GLE 300D - "Neuwagen" gekauft was bereits angemeldet wurde...!

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag, und ich würde mich sehr über eure ehrliche Meinung freuen.

Anfang Mai 2024 habe ich über mein Gewerbe einen GLE 300D finanziert. Das Auto wurde mir als Neuwagen verkauft, und dies ist auch im Vertrag eindeutig festgehalten. Nach 3,5 Wochen sollte ich das Fahrzeug endlich abholen, doch leider kam es nicht dazu. Heute erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass es sich doch nicht um einen Neuwagen handelt, da es bereits einen Vorbesitzer gab.

Das Fahrzeug wurde bereits im November 2023 einmal angemeldet und wieder abgemeldet, da der damalige Käufer den Wagen nicht mehr abgeholt hat – so wurde es mir zumindest erzählt. Das Mercedes-Autohaus behauptet, von dieser Tatsache nichts gewusst zu haben und hat dies erst bei der erneuten Anmeldung herausgefunden.

Mir wurde ein kleiner Nachlass angeboten, aber ich wollte eine Nacht darüber schlafen. Ich bin mir natürlich sicher, dass ich bei einem Neuwagenpreis von 107.000 € nicht als zweiter Halter auftreten möchte, auch wenn das Fahrzeug eigentlich neu ist und nur 20 km auf dem Tacho hat.

Wie seht ihr das Ganze? Glaubt ihr dem Autohaus, dass sie davon nichts wussten? Denkt ihr, ich kann den Vertrag ohne Probleme widerrufen? Ich bin mir sicher, dass dies aufgrund eines Vertragsbruchs möglich sein sollte und das Autohaus da keine Probleme machen würde.

Mal angenommen ich würde das den Nachlass annehmen und der 2te Halter sein, wäre der Wert Verlust in dem Moment extrem?

Liebe Grüße

70 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Mai 2024 um 09:57:44 Uhr:


Man kauft sich ein Fahrzeug für einen 6-stelligen Betrag und kann sich keinen Anwalt leisten?

Finanzierung ist nicht gleich kaufen, jeder 18 Jährige mit 1500 netto im Monat kann sich ein 100k Fahrzeug finanzieren. Bitte nicht verwechseln

Trotzdem braucht man keinen Anwalt, wenn man den Kaufvertrag rückabwickeln will oder X% Nachlass haben will und das Autohaus da mitspielt.

Sehe ich genauso

Geht ja auch um Verhandlungen

Der Fragesteller will ja den eigentlich trotzdem haben
(Wenn ich das richtig verstanden habe...)

Zitat:

@Smartroady schrieb am 28. Mai 2024 um 10:13:06 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 28. Mai 2024 um 09:57:44 Uhr:


Man kauft sich ein Fahrzeug für einen 6-stelligen Betrag und kann sich keinen Anwalt leisten?

Finanzierung ist nicht gleich kaufen, jeder 18 Jährige mit 1500 netto im Monat kann sich ein 100k Fahrzeug finanzieren. Bitte nicht verwechseln

Was ändert das am Sachverhalt außer das er dann eventuell noch bei Mama und Papa wohnt? Gewerbe hat er trotzdem und sollte deswegen schon einen Anwalt seines Vertrauens an seiner Seite haben.

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Zitat:

@Smartroady schrieb am 28. Mai 2024 um 10:13:06 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 28. Mai 2024 um 09:57:44 Uhr:


Man kauft sich ein Fahrzeug für einen 6-stelligen Betrag und kann sich keinen Anwalt leisten?

Finanzierung ist nicht gleich kaufen, jeder 18 Jährige mit 1500 netto im Monat kann sich ein 100k Fahrzeug finanzieren. Bitte nicht verwechseln

Oha, wo hast Du den (sorry) Quatsch her? Dieser 18 jährige könnte gerade mal 90€ mtl ausgeben (denn so viel liegt er über der Pfändungsfreigrenze) - dafür bekommt er sicher kein 100k€ Auto.

Zitat:

@Icewall schrieb am 28. Mai 2024 um 09:51:37 Uhr:



entweder hackt ihr auf dem Rabatt rumm

oder

Ihr macht das Auto zu einem Wrack, bevor es eines ist, mit dem Gerede über Garantie & Gewährleitung

Kann ja jeder für sich entscheiden. Wenn Du es nicht schlimm findest, dass das Fahrzeug mit 1 Vorbesitzer und 1/2 Jahr schon laufender Garantie als "neu" verkauft wird, und wenn Du dann wenn es heraus kommt mit dem Betrag von 5k€ zufrieden wärest und dich freutest - Dein Ding. ich würde weder mit diesem AH noch Geschäfte machen wollen, noch wäre der Nachlass für mich ausreichend dass ich den Wagen abnähme.

