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GLC Farbe tenoritgrau ab Mitte April nicht mehr in der Fertigung

Mercedes GLC X253

Hallo zusammen,

wir haben im Januar einen GLC in tenoritgrau bestellt.
Der soll irgendwann im Sommer geliefert werden.

Heute hat man uns telefonisch mal schnell darüber informiert, dass ab Mitte April tenoritgrau nicht mehr im Programm ist und wir uns nun eine alternative Farbe aus den verbleibenden im Konfigurator oder einer dort bisher noch nicht für den GLC gelisteten neuen Farbe "brilliantblau" aussuchen müssen.

Und das, wo uns nur diese eine Farbe tenoritgrau gefallen hat und das ganze Exterieur dazu passend konfiguriert wurde. Also geht die ganze Konfigureirerei jetzt nochmal von vorne los.
Man lässt uns dafür noch bis Anfang Mai Zeit.
Vermutlich wird es dann obsidianschwarz, für uns im Moment das geringste Übel.
Und andere -dazu passende- Felgen. Und statt den schwarzen Leisten chromglänzende. Undundund...

Ist das Thema bekannt? Gibt es Leidensgenossen? Womöglich einen Weg, doch noch zu seiner Wunschfarbe zu kommen?

Das kann doch nicht wahr sein, oder?
Da stehen Kundenwunsch und -zufriedenheit bei MB wohl dank bester Auftragslage schon wieder ziemlich weit hinten in der Prioritätenliste...

Fängt ja schon gut an mit der nach vielen Jahren MB Abstinenz von uns beschlossenen zweiten Chance:
Erst den mündlich zugesagten Liefertermin bei Auftragsbestätigung um Monate nach hinten verschieben, dann sich von der verbindlichen Bestellung der Fahrzeugfarbe rauswinden. Wir sind mal gespannt was da sonst noch so kommt...

Beste Grüsse aus München
prmuc

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber leider muss ich meinem "Vorschreiber" dem Herrn Tower 1960 bescheinigen, dass er von modernen Lackierverfahren absolut keine Ahnung hat.
In der Serienfertigung werden auf den langen Lackierstraßen, in denen sich immer mehrerer Fahrzeuge befinden, alle Farben willkürlich nach den Gegebenheiten durcheinander gespritzt und eine Vermischung der verschiedenen Farben durch Luftvorhänge und elektrostatische Maßnahmen verhindert.
Das mit den einheitlichen Farben ist schon so lange Jahrzehnte vorbei wie in Stuttgart Montags immer nur weiße Autos lackiert wurden und daran kann ich mich als alter Serienplaner bei MB in Bremen schon fast nicht mehr erinnern.
Ich bin zwar schon ein alter Knochen aber ich liebe immer noch frische Farben und lebensfrohe Menschen die auch mal den Mut haben etwas anderes als Autos mit depressiven dunklen und grauen zu Farbtöne wählen die Ähnlichkeit mit ihrer Gesichtsfarbe haben die sich ihrer Stimmung angepasst hat.

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1. Hat man keinen Kaufvertrag über einen Wagen, sondern unterschreibt im Regelfall eine Bestellung, die vom Händler durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen wird.

2. Hat man soweit ich weiss lediglich einen Preisschutz von 4 Monaten, darüberhinaus kann der Händler einen höheren Preis verlangen. Die Formulierung in der Fahrzeugbestellung lautet meist "zum jeweils gültigen Listenpreis".

3. Ist die Preiserhöhung übermäßig, hat man ein Rücktrittsrecht. Gerichte setzen die Grenze meist bei 5%.

4. Man kann über alles verhandeln, auch schon bei Vertragsabschluss, wenn man wie beim GLC mit langen Lieferzeiten rechnen muss.

Den Verkäufer will ich sehen, der es dann wagt, seinen Kunden mit der frohen Botschaft zu überraschen. 4 Monate halte ich für ein Gerücht. Dann wäre bei fast jedem Wagen eine Nachrechnung gekommen, da inzwischen fast alle Hersteller längere Lieferzeiten haben und Preise und Ausstattungen sich öfter gerne mal innerhalb eines Jahres ändern.

Na dann google mal wenn Du das für ein Gerücht hälst. Oder schau mal in deine Auftragsbestätigung. Dort wird explizit auf die Mercedes Neuwagenkaufbedingugen hingewiesen.

