auszug aus der Antwortmail meiner KfZ-Versicherung:
"Allein durch einen erhöhten Schadstoffausstoß erlischt Ihr Versicherungsschutz nicht. Schlechtere Emissionswerte stellen für sich genommen auch keine Gefahrerhöhung für Ihren Versicherungsvertrag dar.
Uns sind keine endgültigen Entscheidungen durch Behörden und Gerichte über die Betriebserlaubnis betroffener Fahrzeuge bekannt. Wir sehen daher aktuell keinen Handlungsbedarf wegen Ihres Versicherungsvertrags."
Vielleicht beruhigt dich dies ein Wenig, das wir ja Kunde bei dem selben Versicherungsunternehmen sind.
VG
Zitat:
@mannehcs schrieb am 31. Juli 2017 um 11:23:51 Uhr:
"Das Elend nimmt seinen weiteren Lauf "... .
Ich habe gehört, dass die ersten Autoversicherer sich mit an der Treibjagt auf "manipulierte" Diesel beteiligen.
Bei evtl. Schäden ( Kasko) wollen diese nicht mehr in Leistung gehen bzw. nehmen den Kunden in Regress ( nach evtl. erfolgter Zahlung) . Ausnahme ( noch ) Haftpflicht .
Das Fahrzeug ist ja manipuliert bzw. besitzt keine gültige Betriebserlaubnis . Kunden sollen bei den Versicherern nachfragen und evtl. wechseln . Ein lächerlicher Rat / Tipp 😁
( Ähnlich ein "getuntes Fahrzeug" ohne gültigen Eintrag ... )
Gruß Manfred
Manfred,
manchmal frage ich mich, was hier für ein Quatsch in die Welt gesetzt wird! Alles ohne einen einzigen Wahrheitsbeleg - einfach nur um zu verunsichern oder Fakes zu produzieren.
"ich habe gehört...der Freund eines Freundes hat gesagt..."
Vielleicht mal zwei Fakten in Kurzform:
Alle in Deutschland zugelassenen Autos haben eine Betriebserlaubnis.
Keine Versicherung der Welt kann eine Betriebserlaubnis entziehen oder ungültig machen.
Die Betriebserlaubnis gilt solange, bis sie durch rechtkräftigen Bescheid einer zuständigen Behörde/Gericht ungültig wird.
BM-350
P.S.: Danke an SternfahrerJH
Zitat:
@BM-350 schrieb am 2. August 2017 um 08:09:03 Uhr:
Zitat:
@mannehcs schrieb am 31. Juli 2017 um 11:23:51 Uhr:
"Das Elend nimmt seinen weiteren Lauf "... .
Ich habe gehört, dass die ersten Autoversicherer sich mit an der Treibjagt auf "manipulierte" Diesel beteiligen.
Bei evtl. Schäden ( Kasko) wollen diese nicht mehr in Leistung gehen bzw. nehmen den Kunden in Regress ( nach evtl. erfolgter Zahlung) . Ausnahme ( noch ) Haftpflicht .
Das Fahrzeug ist ja manipuliert bzw. besitzt keine gültige Betriebserlaubnis . Kunden sollen bei den Versicherern nachfragen und evtl. wechseln . Ein lächerlicher Rat / Tipp 😁
( Ähnlich ein "getuntes Fahrzeug" ohne gültigen Eintrag ... )
Gruß ManfredManfred,
manchmal frage ich mich, was hier für ein Quatsch in die Welt gesetzt wird! Alles ohne einen einzigen Wahrheitsbeleg - einfach nur um zu verunsichern oder Fakes zu produzieren.
"ich habe gehört...der Freund eines Freundes hat gesagt..."Vielleicht mal zwei Fakten in Kurzform:
Alle in Deutschland zugelassenen Autos haben eine Betriebserlaubnis.
Keine Versicherung der Welt kann eine Betriebserlaubnis entziehen oder ungültig machen.
Die Betriebserlaubnis gilt solange, bis sie durch rechtkräftigen Bescheid einer zuständigen Behörde/Gericht ungültig wird.BM-350
P.S.: Danke an SternfahrerJH
Zu den Fakten kommt aber hinzu, dass es ein Pflichtversicherungsgesetz gibt.
Entzieht mir die Versicherung (aus welchen Gründen auch immer) diese Haftpflichtversicherung, erlischt für das Fahrzeug die Zulassung. Keine Zulassung, keine Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr.
Zitat:
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Am Arbeitsplatz ist der Grenzwert für Stickoxide um 23,5 x höher als an Kreuzungen in Städten.
In Stuttgart wurde ein Jahresmittel von 87 Mikrogramm je CBM Luft gemessen, 40 sind erlaubt. Gemessen wie gesagt an Kreuzungen ca. 1 Meter von der Straße entfernt. Wie lange hält man sich als Fußgänger an Kreuzungen auf?
Am Arbeitsplatz sind 950 Mikrogramm je CBM Luft der Grenzwert. Dies darf der Arbeitnehmer 8 Stunden an 5 Tagen der Woche einatmen.
Selbst wenn man das auf 24/7 hochrechnet wären das noch ca 300 Mikrogramm. Seltsames Verhältnis das da angelegt wird.
Nur Mal so als Gedanke eingeworfen.
Zitat:
@mannehcs schrieb am 31. Juli 2017 um 14:05:14 Uhr:
Zitat:
Und was sind "manipulierte" Abgaswerte, welche so nicht in der BE stehen ???
Mir ahnt da wirklich noch schlimmeres.
Gruß Manfred
Die manipulation der Abgaswerte erfolgte doch nicht von seiten des Fahrzeugbesitzers, sondern von seiten der Autoindustrie!
Das betreffende Fahrzeug HAT aktuell eine GÜLTIGE Betriebserlaubnis u. solange diese Betriebserlaubnis vom KBA NICHT zurückgezogen wird, weiß ich nicht auf welcher Basis eine Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern möchte!
Versuchen können/ werden die Versicherungen das vermutlich, welches dann zu Prozessen führen wird, die der Kunden auf kosten seiner Rechtsschutzversicherung führen wird u. am Ende wird ein Gericht entscheiden, das die Versicherung ZAHLEN muss weil, das FHz. eine GÜLTIGE ABE hatte u. die Veränderung NICHT in der Verantwortung des Kunden lag!
Ausserdem, würde vermutlich die recht UNANGENEHME FRAGE aufkommen, WARUM die Versicherung als SIE (die Versicherung) Kenntnis von der Manipulation erhalten hat, NICHT sofort die Versicherung gekündigt hat, sondern bis zum EINTRETEN eines Schadensfalles damit gewartet hat!!Mir drängt sich jetzt allerdings, die frage auf, ob die obige "Geschichte" eigentlich einen etwas anderen "Hintergrund" haben könnte: Könnte es eventuell sein, das bestimmte FHz. die "extrem/ stark" von den Manipulationsvorwürfen betroffen sind u. in folge dessen aufgrund der Verunsicherung potenzieller Gebrauchtwagenkäufer nicht oder nur mit deutlichen Preisnachlässen verkauft werden KÖNTEN, eine signifikante Steigerung bei Vollkaskoschäden haben ..? Also das Auto ist nur mit extremen Verlust zuverkaufen, dann haben wir halt einen "kleinen" Unfall ..!
Sollte also bei den Versicherungen, aufgefallen sein, das bei bestimmte Fahrzeuge eine auffällige Steigerung der Unfallzahlen zu beobachten ist .., dann würde ich verstehen, das die Versicherung im Schadensfall "ersteinmal genauer hinschaut" ob vielleicht ein Versicherungsbertrug vorliegen könnte??MfG Günter