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Gilt die Zulassung auf Ausfuhrkennzeichen als Erstzulassung?

BMW X3 F25
Themenstarteram 25. September 2011 um 18:58

Hallo,

hätte da mal eine zulassungstechnische Frage; vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus ...

Aufgrund der langen Lieferzeit hier in der Gegend, habe ich mich für ein Fahrzeug aus dem EU Ausland entschieden. Die Produktion wurde für November bestätigt.

Wenn ich das Auto nun im November mit Export Kennzeichen entgegennehme, welche eine 6 Monatige Gültigkeit haben, kann ich ja mit der Zulassung in Deutschland bis Januar warten. Wird die Zulassungsstelle das Auto mit Erstzulassung Jan/2012 zulassen oder wird man das Datum der Ausfuhrkennzeichen als Erstzulassung eintragen?

Danke im Voraus für jede zweckdienliche Antwort.

 

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14 Antworten

Ich kann deine Frage nicht beantworten, aber mich würde interessieren warum soetwas wichtig ist?

Themenstarteram 25. September 2011 um 19:15

Bei einer späteren Veräusserung des Fahrzeugs wird sich das Auto sich sicher besser mit EZ 01/12 als 12/11 verkaufen lassen.

Moinsen,

also erstens käme das meiner Meinung nach bei einer späteren Veräusserung des KFZ juristisch dem Betrug schon recht nahe und zweitens: Ja, das Datum der aller ersten Zulassung, also des Zoll- oder Überführungskennzeichens wird eingetragen. War bei mir auch so (Export in die Schweiz).

Gruss

am 25. September 2011 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von vikinger69

Hallo,

hätte da mal eine zulassungstechnische Frage; vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus ...

Aufgrund der langen Lieferzeit hier in der Gegend, habe ich mich für ein Fahrzeug aus dem EU Ausland entschieden. Die Produktion wurde für November bestätigt.

Wenn ich das Auto nun im November mit Export Kennzeichen entgegennehme, welche eine 6 Monatige Gültigkeit haben, kann ich ja mit der Zulassung in Deutschland bis Januar warten. Wird die Zulassungsstelle das Auto mit Erstzulassung Jan/2012 zulassen oder wird man das Datum der Ausfuhrkennzeichen als Erstzulassung eintragen?

Danke im Voraus für jede zweckdienliche Antwort.

dummerweise gibt es für ein englisches Exportkennzeichen zumindest in D keine Versicherung

nach meiner Erfahrung macht das dann keinen Sinn mehr

Zitat:

Original geschrieben von vikinger69

Bei einer späteren Veräusserung des Fahrzeugs wird sich das Auto sich sicher besser mit EZ 01/12 als 12/11 verkaufen lassen.

Ist es nicht dreist, sich in einem Forum nach Möglichkeiten einer evtl. Manipulation zu erkundigen?

Ich finde es als unanständig.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgang_81827

Zitat:

Original geschrieben von vikinger69

Hallo,

hätte da mal eine zulassungstechnische Frage; vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus ...

Aufgrund der langen Lieferzeit hier in der Gegend, habe ich mich für ein Fahrzeug aus dem EU Ausland entschieden. Die Produktion wurde für November bestätigt.

Wenn ich das Auto nun im November mit Export Kennzeichen entgegennehme, welche eine 6 Monatige Gültigkeit haben, kann ich ja mit der Zulassung in Deutschland bis Januar warten. Wird die Zulassungsstelle das Auto mit Erstzulassung Jan/2012 zulassen oder wird man das Datum der Ausfuhrkennzeichen als Erstzulassung eintragen?

Danke im Voraus für jede zweckdienliche Antwort.

dummerweise gibt es für ein englisches Exportkennzeichen zumindest in D keine Versicherung

nach meiner Erfahrung macht das dann keinen Sinn mehr

Die ADAC "1 Monat" Grenzversicherung scheint die zu uebernehmen.

gruss

 

Auskunft from ADAC....

Sehr geehrter Herr...,

für britisch zugelassne Fahrzeuge, die in der Regel nur eine für die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland die Grenzversicherung abgeschlossen werden. Nähere Informationen zur Grenzversicherung erhalten Sie in jeder ADAC-Geschäftsstelle.

Freundliche Grüße

Themenstarteram 27. September 2011 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von sieglo

Zitat:

Original geschrieben von vikinger69

Bei einer späteren Veräusserung des Fahrzeugs wird sich das Auto sich sicher besser mit EZ 01/12 als 12/11 verkaufen lassen.

