Glasdach gesprungen
Hallo in die Runde.
Mir ist gestern auf der Autobahn das Glasdach zwischen Frontscheibe und Panoramadach gesprungen. Es gab einen Knall, ähnlich dem Aufprall einer Kastanie. Um mich herum waren keine Autos.
Beste Antwort im Thema
Wohl kein Einzelfall...
180 Antworten
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Displays sowie Monitoren. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Sehe ich nach wie vor anders. Die Einwirkung muss von außen kommen und es darf sich eben um keinen Material- oder Konstruktionsfehler handeln.
Z.B. wäre nach deiner Definition auch selbstverschuldeter Glasbruch über die TK versichert, was nicht der Fall ist.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 6. August 2022 um 12:28:56 Uhr:
Sehe ich nach wie vor anders. Die Einwirkung muss von außen kommen und es darf sich eben um keinen Material- oder Konstruktionsfehler handeln.
Z.B. wäre nach deiner Definition auch selbstverschuldeter Glasbruch über die TK versichert, was nicht der Fall ist.
Gibt es denn belegbare Hinweise auf eben solche Fehler hinsichtlich des Panoramadachs bzw. der vorgelagerten Verkleidung?
Wie viele Panoramadächer fahren im W/S213 und wie viele sind in irgendeiner Art gebrochen?
Klar ist er das.
Ich kündigte die Vollkasko, kurz danach selbstverschuldeter Unfall und die Teilkasko hat mir alle Glasschäden bezahlt. Der Rest ging auf meine Kappe 😠 Bzw. das Auto war ein Totalschaden 😉
Ach Leute, lest doch z.B. mal hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/glasschaden/
"Ist bei der Teilkasko ein Glasschaden abgedeckt?
In der Regel wird ein Glasschaden am Auto von der Teilkasko übernommen, wenn dieser durch Hagel, Steinschlag oder Wildunfälle entstanden ist. Bei selbstverschuldeten Schäden oder Vandalismus greift die Versicherung hingegen nicht."
Und in welchen Bereich gehören dann wohl Materialfehler?
@mzeer: Stimmt, ob hier ein Materialfehler oder Konstruktionsfehler vorliegt, ist keineswegs bewiesen. Die Versicherung macht bestimmt keine Probleme.
Hier geht es aber um die grundsätzliche Frage, ob Material- oder Konstruktionmängel über die TK abgesichert sind.
Du Profi hast einen Auszug aus den Gesamtbedingungen zitiert.
Nur für dich:
https://www.huk24.de/autoversicherung/teilkasko
Zitat:
"Bitte beachten Sie, dass z. B. selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus an Ihrem Fahrzeug NICHT durch die Teilkasko versichert sind. Diese Deckungslücke können Sie mit der Vollkasko schließen."
...oder hier:
https://www.transparent-beraten.de/.../
Was ist den wenn die Frontscheibe oder die Scheinwerfer noch intakt sind aber durch viele kleine Steinschläge so „blind“ sind das der Wagen durch die HU fällt.
Zahlt die Teilkasko?
Wooow, die sind aber kurz. Vielleicht hat der Herr allgemeingültige TK-Bedingungen übersehen!?
Aber du hast ganz sicher DEN EINEN Versicherer erwischt, der in der TK auch Vandalismus und selbstverschuldete Schäden eingeschlossen hat! Glückwunsch!
Wenn man keine Ahnung hat, ...
Was die ganze Diskussion?
Einfach die Rechnung bei der TK einreichen. Genau so wie zum Beispiel ein Glasschaden an der Windschutzscheibe.
Entweder sie übernimmt den Schaden, dann ist alles gut oder eben nicht.
Auf jeden Fall herrscht dann Klarheit und die Orakelei hat ein Ende.
@C320TCDI Sooo einfach kann es ja nicht sein! 😉
Gewisse User scheinen hier jegliches Kleingedruckte ausdiskutieren zu wollen und schmettern alle anderen Beiträge ab. So funktioniert das Forum.... nicht! Ich hoffe die User sind in Realität auch nur halb so ehrlich wie sie sich hier geben!
Nur weil keiner antwortet bedeutet dies nicht das man einer Meinung ist.
Viel Spaß noch beim endlosen Schreiben.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 6. August 2022 um 12:56:00 Uhr:
Du Profi hast einen Auszug aus den Gesamtbedingungen zitiert.Nur für dich:
https://www.huk24.de/autoversicherung/teilkaskoZitat:
"Bitte beachten Sie, dass z. B. selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus an Ihrem Fahrzeug NICHT durch die Teilkasko versichert sind. Diese Deckungslücke können Sie mit der Vollkasko schließen."...oder hier:
https://www.transparent-beraten.de/.../
Jaaaaaa, da haben wir sie wieder, HUK 😛 😛 😛
Ist echt schei..., wenn man da versichert ist, zumindest bei Kasko-Schäden. Liegt bei der HUK jedoch ein selbstverschuldeter Haftpflichtschaden an, dann versucht die HUK den Geschädigten zum Verursacher zu machen und der wird dann zum Schluß hoch gestuft.
Versichert Euch ruhig bei der HUK 😛