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GEZ - Gebühren für Computer und Handies

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 16:45

Da hier viele Selbständige mitlesen / mitschreiben einmal nur so zur Info:

 

Wer für Computer und Handys mit Internetzugang zahlen muss

 

Für Computer, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgerüstet sind, müssen heute schon Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 17,03 Euro. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2004 beschlossen. Sie finden hier eine Übersicht, was das nach aktueller Rechtslage für Verbraucher bedeutet:

Privathaushalte

 

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen gebührentechnisch als Fernseher. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.

Wohngemeinschaften

 

Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie keinen eigenen Fernseher angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.

Beruflich genutzte Privatgeräte

 

Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.

Unternehmen

 

Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet hat.

Selbstständige

 

Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC - macht zusammen 474,96 Euro im Jahr. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.

Die Kontrolle

 

Es gibt zahlreiche Anekdoten über das Vorgehen der nach Provision bezahlten GEZ-Fahnder. Dennoch sind Verbraucher nach wie vor nicht verpflichtet, den Gebührenbeauftragten in die Wohnung lassen.

Wie berichtet hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht, weil dadurch auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten werden. Anders als bisher hätte man ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft. Kritische Stimmen zur neuen GEZ-Abgabe sind auch von den Industrie- und Handelkammern, mittelstandspolitischen Sprechern der Parteien, dem Präsident des Steuerzahlerbundes oder dem ITK-Branchenverband BITKOM zu hören.

Dies ist ein Auszag aus TelTarif.

 

peso

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63 Antworten

Und, zieht Ihr jetzt mit den Mobilfunkrechnungen auch gleich GEZ-Gebühren ein?

Mir ist nicht bekannt, daß die GEZ zusammen mit den Mobilfunkanbietern einen gemeinsamen Forderungseinzug plant.

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 7:09

Interessanter Denkansatz. Die suchen doch dauernd neue Geldquellen.

peso

am 20. Juli 2006 um 7:47

Habe bisher alle GEZler erfolgreich abgewehrt.

Die Anschreiben (mit 0,25 EUR frankiert="Infopost"), schmeiße

ich seit Jahren ungeöffnet weg.

Erst vor ein paar Wochen musste ich mal wieder einen GEZ-Rentner

zur Tür begleiten, der bis zu meinem Büro vorgearbeitet hatte.

Die Zeit nutze er noch für diverse Fragen: Haben sie ein Autoradio

in ihrem Firmenfahrzeug? Antwort: Nein. Meinen PKW nutze ich

nur privat, steuerlich bringt das eh nichts. Warenversand erfolgt

über Postpakete bzw. Kurierdienste. Eigene Fahrzeugflotte

wäre viel zu teuer. Er war damit zufrieden. Internet/Handy hat

ihn nicht interessiert. :)

Gruss Volksmoped

(Noch nicht abGEZockt.)

Die GEZ Theorie, daß jeder PC mit Internetanschluß auch ein Fernseher ist, dürfte noch zu interessanten Diskussionen und Urteilen führen. Wenn man nämlich alle Software (Internet Browser, Codecs, Plug-ins) deinstalliert, mit dem das Ansehen der Streams möglich wäre, ist der PC definitiv nicht mehr als Fernsehgerät zu betrachten. Das gleiche gilt ja auch, wer einen Fernseher nur als Monitor beispielsweise zum DVD gucken kauft. Wer das Empfangsteil ausbaut, ist von der GEZ befreit.

Aber um diese Wegelagerer zu beruhigen, habe ich vor zwei Wochen mein Firmen-Autoradio angemeldet. Meistens kommen sie ja bei denen vorbei, die gar nichts angemeldet haben.

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 8:27

Schon mal daran gedacht, dass jeder und zwar jeder Gewerbetreibende jetzt GEZ-pflichtig ist ?

peso

Nö , warum , mein Steuerberater hat einen PC um mittels Elster und anderen Programmen Daten zum Finanzamt zu senden. Ausserdem könnte man dem Finanzamt auch CD Roms oder Disketten zur Verfügung stellen , die PER POST ( so mit Briefträger ) dem Finanzamt zugestellt werden.

