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Softwaremanipulation beim GLK VorMOPF

Mercedes GLK X204

Hallo, ich fahre einen GLK 220CDI 4 matic Bj. 12/2011. 100 000 Km ohne Probleme und möchte diesen noch lange fahren.

Ich werde zur Zeit ständig mit Werbung für eine Verbraucherhilfe 24 bombardiert, die mir suggerieren wollen, daß ich noch in 2018 mit ihrer Hilfe Klage wegen Schadsoftware einreichen muß.(Stichwort Verjährung)

Ich habe jetzt dies Forum durchgeforstet und einschlägige Nachrichten gecheckt, ohne eine klare

Antwort zu bekommen ,ob in meinem GLK eine "Schummelsoftware" verbaut wurde.

Eine klare Bekennung zur Manipulierung durch MB habe ich nirgendwo gefunden.( wie z.B. bei VW)

Gesetzt dem Fall,ich würde diese Verbraucherhilfe in Anspruch nehmen,ich wüßte gar nicht worauf zu klagen wäre?

Kann mir jemand aus unserer Gemeinde vielleicht mit juristischen Kenntnissen eine Entscheidungshilfe geben?

( Das mit der Verbraucherhilfe 24 sollte nur der Aufhänger sein,ob juristische Schritte notwendig oder sinnvoll sind -bin Rechtsschutzversichert)

Danke.

azte

Beste Antwort im Thema

@Crizz

Nun, de jure hast Du recht, DB konnte es bisher vermeiden die Verwendung von Schummelsoftware einzugestehen. Unterstüzt von Behörden deren Auflkärungsinteresse und an Öffentlichkeit leider gegen Null tendiert.

Allerdings werden bei Mercedes, so ein Auskunftsschreiben von Mercedes am mich, aktuell in der Kompaktklasse schon Softwareupdates zur Verminderung des NOx aufgespielt. Zum Zeitpunkt des Schreiben mit einer 65 % Abdeckung.

Als nächste Baureihe ist der GLC vorgesehen, diese Software ist in der Praxiserprobung.

Fakt ist, dass jeder von uns ein Fahrzeug gekauft hat, welches zum Kaufzeitpunkt den gesetzlichen Normen entsprach und eine Typzulassung von den von staatswegen dazu privilegierten Behörden haben. Diese Typzulassung gilt immer noch.

Eigentlich müsste wegen Fahrlässigkeit gegen diese Behörden geklagt werden. Und zwar immer dann, wenn bei einer Softwareupdateverweigerung die Zulassung für das KFZ entzogen werden soll. Denn das Fahrzeug entspricht ja den gesetzlichen Normen.

Beweis: Die Typ bzw. Allgemeine Zulassung durch Behörden in staatlichem Auftrag.

Wenn diese Behörden sich betrügen ließen und ihrer Prüfpflicht fahrlässig oder gar fehlerhaft nachgekommen sind muss der Käufer außen vorbleiben.

Das Fahrverbot ist ein anderer Themenkreis. Denn dort geht es nicht um Schummelsoftware oder Prüfverfahren welche absolut praxisfremd sind, sondern um die eigenständige rechtliche Entscheidung, dass Fahrzeuge mit einem bestimmten Schadstoffausstoß - unabhängig von der Rechmäßigkeit ihrer Typzulassung - bestimmte Regionen zu bestimmten Zeiten nicht mehr befahren dürfen. Das hat originär mit Schummelsoftware oder praxisferner Prüfmethoden nichts zu tun.

Das Fahrverbot stellt eindeutig, aber auch lediglich auf bestimmte E Normen ab, ohne auf deren Zuordnungsparameter einzugehen oder diese zu hinterfragen.

Es steht außer Frage, dass der Staat, unser Verkehrsminister a.D., seine Behörden jämmerlich versagt haben und sich von der"Wirtschaft" am Nasenring durch die Manege führen lassen. Der dafür verantwortliche Minister sein Versagen zu Lasten der Käufer korrigieren wollte und jetzt, losgelöst von seinem Amt, sich eines anderen Themas befleißigt und auch eines anderen Dompteurs für seinen Manegenauftritt am Nasenring bedient.

Die Neue lässt zumindest verbal hoffen.

quadrigarius

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Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre, somit würde die Verjährung erst 12/2021 eintreten - du hast diesbezüglich keine Eile. Außerdem kommt da noch hinzu, das eine Verjährung nur dann erfolgreich verhindert werden kann und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, wenn du den Wagen neu gekauft hattest. Als Zweit- oder Drittbesitzer wird man damit nicht weit kommen, da sind zu viele andere Fallstricke drin mit denen man sich aus der Affäre ziehen könnte.

