GLE 300D - "Neuwagen" gekauft was bereits angemeldet wurde...!
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, und ich würde mich sehr über eure ehrliche Meinung freuen.
Anfang Mai 2024 habe ich über mein Gewerbe einen GLE 300D finanziert. Das Auto wurde mir als Neuwagen verkauft, und dies ist auch im Vertrag eindeutig festgehalten. Nach 3,5 Wochen sollte ich das Fahrzeug endlich abholen, doch leider kam es nicht dazu. Heute erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass es sich doch nicht um einen Neuwagen handelt, da es bereits einen Vorbesitzer gab.
Das Fahrzeug wurde bereits im November 2023 einmal angemeldet und wieder abgemeldet, da der damalige Käufer den Wagen nicht mehr abgeholt hat – so wurde es mir zumindest erzählt. Das Mercedes-Autohaus behauptet, von dieser Tatsache nichts gewusst zu haben und hat dies erst bei der erneuten Anmeldung herausgefunden.
Mir wurde ein kleiner Nachlass angeboten, aber ich wollte eine Nacht darüber schlafen. Ich bin mir natürlich sicher, dass ich bei einem Neuwagenpreis von 107.000 € nicht als zweiter Halter auftreten möchte, auch wenn das Fahrzeug eigentlich neu ist und nur 20 km auf dem Tacho hat.
Wie seht ihr das Ganze? Glaubt ihr dem Autohaus, dass sie davon nichts wussten? Denkt ihr, ich kann den Vertrag ohne Probleme widerrufen? Ich bin mir sicher, dass dies aufgrund eines Vertragsbruchs möglich sein sollte und das Autohaus da keine Probleme machen würde.
Mal angenommen ich würde das den Nachlass annehmen und der 2te Halter sein, wäre der Wert Verlust in dem Moment extrem?
Liebe Grüße
70 Antworten
Das hängt in erster Linie davon ab, ob das wie meistens eine Werksniederlassung ist oder einer der seltenen Händler. Die Werksniederlassung kommt dir insofern entgegen, als dass sie dir bei guter Führung ein anderes Fahrzeug zum vollen Listenpreis mit Nebenkosten irgendwann liefern. Beim selbständigen Mercedeshändler wirst du eher Gehör finden. Aber die rücken bei Neuwagen halt auch nicht wirklich was raus.
Ich würde mir mal im Netz Preise bei Händlern mit Tageszulassung anschauen,dann kann man etwa abschätzen was das für einen Unterschied ausmacht.
Das musst Du den Händler fragen. Ich könnt mir vorstellen das die nicht gerade glücklich wären wenn Du auf einen Neuwagen bestehst und die Dir einen bestellen sollen während der identische Wagen noch auf dem Hof steht.
Aber bei 100k für ein Auto wäre ich da kaum kompromissbereit. Zumal Du als jemand der 100k für ein Auto ausgeben kann wohl kaum auf ein paar Euro schaut oder dringend auf die fristgerechte Übergabe angewiesen sein dürfte.
Nimm die 5% Brutto und GUT ist.
Was soll das? Den Vorbesitzer interessiert doch niemand. Ist doch alles bei Mercedes Dokumentiert. An der Gewährleistung ändert sich gar nix.
Und den Werverlust nach 6 Jahren Haltedauer im Gewerbe hast mit den 5K lässig wieder drin.
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Zitat:
@Unimog8000 schrieb am 27. Mai 2024 um 19:10:22 Uhr:
Nimm die 5% Brutto und GUT ist.
Was soll das? Den Vorbesitzer interessiert doch niemand. Ist doch alles bei Mercedes Dokumentiert. An der Gewährleistung ändert sich gar nix.
Und den Werverlust nach 6 Jahren Haltedauer im Gewerbe hast mit den 5K lässig wieder drin
Genau. DAS ist realistisch.
Zitat:
@Unimog8000 schrieb am 27. Mai 2024 um 19:10:22 Uhr:
Nimm die 5% Brutto und GUT ist.
Was soll das? Den Vorbesitzer interessiert doch niemand. Ist doch alles bei Mercedes Dokumentiert. An der Gewährleistung ändert sich gar nix.
Und den Werverlust nach 6 Jahren Haltedauer im Gewerbe hast mit den 5K lässig wieder drin.
Ist denn die Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen auch so lange wir für Neuwagen?
Fahrzeuge mit Tageszulassung sind doch üblicherweise billiger als nicht zugelassene Neuwagen.
Oder täusch ich mich da?
Das ist doch bei Mercedes alles in der FIN digitalisiert.
Da würde ich mir keinen Kopf drüber machen.
Vielleicht auch deswegen nicht, weil ich da arbeite
Was ist das, FIN digitalisiert? Was sagt der Kaufvertrag?
Nochmal, wenn Du dort arbeitest: gibt es bei MB keine Unterschiede zwischen Gebraucht- und Neuwagen, was Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung angeht?
Sicher gibt’s Unterschiede
Aber explizit in so einem Fall …
Zumal meine beiden GLE s auch etwa 20km bei Auslieferung hatten, die muss ja jemand mind 2x aufn Zug, einmal aufs Schiff und einmal in die Auslieferungshalle fahren
Also wenn das Getriebe in X minus 6 Monaten krepiert, wird es krass teuer. Bei einem wirklichen Neuwagen erst in X Monaten. Oder, Unimog800, stimmt doch?
Wenn ich 100k zahlen täte, wer mir das nicht recht.
Wenn die 6 Monate Garantie (ist nicht Gewährleistung, sondern man muß ganz brav alle sauteuren Kundendienste gemacht haben) soooo entscheidend sind, dann könnte man ja vereinbaren, daß die fehlenden Monate angehängt werden sollen.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Mai 2024 um 19:51:58 Uhr:
Wenn die 6 Monate Garantie (ist nicht Gewährleistung, sondern man muß ganz brav alle sauteuren Kundendienste gemacht haben) soooo entscheidend sind, dann könnte man ja vereinbaren, daß die fehlenden Monate angehängt werden sollen.
So schaut’s aus.
In Zeiten der Digitalisierung ist das für jeden der das sehen will Nachvollziehbar