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Gewitter in NRW: Mich hats erwischt unfall :(

Mercedes C-Klasse W204

Hallo zusammen,

leider hatte meine Ehefrau diesen Montag einen Unfall mit unserem w204. An dem tag hat es wie aus eimern geregnet. Sie ist ins Schleudern gekommen und Frontal auf ein anderes Fahrzeug draufgefahren. Gut das vor 1 Monat das Airbagsteuergerät durch die KDM getauscht worden ist.

Zum Glück ist niemandem etwas passiert was das wichtigste ist.

Nur hat unser w204 einiges abgekommen.

- Fahrerairbag offen
- Beifahrerairbag offen
- Airbag im Fußraum Fahrerseite offen
- Windschutzscheibe gerissen
- Motorhaube
und halt die Komplette front. Kühler wurde nach innen verbogen und liegt fasst am Motor an. Das Fahrzeug läst sich auch nicht starten.

Da ich eine Vollkaksko habe würde gerne ich eure Einschätzung haben wie groß der Schaden ist und wie das alles abläuft. Ist mein erster Schaden 🙁
Werde das Fahrzeug auch direkt bei Mercedes Reparieren lassen

Motor-1
Motor-2
Motor-3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 22:21:03 Uhr:


Ich weiß nicht, was an einem "Man sollte da aber einfach mal anfragen" falsch zu verstehen ist?
Deine Probleme will ich nicht haben!

Meine Korrektur bezog sich - übrigens völlig problemlos - nur auf folgenden simplen Satz von Dir:

"Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer."

Diese Satz ist, so wie er da steht, schon per se - und jetzt sage ich es mal ganz deutlich- vollkommen falsch. In dieser Hinsicht soll also weder der Themenstarter noch irgend ein späterer Leser glauben müssen, was Du hier behauptest. Es ist vollkommen falsch zu behaupten, dass "Rechtschutz in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer ist".

Die nachgeschobene Binsenweisheit, dass man "mal fragen soll", macht die Behauptung aus dem ersten Satz nicht richtig.
Richtig und viel besser wäre es gewesen, Du hättest geschrieben, wie es ist. Dass Du nämlich zur Kostendeckung bei Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht nichts Kompetentes sagen kannst und dass man halt mal bei der Versicherung fragen soll. Wer hätte das gedacht ...

Aber das haben wir ja nun geklärt und in Zukunft weißt Du es sicher besser.

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@Musli18
stand denn sonst vielleicht etwas im unfallbericht der polizei, was auf "grobe" Fahrlässigkeit hinweisen könnte?
"unangepasste geschwindigkeit" oder ähnliches...
Ich gehe davon aus, daß die Reifen in ordnung sind. weise den Gutachter auf ausreichendes profil hin.

Zitat:

@wobPower schrieb am 5. Juni 2016 um 21:34:50 Uhr:


Einen guten c350cdi zu finden ist schwer.

Von cdi war doch gar keine Rede... 😁 Da kommen öfter welche rein...

für den benziner gilt das gleiche, denn die c klasse wird eher öfter als 180er -250er verkauft.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2016 um 21:02:38 Uhr:



Zitat:

@WWiesel schrieb am 5. Juni 2016 um 17:08:20 Uhr:



Bedenke dies in Zukunft, denn ich korrigiere hier nicht grundlos oder aus Spaß an der Rechthaberei herum.

Doch, genau dabei geht Dir einer ab, jemand anders schreibt nicht gleich solche Sätze dazu:
"Leider falsch Jupp, mit juristischen Themen hast Du's nicht so sehr. ;-)"

Man hätte auch einfach schreiben können, dass "im Fall von fahrlässiger Körperverletzung (sofern es dabei bleibt), in diesem Fall dies wahrscheinlich von der Rechtschutz übernommen wird". Aber das war dir offensichtlich nicht "geil" genug.

Ansonsten kann man über meinen allgemeinen Satz durchaus streiten bzw. dieses ergänzen. Viele Straftaten deckt die Rechtsschutz eben nicht ab und da ich bei dem Unfall nicht dabei war, weiß ich auch nicht, was da am Ende bei raus kommt. Daher habe ich die Weichmacher drin, einfach weil mir (du scheinst ja bei dem Unfall dabei gewesen zu sein) die Informationen nicht zur Verfügung stehen.

Lieber unsachlicher Jupp, ich zitiere Dich zwar, aber ich schreibe für die anderen, also für die unvoreingenommenen Leser, noch Folgendes:

Strafrechtsschutz gibt's nur bei Fahrlässigkeitstaten, nicht bei Vorsatztaten. Dieselbe Tat kann aber nicht gleichzeitig fahrlässig und vorsätzlich begangen werden, deshalb gibt's hier kein Wenn oder Aber, sondern nur eine klare Kante und deshalb war nach dem ersten Beitrag von vornherein klar, dass im Fall einer bestehenden Verkehrs-RS-Versicherung auch Kostendeckungsschutz zu gewähren sein wird.

