GEZ - Gebühren für Computer und Handies
Da hier viele Selbständige mitlesen / mitschreiben einmal nur so zur Info:
Wer für Computer und Handys mit Internetzugang zahlen muss
Für Computer, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgerüstet sind, müssen heute schon Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 17,03 Euro. So haben es die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2004 beschlossen. Sie finden hier eine Übersicht, was das nach aktueller Rechtslage für Verbraucher bedeutet:
Privathaushalte
Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen gebührentechnisch als Fernseher. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.
Wohngemeinschaften
Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie keinen eigenen Fernseher angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.
Beruflich genutzte Privatgeräte
Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.
Unternehmen
Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Fernseh- und Radiogeräte angemeldet hat.
Selbstständige
Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC - macht zusammen 474,96 Euro im Jahr. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.
Die Kontrolle
Es gibt zahlreiche Anekdoten über das Vorgehen der nach Provision bezahlten GEZ-Fahnder. Dennoch sind Verbraucher nach wie vor nicht verpflichtet, den Gebührenbeauftragten in die Wohnung lassen.
Wie berichtet hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PCs eingereicht, weil dadurch auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten werden. Anders als bisher hätte man ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Möglichkeit, sich legal von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, indem man seine Empfangsgeräte abschafft. Kritische Stimmen zur neuen GEZ-Abgabe sind auch von den Industrie- und Handelkammern, mittelstandspolitischen Sprechern der Parteien, dem Präsident des Steuerzahlerbundes oder dem ITK-Branchenverband BITKOM zu hören.
Dies ist ein Auszag aus TelTarif.
peso
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tukaram
Was aber witzig ist, ist was anderes: private Sendeanstalten (RTL, Sat1, ...) sind von der GEZ befreit. Gab irgendwann mal irgendein Urteil von irgendeinem Gericht. Hintergrund war wohl, dass die dann mit ihren Gewinnen die öffentliche Konkurrenz finanzieren würden.
Das verstehe ich nicht :-(
Was hat die GEZ mit RTL-Sendern zu tun ?
peso
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Fazit:
1.Selbstständige brauchen nicht ihre PCs anzumelden , wozu hat man sonst Steuerberater
2.Es gibt genug Handys ohne WAP
3.Ich brauche keinen GEZ Gebürenermittler ohne Durchsuchungsbefehl reinzulassen
4.Für mich bleibt alles beim altengrüße
dsunicht immer gleich bei den kleinsten Änderungen wie die aufgeschäuchten Tauben rumflattern , das bringt nichts und lässt einen schwitzen....
Hallo DSU,
man sollte aber, gerade als Selbständiger wissen, was auf einem zukommt.
zu 1: Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun.
zu 2: Jedes Handy, dass eine Kamera hat, dürfte internetauglich sein. Es dreht sich hier nicht um WAP, sondern ums WEB. Z.B. Dein Communicator fällt darunter.
zu 3: Du brauchst, ohne Durchsuchungsbefehl gar keinen in Deine Räume zu lassen (ausser bei Gefahr im Verzuge).
zu 4: Dieses Vogelstraußverhaltn bringt uns nicht weiter.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Das verstehe ich nicht :-(
Was hat die GEZ mit RTL-Sendern zu tun ?
Jeder Sender beobachten rund um die Uhr jeden wichtigen anderen Sender. Einfach um etwaige News mitzubekommen.
Dafür müssten alle privaten Sender dann GEZ Gebühren bezahlen. Irgendwann hat mal ein Sender dagegen geklagt, da es ja deren Aufgabe Konkurrenz zu öffentlichen Rundfunkanstalten zu sein und sie mit der GEZ ihre Konkurrenten Zwangs-Finanzieren würden.
Die Klage wurde gewonnen und schwubs waren private Rundfunkanbieter gebührenbefreit.
Und da meine PCs ins Internet "senden" können, bin ich nach meiner Logik auch eine Rundfunkanstalt.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
nicht immer gleich bei den kleinsten Änderungen wie die aufgeschäuchten Tauben rumflattern , das bringt nichts und lässt einen schwitzen....
Ich weiß nicht genau wie die GEZ Notebooks und Handies wirklich berechnen wird. Ich vermute mal so ähnlich wie ein mobiles TV-Gerät. D.h. pro "Aufstellungsort" muss bezahlt werden.