Ich brauche als Selbstständiger keinen PC oder Onlineanschluss , zumindestens nicht zwingend.

dsu

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mir ist nicht bekannt, daß die GEZ zusammen mit den Mobilfunkanbietern einen gemeinsamen Forderungseinzug plant.

Die Tankstellen sind auch zum Eintreiben der Mineralölsteuern "verkommen" , warum soll das nicht auch bei der GEZ demnächst möglich sein.

dsu

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Schon mal daran gedacht, dass jeder und zwar jeder Gewerbetreibende jetzt GEZ-pflichtig ist ?

peso

Und wenn die ganzen Steuern vom Steuerberater oder einer externen Buchhaltung erledigt werden und die das per Elster versenden?

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Nö , warum , mein Steuerberater hat einen PC um mittels Elster und anderen Programmen Daten zum Finanzamt zu senden. Ausserdem könnte man dem Finanzamt auch CD Roms oder Disketten zur Verfügung stellen , die PER POST ( so mit Briefträger ) dem Finanzamt zugestellt werden.

Ich brauche als Selbstständiger keinen PC oder Onlineanschluss , zumindestens nicht zwingend.

dsu

Da könntest Du Recht haben. Ich habe mich hierauf berufen:

Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet hat.

Selbstständige

 

peso

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser

Die Tankstellen sind auch zum Eintreiben der Mineralölsteuern "verkommen" , warum soll das nicht auch bei der GEZ demnächst möglich sein.

dsu

Man könnte z.B. "im gegenseitigen Interesse" die Käuferdaten übermitteln.

Oh, da fallen mir schon einige Abzockbeispiele ein.

peso

Themenstarteram 20. Juli 2006 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Und wenn die ganzen Steuern vom Steuerberater oder einer externen Buchhaltung erledigt werden und die das per Elster versenden?

Dann wäre aber die Kreis potentieller GEZ-Verbrecher überschaubarer und man könnte die Rasterfahndung verfeinern.

peso

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Die GEZ Theorie, daß jeder PC mit Internetanschluß auch ein Fernseher ist, dürfte noch zu interessanten Diskussionen und Urteilen führen. Wenn man nämlich alle Software (Internet Browser, Codecs, Plug-ins) deinstalliert, mit dem das Ansehen der Streams möglich wäre, ist der PC definitiv nicht mehr als Fernsehgerät zu betrachten.

Nein, es wird nicht zu Urteilen kommen. Das Problem ist ein anderes: Internet wurde als Rundfunk-Medium definiert. In der Folge sind dann Internetfähige Computer, Kühlschränke (jo, gibts) und Handies Radioempfänger.

Das ist völlig unabhängig davon, ob die öffentlichen überhaupt Radiosendungen ins Internet stellen.

Was aber witzig ist, ist was anderes: private Sendeanstalten (RTL, Sat1, ...) sind von der GEZ befreit. Gab irgendwann mal irgendein Urteil von irgendeinem Gericht. Hintergrund war wohl, dass die dann mit ihren Gewinnen die öffentliche Konkurrenz finanzieren würden.

Da mein Handy und meine Computer aber auch Sender sind, werde ich wohl eine allgemeine Gebührenbefreiung beantragen. :-)

Bei mir läppert sich die GEZ übrigens auf ein paar tausend EUR im Jahr zusammen. Jedenfalls wenn ich es richtig verstehe. Für jedes Handy, jedes Autotelefon und jedes Notebook muss ich pro Monat 17,- EUR bezahlen. 17,- EUR pauschal pro Büro(gebäude) sind dagegen Peanuts.

Und ja: Die GEZ-Vertreter werden Firmen zukünftig sehr stark auf die Füße treten. Und ein Außendienstler ohne Handie ist ja wohl mehr als unwahrscheinlich.

Viele Grüße

Fazit:

1.Selbstständige brauchen nicht ihre PCs anzumelden , wozu hat man sonst Steuerberater

2.Es gibt genug Handys ohne WAP

3.Ich brauche keinen GEZ Gebürenermittler ohne Durchsuchungsbefehl reinzulassen

4.Für mich bleibt alles beim alten

grüße

dsu

nicht immer gleich bei den kleinsten Änderungen wie die aufgeschäuchten Tauben rumflattern , das bringt nichts und lässt einen schwitzen....

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