Gewitter in NRW: Mich hats erwischt unfall :(
Hallo zusammen,
leider hatte meine Ehefrau diesen Montag einen Unfall mit unserem w204. An dem tag hat es wie aus eimern geregnet. Sie ist ins Schleudern gekommen und Frontal auf ein anderes Fahrzeug draufgefahren. Gut das vor 1 Monat das Airbagsteuergerät durch die KDM getauscht worden ist.
Zum Glück ist niemandem etwas passiert was das wichtigste ist.
Nur hat unser w204 einiges abgekommen.
- Fahrerairbag offen
- Beifahrerairbag offen
- Airbag im Fußraum Fahrerseite offen
- Windschutzscheibe gerissen
- Motorhaube
und halt die Komplette front. Kühler wurde nach innen verbogen und liegt fasst am Motor an. Das Fahrzeug läst sich auch nicht starten.
Da ich eine Vollkaksko habe würde gerne ich eure Einschätzung haben wie groß der Schaden ist und wie das alles abläuft. Ist mein erster Schaden 🙁
Werde das Fahrzeug auch direkt bei Mercedes Reparieren lassen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 22:21:03 Uhr:
Ich weiß nicht, was an einem "Man sollte da aber einfach mal anfragen" falsch zu verstehen ist?
Deine Probleme will ich nicht haben!
Meine Korrektur bezog sich - übrigens völlig problemlos - nur auf folgenden simplen Satz von Dir:
"Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer."
Diese Satz ist, so wie er da steht, schon per se - und jetzt sage ich es mal ganz deutlich- vollkommen falsch. In dieser Hinsicht soll also weder der Themenstarter noch irgend ein späterer Leser glauben müssen, was Du hier behauptest. Es ist vollkommen falsch zu behaupten, dass "Rechtschutz in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer ist".
Die nachgeschobene Binsenweisheit, dass man "mal fragen soll", macht die Behauptung aus dem ersten Satz nicht richtig.
Richtig und viel besser wäre es gewesen, Du hättest geschrieben, wie es ist. Dass Du nämlich zur Kostendeckung bei Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht nichts Kompetentes sagen kannst und dass man halt mal bei der Versicherung fragen soll. Wer hätte das gedacht ...
Aber das haben wir ja nun geklärt und in Zukunft weißt Du es sicher besser.
103 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 21:54:36 Uhr:
Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer.
Man sollte da aber einfach mal anfragen.
Leider falsch Jupp, mit juristischen Themen hast Du's nicht so sehr. ;-)
Bei Fahrlässigkeitsstraftaten - wie hier - gibt es selbstverständlich Rechtsschutz, falls Verkehrsrechtsschutz besteht. Verkehrsrechtsschutz sollte man schon haben. Ich selbst würde mich ohne RS-Versicherung speziell im Ausland nicht hinters Steuer setzen.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 4. Juni 2016 um 21:59:37 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 21:54:36 Uhr:
Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer.
Man sollte da aber einfach mal anfragen.Leider falsch Jupp, mit juristischen Themen hast Du's nicht so sehr. ;-)
Bei Fahrlässigkeitsstraftaten - wie hier - gibt es selbstverständlich Rechtsschutz, falls Verkehrsrechtsschutz besteht. Verkehrsrechtsschutz sollte man schon haben. Ich selbst würde mich ohne RS-Versicherung speziell im Ausland nicht hinters Steuer setzen.
Da nicht fest steht, worum es sich hier genau handelt, habe ich, im Gegensatz zu dir, einfach nur ein "Vorsicht" eingeworfen.
Immer mit dem Hinweis da dran zu bleiben, auch in Richtung Rechtschutz.
Ansonsten bleibt, wie schon gesagt wohl nur abwarten, vermutlich braucht man hier gar keine Rechtschutz bzw. einen Anwalt, aber das ist alle Spekulation.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 22:09:08 Uhr:
Zitat:
@WWiesel schrieb am 4. Juni 2016 um 21:59:37 Uhr:
Leider falsch Jupp, mit juristischen Themen hast Du's nicht so sehr. ;-)
Bei Fahrlässigkeitsstraftaten - wie hier - gibt es selbstverständlich Rechtsschutz, falls Verkehrsrechtsschutz besteht. Verkehrsrechtsschutz sollte man schon haben. Ich selbst würde mich ohne RS-Versicherung speziell im Ausland nicht hinters Steuer setzen.
Da nicht fest steht, worum es sich hier genau handelt, habe ich, im Gegensatz zu dir, einfach nur ein "Vorsicht" eingeworfen.
