GLE 300D - "Neuwagen" gekauft was bereits angemeldet wurde...!
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, und ich würde mich sehr über eure ehrliche Meinung freuen.
Anfang Mai 2024 habe ich über mein Gewerbe einen GLE 300D finanziert. Das Auto wurde mir als Neuwagen verkauft, und dies ist auch im Vertrag eindeutig festgehalten. Nach 3,5 Wochen sollte ich das Fahrzeug endlich abholen, doch leider kam es nicht dazu. Heute erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass es sich doch nicht um einen Neuwagen handelt, da es bereits einen Vorbesitzer gab.
Das Fahrzeug wurde bereits im November 2023 einmal angemeldet und wieder abgemeldet, da der damalige Käufer den Wagen nicht mehr abgeholt hat – so wurde es mir zumindest erzählt. Das Mercedes-Autohaus behauptet, von dieser Tatsache nichts gewusst zu haben und hat dies erst bei der erneuten Anmeldung herausgefunden.
Mir wurde ein kleiner Nachlass angeboten, aber ich wollte eine Nacht darüber schlafen. Ich bin mir natürlich sicher, dass ich bei einem Neuwagenpreis von 107.000 € nicht als zweiter Halter auftreten möchte, auch wenn das Fahrzeug eigentlich neu ist und nur 20 km auf dem Tacho hat.
Wie seht ihr das Ganze? Glaubt ihr dem Autohaus, dass sie davon nichts wussten? Denkt ihr, ich kann den Vertrag ohne Probleme widerrufen? Ich bin mir sicher, dass dies aufgrund eines Vertragsbruchs möglich sein sollte und das Autohaus da keine Probleme machen würde.
Mal angenommen ich würde das den Nachlass annehmen und der 2te Halter sein, wäre der Wert Verlust in dem Moment extrem?
Liebe Grüße
70 Antworten
Zitat:
@kamel99 schrieb am 27. Mai 2024 um 17:14:05 Uhr:
Wie seht ihr das Ganze? Glaubt ihr dem Autohaus, dass sie davon nichts wussten?
Nein natürlich nicht.
Die wissen ganz genau was sie da haben und was nicht.
Das wird eine Tageszulassung gewesen sein, um Zahlen zu schafen. Und auch wenn dort nicht das AH als Halter drin steht sonder Person XY , muss die Story mit dem Käufer, der den Hobel nicht abgeholt hat, nicht stimmen.
Hier lassen AH auch gern mal Fzg.auf Kumpels des GF zu oder das "Einzelunternehmen" der Gattin, um für den Hersteller Zahlen zu erreichen und die Rabatte wegen zu geringer Abnahme nicht los zu werden.
Dem tatsächlich ersten Käufer wird das dan gerne als Neuwagen angedreht und am liebsten noch mit Finanzierung, damit der Käufer nicht sieht, dass es schon einen Haltereintrag gibt.
Im Internet steht folgendes: Fahrzeuge mit Tageszulassung gelten trotzdem als Neuwagen, wenn: das jeweilige Modell noch in der exakten Ausführung produziert wird. das Fahrzeug keine Mängel aufweist, die durch die Standzeit verursacht wurden. der Zeitraum zwischen der Produktion und dem Verkauf nicht größer als 12 Monate ist.
Denkt ihr, dass das Autohaus mir trotzdem ein "Neuwagen" verkauft hat und somit den Vertrag eingehalten hat? Ich werde morgen nochmal mit ihnen telefonieren und die Finanzierung stornieren. Ich habe jedoch kurz Bedenken, dass sie etwas sagen könnten wie: "Es ist doch ein Neufahrzeug, deine Widerrufsfrist ist abgelaufen..." - Mir wurde auf jeden fall gesagt, ich es sei ein Neuwagen und ich wäre der erste Halter. Vielleicht mache ich mir aber auch einfach zu viele Gedanken.
Nein natürlich nicht.
Die wissen ganz genau was sie da haben und was nicht.
Das wird eine Tageszulassung gewesen sein, um Zahlen zu schafen. Und auch wenn dort nicht das AH als Halter drin steht sonder Person XY , muss die Story mit dem Käufer, der den Hobel nicht abgeholt hat, nicht stimmen.
Hier lassen AH auch gern mal Fzg.auf Kumpels des GF zu oder das "Einzelunternehmen" der Gattin, um für den Hersteller Zahlen zu erreichen und die Rabatte wegen zu geringer Abnahme nicht los zu werden.
Dem tatsächlich ersten Käufer wird das dan gerne als Neuwagen angedreht und am liebsten noch mit Finanzierung, damit der Käufer nicht sieht, dass es schon einen Haltereintrag gibt.
Wenn das Auto bereits einen Halter hatte, muß das auch so im Vertrag stehen.
Eine Tageszulassung wird vom Händler auch als Tageszulassung verkauft, mit entsprechendem Rabatt.
Es handelt sich hier aber nicht um eine Tageszulassung, da das Auto ja bereits auf den vorherigen Käufer zugelassen wurde und nicht auf das Autohaus. Das ist nicht das, was man unter Tageszulassung versteht.