Da findet sich unter II. Preise folgender Passus

Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise der Daimler AG für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungs- kosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.

Du kannst ja mal berichten, bis zum Dezember 2016 könnte noch eine Preiserhöhung kommen.

Zitat:

@lulesi schrieb am 9. April 2016 um 18:44:33 Uhr:


1. Hat man keinen Kaufvertrag über einen Wagen, sondern unterschreibt im Regelfall eine Bestellung, die vom Händler durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen wird.

2. Hat man soweit ich weiss lediglich einen Preisschutz von 4 Monaten, darüberhinaus kann der Händler einen höheren Preis verlangen. Die Formulierung in der Fahrzeugbestellung lautet meist "zum jeweils gültigen Listenpreis".

3. Ist die Preiserhöhung übermäßig, hat man ein Rücktrittsrecht. Gerichte setzen die Grenze meist bei 5%.

4. Man kann über alles verhandeln, auch schon bei Vertragsabschluss, wenn man wie beim GLC mit langen Lieferzeiten rechnen muss.

zu 1
Das stimmt so nicht, die Auftragsbestätigung kommt von Daimler, nicht vom Händler.
Jedenfalls ist das bei mir so gewesen, sehe ich ja im Briefkopf.
Nur der Vermittler ist der örtliche Händler.

Zu 2
Steht auch bei mir drinnen "zum jeweils gültigen Listenpreis" bedeutet bei mir Listenpreis bei Vertragsunterzeichnung bzw Auftragsbestätigung des Hersetellers.

Bin aber kein Rechtswissenschaftler

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Man muss kein Rechtswissenschaftler sein, aber ein bisschen gesunder Menschenverstand hilft.

Genau stand bei mir:

Bei den genannten Preisen handelt es sich um die am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise.

Das sagt aber leider keineswegs aus, dass das die preise sind, die man bezahlen muss, sondern es sagt nur aus dass die angegebenen Preise am Tage des Drucks des Dokumentes gültig waren.

Im folgenden Satz steht dann:

Für die Kaufpreisvereinbarung gilt Abschnitt II der Neuwagenverkaufsbedingungen.

Und dort findet sich dann, der bereist von mir zitierte Passus

Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise der Daimler AG für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungs- kosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.

Oder einfacher: Egal welcher Preis bei der Bestellung galt man schuldet bei der Auslieferung den dann gültigen Preis. Oder hat schon mal jemand von seinem Händler einen garantierten Festpreis bekommen?

Ich meinen :-) auf dieses Thema angesprochen und er hat mir gesagt, dass sie dafür gesonderte Vereinbarungen treffen. Das gleiche gilt für die Inzahlungname des Gebraucht en. Bei einem Jahr Lieferzeit ist dafür die Kalkulation verständlicherweise auch nicht ganz einfach.
Ziel ist dabei eine faire Lösung für beide Seiten.

Zitat:

@lulesi schrieb am 9. April 2016 um 21:20:18 Uhr:


Man muss kein Rechtswissenschaftler sein, aber ein bisschen gesunder Menschenverstand hilft.

Genau stand bei mir:

Bei den genannten Preisen handelt es sich um die am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise.

Das sagt aber leider keineswegs aus, dass das die preise sind, die man bezahlen muss, sondern es sagt nur aus dass die angegebenen Preise am Tage des Drucks des Dokumentes gültig waren.

Im folgenden Satz steht dann:

Für die Kaufpreisvereinbarung gilt Abschnitt II der Neuwagenverkaufsbedingungen.

Und dort findet sich dann, der bereist von mir zitierte Passus

Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise der Daimler AG für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungs- kosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.

Direkt unter diesem Passus steht aber auch: Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen
Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt.
Und mein 🙂 sicherte mir auch zu, das der von Stuttgard bestätigte Kaufpreis der Endgültige ist.

Es ist müßig, aber der Passus:

Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen
Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt.

bezieht sich nur auf den Zeitraum: Preiserhöhung zwischen Fahrzeuganlieferung beim Händler und Stellung der Rechnung bis zur Abnahme des Fahrzeugs. Es geht also nur um die 14 Tage Abnahmeverpflichtung plus ca 3 Wochen.