Immer mit dem Hinweis da dran zu bleiben, auch in Richtung Rechtschutz.
Ansonsten bleibt, wie schon gesagt wohl nur abwarten, vermutlich braucht man hier gar keine Rechtschutz bzw. einen Anwalt, aber das ist alle Spekulation.
Doch Jupp, es steht absolut sonnenklar und supereinfach zu verstehen fest, worum es hier geht, du hättest nur richtig lesen müssen, ich zitiere mal den Text des Themenstarters, beachte bitte die Worte "Fahrlässige Körperverletzung":
"Außerdem kam Post von der Polizei. Meiner Ehefrau wird Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall vorgeworfen. Eine Person wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt steht im Bogen"
Zitat:
@Musli18 schrieb am 4. Juni 2016 um 21:34:39 Uhr:
und nächstes Jahr tendiere ich dann zu einem w204 C350 Mopf
.. dann fang doch jetzt schon mal an auf mobile zu suchen... 😉
Ich suche einen Mopf ab 2012 seit 9 Monaten, in diesem Jahr kommen so 1-2 Angebote pro Monat rein, meistens weiß oder schwarz, das mag ich nicht....
Ähnliche Themen
Ich weiß nicht, was an einem "Man sollte da aber einfach mal anfragen" falsch zu verstehen ist?
Deine Probleme will ich nicht haben!
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 22:21:03 Uhr:
Ich weiß nicht, was an einem "Man sollte da aber einfach mal anfragen" falsch zu verstehen ist?
Deine Probleme will ich nicht haben!
Meine Korrektur bezog sich - übrigens völlig problemlos - nur auf folgenden simplen Satz von Dir:
"Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer."
Diese Satz ist, so wie er da steht, schon per se - und jetzt sage ich es mal ganz deutlich- vollkommen falsch. In dieser Hinsicht soll also weder der Themenstarter noch irgend ein späterer Leser glauben müssen, was Du hier behauptest. Es ist vollkommen falsch zu behaupten, dass "Rechtschutz in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer ist".
Die nachgeschobene Binsenweisheit, dass man "mal fragen soll", macht die Behauptung aus dem ersten Satz nicht richtig.
Richtig und viel besser wäre es gewesen, Du hättest geschrieben, wie es ist. Dass Du nämlich zur Kostendeckung bei Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht nichts Kompetentes sagen kannst und dass man halt mal bei der Versicherung fragen soll. Wer hätte das gedacht ...
Aber das haben wir ja nun geklärt und in Zukunft weißt Du es sicher besser.
Ja Ja ... und du weißt was das heißt ... und so meine ich es auch!
Privat und verkehrsrechtschutz ohne SB ist vorhanden. Denke es sollte in den Bereich Verkehr zutreffen. Mal schauen was am Montag der Versicherugsberater zu diesem Thema sagt
@Jupp78
Bei Vorsatz - das meinst Du evtl mit "Straftaten"- ist in der Regel eine Kostenübernahme, aus verständlichen Gründen, tatsächlich unwarhscheinlich.
Ansonsten: Routinefall ja. Doch mit leicht verletzter Person!
Bei Fahrlässigkeit wird zwischen leicht und grob unterschieden. zT kommt es eben gerade darauf an bei der Frage ob Verkehrsrechtschutz nun besteht oder nicht...Vertrag lesen.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 4. Juni 2016 um 21:38:25 Uhr:
...
Ihr müsst euch nur überlegen, ob "die Beschuldigte" ohne vorherige Ermittlungs-Akteneinsicht (die bekommt leider nur ein Rechtsanwalt) eine Stellungnahme zur Sache (also zum Vorgang und zum Schuldvorwurf) abgeben soll. Ich persönlich würde sowas nie machen, ohne vorher die Akte eingesehen zu haben. Ist halt die Frage, ob Kostendeckung einer Rechtsschutzversicherung vorliegt. Falls nicht, würde ich zunächst mal gar nichts zur Sache sagen und abwarten, was kommt. Falls RS besteht, würde ich die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geben.
Kann ich mich nur anschließen. Ist ein guter Rat!😉
MfG
Zitat:
@WWiesel schrieb am 4. Juni 2016 um 22:32:25 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 22:21:03 Uhr:
Ich weiß nicht, was an einem "Man sollte da aber einfach mal anfragen" falsch zu verstehen ist?
Deine Probleme will ich nicht haben!Meine Korrektur bezog sich - übrigens völlig problemlos - nur auf folgenden simplen Satz von Dir:
"Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer."