Aber wie gesagt : die 10-Jahres-Frist sollte es dir ermöglichen, dem ganzen noch eine zeitlang entspannt zuzusehen. Vielleicht ist bis dahin auch das Rechtsmittel der Sammelklage zugelassen, da wird aktuell dran gearbeitet wie man den Medien entnehmen konnte, dann muß nicht mehr jeder einzeln Klagen und die Rechtsvertretungen gehen was die Kosten betrifft dann auch direkt an die Beklagten und nicht an die Einzelkläger. Denn in wiefern eine RS dir für eine Klage gegen einen Konzern die Kostendeckung zusagt, kann sehr vom Umfang abhängen - gerade Vertragsrecht ist meist ausgeschlossen, die wenigsten lassen das mitversichern. Und hier wäre es eine nachträgliche Anfechtung des Kaufvertrages, und damit ggf. nicht durch die RS abgedeckt.

Übrigens : ich bin KEIN Jurist, aber das Thema hat mich das letzte Jahr sehr beschäftigt und ich habe mich u.a. auch über ein paar Dinge mit Anwälten unterhalten, wobei ich aber betonen möchte das meine obigen Zeilen keinen Anspruch auf rechtsverbindlichkeit haben.

Edit / Nachtrag :

Bei der ganzen Sache mit "Schummelsoftware" ging es primär darum, das es Fahrzeuge gibt, bei denen per Software die Abgasreinigung auf dem Prüfstand anders arbeitete als im Realbetrieb. Diese Software mußt du natürlich erst einmal nachweisen, und bislang ist mir auch nicht bekannt, das bei MB eine solche Software je im Einsatz gewesen wäre.

Das ein Fahrzeug im Realbetrieb zudem andere Schadstoffwerte produziert als auf einem Rollenprüfstand unter simulierten Fahrbedingungen, ohne realen wechselnden Rollwiderstand, Fahrtwind, Steigung und Gefälle, Wetterbedingungen die zusätzliche Verbraucher erfordern (Licht, Scheibenwischer, Heckscheibenheizung....) ist eine ganz andere Sache. Deshalb wird diskutiert, zukünftig auf Messungen im Realbetrieb überzugehen, anstatt nur über die OBD-Schnittstelle die Werte auszulesen.

@Crizz

Nun, de jure hast Du recht, DB konnte es bisher vermeiden die Verwendung von Schummelsoftware einzugestehen. Unterstüzt von Behörden deren Auflkärungsinteresse und an Öffentlichkeit leider gegen Null tendiert.

Allerdings werden bei Mercedes, so ein Auskunftsschreiben von Mercedes am mich, aktuell in der Kompaktklasse schon Softwareupdates zur Verminderung des NOx aufgespielt. Zum Zeitpunkt des Schreiben mit einer 65 % Abdeckung.

Als nächste Baureihe ist der GLC vorgesehen, diese Software ist in der Praxiserprobung.

Fakt ist, dass jeder von uns ein Fahrzeug gekauft hat, welches zum Kaufzeitpunkt den gesetzlichen Normen entsprach und eine Typzulassung von den von staatswegen dazu privilegierten Behörden haben. Diese Typzulassung gilt immer noch.

Eigentlich müsste wegen Fahrlässigkeit gegen diese Behörden geklagt werden. Und zwar immer dann, wenn bei einer Softwareupdateverweigerung die Zulassung für das KFZ entzogen werden soll. Denn das Fahrzeug entspricht ja den gesetzlichen Normen.

Beweis: Die Typ bzw. Allgemeine Zulassung durch Behörden in staatlichem Auftrag.

Wenn diese Behörden sich betrügen ließen und ihrer Prüfpflicht fahrlässig oder gar fehlerhaft nachgekommen sind muss der Käufer außen vorbleiben.

Das Fahrverbot ist ein anderer Themenkreis. Denn dort geht es nicht um Schummelsoftware oder Prüfverfahren welche absolut praxisfremd sind, sondern um die eigenständige rechtliche Entscheidung, dass Fahrzeuge mit einem bestimmten Schadstoffausstoß - unabhängig von der Rechmäßigkeit ihrer Typzulassung - bestimmte Regionen zu bestimmten Zeiten nicht mehr befahren dürfen. Das hat originär mit Schummelsoftware oder praxisferner Prüfmethoden nichts zu tun.

Das Fahrverbot stellt eindeutig, aber auch lediglich auf bestimmte E Normen ab, ohne auf deren Zuordnungsparameter einzugehen oder diese zu hinterfragen.

