Gibt es eine akkurate Liste zur Fahrzeugbreite inkl. Spiegel?

Hallo,

ich bin heute mit dem Familien-Passat (HSN 0603, TSN AMY) in einer Baustelle auf der linken Spur mit Breitenbegrenzung auf 2,2 Meter gefahren. Am Ende der Fahrt habe ich in den Fahrzeugschein gesehen, da steht eine Breite von 1820 mm drin, die ist natürlich ohne Außenspiegel. Je nachdem, wo ich ansetze, habe ich eine Breite der Spiegel von 14 - 25 cm (alle Messungen pi mal Daumen). Das Auto wird nämlich unter dem Spiegel nochmal einige cm breiter und ich gehe davon aus, dass im Fahrzeugschein Entfernung zw. breitesten Stelle ohne Außenspiegel angegeben wird. Ich komme mit meinen eher ungenauen Messungen auf 2,1 m (inkl. etwas Sicherheitsaufschlag).
Trotz einer Internetrecherche konnte ich mittels HSN und TSN keine Datenbank finden, die eine exakte Breite mit Außenspiegeln ausspuckt.
Bei der Höhe war es etwas einfacher, da stehen ja zwei Werte, offenbar einer für die reine Dachhöhe, der andere, wenn man diese schwarzen Säulen oben drauf noch mit berechnet.
Hat ggf. jemand eine akkurate Angabe bzw. Datenbank mit akkuraten Angaben gefunden

77 Antworten

Eigentlich könnte man sich die ganzen Daten der Zulassungsbescheinigung sparen. Es reicht doch das dort das eingetragen ist, was individuell von der Serie abweicht. Alles andere kann man doch über Google herausfinden oder steht in der Bedienungsanleitung im Handschuhfach oder hat der ADAC in irgendwelchen Datenbanken oder andere Fachzeitschriften.

So oder so ähnlich sind hier vielfach die Argumente bezüglich der Maximalbreite mit Spiegel. Ich für meinen Teil sage aber: Man muss für jeden Scheiß einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung veranlassen oder man muss die dafür notwendige ABE dabei haben aber ein Wert der StVO relevant ist, der schon am Fahrzeug das aus dem Werk kommt vorhanden ist, soll man sich recherchieren oder man muss sich auf ein Bandmaß der Rennleitung verlassen.

Sorry aber da muss meines Erachtens dringend in der FZV angepasst werden.

Also ich muss nur bei Google "Ford Kuga MK3 Breite mit Außenspiegel" eingeben und weiß einen Klick später, dass er exakt 2178mm und damit für die meisten linken Spuren in Baustellen zu breit ist. Sollte mit anderen Autos bestimmt auch funktionieren ;-)

Zitat:

@ktown schrieb am 09. Sept. 2023 um 15:50:58 Uhr:


Sorry aber da muss meines Erachtens dringend in der FZV angepasst werden.

Der Zug ist abgefahren.

FZV, StVO, StVZO fahren wir dreigleisig, mit unterschiedlichen Vorschriften.
Das EG Recht kommt auch noch dazu.

Die erste zerpflückung (ins negative) kam ja bereits 2007 mit Einführung der FZV.

Eigentlich wollte man eine neue, gemeinsame VO erstellen. FuF sollte die damals heißen.
Nix draus geworden.

Nun wurde die FZV mit Datum 01.09.23 grundlegend geändert, naja viel gutes kam nicht dabei heraus.
Die StVZO sollte schon lange angepasst werden, hinkt sie ja seit Jahren schon immer hinterher. Der aktuelle Entwurf war Grütze.

Es gibt viele Baustellen.
Alleine schon der Unsinn Fahrzeugklassen und Fahrerlaubnisklassen unterschiedlich zu machen.
Weiterhin plädiere ich schon seit > 10 Jahren für eine Elektronische Fahrzeugakte inkl. Einer einfachen Karte mit Chip.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 9. September 2023 um 16:38:59 Uhr:


Weiterhin plädiere ich schon seit > 10 Jahren für eine Elektronische Fahrzeugakte inkl. Einer einfachen Karte mit Chip.

Für was? Daten zu sammeln ohne dass es einen guten Grund gibt, ist ein DSGVO-Verstoß. Niemand ist verpflichtet sein Auto (über Schrottwert) zu verkaufen. Und niemand ist verpflichtet mehr als den Schrottwert eines Autos zu bezahlen, insb. wenn der Verkäufer die Historie nicht sauber belegen kann. Ergo gibt's standardmäßig keinen Grund dafür, diese Daten zu sammeln.
Außerdem kann so auch z. B. über die Jahre immer wieder leichtes zurückdrehen des Tachos so "offiziell beglaubigt" werden, sodass sowas nicht mehr geprüft wird.

notting

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Das ganze Thema wäre gelöst, wenn man keine Verbotsschilder aufstellte, sondern Hinweisschilder.