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Mai 2024 um 10:54:20 Uhr:


Gewerbe hat er trotzdem und sollte deswegen schon einen Anwalt seines Vertrauens an seiner Seite haben.

Einen Gewerbeschein hole ich dir für 5€ bei meiner Gemeinde innerhalb der nächsten Stunde.

Daß ich ein Gewerbe habe besagt rein gar nichts.

Zitat:

Oha, wo hast Du den (sorry) Quatsch her? Dieser 18 jährige könnte gerade mal 90€ mtl ausgeben (denn so viel liegt er über der Pfändungsfreigrenze) - dafür bekommt er sicher kein 100k€ Auto.

Da ich in der Branche tätig bin. Wenn die Eltern oder jemand bürgt, dann ist uns das komplett egal, wie liquide der "Käufer" ist, warum der Wagen wird genommen.

Zitat:

@Smartroady schrieb am 28. Mai 2024 um 11:14:20 Uhr:



Zitat:

Oha, wo hast Du den (sorry) Quatsch her? Dieser 18 jährige könnte gerade mal 90€ mtl ausgeben (denn so viel liegt er über der Pfändungsfreigrenze) - dafür bekommt er sicher kein 100k€ Auto.

Da ich in der Branche tätig bin. Wenn die Eltern oder jemand bürgt, dann ist uns das komplett egal, wie liquide der "Käufer" ist, warum der Wagen wird genommen.

Dafür drückst Du Dich aber unklar aus. Du hast nicht geschrieben "wenn jemand mit Kohle in der Tasche alle Verpflichtungen übernimmt" - Du hast geschrieben JEDER. Und das ist schlicht falsch! Denn es kann nur "jeder" mit solventem Bürgen

Zitat:

@Smartroady schrieb am 28. Mai 2024 um 10:13:06 Uhr:



Finanzierung ist nicht gleich kaufen, jeder 18 Jährige mit 1500 netto im Monat kann sich ein 100k Fahrzeug finanzieren.

Wenn jemand selbst auf eigene Rechnung ein 100k€ Auto finanzieren oder leasen will, benötigt er/sie/es auch dann ein gewisses Einkommen. Und das liegt deutlich höher als 1500 netto.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 28. Mai 2024 um 10:58:10 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 28. Mai 2024 um 10:54:20 Uhr:


Gewerbe hat er trotzdem und sollte deswegen schon einen Anwalt seines Vertrauens an seiner Seite haben.

Einen Gewerbeschein hole ich dir für 5€ bei meiner Gemeinde innerhalb der nächsten Stunde.
Daß ich ein Gewerbe habe besagt rein gar nichts.

Der Preis für einen Gewerbeschein sagt nichts über die Fachkenntnis und die Qualität desjenigen aus, der diesen beantragt hat. Wer sich professionell aufstellen will handelt entsprechend. Aber wir sind hier nun absolut offtopic.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 28. Mai 2024 um 10:58:10 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 28. Mai 2024 um 10:54:20 Uhr:


Gewerbe hat er trotzdem und sollte deswegen schon einen Anwalt seines Vertrauens an seiner Seite haben.

Einen Gewerbeschein hole ich dir für 5€ bei meiner Gemeinde innerhalb der nächsten Stunde.
Daß ich ein Gewerbe habe besagt rein gar nichts.

Echt?

Hier sind 20 fällig

Hier 30 Euro!

Jetzt seid ihr aber total vom Thema abgekommen.

Sind der vereinbarte Kaufpreis denn der Listenpreis oder bereits ein reduzierter Preis wo dann noch mal 5% in top kommen?

10 bis 15% plus 5% On top wären eigentlich ok.

Hängt natürlich auch davon ab wie lange das Fahrzeug gehalten werden soll.

Wieviel Rabatt rückt Benz bei einem Neuwagen ohne vorherige Zulassung raus? Höchstens 1%. Tageszulassungen senken den Preis. Beim TE wurde die Zulassung vor einem halben Jahr "zufällig" vergessen und er erst nach Vertragsschluss informiert. Der Erstkäufer hat für seinen geplatzten Vertrag 10% des Kaufpreises zahlen dürfen, weil das in den AGB so festgelegt ist. Der Händler will hier zu 105,x % BLP Geschäft machen, wobei er mit den 5k Nachlass von den rechnerischen 110% auf den schlauen Menschen wartet, der jeden Tag irgendwo aufsteht. Wer das toll finden will, der darf das natürlich. Der TE fühlt sich übervorteilt und damit liegt er auch richtig.

Frei konfigurierte Neuwagen werden annähernd zum Listenpreis verkauft, Lagerfahrzeuge allerdings nicht.

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