Wie so oft bei alltäglichen Unfällen mit Körperverletzung, wird wg. der Fahrlässigkeitstat ermittelt, was so alltäglich ist, dass es niemanden sonderlich beunruhigen muss.

Die Fallschilderung des Themenstarters beinhaltete aber auch so absolut gar keinen Anhaltspunkt dafür, dass hier die bedauernswerte Gattin des Themenstarters "mit Absicht" den Unfall gebaut und dann auch noch "vorsätzlich" "eine andere Person körperlich mißhandeln oder an der Gesundheit schädigen" wollte (§ 223 StGB), dass jeder Gedanke an eine Vorsatztat so abwegig ist war wie noch was.

Klartext: Es war von vornherein völlige blödsinnig, über etwa anderes als Fahrlässigkeit und evtl. fehlenden Kostendeckungsschutz der Versicherung zu schwadronieren und sich aus Spaß am letzten Wort auch noch damit herausreden zu wollen, dass man ja nicht gewusst hätte, wie der Fall liegen würde.

Einfaches Nachlesen und - falls das wirklich (??) nicht reichen sollte - ein bisschen Lebenserfahrung hätten ausgereicht.

Zitat:

@Andyy83 schrieb am 5. Juni 2016 um 22:20:03 Uhr:


ihr habt probleme es steht noch nichts fest der Gutachter war nicht mal da Ok es ist zu 100% ein Totalschaden aber ihr diskutiert hier nur noch über die Neuanschaffung das ist nicht das thema hier ..

Ähh, der TE bestimmt doch das Thema und genau er hat doch gesagt, dass er nächstes Jahr einen C 350 sucht... Da habe ich lediglich darauf hingewiesen, dass er da lieber früher als später mit der Suche beginnen sollte, da das Angebot bei 350er Benzinern sehr übersichtlich ist...

Zitat:

@WWiesel schrieb am 5. Juni 2016 um 22:58:55 Uhr:



Die Fallschilderung des Themenstarters beinhaltete aber auch so absolut gar keinen Anhaltspunkt dafür, dass hier die bedauernswerte Gattin des Themenstarters "mit Absicht" den Unfall gebaut und dann auch noch "vorsätzlich" "eine andere Person körperlich mißhandeln oder an der Gesundheit schädigen" wollte (§ 223 StGB), dass jeder Gedanke an eine Vorsatztat so abwegig ist war wie noch was.

Wäre nicht der erste Unfall, der unter Medikamenten, Alkohol oder sonst was begangen wurde.
Natürlich, für dich ist so etwas "noch nie vorgekommen".

Aber damit bin ich hier auch endgültig raus, einfach weil du nicht begreifen willst, dass ich nur "Vorsicht" sagen wollte und gesagt habe. Ich habe niemals gesagt, "das ist so", auch wenn du es mir laufend andichtest.

Euch bekommt wohl das warme Wetter nicht. Oder warum müsst ihr immer stören?

Also ich würde mich freuen, wenn hier nur noch der Themenstarter berichtet, und zwar, wenn es etwas Neues zum Fall gibt: Kosten, Anklage, neues Auto ausgesucht.
Nach wie vor: Gruß an seine Frau, weiterfahren! 😉

Klar halte ich euch am laufenden. Gutachter war letzte Woche da. Rechtschutz übernimmt das Prozedure mit der Polizei

Meine Frage an euch: Kann ich meinen Benz jetzt schon abmelden ? Mittwoch würde ich meiner Frau einen Kleinwagen holen und würde das Kennzeichen gerne behalten

Wo steht das Fahrzeug? Gutachten ist noch nicht fertig? Gibt es eine Aussage zum Totalschaden oder nicht (zumindest mündlich)? Nur wenn es nicht repariert werden soll, dann solltest du zeitnah abmelden und dann solltest du auch zusehen, dass das Fahrzeugwrack zeitnah verkauft wird (wie und an wen, da können wir gerne noch mal per PN drüber sprechen).

Warum nicht,er ist dein Eigentum,und du kannst ihn abmelden oder anmelden wie du willst. Der Brief bleibt ja bei dir

Natürlich darf man sein Fahrzeug immer abmelden, sofern man denn will.
Die Frage hier ist, macht es Sinn?
Wird repariert, dann würde ich eben nicht abmelden.

Gutachten sollte Morgen oder Mittwoch vorliegen. Fahrzeug steht zuhause in der Garage.

Zitat:

@Musli18 schrieb am 6. Juni 2016 um 22:37:21 Uhr:


Fahrzeug steht zuhause in der Garage.

Dann sind Unterstellkosten sicher kein Thema und ansonsten würde ich einfach mal das Gutachten abwarten. Auf die ein oder zwei Tage kommt es nun auch nicht an, so teuer sind Steuer und Versicherung nun auch nicht.

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