Gibt es denn WIRKLICH keine möglichkeit von 14 bis 16 schneller zu Fahren als 25 km/h ????????????
Gibt es echt keine Lösung ??????????😕 😕 😕
Beste Antwort im Thema
Dann nimm es als Lektion fürs Leben.
Schade genug, wenn du in deinem Alter meinst, mit Quengeln noch etwas zu erreichen 😁
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von redgolf16
Doch, auf vier Rädern. Wenn du was mit Landwirtschaft zu tun hast, kannst du Klasse L machen und Traktor mit 40 km/h fahren. Da gibt es eine Sonderregelung, wenn die Eltern oder der Onkel Landwirtschaft hat.
Falsch.
32kmh maximal
Auch bis zu zwei Anhänger. Dann nur max. 25kmh. ( Egal ob 1 oder 2 )
Maximallänge mit Zugmaschine und Anhänger 20.75m.
Leistung egal.
Lacht nicht, aber ich habe den Schein 😁. Auch wenn hier niemand einen Trkator hat und wir keinen Bauernhof o.ä. haben, auch Verwandte o.ä. nicht.
Haben aber ne Streuobswiese und da fahr ich ab und zu mit dem Einachser hoch zum mähen.
mfg 🙂
natürlich gibt es, mit dem Fahrrad :-), ernst gemeint, ich fahre in Durchschnitt 30-32kmh, solche dinge die max 25 fahren würde ich gar nicht anfassen, egal wie alt ich bin
Wem 25 km/h zu langsam sind, der soll sich mitm Ar.... aufs Fahrrad setzen.
Meistens sind das die, die eh keine Ahnung von den Verkehrsregeln haben...
Zitat:
Original geschrieben von ardo15
...soll sich mitm Ar.... aufs Fahrrad setzen...
Logisch, womit denn sonst?
Dies Thema ermüdet doch sehr, Gutnacht
Tina
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Zitat:
Original geschrieben von redgolf16
Doch, auf vier Rädern. Wenn du was mit Landwirtschaft zu tun hast, kannst du Klasse L machen und Traktor mit 40 km/h fahren. Da gibt es eine Sonderregelung, wenn die Eltern oder der Onkel Landwirtschaft hat.
Dabei aber nicht vergessen dass mit den Klassen L und T aussschließlich für Land-und Forstwirtschaftliche Zwecke gefahren werden darf. Sprich spazierenfahren oder sowas darfst du damit nicht.
Dass es nur 32 km/h sind wurde ja schon gesagt.
Mfg Michi
Zitat:
Original geschrieben von kine050683
Dabei aber nicht vergessen dass mit den Klassen L und T aussschließlich für Land-und Forstwirtschaftliche Zwecke gefahren werden darf. Sprich spazierenfahren oder sowas darfst du damit nicht.
Fahrerlaubnisrechtlich dürfte er. Aber mit grünem Nummernschild nicht, denn die Steuerbefreiung macht das Fahrzeug zweckgebunden.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Fahrerlaubnisrechtlich dürfte er. Aber mit grünem Nummernschild nicht, denn die Steuerbefreiung macht das Fahrzeug zweckgebunden.Zitat:
Original geschrieben von kine050683
Dabei aber nicht vergessen dass mit den Klassen L und T aussschließlich für Land-und Forstwirtschaftliche Zwecke gefahren werden darf. Sprich spazierenfahren oder sowas darfst du damit nicht.
Da liegst du falsch, mit dem grünen Kennzeichen hat das erstmal garnix zu tun. Klasse T und L berechtigt nur zum fahren bei Land-und Forstwirtschaftlichem Zweck, egal ob da ein grünes oder schwarzes Kennzeichen dran ist.
Nachzulesen z.B. hier http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t.htm und hier http://www.fahrschulefinden.de/.../fuehrerscheinklasse-l-zugmaschinen
Hab selber mit 17 Klasse T gemacht und mich im Nachhinein geärgert, weil ich vorher nichts von dieser Beschränkung wusste.
Ups, Du hast Recht!
Ich hatte das "...und für solche Zwecke eingesetzt werden" in http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html nie bewusst gelesen. Peinlich.
Zitat:
Oder wolltest Du lieber bis 18 warten !!! 😰
wölfle 😉
das verstehst Du nicht
wenn die Kids erwarten, daß schon in der Schultüte Verhüter drin sind,
dann sollte auch eine Fahrerlaubnis für Motor getriebene Fahrzeuge drin sein
Zitat:
Original geschrieben von Opa_grufti
Endlich mal jamand der es versteht 😁😁Zitat:
das verstehst Du nicht
wenn die Kids erwarten, daß schon in der Schultüte Verhüter drin sind,
dann sollte auch eine Fahrerlaubnis für Motor getriebene Fahrzeuge drin sein
wieso sonst hab ich das gefragt xDMfg Nero
PS:Wo kann man sich Beschweren das in der Schultüte keine Verhüter drin sind !?
(!nur joke!)
Ups ein bisschen was durcheinander geraten das "Zitat:
das verstehst Du nicht
wenn die Kids erwarten, daß schon in der Schultüte Verhüter drin sind,
dann sollte auch eine Fahrerlaubnis für Motor getriebene Fahrzeuge drin sein"
war nur von Opa Grufti sry
Du kannst Deine Beiträge eine gewisse Zeit lang noch editieren und musst nicht gleich einen neuen schreiben.
Ausserdem gibt es die Vorschau-Funktion, bei der grobe Fehler gleich auffallen sollten.
PS: Beschwer Dich bei der Klassenlehrerin. Und wenn die nicht Abhilfe schafft, beim Rektor.
Rektoren gibt es nimmer. Das sind heutzutage ganz simpel Schulleiter. Aber ich sag mal, das ist denen Wurst. Die fragen: Was steht im Gesetz? ... So mach mers.
Aber laut Uli Stein fragt die heutige Jugend ja gleich, wenn Sie auf auf die Welt kommt nach der Motorisierung...
Aber um mal wieder auf die Frage in der Überschrift zurückzukommen: die Antwort ist "Nein".
LG
Tina