Gilt weiterhin die Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ich brauch mal eure Expertise.

Folgende Situation.
Im Westen von Wiesbaden geht die A 66 in die B 42 über. Sie bleibt wie die Autobahn weiterhin zweispurig für beide Fahrtrichtungen. Aus Wiesbaden heraus befindet sich direkt nach der Anschlussstelle Wiesbaden-Frauenstein (dort findet der Wechsel statt) ein Vz 274-100.
Nach Wiesbaden rein steht aber hier nur ein Vz 330.1 und erst ca. 1km später das Vz 274-100.

Gilt auf diesem Kilometer weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem Bereich der Bundesstraße oder wäre hier die Beschränkung aufgehoben?

Es geht mir um den rein formalen Aspekt und nicht über die Unsinnigkeit hier zu beschleunigen.

Hier übrigens die örtliche Situation.

150 Antworten

Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 23. September 2024 um 10:28:43 Uhr:


Dann muss aber trotzdem ein Tempolimit angezeigt werden

Es wird ja eines angezeigt, nämlich 100 km/h. Wann dieses beendet wird, ist hier unter Randnummer 55 erläutert:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Der Fall "Beginn einer Autobahn durch Zeichen 330.1" gehört nicht dazu.

Und wie mein obiger Link zeigt, sind durchaus einige User der Meinung, dass das beschilderte Limit auch über den Beginn der Autobahn fortgilt. Ich schließe mich allerdings dieser Meinung nicht an.

Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 23. September 2024 um 10:19:10 Uhr:



Zitat:

@Twinni schrieb am 23. September 2024 um 09:59:03 Uhr:


Auf der Bundesstraße, zweispurig mit baulicher Trennung gilt 100? War das vor 20 Jahren so?

Nein ich bin von einer normalen einspurigen Bundesstraße ohne bauliche Trennung ausgegangen, so wie die meisten das verstehen...

Keiner, der sich mit dem Post beschäftigt hat und sich das Bild angeschaut hat, wird das so verstehen. 🙄

Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 23. September 2024 um 10:26:51 Uhr:


Mein Post davor war noch geprägt vom Eindruck, du willst mich verarschen.

Das hätte passieren können. 😁

Zitat:

@ktown schrieb am 23. September 2024 um 10:24:24 Uhr:


Vorort stellt man aber fest, dass so manch einer diese 1000m als maximale Beschleunigungsteststrecke nutzt.😉
Ich für meinen Teil lass es gemütlich mit 100 km/h weitergleiten.

Laut Google-Maps/Streetview sind es sogar kaum 500m zwischen Autobahnschild VZ330.1 und 100er Schild.

Hier ist jemand in so einer Situation geblitzt worden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=77877
Liest man auch den verlinkten Thread, gehen die Meinungen über die Wirkung des Autobahnanfangsschild auseinander.

Ab dem Autobahnschild gilt in meinem Verständnis 130 Richtgeschwindigkeit.

Fahre ich von einer "Normalen" Bundesstraße auf die Autobahn steht dort ja auch kein Zeichen 278 oder 282.

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Hier habe ich auch noch was Interessantes gefunden.

Ich schließe daraus, dass nach dem Schild 330.1 zwar alle Regelungen für das Befahren einer Autobahn gelten, aber ein vorher aufgestelltes Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung weiterhin gilt.

Zitat:

@ktown schrieb am 23. September 2024 um 08:35:50 Uhr:


Gilt auf diesem Kilometer weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem Bereich der Bundesstraße oder wäre hier die Beschränkung aufgehoben?

Hallo,

nein, das Autobahnschild hebt eine vorher bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT auf. Es gelten weiterhin 100 km/h.

Grüße,

diezge

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. September 2024 um 16:19:43 Uhr:


Ab dem Autobahnschild gilt in meinem Verständnis 130 Richtgeschwindigkeit.

Fahre ich von einer "Normalen" Bundesstraße auf die Autobahn steht dort ja auch kein Zeichen 278 oder 282.

Hallo,

hier liegst Du falsch.

Du meinst mit normaler Bundesstraße sicher eine Fahrspur pro Richtung und keine bauliche Trennung. Wenn Du von einer solchen Bundesstraße kommst gelten 130 km/h Richtgeschwindigkeit. Aber nicht wegen des Autobahnschildes, sondern weil dann eine bauliche Trennung und zwei Fahrspuren pro Richtung beginnen. Sprich, die 100 km/h wären auch aufgehoben, wenn es Bundesstraße bleibt. Maßgeblich sind NUR die zwei Fahrspuren pro Richtung und die bauliche Trennung.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. September 2024 um 17:14:43 Uhr:


nein, das Autobahnschild hebt eine vorher bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT auf. Es gelten weiterhin 100 km/h.