Ist es nicht dreist, sich in einem Forum nach Möglichkeiten einer evtl. Manipulation zu erkundigen?

Ich finde es als unanständig.

Gehts noch????

Ich habe nicht vor einen Unfallschaden zu verheimlichen oder straffällige Handlungen anderer Art zu begehen. Es geht hier lediglich darum, ein Auto bei Auslieferung zum Jahresende maximal einen Monat mit Ausfuhrkennzeichen zu bewegen.

Die Kennzeichen haben eine internationale Gültigkeit von sechs Monaten, womit ich das Auto bedenkenlos bis zu 6 Monate bewegen darf. In welchem Jahr das Auto gebaut und ausgeliefert wurde, ist aus Unterlagen und der Identnummer klar ersichtlich.

Ob ich das Auto nun 2-4 Wochen einlagere oder es mit Zeitkennezichen bewege, tut hier meines Erachtens nichts zur Sache. Wäre dies strafbar, dürften Hersteller kein Auto über Jahreswechsel unangemeldet auf Halde haben.

am 28. September 2011 um 6:43

Zitat:

Original geschrieben von vikinger69

Zitat:

Original geschrieben von sieglo

 

Ist es nicht dreist, sich in einem Forum nach Möglichkeiten einer evtl. Manipulation zu erkundigen?

Ich finde es als unanständig.

Gehts noch????

Ich habe nicht vor einen Unfallschaden zu verheimlichen oder straffällige Handlungen anderer Art zu begehen. Es geht hier lediglich darum, ein Auto bei Auslieferung zum Jahresende maximal einen Monat mit Ausfuhrkennzeichen zu bewegen.

Die Kennzeichen haben eine internationale Gültigkeit von sechs Monaten, womit ich das Auto bedenkenlos bis zu 6 Monate bewegen darf. In welchem Jahr das Auto gebaut und ausgeliefert wurde, ist aus Unterlagen und der Identnummer klar ersichtlich.

Ob ich das Auto nun 2-4 Wochen einlagere oder es mit Zeitkennezichen bewege, tut hier meines Erachtens nichts zur Sache. Wäre dies strafbar, dürften Hersteller kein Auto über Jahreswechsel unangemeldet auf Halde haben.

meiner hatte ein englisches Exportkennzeichen mit Zulassung 06.09.

nach der Zulassung bei der Zulassungsstelle in München (im übrigen die letzte Drecksbude) am 26.09. steht als Erstzulassung der 06.09. im Brief

damit dürfte alles klar sein

Eine interessante Frage. Ich stehe im Moment vor der gleichen Frage.

Ich werde im November mein EU-Reimport abholen. Dazu brauche ich zumindest schon einm al ein Überführungskennzeichen. Nun überlege ich mir, das neue Auto auch erst 2014 zuzulassen für einen späteren Wiederverkauf.

Wenn ich nun gelegentliche Fahrten unternehmen wollte, so könnte ich mir entweder zwischendurch nochmals ein oder vielleicht zwei mal ein Überführungskennzeichen besorgen.

Alternativ wäre die Möglichkeit, ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Das ergibt natürlich nur Sinn, wenn es da keinen Zulassungeintrag im Brief gibt.

Diesen gibt es beim Überführungskennzeichen ja vermutlich nicht, oder?

Besten Dank.

Wohl kaum!

Aber warum dieses Exportkennzeichen?

Überführungskennzeichen max. Gültigkeit 5 Tage

Ausfuhrkennzeichen max. Gültigkeit 1 Jahr.

mit Ausfuhrkennzeichen geht glaube ich einher, dass der Wagen das Land verlassen muss!

Und das Kurzzeitkennzeichen gilt offiziell für Probefahrten, TÜV oder Überführungen. Unsere Zulassungsstelle will da sogar wann man von wo nach wo wie lange unterwegs ist wissen.

Sonst hieße das Kennzeichen wohl Nurmalkurzbiszumneunenjahrrumfahrkennzeichen.

Aber ein Kumpel hat es schon mal geschafft, sein im Oktober geliefertes Motorrad mit 4 Kurzzeitkennzeichen ins neue Jahr zu retten ... wenn man die richtigen Leute kennt ... a bisserl was geht immer ...

am 31. Oktober 2013 um 18:38

Das Datum der allerersten Zulassung wird in die deutschen Papiere übernommen. Egal, ob ein Auto nach Deutschland ein- oder aus Deutschland ausgeführt wird.

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