Diese Satz ist, so wie er da steht, schon per se - und jetzt sage ich es mal ganz deutlich- vollkommen falsch. In dieser Hinsicht soll also weder der Themenstarter noch irgend ein späterer Leser glauben müssen, was Du hier behauptest. Es ist vollkommen falsch zu behaupten, dass "Rechtschutz in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer ist".
Die nachgeschobene Binsenweisheit, dass man "mal fragen soll", macht die Behauptung aus dem ersten Satz nicht richtig.
Richtig und viel besser wäre es gewesen, Du hättest geschrieben, wie es ist. Dass Du nämlich zur Kostendeckung bei Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht nichts Kompetentes sagen kannst und dass man halt mal bei der Versicherung fragen soll. Wer hätte das gedacht ...Aber das haben wir ja nun geklärt und in Zukunft weißt Du es sicher besser.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 23:31:20 Uhr:
Ja Ja ... und du weißt was das heißt ... und so meine ich es auch!
Es geht aber für die anderen Leser nicht darum, was ich persönlich aus Deinen Zeilen herauslese; es geht noch nicht einmal darum, wie es von Dir gemeint war. Wichtig ist nur, wie Deine falsche Behauptung
"Rechtschutz ist in der Regel bei Straftaten raus aus der Nummer."
objektiv von jedem Dritten aufgefasst wird. Alleine diese Fehlinformation zum Rechtsschutz galt es ohne Eifer und Zorn im Hinblick auf den guten Glauben der Leser und nach den üblichen, aber nicht mehr allgemeingültigen "ARB" (das sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) zu korrigieren. Hättest Du diese Korrektur einfach mal unkommentiert stehen lassen (was Dir hier und an anderer Stelle erkennbar schwer fällt), wäre es schon gut gewesen.
Bedenke dies in Zukunft, denn ich korrigiere hier nicht grundlos oder aus Spaß an der Rechthaberei herum. Immer an die Leser denken!
Zitat:
Hättest Du diese Korrektur einfach mal unkommentiert stehen lassen (was Dir hier und an anderer Stelle erkennbar schwer fällt), wäre es schon gut gewesen.
Bedenke dies in Zukunft, denn ich korrigiere hier nicht grundlos oder aus Spaß an der Rechthaberei herum. Immer an die Leser denken!
...du sprichst mir aus der Seele...
Danke
Heute stimmt was nicht im W204 Forum 😁 Die Leute sind eigenartig gelaunt.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 5. Juni 2016 um 17:08:20 Uhr:
Bedenke dies in Zukunft, denn ich korrigiere hier nicht grundlos oder aus Spaß an der Rechthaberei herum.
Doch, genau dabei geht Dir einer ab, jemand anders schreibt nicht gleich solche Sätze dazu:
"Leider falsch Jupp, mit juristischen Themen hast Du's nicht so sehr. ;-)"
Man hätte auch einfach schreiben können, dass "im Fall von fahrlässiger Körperverletzung (sofern es dabei bleibt), in diesem Fall dies wahrscheinlich von der Rechtschutz übernommen wird". Aber das war dir offensichtlich nicht "geil" genug.
Ansonsten kann man über meinen allgemeinen Satz durchaus streiten bzw. dieses ergänzen. Viele Straftaten deckt die Rechtsschutz eben nicht ab und da ich bei dem Unfall nicht dabei war, weiß ich auch nicht, was da am Ende bei raus kommt. Daher habe ich die Weichmacher drin, einfach weil mir (du scheinst ja bei dem Unfall dabei gewesen zu sein) die Informationen nicht zur Verfügung stehen.
"Du musst wohl immer das letzte Wort haben?!"
"Wieso, das hattest du doch gerade..."
Zitat:
@moonwalk schrieb am 4. Juni 2016 um 22:20:32 Uhr:
Zitat:
@Musli18 schrieb am 4. Juni 2016 um 21:34:39 Uhr:
und nächstes Jahr tendiere ich dann zu einem w204 C350 Mopf
.. dann fang doch jetzt schon mal an auf mobile zu suchen... 😉Ich suche einen Mopf ab 2012 seit 9 Monaten, in diesem Jahr kommen so 1-2 Angebote pro Monat rein, meistens weiß oder schwarz, das mag ich nicht....
Es gab mal einen C350 CDI mit AMG sportpaket mit ungefähr 60 tkm in grau mit allem was das herz begehrt für verdächtige 23980€ ich habe mal angerufen und fragte mal ob der unfallfrei ist, da sagte mir der Mercedes mann dass das Auto einen Schaden von 20.000€ hatte mit ausgelösten airbags usw usw. Dann war mir erstmal klar wieso der solange online war. Einen guten c350cdi zu finden ist schwer.
Good Luck.