Es steht außer Frage, dass der Staat, unser Verkehrsminister a.D., seine Behörden jämmerlich versagt haben und sich von der"Wirtschaft" am Nasenring durch die Manege führen lassen. Der dafür verantwortliche Minister sein Versagen zu Lasten der Käufer korrigieren wollte und jetzt, losgelöst von seinem Amt, sich eines anderen Themas befleißigt und auch eines anderen Dompteurs für seinen Manegenauftritt am Nasenring bedient.

Die Neue lässt zumindest verbal hoffen.

quadrigarius

Ich glaube, die Sache verhält sich etwas anders als bei den EA189 von VW.

Dort wurde eine Software eingesetzt, die erkennt, dass sie auf dem Prüfstand ist und dann anders regelt.

Bei Mercedes ist es ja so, dass für eine saubere Abgasregelung gewisse Rahmenbedingungen, allen voran wohl die Umfeldtemperatur passen muss. Dass diese bei Prüfstandsbedingungen gegeben sind und im Alltagsbetrieb nicht so oft ist erst mal keine vorsätzliche Manipulation. Unschön ist es dennoch.

Ciao, Ralf

wie SeriousD schon ausgeführt hat, nachfolgend die Stellungnahme von DB auf meine entsprechende Anfrage

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Unser Zeichen CS-1-11904537609

Ihr Ansprechpartner Patrick Fiedler

Telefon 00800 9 777 7777

Telefax 069 95307-255

E-Mail cs.deu@cac.mercedes-benz.com

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13 Juli 2017. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute antworten können.

Ihre Anfrage bezüglich denn Vorwürfen der Manipulation vom Abgaswerte habe ich gerne aufgegriffen.

Unsere Fahrzeuge sind nach den geltenden Vorschriften zertifizert und zugelassen. Das Kraftfahrtbundesamt wie auch das Bundesverkehrsministerium haben im Rahmen ihrer Messungen bei unseren Fahrzeugen keinen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften festgestellt und dies auch schriftlich mitgeteilt.

Die Abgasnachbehandlung kann in die Abgasrückführung und ggf. andere emissionsreduzierende Maßnahmen unterteilt werden. Die Abgasnachbehandlung ist auf den realen Fahrbetrieb zur Reduzierung der Emissionen abgestimmt und muss die Funktionssicherheit unter allen Betriebsbedingungen über die gesamte Fahrzeuglaufzeit gewährleisten. Dabei spielen neben der Außentemperatur weitere Faktoren wie beispielsweise Motordrehzahl und –last eine Rolle.

Generell lässt sich sagen, dass die Abgasrückführung (AGR) eine emissionsreduzierende Maßnahme ist, die abhängig von der Motorkonstruktion mit der Maßgabe eines sicheren Motorbetriebs betrieben wird. In Richtung niedrigerer Temperaturen reduziert sich die Abgasrückführung sukzessive, die Abgasnachbehandlung bleibt aber bis hin zu zweistelligen Minusgraden aktiv. Gleichermaßen ist für die Funktionsfähigkeit von SCR-Systemen in erster Linie die Abgastemperatur relevant. Die Außentemperatur ist dabei nur einer von vielen Faktoren. Bei der Entwicklung der neuen Dieselmotoren-Generation konnte der Betriebsbereich der Abgasnachbehandlung deutlich erweitert werden. Durch den Einsatz neuer Technologien sowie einer neuen Motorarchitektur und neuem stabileren Brennverfahren arbeitet das System mit einem hohen Wirkungsgrad bei Umgebungstemperaturen bis in den zweistelligen Minusbereich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter unserer Servicenummer 00800 9 777 7777 werktags zwischen 7:30 Uhr und 19:00 Uhr zur Verfügung.

Um Ihnen auch zukünftig schnellstmöglich behilflich sein zu können, bitten wir Sie, uns die Nutzung Ihrer Kontaktdaten unter folgendem Link zu bestätigen: https://www.mbcac.net/.../CustomerServicesOptIN.aspx?...

Weiterhin laden wir Sie ein, Ihre Erfahrungen mit uns in einer Umfrage festzuhalten. Damit helfen Sie uns, besten Service für unsere Kunden zu bieten: www.dccac.net/qm/dedecsw (Referenznummer: 1-11904537609)

Freundliche Grüße nach Bad Schwalbach

Patrick Fiedler

Kundenbetreuung Deutschland

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 7.30-19.00 Uhr unter folgenden Rufnummern:

00800 9 777 7777 (international kostenfreie Rufnummer aus dem Festnetz)

069 95307-399 (nationaler Ferntarif)

Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht N.V. Gelissendomein 5, 6229 GK Maastricht , Netherlands. Register No.: K.v.K. Limburg 33014909

Wenn diese E-Mail nicht für Sie bestimmt ist, bitten wir Sie, uns umgehend über den irrtümlichen Empfang zu informieren und diese E-Mail zu löschen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

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