Ich fahre einen 5er BMW und ich habe noch nie ein Problem auf einer 2,1 m Spur gehabt. Manche schaffen es gefühlt kaum mit einem VW Up auf der rechten Spur durch die Baustelle zu kommen, manche fahren mit dem Sprinter (oder der S-Klasse oder dem Phaeton...) sicher durch die 2,1 m Spur.

Also einfach die Spurbreite anzeigen und der Fahrer entscheidet, ob er es sich zutraut oder nicht.

2,0 m Spuren habe ich ewig nicht mehr gesehen und jede Spur ab 2,1 m kann mit jedem Pkw befahren werden. Vorsicht (und Rücksichtnahme) ist in der Baustelle ohnehin von jedem gefordert.

Da mir klar ist, dass ich damit für den einen oder anderen den Untergang des Abendlandes heraufbeschwören würde, sage ich "Feuer frei"

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 09. Sept. 2023 um 16:38:59 Uhr:


Eigentlich wollte man eine neue, gemeinsame VO erstellen. FuF sollte die damals heißen.

was sollte das sein sein? Fahrzeugunfall Ferordnung?

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. September 2023 um 17:59:22 Uhr:


Das ganze Thema wäre gelöst, wenn man keine Verbotsschilder aufstellte, sondern Hinweisschilder.

........

... sage ich "Feuer frei"

Ne, dafür ist die Munition zu wertvoll !

Oder sind es nur Platzpatronen?

Zitat:

@ktown schrieb am 9. September 2023 um 15:50:58 Uhr:



Sorry aber da muss meines Erachtens dringend in der FZV angepasst werden.

Sinn der Zulassungsbescheinigung ist aber nunmal nicht primär die Information von Halter oder Fahrer über das Fahrzeug sondern der Nachweis, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und die Möglichkeit, die Einhaltung wesentlicher technischer Rahmenbedingungen überprüfen zu können.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 9. September 2023 um 16:38:59 Uhr:



FZV, StVO, StVZO fahren wir dreigleisig, mit unterschiedlichen Vorschriften.
Das EG Recht kommt auch noch dazu.

Die erste zerpflückung (ins negative) kam ja bereits 2007 mit Einführung der FZV.

Eigentlich wollte man eine neue, gemeinsame VO erstellen. FuF sollte die damals heißen.

Angefangen hatte es doch schon damit, dass zum 01.01.1999 die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr aus der StVZO herausgelöst und in die FeV ausgelagert wurde.

Die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und selbstständigen technischen Einrichtungen richtet sich in der Masse nach internationalen Vorschriften, zu deren Umsetzung es in Deutschland weitere (weitgehend unbekannte...) Verordnungen gab und gibt. Dass weite Teile der StVZO nur noch für wenige Fahrzeuge zum Tragen kommen weiß halt kaum jemand.

Die Abspaltung der FZV war so gesehen mindestens schon der dritte Schritt.

Mit der FUV sollte dann die technische Überwachung der Fahrzeuge ebenfalls aus der StVZO ausgegliedert werden. Ob das Thema jetzt komplett begraben ist kann ich noch nichtmals sagen, aber man hört seit Jahren nichts mehr davon...

Dann sollte es noch ein oder zwei weitere Ableger gegeben und die StVZO am Ende ganz auslaufen.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. September 2023 um 19:06:26 Uhr:


Oder sind es nur Platzpatronen?

Gute Idee, Platzpatronen sollten reichen bei dem Thema "Hinweise statt Verbote"

Dann sind wir uns also einig, dass der Vorschlag zielführend und gut ist und kein Grund für Beschuss besteht.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. September 2023 um 20:45:58 Uhr:


Dann sind wir uns also einig, dass der Vorschlag zielführend und gut ist und kein Grund für Beschuss besteht.

Komische Logik, ich meinte eher das lächerliche Geschützte aufzufahren sind um dein Vorschlag zu entkräften. Oder glaubst du wirklich, das Hinweise beachtet werden wo Verbote ignoriert werden ?

Zitat:

@notting schrieb am 09. Sept. 2023 um 17:35:16 Uhr:


Für was? Daten zu sammeln ohne dass es einen guten Grund gibt, ist ein DSGVO-Verstoß.

Leider hast du nicht verstanden, was ich meinte.

Das zu bereden wäre eventuell mal eine neues Thema.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. September 2023 um 20:52:21 Uhr:



Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 9. September 2023 um 20:45:58 Uhr:


Dann sind wir uns also einig, dass der Vorschlag zielführend und gut ist und kein Grund für Beschuss besteht.

Komische Logik, ich meinte eher das lächerliche Geschützte aufzufahren sind um dein Vorschlag zu entkräften. Oder glaubst du wirklich, das Hinweise beachtet werden wo Verbote ignoriert werden ?

Dann ist es ja egal ob Verbot oder Hinweis.

Die Polizei verfolgt es ja auch heute schon nicht, wohl weil es dazu schlicht keinen Grund gibt.

Nur wäre der, der auch heute schon sicher und problemlos auf der linken Spur fährt, "entkriminalisiert", käme man von den nutzlosen Verboten weg.

Achso ... Du wolltest noch irgendwas entkräften. Kommt das noch?

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