GEZ - Gebühren für Computer und Handies

VW Phaeton 3D

Da hier viele Selbständige mitlesen / mitschreiben einmal nur so zur Info:


Wer für Computer und Handys mit Internetzugang zahlen muss



Für Computer, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgerüstet sind, müssen heute schon Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 17,03 Euro. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2004 beschlossen. Sie finden hier eine Übersicht, was das nach aktueller Rechtslage für Verbraucher bedeutet:
Privathaushalte

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen gebührentechnisch als Fernseher. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.
Wohngemeinschaften

Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie keinen eigenen Fernseher angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.
Beruflich genutzte Privatgeräte

Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.
Unternehmen

Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet hat.
Selbstständige

Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC - macht zusammen 474,96 Euro im Jahr. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.
Die Kontrolle

Es gibt zahlreiche Anekdoten über das Vorgehen der nach Provision bezahlten GEZ-Fahnder. Dennoch sind Verbraucher nach wie vor nicht verpflichtet, den Gebührenbeauftragten in die Wohnung lassen.

Wie berichtet hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht, weil dadurch auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten werden. Anders als bisher hätte man ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft. Kritische Stimmen zur neuen GEZ-Abgabe sind auch von den Industrie- und Handelkammern, mittelstandspolitischen Sprechern der Parteien, dem Präsident des Steuerzahlerbundes oder dem ITK-Branchenverband BITKOM zu hören.

Dies ist ein Auszag aus TelTarif.

peso

63 Antworten

www.pc-protest.de

Hab ich bei den Google-Groups gefunden (ist übrigens echt interessant, wenn man bei "Suche" mal "GEZ" eingibt, was da rauskommt...):

From: Tobias Hagen <tobias.ha...@gmxpro.net>
Date: Thursday 24 June 2004 18:55:33
Groups: fhf.jokes

30. Dezember, müde und abgespannt von der Arbeit fuhr ich in die
Wohnung meiner Freundin. Dort war es aufgeräumt, im Kühlschrank war
etwas zu essen. Nachdem ich mir den Magen vollgeschlagen hatte,
machte ich es mir auf dem Sofa bequem.

In diesem Moment klingelt es an der Wohnungstür. Ich gehe zur Tür und
blicke durch den Spion. Dort stand ein etwa 40 Jahre alter, gut
gekleideter Mann.

Kaum hatte ich die Tür geöffnet, fing der gute Mann auch schon an:
GEZ-Scherge: "Guten Tag, mein Name ist Lars Lästig, ich bin ihr
Rundfunkgebührenbeaufftragter.....blabla......blabla"

GEZ? Wirklich ein GEZ-Scherge? Oh je...

GEZ-Scherge: "..........blabla........sind sie FRAU ANJA K.?"

Hat der mich wirklich gerade gefragt ob ich Frau Anja K. (meine
Freundin) bin? (Ich sehe nun wirklich nicht wie eine Frau aus, zudem
trug ich einen deutlich sichtbaren 3-Tagesbart)

Das verschlug selbst mir die Sprache. Stille machte sich im Hausflur
breit. Plötzlich traf mich der Hammer der Erkenntnis: Es gibt ein
Leben nach dem Gehirntod, der Beweis steht vor dir. Pack den Typen
ein und der nächste Nobelpreis ist dir sicher. Ich entschied mich
dagegen, denn der gute Mann war sicher nicht stubenrein und ich
antwortete ihm stattdessen, daß ich Gina W. sei, die uneheliche
Tochter von Frau K.

GEZ-Scherge: "Nagut lassen wir das. Sie wissen
sicher.......blabla........verpflichtet
..........blabla........anzumelden......"

Ich unterbrach den Redefluss des GEZ-Schergen nur ungern, aber ich
teilte ihm mit, daß ich mal auf die Toilette müßte, versprach ihm
aber, daß ich gleich wieder da bin und schloß die Tür hinter mir.
Nach 5 Minuten gab es die ersten zarten Klingelversuche.

Nach weiteren 3 Minuten klingelte er Sturm und ich öffnete wieder die
Tür.

GEZ-Scherge: "Was haben sie denn solange gemacht?"

Wahrheitsgemäß antwortete ich ihm, daß ich ein lauwarmes Bier
getrunken habe. Außerdem mußten mal wieder meine Fussnägel
geschnitten werden.

GEZ-Scherge: "So eine Frechheit, sowas habe ich ja noch nie
erlebt...."

Ich mußte dem guten Mann leider Recht geben und versprach meine
Freundin noch heute Abend darauf anzusprechen, warum sie das Bier
nicht in den Kühlschrank gestellt hatte. Wirklich eine Frechheit. Nun
lief dieser geistige Tiefflieger rot an und rastete aus.

GEZ-Scherge: "Wenn sie noch weiter so ein Kasperltheater
veranstalten, kann ich auch andere Seiten aufziehen. Ein Anruf von
mir und die Polizei durchsucht ihre Wohnung......blabla....... das
wird sehr teuer für sie......blabla".

Logisch, mit Bundesgrenzschutz und Sondereinsatzkommando.

Sichtbar eingeschüchtert versprach ich nun, effektiv mitzuarbeiten
und mein Kasperltheater bleiben zu lassen.

GEZ-Scherge: "Besitzen sie einen Fernseher oder ein Radio?"

Freundlich gab ich dem Mann Auskunft. "Ja klar, ich besitze 2
Fernseher, 3 Radios, noch ein Radio in meinem Büro und zwei in meinen
Autos."

GEZ-Scherge: "Haben sie diese angemeldet?"

"Nein, bisher leider nicht."

GEZ-Scherge: "Wie lange besitzen sie diese Geräte schon?"

"Ca. 10-12 Jahre."

Uiiiii, jetzt war er am Sabbern, als er seine Provision in Gedanken
überschlug. Nunja, um es kurz zu machen, er hielt mir nach 1-2
Minuten zwei Zettel zur Unterschrift unter die Nase. Eine Anmeldung
der GEZ und einen Schrieb, daß ich schon seit 5 Jahren die Geräte
besitze. Beides auf den Namen und die Adresse meiner Freundin
ausgestellt.

Freundlich wie ich nun einmal bin teilte ich ihm mit, daß ich weder
Frau Anja K. bin, noch hier wohne.

GEZ-Scherge: "Wo wohnen sie denn?"

Ich: "Wissen sie das nicht?"

GEZ-Scherge: "Nee"

Ich: "Super, schönen guten Abend"

Ich schloß die Tür, schaltete die Klingel ab und den Fernseher ein,
das Bier war auch schon etwas kühler.

Wenn ich Glück habe, kommen vielleicht auch bald mal wieder die
Zeugen Jehovas vorbei.

Supergenial , ich lach mich schlapp....

Ja , genauso gehts .... oder nur so gehts.....

Klasse Beitrag @Imclehmann

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky


Übrigens will nicht nur die GEZ von Selbständigen/Freiberuflern Geld sehen, sondern auch die GEMA. Selbst wer nur einen CD-Spieler in seiner Praxis stehen hat, wird zur Kasse gebeten.

z.B.
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_einzelhandel_tarif.pdf

Darum wurde in der Praxis meiner Frau alles im Patientenbereich entfernt.

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