Für einen Außendienstler also 1 x zu Hause, 1 x in der Firma. Angenommen der Außendienstler kann Notebook und Handy auch privat nutzen (IMO sinnvoll und lässt sich ohnehin nicht unterdrücken), dann muss er doppelt zahlen. D.h. dann das pro Außendienstler 4 x 17,- EUR pro Monat = 816,- EUR im Jahr GEZ fällig sind. Das ganze notfalls auch rückwirkend. Angenommen eine kleine Firma hat 10 Außendienstler / Chefs / was auch immer. Die so ausgestattet werden.
Im Extremfall könnten dann rückwirkend für zwei Jahre 16.000,- EUR GEZ fällig werden. Und ja, das wird unangenehm.
Mfg
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Wird dir aber nicht viel weiterhelfen.
Zu Anfang der 90er Jahre haben schlaue Leute eine Sperrfilterantennen-anschlussdose angeboten , die den Empfang des gesamten Breitbandkabelspektrums durchleiten konnte , jedoch nicht die öffentlich Rechtlichen. (Sperrfilter in den unteren UHF Bereichen) . Somit konnte man alle privaten Sender empfangen , nicht jedoch die Öffentlichen.
Resultat daraus war , das eigendlich keine GEZ Gebüren mehr erhoben werden konnten.
Benutzet dieser Sperrdosen haben ihre GEZ gekündigt,....diese hat dann auf Zahlung geklagt.
Nur leider ist die GEZ der Staat , der Staat hat Richter , und der Verbraucher ist im Endeffekt immer der gelackmeierte...
Urteil, und das im Namen des Volkes: Der Kunde hat GEZ zu bezahlen , auch wenn er die Öffentlichen nicht empfangen kann.
ach so , noch was:
Ich kenn eigendlich keinen "intelligenten" Unternehmer , der nicht schon längst innerlich mit den voll beschmierten Gesetzgebern hier in unserem "total mischugge" gewordenen Land Bundesrepublik Deutschland gekündigt hat. Hier macht doch schon längst jeder was er will , und der , der am meisten Steuern hinterzieht , ist doch hier am Besten angesehen. Will sagen: Die können meinetwegen 100 Euro pro Monat GEZ verlangen , nur werd ich sie eben nicht bezahlen. Punkt.
Die Partei der Erbgemeinschaft mit dem verpickelten Schwulen hat eine Studie veröffentlicht , wonach 70 % !! deutschlandweit gesehen der Firmen pleite seien , wenn sie sich an alle gültigen Rechtsnormen halten würden. ( Ist jetzt aber jede Menge "off-topic" )
Zitat:
Original geschrieben von Tukaram
Jeder Sender beobachten rund um die Uhr jeden wichtigen anderen Sender. Einfach um etwaige News mitzubekommen.
Dafür müssten alle privaten Sender dann GEZ Gebühren bezahlen. Irgendwann hat mal ein Sender dagegen geklagt, da es ja deren Aufgabe Konkurrenz zu öffentlichen Rundfunkanstalten zu sein und sie mit der GEZ ihre Konkurrenten Zwangs-Finanzieren würden.
Die Klage wurde gewonnen und schwubs waren private Rundfunkanbieter gebührenbefreit.
Und da meine PCs ins Internet "senden" können, bin ich nach meiner Logik auch eine Rundfunkanstalt.
Viele Grüße
Interessanter Gedanke. Kannst Du mir das Urteil benennen ? Es wäre gut auf die Interconnectionkosten der Mobilfunk anwendbar.
peso
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Wird dir aber nicht viel weiterhelfen.
Zu Anfang der 90er Jahre haben schlaue Leute eine Sperrfilterantennen-anschlussdose angeboten , die den Empfang des gesamten Breitbandkabelspektrums durchleiten konnte , jedoch nicht die öffentlich Rechtlichen. (Sperrfilter in den unteren UHF Bereichen) . Somit konnte man alle privaten Sender empfangen , nicht jedoch die Öffentlichen.Resultat daraus war , das eigendlich keine GEZ Gebüren mehr erhoben werden konnten.
Benutzet dieser Sperrdosen haben ihre GEZ gekündigt,....diese hat dann auf Zahlung geklagt.
Nur leider ist die GEZ der Staat , der Staat hat Richter , und der Verbraucher ist im Endeffekt immer der gelackmeierte...
