GEZ - Gebühren für Computer und Handies
Da hier viele Selbständige mitlesen / mitschreiben einmal nur so zur Info:
Wer für Computer und Handys mit Internetzugang zahlen muss
Für Computer, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgerüstet sind, müssen heute schon Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 17,03 Euro. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2004 beschlossen. Sie finden hier eine Übersicht, was das nach aktueller Rechtslage für Verbraucher bedeutet:
Privathaushalte
Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen gebührentechnisch als Fernseher. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.
Wohngemeinschaften
Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie keinen eigenen Fernseher angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.
Beruflich genutzte Privatgeräte
Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.
Unternehmen
Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet hat.
Selbstständige
Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC - macht zusammen 474,96 Euro im Jahr. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.
Die Kontrolle
Es gibt zahlreiche Anekdoten über das Vorgehen der nach Provision bezahlten GEZ-Fahnder. Dennoch sind Verbraucher nach wie vor nicht verpflichtet, den Gebührenbeauftragten in die Wohnung lassen.
Wie berichtet hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht, weil dadurch auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten werden. Anders als bisher hätte man ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft. Kritische Stimmen zur neuen GEZ-Abgabe sind auch von den Industrie- und Handelkammern, mittelstandspolitischen Sprechern der Parteien, dem Präsident des Steuerzahlerbundes oder dem ITK-Branchenverband BITKOM zu hören.
Dies ist ein Auszag aus TelTarif.
peso
63 Antworten
Eine GEZ-Plombe dranhängen lassen? 😁 😁 😁
Machen die das dann für 250 Euro Gebühr? 🙁
Momo, dem sein Gerechtigkeitssinn aus den Gleisen gerät
Die Antenne muß definitiv aus dem Fahrzeug entfernt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Antenne muß definitiv aus dem Fahrzeug entfernt werden.
Auch das reicht nicht. Die Empfangseinheit muss komplett entfernt sein.
Google mal ein bisschen.
peso
auch schön...
...kleiner tip um zwischendurch den frust abzulassen: den netten brief mit rückumschlag von der gez einfach mit einem weißen blatt papier füllen und unfrei zurücksenden. gibt einem einfach ein gutes gefühl....;-)
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Ich lach´ mich scheckig .... ANARCHIE im Phaeton-Forum....
Einfach schön. 🙂
Gibt es doch noch Hoffnung für Deutschland???
Das Beste ist, sich selbst eine unfreie Sendung zuzusenden und den "Anderen" als Absender eintragen. Dann einfach die Annahme verweigern. Dann geht die Sendung an den Absender zurück und er muss die Portokosten berappen.
Interessant ist dann der weitere Ablauf. Könnte eine abendfüllende Story werden.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Interessant ist dann der weitere Ablauf.
Wie dürfte der dann aussehen?
Im Fernsehen wurde mal berichtet, dass man den "Absender" nach dem Postgesetz haftbar gemacht hat. Der "Anscheinsbeweis" würde gegen ihn sprechen.
peso
Habt Ihr eigentlich Eure TVs im Phaeton auch ordentlich angemeldet? 😁
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Habt Ihr eigentlich Eure TVs im Phaeton auch ordentlich angemeldet? 😁
Welche TV´s 😕 ?
Zitat:
Original geschrieben von mms.nm
Welche TV´s 😕 ?
Laut Spiegel Online sind auch unsere Navis Fernsehgeräte: Ich zitiere:
Zahlen sollen künftig
* Bäckerfilialen mit Kassensystemen, die per Internet vernetzt sind;
* rund 150.000 niedergelassene Ärzte und Apotheken, die durch die Gesundheitsreform gezwungen sind, internetfähige PC einzusetzen;
* Außendienstler, die mit modernen Navigationsgeräten unterwegs sind;
* mehrere Millionen Freiberufler und Telearbeiter, die zu Hause am PC tätig sind;
* Universitäten, die für viele Bürostandorte extra zahlen sollen.
Andererseits: Kann man unser Navi als "modern" bezeichnen? 😁
Völlig einleuchtend dürfte ja auch sein, daß die Bäckereikasse in Wirklichkeit ein Fernseher ist. Genauso wie der mit der Hauptzentrale vernetzte Geldautomat. Wahrscheinlich wird bei jedem Geldabheben in Zukunft gleich die GEZ-Gebühr abgezogen weil man in der Zeit ja auch hätte Fernsehen können.
Inzwischen sind alle PCs mit WLAN-Karte ausgestattet und damit internetfähig. Es gibt ja kaum noch Mainboards ohne.
Verrückte Welt.
Ist zu diesem Thema eigentlich schon eine Musterklage anhängig?
Eine Klage in Karlsruhe läuft. Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz doch noch gekippt wird.
Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Man denke an die Klage zur Grundsteuer zu eigengenutzen Häusern oder auch an die Unzulässigkeit von Gewerbesteuern und und und...
peso