Wenn das Fahrzeug beim Händler avisiert wird, dann bekommt der Kunde eine offizielle:
Mitteilung zur Bereitstellung und zum Kaufpreis ihres Fahrzeuges.

Screenshot-2016-04-10-09-21-56

ich finde es grenzwertig wenn man nach einer bestellung eines fahrzeugs die info bekommt ein wesentliches elemat wie die außenfarbe wird so nicht mehr geliefert...

ging mir 2004 mal ähnlich bei audi. ich hatt einen a4 in blau metallic mit s-line exterieur paket bestellt und ein paar wochen nach bestellung wurde mit mitgeteilt die farbe ist in kombination mit dem paket aktuell nicht lieferbar.

das fand ich noch unverständlicher weil ohne exterieur paket hätte ich sie bekommen ?!?!?

Da steht doch eindeutig zwischen schriftlichem Kaufpreis und Abnahme des Fahrzeugs. Für mich heisst das, dass egal wie lange die Lieferzeit, wenn ich mein Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen nehme, der Kaufpreis unverändert bleibt.

Und genau das ist absolut falsch.

Deshalb habe ich von meinem Wagen die offizielle Preismitteilung angehangen.

Man achte auf das Datum -> 18.02.2016
Das Bereitstellungsdatum -> 11.03.2016

und das Bestelldatum -> 12.10.2015.

Preisschutz bestand nur zwischen 18.2 und 11.3 und 4 Monate nach Bestellung.
Bei mir alles kein Problem, aber wer erst im Spätherbst oder 2017 seinen Wagen bekommt, sollte diesen Punkt im Auge behalten. Am besten Preisstabilität mit in die Fahrzeugbestellung aufnehmen.

Zitat:

@lulesi schrieb am 10. April 2016 um 09:55:46 Uhr:


Und genau das ist absolut falsch.

Deshalb habe ich von meinem Wagen die offizielle Preismitteilung angehangen.

Man achte auf das Datum -> 18.02.2016
Das Bereitstellungsdatum -> 11.03.2016

und das Bestelldatum -> 12.10.2015.

Preisschutz bestand nur zwischen 18.2 und 11.3 und 4 Monate nach Bestellung.
Bei mir alles kein Problem, aber wer erst im Spätherbst oder 2017 seinen Wagen bekommt, sollte diesen Punkt im Auge behalten. Am besten Preisstabilität mit in die Fahrzeugbestellung aufnehmen.

Hallo Lulesi,

genau da sehe ich auch mein Problem und interpretiere auch wie Du die entsprechenden Teile der AGB über den Preis; bestellt am 12.01., AB sagt Lieferung im August = größer 4 Monate.
Umkonfiguration am 20.01. und 08.04. Wenn jetzt die Preise geändert werden sollten, dann muß ich lt. AGB den Mehrpreis bezahlen, bzw. mit dem freundlichen in Verhandlung treten. Oder die Versicherung abschließen, was aber einen tausender kostet......die ich natürlich nicht sinnlos ausgeben will, falls keine Preiserhöhung stattfindet....ein Dilemma...
Wobei mich auch wie andere ärgert, dass es ja nicht mein Problem ist, wenn MB nicht liefern kann.
Ich würde ja gerne morgen den Wagen abnehmen...-🙂

Nicht alles was in AGB's steht ist rechtlich korrekt.
Schon oft erlebt das AGB von einigen Firmen haarsträubend sind.
Man könnte durchaus mal einen Juristen dazu befragen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 10. April 2016 um 11:09:05 Uhr:


Nicht alles was in AGB's steht ist rechtlich korrekt.
Schon oft erlebt das AGB von einigen Firmen haarsträubend sind.
Man könnte durchaus mal einen Juristen dazu befragen.

Daran dachte ich auch schon, aber hierzu habe ich folgendes vom ADAC gefunden; Punkt 1.5:

https://www.adac.de/.../III-01-Neuwagenkauf_156787.pdf

Oder Zusammengefasst bei:

http://korte.adac-vertragsanwalt.de/.../...ngen-beim-neuwagenkauf.html

Und genau da haben wir das Problem; ...formularmäßie Preisanpassungsklausel...vertraglich vorgesehene Lieferfrist von mehr als 4 Monaten...was der Fall ist...

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