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Auto gekauft ohne Vertrag ohne Quittung

Themenstarteram 1. September 2009 um 14:54

Hi Leute,

Freunde von mir haben bei einem Händler ein Auto gekauft.

Anzahlung haben sie geleistet, und dafür eine Quittung erhalten.

Fahrzeug wurde 2 Tage später durch einen Mitarbeiter (?) des Händlers im Wohnort meiner Freunde übergeben.

Meine Freunde haben weder einen Kaufvertrag noch eine Quittung über die in Bar bezahlte Restsumme erhalten.

Das Fahrzeug haben sie bereits auf ihren Namen zugelassen.

Wie ist jetzt die rechtliche Seite, wenn ein Mangel auftritt?

Vielen Dank im voraus.

 

Beste Antwort im Thema

Ich habe darauf keine Antwort, kann aber immer wieder nur den Kopf schütteln, wie blauäugig manche Zeitgenossen durchs Leben stolpern.

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Ich habe darauf keine Antwort, kann aber immer wieder nur den Kopf schütteln, wie blauäugig manche Zeitgenossen durchs Leben stolpern.

am 1. September 2009 um 15:03

Blauæugig abgewickelt sag ich mal.

Aber an Hand der Quittung von der Anzahlung sowie das Zulassungsdatum læsst sich das Kaufdatum gut Nachweisen so das es keine Probleme mit der Garantie gibt

 

gruss

am 1. September 2009 um 15:06

Was heißt "nicht bekommen" Wurde das nur vergessen, oder war der Bruder nicht dazu bereit.

Themenstarteram 1. September 2009 um 15:14

Tja,

ich war auch sprachlos, will aber die Sache etwas entschärfen, wenn möglich.

Der Überbringer des Fahrzeugs sollte lt. Händler einen Vertrag mitbringen, was er aber nicht tat.

Und eine Quittung hat mein Bekannter in Vorfreude auf das neue "Spielzeug" nicht geschrieben, und auch nicht daran gedacht eine zu verlangen.

Man kann nun darüber diskutieren, wie blauäugig die Sache abgewickelt wurde. Aber das möchte ich nicht.

Meine Frage lautete ja: was ist bei Mängeln? Haben meine Freunde irgendetwas in der Hand?

Kann der Verkäufer sich so einfach aus der Affäre ziehen?

Noch ist kein Mangel aufgetreten, und ich hoffe auch, dass das so bleibt.

was steht auf der Quittung für die Anzahlung?

Wenn da kein eindeutiger Hinweis auf das Fahrzeug existiert, wird es schwierig, sofern der Verkäufer den Verkauf leugnet.

Wie wäre es, wenn man einfach nochmal zum Händler geht und um einen Vertrag bittet? Wenn es ein seriöser Händler ist, wird er da wohl nichts dagegen haben. Und wenn es so vorgesehen war, müsste er ja sogar den Vertrag irgendwo rumliegen haben.

Wie handhabt den der Händler das dann mit der Steuer/Finanzamt - Einkauf/Verkauf ????

Ganz genau... Erst versuchen, das "Problem" auf dem normalen Weg zu lösen, danach evtl. Frage stellen. ;)

Ein Anruf oder Besuch beim Händler und schon sollte alles paletti sein...

am 1. September 2009 um 15:19

@Fordscene-bb

Black is easy:D

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb

Wie handhabt den der Händler das dann mit der Steuer/Finanzamt - Einkauf/Verkauf ????

Eine prima Gelegenheit, ein paar Euro nebenbei zu verdienen. In der heutigen Zeit greifen leider immer mehr Selbständige zu diesem Mittel.

Uns wurde auch mal ein Tigra angeboten, der verdächtig günstig war. Der Händler hat mindestens 20x betont, daß es angeblich einem Bekannten gehört und er das im Auftrag ohne jegliche Händler-Gewährleistung verkauft. Außerdem geht nur Barzahlung. War ein neuer Tigra mit 60 km auf dem Tacho.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt....

Steuerhinterziehung - naja warum nicht auch ein kleiner Autohändler !!

Themenstarteram 1. September 2009 um 15:29

Habe ich alles schon angeregt.

Verkäufer um Quittung und Vertrag bitten. Ganz einfach.

Bin selbst gespannt, wie die Sache weitergeht.

Danke für die Meinungen.

 

 

Ein Vetrag kommt entweder durch antrag und annahme oder antrag und konkludentes handeln zu stande. Ein Quittungspflicht besteht m.E. nicht. Da das Auto übergeben wurde ist das m.E. konkludentes Handeln.

Fertig

Dies ist keine Rechtsberatung oder ähnliches!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Ein Vetrag kommt entweder durch antrag und annahme oder antrag und konkludentes handeln zu stande. Ein Quittungspflicht besteht m.E. nicht. Da das Auto übergeben wurde ist das m.E. konkludentes Handeln.

Fertig

Dies ist keine Rechtsberatung oder ähnliches!

Gruß

Dem Grunde und dem BGB nach hast Du natürlich völlig Recht. Trotzdem führt ein nicht vorhandener Vertrag in Schriftform garantiert zu massiven Problemen, wenn es um irgendwelche Ansprüche an die Gegenseite geht.

Für die Theorie stimmt das, was im BGB steht, leider hilft das für die Praxis nicht weiter. Ich sehe aber überhaupt kein Problem, einfach nochmal an den Verkäufer heranzutreten und um den Vertrag zu bitten. Ich wüsste nicht, was er dagegen haben könnte.

am 2. September 2009 um 10:29

immer diese "Freunde-", "Kumpel-", "Kollegenfragen" ;)

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