Zitat:
@kamel99 schrieb am 27. Mai 2024 um 17:14:05 Uhr:
Das Fahrzeug wurde bereits im November 2023 einmal angemeldet und wieder abgemeldet, da der damalige Käufer den Wagen nicht mehr abgeholt hat – so wurde es mir zumindest erzählt. Das Mercedes-Autohaus behauptet, von dieser Tatsache nichts gewusst zu haben und hat dies erst bei der erneuten Anmeldung herausgefunden.
Mir wurde ein kleiner Nachlass angeboten, aber ich wollte eine Nacht darüber schlafen.
Wie seht ihr das Ganze? Glaubt ihr dem Autohaus, dass sie davon nichts wussten?
Nein, ich glaube das dem AH nicht! Und abgesehen davon dass ich den Nachlass als zu gering empfinde - weil ich dem AH nicht glaube, würde ich vom Verkauf zurück treten.
Was für Möglichkeiten gibt es denn? Die wussten nicht, was sie verkaufen - weil es keinen interessiert hat. Warum auch, bei einem 100k+ Auto? Mit einem Laden von solchem Desinteresse will ich keine Geschäftsbeziehung. Und das würde ich auch so kommunizieren. Ich wollte weder dieses Auto noch ein anderes von diesem Laden.
Aber das bestätigt das, was wir vor Jahren schon mit MB erlebt haben: ignorant und selbstgefällig ohne Ende.
Im Netz ist man der Meinung: „Rabatte für Neuwagen mit Tageszulassung liegen zwischen den üblichen zehn bis 25 Prozent“. Nur erfüllt das für mich nicht mehr die Tageszulassung. Sondern das ist ein Rückläufer.
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Geht ja weniger um dem Wertverlust wegen Fahrzeughalter sondern eher ob die Hersteller Garantie schon läuft von der kurzen Zulassung.
Wenn du vom Gelände fährst, ist die Kiste sowieso schon 30% weniger wert.
Und theoretisch ist durch die Zulassung letztes Jahr der Wagen schon einmal vom Hof gefahren, wo ist der Wertverlust beim Angebot des AH eingepreist.
Und die Herstellergarantie hat auch mit EZ angefangen zu laufen.
Dafür sind die 5k Rabatt lächerlich
Wenn der TE zurücktritt, hat das Autohaus einen "Neuwagen" mit zwei Haltereinträgen auf dem Hof stehen.
Zitat:
@Smartroady schrieb am 27. Mai 2024 um 23:24:23 Uhr:
Geht ja weniger um dem Wertverlust wegen Fahrzeughalter sondern eher ob die Hersteller Garantie schon läuft von der kurzen Zulassung.
Garantie läuft ab EZ
Kann der zusätzliche Halter oder das 1/2 Jahr "Vorlauf" Ärger mit der Hersteller Anschlussgarantie erzeugen? Wenn ja sollte der Händler auch dazu vor Übergabe eine gute Lösung anbieten.
Was auch zu Bedenken ist
Erstzulassung ist 2023, nicht 2024.
Wenn Du damit einen Totalschaden hast oder Diebstahl ist die Summe erheblich geringer, ebenso bei einem späteren Verkauf
Und auch wenn es derzeit genauso wie ein Neuwagen aussieht... aber der Wert ist erheblich geringer....
Das Baudatum kann man übrigens aus der VIN herauslesen
Mir wären die 5k auch zu wenig. Ein vergleichbares Fahrzeug mit Tageszulassung würde ich mit mindestens 15% Rabatt kaufen wollen. Es kommt aber ein bisschen darauf an, wie gut Du schon den ursprünglichen Kaufpreis verhandelt hast. Bei absolut 25% vom Listenpreis dürfte Ende sein.
3 Seiten
entweder hackt ihr auf dem Rabatt rumm
oder
Ihr macht das Auto zu einem Wrack, bevor es eines ist, mit dem Gerede über Garantie & Gewährleitung
Gragen an den TE : WILLST du das Auto?
Man KAUFT nicht, man FINANZIERT. Das ist shcon ein Unterschied.
Aber was soll ein Anwalt denn da jetzt ausrichten? Erstmal darüber klarwerden, was man überhaupt will (Rabatt oder Rückabwicklung Kaufvertrag?). Dann mit dem Autohaus reden. Wird man sich nicht einig und die wollen den Vertrag nicht rückabwickeln, kann man imme rnoch zum Anwalt gehen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 28. Mai 2024 um 10:05:40 Uhr:
Man KAUFT nicht, man FINANZIERT. Das ist shcon ein Unterschied.Aber was soll ein Anwalt denn da jetzt ausrichten? Erstmal darüber klarwerden, was man überhaupt will (Rabatt oder Rückabwicklung Kaufvertrag?). Dann mit dem Autohaus reden. Wird man sich nicht einig und die wollen den Vertrag nicht rückabwickeln, kann man imme rnoch zum Anwalt gehen.
Er kann definitiv mehr ausrichten da ihm Kaufvertrag, Schriftverkehr und weitere Unterlagen vorliegen.
Weiterhin kennt ein Anwalt die Rechtslage und eventuelle gerichtliche Entscheidungen die angewandt werden können.
Hier hingegen, kann es, unter der Prämisse das ein Rechtsberatung nicht erlaubt ist, zu Meinungsäußerungen führen die letztlich, wegen fehlender bzw. einseitiger Informationen, den TE in die falsche Richtung lenkt.