Urteil, und das im Namen des Volkes: Der Kunde hat GEZ zu bezahlen , auch wenn er die Öffentlichen nicht empfangen kann.
ach so , noch was:
Ich kenn eigendlich keinen "intelligenten" Unternehmer , der nicht schon längst innerlich mit den voll beschmierten Gesetzgebern hier in unserem "total mischugge" gewordenen Land Bundesrepublik Deutschland gekündigt hat. Hier macht doch schon längst jeder was er will , und der , der am meisten Steuern hinterzieht , ist doch hier am Besten angesehen. Will sagen: Die können meinetwegen 100 Euro pro Monat GEZ verlangen , nur werd ich sie eben nicht bezahlen. Punkt.
Die Partei der Erbgemeinschaft mit dem verpickelten Schwulen hat eine Studie veröffentlicht , wonach 70 % !! deutschlandweit gesehen der Firmen pleite seien , wenn sie sich an alle gültigen Rechtsnormen halten würden. ( Ist jetzt aber jede Menge "off-topic" )
Grundsätzlich stimme ich Dir hier zu !!!
peso
Um ab 1. Januar 2007 Firmen mit Internet-PCs abzuzocken muss aber erst der Rundfunkgebührenstaatsvertrag geändert werden Dort steht nämlich in §1:
"Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages
sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung
oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und
Fernsehen) geeignet sind..."
Lies: "..nicht zeitversetzt.."
Da die Daten durch Laufzeit/Pufferung mindestens ein paar Sekunden bis zum Ohr/Auge unterwegs sind, ist es zeitversetzt.
Ein weiterer Punkt ergibt sich durch die Möglichkeit, über das Internet solche Leistungen individuell abzurechnen. Online-Zeitungen oder ganz allgemein Leistungsanbieter praktizieren dies ja schon. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen endlich aufhören, Ihre Sendungen ohne Authorisierung und Abrechnung über das Internet zu veröffentlichen und die Allgemeinheit für meist nicht in Anspruch genommene Leistungen zur Kasse zu bitten.
Es gibt ja auch andere wertvolle Publikationen im Internet, die kostenlos angeboten werden, die aber nie etwas vom GEZ-Kuchen abbekommen werden.
Und: Ja, die GEZ ist staatlich und der Staat wird immer zu seinem Recht kommen. Das hört aber diesesmal auf der Türschwelle auf. Von daher steht jedem Bürger immer noch frei, seine Geräte gemäß seines Gutdünkens anzumelden oder nicht. Solange der Staat Bürger ungerecht belastet nach Methoden, die keiner Privatfirma erlaubt sind und pure Willkür sind, muss er damit eben rechnen, daß Bürger den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen wie dem Hausrecht ausnutzen, um ungerechte Abgaben zu reduzieren.
oder einfach hier
Achja der PC, Fernseher, Radio bei mir gehören Nwbatnem Zwabo aus Kongo. Der ist unregelmäßig zu Besuch aus dem Kongo da und hat deswegen seine Geräte bei mir, um dann sein Radio et Television Nationales du Congo zu hören. 😁
Ich hoffe er nimmt das nächste mal seine Geräte wieder mit, denn ich brauche sie nicht. Achja ich poste über den PC vom Nachbar. 😁
Zitat:
Original geschrieben von oaci
...um dann sein Radio et Television Nationales du Congo zu hören.
Kannst man bei dir diesen Sender über die Satelliten-Schüssel auch wirklich empfangen? 😉
Ich bitte alle, hier mitzumachen:
Interesssant ist auch, wie es mit dem Datenschutz der Provider aussieht. Also ob die GEZ auf die Daten der Provider (Internet und Mobilfunk) zugreifen darf.
Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamts hat die GEZ ja schon lange.
M.E. sind nur die UMTS-Handys von der drohenden GEZ-Gebühr betreffen, die GSM-Netze sind ja kaum zum Fernsehempfang geeignet.
Gibt es eigentlich Auto"radios" ohne Radioteil? MP3-CDs zu hören würde mir z.B. völlig reichen.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
M.E. sind nur die UMTS-Handys von der drohenden GEZ-Gebühr betreffen, die GSM-Netze sind ja kaum zum Fernsehempfang geeignet.
Ähh. Es geht um die Internet-Fähigkeit. Und das haben praktisch alle modernen Handies. Zumindest die, die GPRS oder WAP können.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Gibt es eigentlich Auto"radios" ohne Radioteil? MP3-CDs zu hören würde mir z.B. völlig reichen.
Zieh den Antennenstecker ab und das Radio ist nicht mehr empfangsbereit. Dann kannst Du die GEZ sparen.
Momo