Dann steht es jetzt 3:2 für die Aufhebung. Ich glaube aber nicht, dass man mit einer Abstimmung weiterkommt. Sinnvoller wäre es doch, wenn man es auch begründen könnte. Wie sieht denn deine Begründung aus?

Zitat:

@ToniMaccheroni schrieb am 23. September 2024 um 10:25:12 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 23. September 2024 um 10:22:08 Uhr:


@ToniMaccheroni und genau deswegen habe ich den Link zu Google Maps eingefügt. Scheint aber wohl weniger zu interessieren wie es dort aussieht.

Den hab ich nicht gesehen. Ist aber auch nicht sehr auffällig platziert 😁

Also allgemein muss ein Tempolimit angezeigt werden wenn man auffährt. Ansonsten gilt das übliche. Was gilt denn ansonsten auf einer Bundesstraße, zweispurig mit baulicher Trennung und Standstreifen?

Hallo,

das Tempolimit von 100 km/h wird ja sofort nach der nächsten Auffahrt wiederholt. Das ist für diejenigen, die dort auffahren.

Für diejenigen, die bereits von der Bundesstraße kommen, gilt weiterhin das viel weiter vorher ausgeschilderte Tempolimit (auch 100 km/h) weiterhin.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. September 2024 um 17:23:04 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 23. September 2024 um 17:14:43 Uhr:


nein, das Autobahnschild hebt eine vorher bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung NICHT auf. Es gelten weiterhin 100 km/h.

Dann steht es jetzt 3:2 für die Aufhebung. Ich glaube aber nicht, dass man mit einer Abstimmung weiterkommt. Sinnvoller wäre es doch, wenn man es auch begründen könnte. Wie sieht denn deine Begründung aus?

Hallo,

weiter oben wurden schon eindeutige und unmissverständliche Begründungen verlinkt.

Ich habe deshalb nur einen Tipp: In der Fahrschule aufpassen... ;-)

Grüße,

diezge

Du meinst also, dass überhebliche Bemerkungen mehr Eindruck schinden als eine Begründung anhand der StVO?
Wo waren denn die Begründungen, die deine Auffassung bestätigen? Die andere Begründung wurde ja schon ganz vorne genannt. Zeichen 330.1: "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen."

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Und die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen geben keine Geschwindigkeiten vor. Die werden alleine durch Beschaffenheit der Straße (zwei Fahrstreifen pro Richtung und bauliche Trennung) geregelt.

Nochmals:
Das Autobahnschild gibt keine Geschwindigkeiten vor und löst auch keine bestehenden auf.

Grüße,

diezge

§3 der STVO regelt die Geschwindigkeiten inner- und außerorts. Außerdem besagt sie dass die Reglen nicht auf Autobahn-(ähnlichen Straßen) gilt.
Die Verordnung über die Richtgeschwindigkeit sagt, es wird empfohlen "außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen..

Es steht nicht da, dass eine bestehende Begrenzung Zeichen 274 aufgehoben wird.

$18 STVO enthält die Regelungen für Autobahnen. Die Statusänderung Bundesstraße-Autobahn ist hier eher für die Fahrzeugauswahl, die sie befahren dürfen oder evtl. Tempolimits für LKWs und Gespanne interessant.

Na wer legt sich das nun so hin, dass es ins eigene Raster passt?

Die Regel auf der BAB ist, dass keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit besteht. Die umfangreichen Ausnahmen nach der Bauart werden aufgelistet. Wenn die Autobahn beginnt, beginnt eine neue Straßenklasse. Und wenn erst später nach einer Auffahrt die 100 angeordnet werden, dann spricht das nach amtsgängiger Logik (ich weiß ... paradox) dafür, dass sie vorher nicht galten. Denn wenn sie vorher schon gegolten haben würden, dann bräuchte man sie ja nicht wiederholen. Würde es dort nicht auf eine BAB sondern in eine "Spielstraße" übergehen, würde dann Schrittgeschwindigkeit oder Tempo 100 gelten? 😰

Zitat:

@diezge schrieb am 23. September 2024 um 18:09:50 Uhr:


Und die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen geben keine Geschwindigkeiten vor.

Gerade weil es (für Pkw etc.) keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen gibt, ist es eine Regel, dass eben kein Tempolimit gilt. Damit gilt: "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen." Und das heißt eben: keine Beschränkung.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. September 2024 um 18:09:50 Uhr:


Die werden alleine durch Beschaffenheit der Straße (zwei Fahrstreifen pro Richtung und bauliche Trennung) geregelt.

Das ist Unsinn. Vielleicht mal nachlesen in den §§ 3 und 18 StVO.

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